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Flutkatastrophe: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für geschädigte Firmen
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Unternehmen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 in finanzielle Not geraten sind, sollen bis Ende Oktober 2021 keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Bundesregierung hat am 04.08.2021 eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Voraussetzung ist nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums, dass der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Unwetterkatastrophe beruht.
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