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Zu laute Zufahrt in Tiefgarage verletzt nachbarliches Rücksichtnahmegebot
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Eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage verletzt das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot, wenn bei Befahren der in die Tiefgarage führenden Rampe nachts Geräuschimmissionen entstehen, welche die zulässigen Grenzwerte der TA Lärm überschreiten. Dies hat das Koblenzer Verwaltungsgericht mit zwei Urteilen vom 13.03.2018 entschieden (Az.: 1 K 1592/16.KO und 1 K 872/17.KO).
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