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Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung dürfen Ausbaubeiträge erhoben werden
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Dem Kläger gehört ein Grundstück in einer Straße der beklagten Ortsgemeinde Kirburg. Die Kommune tauschte in dieser Straße im Jahre 2016 die Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung aus und stellte diese von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung um. Hierfür verlangte sie vom Kläger und den übrigen Anliegern der Straße, gestützt auf ihre Ausbaubeitragssatzung, einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Teileinrichtung Beleuchtung. Gegen den Beitragsbescheid erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.
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