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Geldstrafe für Rentner wegen Selbstschussanlage im Kleingarten
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Insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Weil damit ein anderer Mann verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten am 02.05.2018 wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro.
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