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Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift
© Alex Yeung - Fotolia
Energieversorger müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten - darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden.
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