Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 49.767 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 112 Urteile neu eingestellt, davon 85 aktuelle.

Über 19.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten

38 Urteile

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit 13. Juni

IMRRS 2025, 0732
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ordentliche Kündigung nach Schonfristzahlung wirksam? Jein!

LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024 - 307 S 40/24

1. Eine Schonfristzahlung wirkt sich nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung nur auf die fristlose Kündigung aus.

2. Allerdings kann die innerhalb der Frist des § 569 BGB erfolgte nachträgliche Zahlung die Pflichtverletzung des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und unter diesem Gesichtspunkt von Bedeutung sein.

3. Begleichen die Mieter innerhalb von nur drei Tagen nach Erhalt der Kündigung die Mietrückstände vollständig und gab es in der Vergangenheit keine Zahlungsrückstände und bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es in der Zukunft noch einmal zu Zahlungsrückständen kommen würde, haben die Mieter in der Vergangenheit keine sonstigen mietvertraglichen Pflichten verletzt und liegen keine Anhaltspunkte für künftige (Fehl-)Verhaltensweisen vor, die das Vertrauen des Vermieters in eine gedeihliche Fortsetzung des Mietverhältnisses in Frage stellen könnten, ist ausnahmsweise auch die ordentliche Kündigung unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 12. Juni

IMRRS 2025, 0727
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Änderung der Nebenkostenvorauszahlungen unterliegt Schriftformerfordernis!

BGH, Beschluss vom 14.05.2025 - XII ZR 88/23

1. Die Änderung der im Ursprungsmietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen stellt unabhängig von ihrer relativen oder absoluten Höhe eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar (im Anschluss an Senatsurteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14, IMR 2016, 71 = NZM 2016, 98).*)

2. Hat der frühere Vermieter an einer schriftformschädlichen Änderungsvereinbarung mitgewirkt, kann sich der Erwerber des Grundstücks, der gem. § 566 BGB kraft Gesetzes in die Vermieterstellung eingerückt ist, gegenüber dem Mieter grundsätzlich auch dann auf den dadurch herbeigeführten Formmangel des Mietvertrages berufen, wenn dies dem früheren Vermieter selbst nach Treu und Glauben verwehrt gewesen wäre (im Anschluss an BGHZ 40, 255, und BGH, Urteil vom 30.05.1962 - VIII ZR 173/61, NJW 1962, 1388).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0712
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Empfehlung des DStGB-NW zu Baugebührenbemessung ist rechtswidrig!

VG Aachen, Urteil vom 31.03.2025 - 5 K 1496/24

1. Ermessensfehlerhafte Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung.*)

2. Für die Bemessung von Rahmengebühren bleibt der Höchstbetrag Fällen mit deutlich überdurchschnittlichem Wert und hohem Aufwand vorbehalten.

3. Nr. 2.5.1.1 der Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Baugebührenbemessung verstößt gegen § 9 GebG-NW und ist daher rechtswidrig.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0707
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kaufpreiszahlung gegen den Willen der Käufer!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 23.05.2025 - 980a C 9/24 WEG

1. Ein Beschluss ist nichtig, wenn die rein tatsächliche Durchführbarkeit nicht möglich oder zweifelhaft ist, der Beschluss also auf eine unmögliche Handlung gerichtet ist. Dieselbe Rechtsfolge trifft auch Beschlüsse, die Regelungen zu Lasten Dritter enthalten.

3. Ein Beschluss, der die Auszahlung eines bestimmten Betrags von Geldern, die wegen Mängeln noch auf einem Notaranderkonto liegen, an den insolventen Bauträger vorsieht, ist nichtig, da er nicht durchführbar ist ohne die - verweigerte - Zustimmung der betreffenden Käufer.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0725
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Gutachtenauftrag wird widerrufen: Kein Anspruch auf Vergütung!

SG Münster, Beschluss vom 25.07.2024 - S 30 SF 51/24

1. Inhaber von Vergütungsansprüchen können nur die vom Gericht beauftragten Sachverständigen sein. Die Vergütung steht demjenigen zu, der (vom Gericht) beauftragt worden ist. Dies sind die vom Gericht ernannten Sachverständigen.

2. Angesichts der dienenden Funktion von Sachverständigen als sog. Hilfspersonen beim Erkenntnisprozess des Gerichts ist zweifelhaft, ob gerichtlich bestellte Sachverständige ihre Vergütungsansprüche an Dritte (hier: an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft) abtreten können.

3. Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen steht für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Gutachtenauftrag wirksam und rechtzeitig vom Gericht aufgehoben/widerrufen wurde.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0683
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verweisungsbeschluss nur bei "extremen Verstößen" nicht bindend

BGH, Beschluss vom 29.04.2025 - X ARZ 79/25

Eine Durchbrechung der Bindungswirkung von Verweisungsentscheidungen entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO kommt allenfalls bei "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Juni

IMRRS 2025, 0716
Beitrag in Kürze
PachtrechtPachtrecht
Verstößt Unterschrift ohne Vertretungszusatz gegen Schriftformerfordernis?

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2024 - 2 U 39/24 (Lw)

1. Wird ein Landpachtvertrag zwischen dem Eigentümer und einer GmbH & Co. KG für eine Vertragsdauer von zwölf Jahren geschlossen, so erfüllt der Vertrag das Formerfordernis nach § 585a BGB, wenn die Urkunde im Vertragseingang die Bezeichnung der Pächterin als GmbH & Co. KG enthält und der Vertrag im Feld „Unterschrift des Pächters“ von einer natürlichen Person ohne Vertretungszusatz unterzeichnet wird.*)

2. Eine im Landpachtvertrag vorgesehene Option der einseitigen Verlängerung des Vertrages kann vom Optionsinhaber bis zum Ablauf der ursprünglichen – hier befristeten – Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Diesem Recht steht eine zuvor ausgesprochene, jedoch unwirksame ordentliche Kündigung nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. Juni

IMRRS 2025, 0714
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Vertragsstrafe erlischt nicht infolge Rücktritts!

BGH, Urteil vom 22.05.2025 - VII ZR 129/24

Tritt ein Besteller aufgrund eines ihm in einem Bauträgervertrag vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts wegen nicht termingerechter Fertigstellung eines abnahmereifen Bauwerks von dem Vertrag zurück, erlischt hierdurch nicht der Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten und bereits verwirkten Vertragsstrafe wegen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0693
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Gutachtenmängel führen nicht gleich zur Voreingenommenheit!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2025 - 13 WF 49/25

1. Ergibt sich der Grund zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt eines schriftlichen Gutachtens, dann läuft die Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - und gegebenenfalls auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme ab.

2. Kritik an Inhalt und Methode eines Sachverständigengutachtens, inhaltliche Mängel, mangelnde Sachkunde oder mangelnde Sorgfalt des Sachverständigen sind allein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Derartiges gibt allenfalls Anlass, eine ergänzende erläuternde Stellungnahme anzufordern oder die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu veranlassen.

3. Mängel der Begutachtung können nur relevant sein, wenn sie nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit es Sachverständigen erwecken.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 6. Juni

IMRRS 2025, 0705
ProzessualesProzessuales
Architekt verklagt Bauunternehmer: Bauherr hat Akteneinsichtsrecht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.06.2025 - 12 VA 10/24

1. Dritte haben nur dann ohne Einwilligung der Prozessparteien ein Akteneinsichtsrecht, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.

2. Das rechtliche Interesse muss sich aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.

3. Der - nicht am Prozess beteiligte - Bauherr, der außergerichtlich sowohl Architekten als auch Bauunternehmen wegen Mängeln gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat ein rechtliches Interesse daran, durch Akteneinsicht festzustellen, welche Innenausgleichsansprüche der klagende Architekt gegen die beklagten Bauunternehmen geltend macht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 5. Juni

IMRRS 2025, 0687
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
"Vollständige Fertigstellung" = Abnahmereife!

KG, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 44/22

1. Der Begriff der "vollständigen Fertigstellung" im Sinne der MaBV ist mit der Herstellung der Abnahmereife gleichzusetzen. Das Vertragsobjekt des Bauträgervertrags ist deshalb "vollständig fertig gestellt", wenn es insgesamt abgenommen oder die in das Sonder- und Gemeinschaftseigentum fallenden Bereiche abnahmereif hergestellt sind.*)

2. Die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel, die sog. Protokollmängel, hindern die Fälligkeit der Schlussrate nicht, sondern begründen zu Gunsten des Erwerbers eine Mängeleinrede mit der Folge einer Zug-um-Zug-Verurteilung.*)

3. Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, durch die die Herstellungsverpflichtung des Bauträgers auf einen wirtschaftlich abgrenzbaren Abschnitt einer Wohnungseigentumsanlage beschränkt wird, ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung des Bauträgers wirksam.*)

4. Die folgende Bestimmung zur Regelung von Flächenabweichungen des Vertragsobjekts ist - auch als Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauträgers - wirksam: "Verändert sich die ca.-Fläche des Kaufgegenstands um mehr als 3%, so verändert sich der Kaufpreis entsprechend für die 3% überschreitende Abweichung. Maßgeblich für die Flächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung, wobei bei der Berechnung die Rohbaumaße zu Grunde gelegt und die Flächen ohne Putzabzug ermittelt wurden sowie nicht tragende Zwischenwände, Vorwandinstallationen und Treppen übermessen wurden."*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0636
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Nutzungsverhältnis, Mietverhältnis oder was?

OLG München, Urteil vom 06.03.2025 - 14 U 3532/24

1. Ist in einem Kaufvertrag geregelt, dass der Verkäufer bis zur endgültigen Räumung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, ist hier kein Mietvertrag, sondern ein Nutzungsverhältnis sui generis vereinbart.

2. Dies gilt erst recht, wenn die Parteien notariell beraten eine Räumungspflicht vereinbaren.

3. Ein Nutzungsverhältnis sui generis geht nicht nach § 566 BGB auf einen Zweiterwerber über.

4. Kauft der Zweiterwerber das Objekt, um seinen Verwandten (= Erstverkäufer) die dauerhafte Nutzung des Hauses gegen Entgelt zu ermöglichen, wird hier ein Mietverhältnis begründet.

5. Die betragsmäßig bestimmte Erhöhung des geschuldeten Mietzinses zu einem bestimmten Zeitpunkt stellt eine sog. "Staffelmiete" dar. Es genügt eine einmalige Erhöhung, um von einer Staffelmietvereinbarung auszugehen.

6. Eine solche Staffelmietvereinbarung bedarf jedoch der Schriftform.

7. Rechtsfolge der fehlenden Schriftform ist nur die Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung, nicht die Unwirksamkeit des Mietvertrages als solchen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0569
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kreis der Kostenschuldner ändert sich: Neuer Verteilungsschlüssel dennoch zulässig

LG München I, Urteil vom 18.12.2024 - 1 S 13549/23 WEG

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0690
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!

OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2025 - 11 W 13/25

Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist gegen die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten statthaft.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 4. Juni

IMRRS 2025, 0695
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bankbürgschaft steht noch aus: Keine Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB

BGH, Urteil vom 14.05.2025 - VIII ZR 256/23

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, weil eine Bankbürgschaft nicht in den Anwendungsbereich dieses Kündigungstatbestands fällt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0685
NachbarrechtNachbarrecht
Ortbeton fällt auf Nachbardach: Bauherr haftet!

KG, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 193/24

1. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Nachbar nicht dulden muss und aus besonderen Gründen auch nicht unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

2. Hiervon ist auszugehen, wenn flüssiger Beton während des Transports auf ein fremdes Grundstück fällt, da der Nachbar eine solche Gefahr in aller Regel nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann.

3. Die Störereigenschaft folgt nicht allein aus dem Eigentum oder Besitz an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht. Dies ist bei einem der Bebauung des Grundstücks des Störers dienenden Betontransports über das beeinträchtigte Grundstück hinweg zu bejahen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0686
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse bei dinglichem Wohnungsrecht?

AG Pankow, Urteil vom 12.03.2025 - 2 C 5016/24

Bei Vereinbarung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sind die Regelungen der Mietpreisbremse nach § 556d BGB nur ausnahmsweise anzuwenden, wenn ein Umgehungsgeschäft vorliegt; die Voraussetzungen sind vom Nutzer darzulegen und zu beweisen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0684
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Hilfspersonen können nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden!

KG, Beschluss vom 29.05.2025 - 21 W 23/25

Das Ablehnungsrecht gem. § 406 ZPO erstreckt sich nicht auf Hilfspersonen, die dem gerichtlichen Sachverständigen lediglich beigestellt sind.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. Juni

IMRRS 2025, 0304
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann widerspricht Änderung des Verteilerschlüssels ordnungsmäßiger Verwaltung?

LG München I, Urteil vom 09.01.2025 - 36 S 10132/23 WEG

1. Wenn eine Beschlussfassung in zwei getrennten Beschlüssen erfolgt, ist § 139 BGB nicht anwendbar, da die getrennte Beschlussfassung nach § 23 Abs. 4 WEG dazu führt, dass die Beschlüsse eigenständig zu behandeln sind und in ihrem Bestand von dem Schicksal des jeweils anderen nicht berührt werden.

2. Eine Vereinbarung (Öffnungsklausel), die (auch) die Änderung der Kostverteilung nach dem WEG a.F. erleichterte, steht der durch das WEMoG vorgesehenen weitergehenden Erleichterung der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht entgegen.

3. Ein Beschluss, der den tatsächlichen Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs nicht sachgerecht berücksichtigt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

4. Als willkürlich und ermessensfehlerhaft ist eine Änderung des Verteilerschlüssels insbesondere anzusehen, wenn sie aus sachfremden Erwägungen erfolgt und nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient, die sich besserstellen wollen, ohne dass eine höhere Verteilungsgerechtigkeit sichergestellt wird, also ohne dass für den geänderten Verteilerschlüssel inhaltliche, objektbezogene Gründe sprechen.

5. Ein Ausnutzen der Stimmenmehrheit durch eine Gruppe von Eigentümern zu eigenen Gunsten (Majorisierung) kann ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. Juni

IMRRS 2025, 0648
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Das Ende der Mieterhöhung per Gutachten?

LG Lüneburg, Urteil vom 02.04.2025 - 6 S 4/25

1. Zur Begründung einer Mieterhöhung kann auf ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen abgestellt werden.

2. Begründung bedeutet dabei sowohl vom Wortlaut wie auch vom Sinn und Zweck der Vorschrift, dass der Sachverständige in zumindest für den Mieter nachvollziehbarer Weise mitteilen muss, wie er zu seiner Wertfeststellung gelangt ist.

3. Nachvollziehbar ist das Gutachten für den Mieter dann, wenn ihm durch die Ausführungen des Sachverständigen der Eindruck vermittelt wird, die Schlussfolgerungen des Gutachters auf das vergleichbare Mietgefüge seien verständlich und naheliegend.

4. Aus dem Gutachten muss hervorgehen, wie viele Datensätze er seinem Gutachten zu Grunde gelegt hat.

5. Es bedarf auch der Angabe, welches der einschlägigen Internetportale bemüht wurde.

6. Wegen der Vorgaben der DSGVO lässt sich für Sachverständige keine zureichende Datenmenge für die Feststellung der Ortsüblichkeit mehr ermitteln.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0649
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Energieerzeugung ist keine Ladeinfrastruktur

LG Dortmund, Urteil vom 21.03.2025 - 17 S 135/24

1. Weder eine Garage noch ein Carport dienen dem Laden von elektrischen Fahrzeugen. Sie sind nicht notwendig, um eine Lademöglichkeit sinnvoll zu nutzen.

2. Entsprechendes gilt für eine Photovoltaikanlage. Auch diese gehört nicht zur notwendigen Ladeinfrastruktur im weiteren Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG. Die Anlage dient vielmehr in Abgrenzung hiervon der Energieerzeugung, die nicht privilegiert ist.

3. Die Eigentümer können bei der Schaffung privilegierter Lademöglichkeiten im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung über die Durchführung entscheiden.

4. Die Errichtung einer Garage oder eines Carports stellt regelmäßig eine erhebliche optische Veränderung der Gesamtanlage dar.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0658
SachverständigeSachverständige
Hinweis auf Vorschussüberschreitung muss rechtzeitig erfolgen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2023 - 18 W 56/23

1. Der Sachverständige hat rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn voraussichtlich Kosten erwachsen, die einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen.

2. Ein erhebliches Überschreiten des Kostenvorschusses ist regelmäßig ab 20% Überschreitung anzunehmen.

3. Eine rechtzeitige Mitteilung liegt nur dann vor, wenn der Sachverständige das Gericht zu einem Zeitpunkt auf die voraussichtliche Kostensteigerung hinweist, zu dem es einerseits dem Gericht noch möglich ist, die Beteiligten darüber zu informieren, und diesen andererseits ausreichend Zeit bleibt, sich auf die neue Sachlage einzustellen, und zwar bevor die zusätzlichen Kosten tatsächlich angefallen sind (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. Mai

IMRRS 2025, 0676
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB greift auch bei Umwandlung in Teileigentum

BGH, Urteil vom 21.05.2025 - VIII ZR 201/23

1. In analoger Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an zu Wohnzwecken vermieteten Räumlichkeiten begründet wird.*)

2. Die Frist des § 577 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB ist eine Ausschlussfrist, die nach ihrem Ablauf nicht mehr der Disposition der Parteien unterliegt (Fortführung von Senatsurteil vom 02.12.1970 - VIII ZR 77/69, BGHZ 55, 71, 75 [noch zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 510 Abs. 2 BGB a.F.]).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Mai

IMRRS 2025, 0667
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mauer = Grenzanlage?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2025 - 25 U 162/23

1. Eine entlang der gemeinsamen Grenze verlaufende Mauer kann aufgrund ihrer grenzscheidenden Funktion auch dann dem Vorteil beider Grundstücke dienen, wenn die Mauer gleichzeitig dazu dient, das höher gelegene Grundstücke abzustützen.*)

2. Sofern sich eine Einrichtung wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten - wie im Streitfall - objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie (einstmals) mit dem Einverständnis beider Nachbarn errichtet wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Mai

IMRRS 2025, 0661
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung in verwalterloser Eigentümergemeinschaft: Antrag muss diesen Tagesordnungspunkt enthalten

AG Viersen, Urteil vom 06.08.2024 - 33 C 313/23

1. Die Gemeinschaft wird in dem Fall, in dem sie keinen Verwalter hat, durch die "Wohnungseigentümer gemeinschaftlich" vertreten. Sofern jedoch alle übrigen Wohnungseigentümer am Gerichtsprozess auf der Gegenseite Partei sind, wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch den verbleibenden Wohnungseigentümer vertreten.

2. Zwar kann der einzelne Wohnungseigentümer bei Fehlen eines Verwalters grundsätzlich eine gerichtliche Entscheidung beantragen, durch die die WEG zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet wird.

3. Allerdings ist der Anspruch auf Einberufung nur insoweit gegeben, wie für die Einberufung ein Anlass besteht. Erforderlich ist die Angabe eines oder mehrerer konkreter Tagesordnungspunkte.

4. Auch die Einberufung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung setzt hinsichtlich der dortigen Beschlussfassung voraus, dass der Gegenstand der Beschlüsse bei der Einberufung bezeichnet ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0578
ProzessualesProzessuales
Fiktives Geschehen ist keine zulässige Beweisfrage!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2024 - 11 W 9/24

Fiktive Sachverhalte können nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 26. Mai

IMRRS 2025, 0651
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kamera an der Hausfassade!

AG Oberhausen, Urteil vom 19.02.2025 - 334 C 69/23

1. Durch das Anbringen einer Kamera bzw. Kameraattrappe wird in das Gemeinschaftseigentum unberechtigt eingegriffen und der optische Gesamteindruck der Gesamtwohnanlage nachteilig verändert.

2. Kann aufgrund der Art der Kamera und der Ausrichtung der Kamera nicht ausgeschlossen werden, dass über die Fläche des Sondernutzungsrechts auch die Gemeinschaftsfläche des Gemeinschaftseigentums überwacht wird, müssen die anderen Eigentümer diesen Überwachungsdruck nicht hinnehmen.

3. Hat bereits eine Eigentumsbeeinträchtigung stattgefunden, so ist die Wiederholungsgefahr zu vermuten.

4. Aus der bloßen Einräumung eines Sondernutzungsrechts folgt nicht ohne Weiteres die Berechtigung zu grundlegenden Umgestaltungen der jeweiligen Sondernutzungsfläche, die über die nach dem Inhalt des Sondernutzungsrechts übliche Nutzung hinausgeht und der Anlage ein anderes Gepräge gibt.

5. Das Verlegen neuer Versorgungsleitungen durch das Grundstück im Bereich des Sondernutzungsrechts und des Gemeinschaftseigentums stellt eine bauliche Veränderung dar, die durch die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0645
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer sich auf die Unrichtigkeit eines eEB beruft, sollte eine weiße Weste haben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 U 58/24

1. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung.

2. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses setzt voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die in ihm enthaltenen Angaben richtig sein können.

3. Das Gericht kann den Rechtsanwalt um die Vorlage des betreffenden beA-Nachrichtenjournals bitten. Kommt der Rechtsanwalt dieser Bitte ohne hinreichend rechtfertigende Gründe nicht nach, kann das Gericht aus der Weigerung des Anwalts nachteilige Schlüsse ziehen.

4. Zweifel am wahrheitsgemäßen Inhalt eines Empfangsbekenntnisses können sich aus dem bisherigen (hier: sorgfaltswidrigen) Umgang des Rechtsanwalts mit Empfangsbekenntnissen ergeben.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. Mai

IMRRS 2025, 0656
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss verstößt gegen bestehende Nutzungsvereinbarung: Beschlusskompetenz?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 17.10.2024 - 303a C 1/24

Eine Beschlusskompetenz scheidet u.a. nicht deshalb aus, weil durch die beschlossene bauliche Veränderung eine Nutzung der Schwimm- und Saunaanlage faktisch für sämtliche Wohnungseigentümer nicht mehr möglich ist und somit gegen eine bestehende Nutzungsvereinbarung verstößt.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 22. Mai

IMRRS 2025, 0633
Beitrag in Kürze
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bestimmheit einer Dienstbarkeit: Der "Teufel" muss genau beschrieben werden

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2025 - 15 W 200/25

Die Verpflichtung, es zu unterlassen, das dienende Grundstück "kirchenunwürdig" zu nutzen, genügt als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auch dann nicht dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn der Begriff "kirchenunwürdige Nutzung" im Folgenden dahingehend präzisiert wird, dass darunter alle Nutzungen zu verstehen sind, die eine kirchenfeindliche Betätigung darstellen und gegen die katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet sind oder bestimmt bzw. geeignet sind, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. Mai

IMRRS 2025, 0632
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine fristlose Kündigung eines Hotelpächters wegen Vermietung zur Unterbringung Geflüchteter

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2025 - 2 U 63/24

1. Vermietet der Betreiber eines Hotels mehrfach Zimmer an die Stadt, die darin jugendliche Geflüchtete unterbringt, liegt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor, da der Betreiber die Zimmer an Dritte überlässt, was für den Betrieb eines Hotels gerade "immanent" ist (entgegen OLG Celle, Urteil vom 17.04.2025 - 2 U 148/24, IMRRS 2025, 0632).

2. Es gibt keinen Anspruch des Eigentümers/Vermieters, dass eine Vermietung nur an einen bestimmten Personenkreis erfolgen darf, solange keine Beeinträchtigungen der Räumlichkeiten zu befürchten sind.

3. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Geflüchtete ein Zimmer "intensiver und nachlässiger" nutzen würden, als dies bei einer "normalen Vermietung" der Fall wäre.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0640
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter muss Mangel beseitigen - egal wer ihn zu vertreten hat

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2024 - 2 U 112/22

1. Entsteht während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache i.S.d. § 536 BGB - wie hier in Gestalt des Brandschadens -, schuldet der Vermieter grundsätzlich dessen Beseitigung im Rahmen seiner Erfüllungspflicht gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB unabhängig davon, ob die Mangelursache in seinem eigenen oder im Gefahrenbereich des Mieters zu suchen ist. Dies gilt auch bei Überlassung von erst noch vom Mieter umzubauenden Räumlichkeiten in einer Gaststätte.*)

2. Der Vermieter ist jedoch zur Wiederherbeiführung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache nur insoweit verpflichtet, soweit diese nicht wirksam auf den Miete übertragen worden ist. Die formularvertragliche Übertragung ist zulässig, soweit nicht Instandhaltung und Instandsetzung von Dach- und Fach betroffen ist.*)

3. Die Minderungsbefugnis des Mieters ist für die Zeit, in der er die Mangelbeseitigung schuldhaft verhindert oder mutwillig erschwert, ausgeschlossen. Hierzu zählt auch, wenn er notwendige Vorarbeiten unterlässt oder dem Vermieter den Zugang zu dem seiner Instandhaltungspflicht obliegenden Bereich nicht gewährt (Fortführung von LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 9 S 206/08, IMR 2009, 380; LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2008 - 307 S 144/07, ZMR 2008, 456; LG Berlin, Urteil vom 21.02.2012 - 63 S 251/11, Grundeigentum 2012, 550 f.).*)

4. Ist der Ausbruch eines Brands dem Verantwortungs- und Gefahrenbereich des Mieters zuzurechnen, kann er sich nicht auf den Mangel und das Recht zur Minderung berufen, wenn der Vermieter beweist, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muss der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn die Schadensursache letztlich ungeklärt bleibt, weil ein Planungs- oder Überwachungsverschulden für eine selbst verantwortete Elektroinstallation nicht nachgewiesen werden kann (Fortführung von: BGH, Urteil vom 01.03.2000 - XII ZR 272/97, Rz. 10, IMRRS 2000, 0417; BGH, Urteil vom 18.05.1994 - XII ZR 188/92, IMRRS 1994, 0003 = BGHZ 126, 124 ff.).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. Mai

IMRRS 2025, 0635
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Defekte Rollläden in EG-Wohnung sind Risikofaktor!

AG Friedberg, Urteil vom 20.11.2024 - 2 C 380/24

1. Für die Bestimmung der Minderungshöhe ist allein die objektive Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit maßgeblich.

2. Die fehlende Funktion der Rollläden in einer EG-Wohnung stellt insbesondere nachts ein Sicherheitsrisiko dar und begründet deshalb ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der vollen Miete (hier: bis zur Reparatur).

3. Ist nach einem Wasserschaden aufgrund von Schimmel und Feuchtigkeit der Großteil der Wohnung nicht nutzbar, ist eine Minderungsquote von 60% angemessen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0585
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
E-Bike-Akku explodiert: Mieter haftet nach StVG!

LG Lübeck, Urteil vom 26.07.2024 - 5 O 26/23

Lädt ein E-Bike-Händler einen Akku über Nacht im eingebauten Zustand auf und explodiert der Akku dabei, so hat der Händler als Mieter dem Vermieter den hierdurch entstandenen Schaden nach § 7 StVG zu ersetzen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0641
ProzessualesProzessuales
Kein Antrag - keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - V ZB 44/24

Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 19. Mai

IMRRS 2025, 0354
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Change-of-Control-Klausel kann Gesellschafterwechsel nicht verhindern

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2025 - 2 U 35/24

1. Der Austausch des Geschäftsführers der juristischen Person oder die Änderung der Gesellschafter begründet keinen Wechsel des Vertragspartners im Miet- oder Pachtvertrag. Eine unbefugte Überlassung an einen Dritten liegt in diesem Fall nicht vor.

2. Eine sog. "Change-of-Control-Klausel" bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Unternehmensgesellschaft benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist damit unwirksam. Bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Unternehmensgesellschaft muss ein Vermieter mit einem Gesellschafterwechsel rechnen. Die Annahme eines Kontrollinteresses bei jeglichem Wechsel im Gesellschafterbestand oder der Geschäftsführung geht zu weit.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0627
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer als Verwalter große Versprechen macht, haftet strenger!

OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2024 - 21 U 60/22

1. Ist ein Bauunternehmer mit Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beauftragt, hat der Verwalter diese Maßnahmen wie ein Bauherr zu überwachen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind; für ihn erkennbare Mängel muss er hierbei berücksichtigen (vgl. BGH, IMR 2020, 124).

2. Auch bei der Abnahme hat er die Arbeiten auf für ihn erkennbare Mängel zu überprüfen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.

3. Erklärt der Verwalter aber, dass bei Beauftragung einer ihm unbekannten Firma er die Baubetreuung ablehne und die Gemeinschaft einen Architekten mit der Baubetreuung beauftragen müsse, er aber bei Beauftragung einer ihm bekannten Firma die Baubetreuung selbst übernehmen würde, signalisiert er damit, dass er eine Baubetreuung höherer Qualität als die "wie ein Bauherr" zu leisten im Stande und bereit ist.

4. Dies gilt erst recht, wenn der Verwalter meint, in diesem Fall die Überprüfung des Angebots durch seinen hauseigenen Architekten vornehmen zu lassen.

5. Im Fall von Abdichtungsarbeiten am Dach ist somit der Kenntnisstand eines fachkundigen Dachdeckers maßgeblich, der über den eines durchschnittlichen Bauherrn hinausgeht, dabei aber nicht dem eines Architekten entsprechen muss.

6. Handelt es sich bei den vorgenommenen Abdichtungsarbeiten am Dach eines Mehrfamilienhauses um standardisierte Maßnahmen, die ein fachkundiger Handwerker beherrschen muss, ist vom Verwalter somit zwar keine durchgängige Überwachung der Arbeiten, aber doch eine Prüfung bei Abnahme auf für einen fachkundigen Dachdecker ohne Weiteres sichtbare und sich aufdrängende Ausführungsfehler zu erwarten.

7. Die Gemeinschaft kann den entstandenen Schaden fiktiv abrechnen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0629
ProzessualesProzessuales
Streithelfer kann sich keine günstige Kostenentscheidung erschleichen!

KG, Beschluss vom 12.05.2025 - 21 U 186/24

1. In der Rechtsmittelinstanz setzt eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten voraus, dass dieser sich zu einem Zeitpunkt am Verfahren beteiligt, in dem eine Unterstützung der Hauptpartei sachlich noch in Betracht kommt.*)

2. Beteiligt sich der Streithelfer am Rechtsmittelverfahren erst, wenn der Senat bereits darauf hingewiesen hat, dass er die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen beabsichtigt, kann seine vorgebliche Unterstützung der Hauptpartei als rechtsmissbräuchlich gewertet werden.*)

3. Das Vorgehen des Streithelfers ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn der eingereichte Schriftsatz objektiv nichtssagend ist, weil er sich in einer formelhaften Bestätigung des gerichtlichen Hinweises erschöpft, und ersichtlich allein dem Zweck dient, einen Kostentitel zu erlangen. Bei dieser Sachlage ist eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Streithelfers nicht veranlasst.*)

4. Die Entscheidung über die Ergänzung eines Beschlusses gem. § 522 Abs. 2 ZPO unterliegt keinen höheren Anforderungen als die verfahrensabschließende Entscheidung. Es bedarf deshalb bei der Anordnung des schriftlichen Verfahrens gem. § 321 ZPO i.V.m. § 128 ZPO keiner Entscheidung durch Urteil und keiner Anberaumung eines Verkündungstermins, wenn auch in der Hauptsache durch einen nicht zu verkündenden Beschluss gem. § 522 Abs. 2, § 329 ZPO entschieden worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext