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Geplante Änderung des Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetzes begrüßenswert
Lukas Siebenkotten
Die Änderung des Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetzes (WEModG) sieht vor, dass der Anspruch des Mieters auf Zustimmung seines Vermieters für bauliche Veränderungen der Mietsache, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen, nun nicht mehr mit einem Anspruch des Vermieters auf Rückbau durch den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses verbunden ist. Der vorherige Gesetzesentwurf sah dies noch vor.