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Verjährungsfrist endet bald
© serggn - iStock
Am 31.12. verjähren tausende von Mieter:innenansprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) beträgt die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der:die Mieter:in davon erfahren hat.
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