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Schadensersatzansprüche des Vermieters ohne vorherige Fristsetzung möglich

Lukas Siebenkotten
"Der Bundesgerichtshof schwächt mit seiner Entscheidung die Position der Mieter. Ein Vermieter kann künftig sofort Schadensersatz wegen einer Beschädigung der Mietsache fordern, ohne dem Mieter vorher eine Frist zur Beseitigung der Schäden gesetzt zu haben", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 157/17).
