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Gemeindeordnung: Grenzen für Wirtschaftstätigkeit von Kommunen nicht aufweichen
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 13.07.2020 eine Klage mehrerer Bauunternehmen gegen die Stadt Ludwigsburg abgewiesen (AZ.: 7 K 7009/17). Anlass war die wirtschaftliche Tätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die aus Sicht der Unternehmen gegen § 102 der Gemeindeordnung verstößt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas wurde eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
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