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Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB Blog-EintragBeratungsvertrag ist kein Werkvertrag! OLG Köln, 14.02.2023 - 8 U 193/22 VolltextWird die VOB/B nicht vereinbart, gibt es keinen Mindermengenausgleich! OLG Frankfurt, 29.04.2024 - 23 U 86/23 VolltextRechtswidrig ausgeschlossenem Bieter steht Schadensersatz zu! EuGH, 06.06.2024 - Rs. C-547/22 VolltextAnderen Umsatzsteuersatz eingetragen: Änderung der Vergabeunterlagen? BayObLG, 29.05.2024 - Verg 20/23 VolltextVergabe einer Rahmenvereinbarung nur mit Höchstmengenangabe! OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 2/22 Volltext
OLG Köln: Behinderungsmitteilung ist keine Änderungsanordnung! IBR 2024, 280Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB Blog-EintragAlle Sachgebiete
Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung LangaufsatzOLG Stuttgart: "Kilo" statt "Tonne": Kalkulationsirrtum nicht anfechtbar! BeitragBayObLG: Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben! BeitragAlle Sachgebiete
§ 12 Abs. 2 Satz 1 WEG: Versagung der Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grunds in der Person des Erwerbers? LangaufsatzOLG Schleswig/BGH: Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren! IBR 2024, 232
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BGH: Verjährungsbeginn bei Drittschadensliquidation? VolltextVG Minden: Kunstrasen ist keine Begrünung! VolltextAG Schöneberg: Nutzung über das Mietende hinaus verlängert nicht die Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB VolltextAG Hamburg-St. Georg: Wer nichts von der Maßnahme hat, darf auch nicht stärker belastet werden VolltextVG Berlin: Mietwucher ist kein ernsthafter Versuch zur Beendigung von Leerstand VolltextAG Hamburg-St. Georg: Anerkenntnis ist bedingungsfeindlich! VolltextAG Wedding: Teilkündigung auch dann möglich, wenn es einmal Wohnraum war Volltext
Viele Käufer von Grundstücken oder Bestandsimmobilien reagieren überrascht, wenn der Notar nach der Beurkundung erklärt, er müsse nun noch die Verzichtserklärung einholen. Das ist übliche Praxis, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB): Kommunen können bei Grundstücken in ihrer Gemarkung ein Vorkaufsrecht haben.
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