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Bayerns Verfassungsgerichtshof stoppt "Mietenstopp"
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Das Volksbegehren zum sog. Mietenstopp in Bayern, der für sechs Jahre Mieterhöhungen in teuren Gegenden untersagen will, ist unzulässig. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 16.07.2020 entschieden. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege beim Bund, so die Richter. Die Entscheidung hat Signalwirkung für Verfahren zum Berliner Mietendeckel.
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