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Karlsruher Urteil zum Mietendeckel: Rechtssicherheit, aber keine Lösung des Problems
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, und zwar nur, weil es das Land Berlin für unzuständig hält, nicht aus inhaltlichen Gründen. Seines Erachtens ist dafür der Bund zuständig. Seit Jahren fordert der Deutsche Mieterbund die Bundesregierung auf, wirksam gegen die galoppierenden Mieten im laufenden Mietvertrag vorzugehen. Außer bei der Abwälzung der Modernisierungskosten auf die Mieter:innen, die erschwert wurde, geschah aber leider nichts.