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Nahe Abfallcontainer werten gehobene Eigentumswohnung nicht ab
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Eine in einer Stadt (hier: Düsseldorf) liegende Eigentumswohnung verliert nicht dadurch an Wert, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Altglas- und Altpapiercontaineranlage errichtet wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.01.2020 gilt dies auch dann, wenn die Wohnung in einem besseren Wohnviertel mit gehobenen Quadratmeterpreisen liegt. Eine gegen den Wohnungsverkäufer gerichtete Schadenersatzklage eines Ehepaares war damit auch in zweiter Instanz erfolglos (Az.: 21 U 46/19).