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Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" erfolglos
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Mit gestern veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde des Naturschutzbundes Deutschland und seines Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen eine Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren betreffend den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist auch der entsprechende Eilantrag ohne Erfolg geblieben.
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