imr-online. Die Datenbank für
Immobilien- und Mietrecht.
Immobilien- und Mietrecht.
Kostenloses Probeabo

Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit März
Baugewerbe zum Sondervermögen: "Das Sondervermögen darf nicht zum Sondervergnügen werden

© Th0ngsuk sasim - shutterstock
Nach dem Bundestag stimmte am 21.03.2025 auch der Bundesrat der Verfassungsänderung und dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Infrastruktur zu. Dazu Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
