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Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen weiter ausgesetzt
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Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30.04.2021 verlängert. Am 20.01.2021 hat die Bundesregierung die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen. Diese sieht eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vor. Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.02.2021 gelten.
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