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Das Amtsgericht München verurteilte am 28.06.2018 die beklagten Wohnungseigentümer, in ihrer Wohnung in München-Hadern bei Einhaltung der Mittagspause von 13 bis 15 Uhr zwischen 9 und 20 Uhr sonn- und feiertäglich höchstens eine, ansonsten zwei Stunden Schlagzeug spielen zu lassen.
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