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Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens
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Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses an der Gefahr eines Suizids der Schuldnerin gescheitert ist. Der Insolvenzverwalter kann laut Bundesgerichtshof die Aufteilung des Hauses in Eigentumswohnungen betreiben und einzelne Wohnungen veräußern, ohne die Frau aus ihrer Wohnung zu verdrängen.
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