Immobilien- und Mietrecht.
IMR 07/2018 - Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerade kehre ich vom Deutschen Anwaltstag 2018 - kurz DAT - aus Mannheim zurück. Ganz nach dem Motto "Dieser Tag hat 53 Stunden" war den Teilnehmern eine große Vielfalt an Veranstaltungen unter dem Thema "Fehlerkultur in der Rechtspflege" geboten. Wie gewohnt fanden aber auch die mit fachspezifischen Vorträgen eingerahmten Mitgliederversammlungen der Arbeitsgemeinschaften im DAV statt. Von der Veranstaltung der ARGE Mietrecht und Immobilien am Freitag, den 08.06.2018, will ich Ihnen Näheres berichten.
Unmittelbar vor der Mitgliederversammlung setzte sich Dr. Burbulla damit auseinander, was alles schiefgehen kann, wenn im Gewerberaummietrecht Betriebsbehinderungen einen Mangel der Mietsache begründen. Das Nachmittagsprogramm eröffnete Dr. Riecke als Wunderwaffe gegen das Mittagstief mit der bislang wenig besprochenen Frage nach den Hinweis-, Informations- und Belehrungspflichten des Verwalters bei unzureichenden Anträgen zur Tagesordnung. Kollegin Heilmann zeigte daran anschließend die Folgen von Rechtsirrtümern der Vertragsparteien, insbesondere bei Mietminderung und Duldungspflichten, auf und erläuterte praxisnah die notwendigen Konsequenzen für die Beratung. Dr. Reinke, Vorsitzender der 67. Zivilkammer des LG Berlin, erläuterte das mittlerweile rechtskräftige Urteil seiner Kammer zur Wirksamkeit einer - bisher durchaus üblichen - Schönheitsreparaturklausel vom 09.03.2017. Dieses Urteil wird gerne als "Tod der Schönheitsreparaturklausel" bezeichnet. Smart Meetering und Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft war schließlich Gegenstand des zweiten Vortrags von Kollegin Heilmann, die anschaulich aufzeigte, dass auch die Immobilienwirtschaft in jeder Hinsicht im Heute ankommen muss.
Auch wenn ich die Tagung angesichts der fehlenden Zeit am Schreibtisch leise vor mich hin fluche, machen die Auseinandersetzung mit den Themen, der fachliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie die Begegnungen solche Tagungen höchst erstrebenswert und lebendig.
In der Mitgliederversammlung wurde, wie alle drei Jahre, auch der geschäftsführende Ausschuss gewählt. Neben den bisher bereits tätigen Ausschussmitgliedern hat sich auch unser Kollege Matthias Scheff aus Hamburg neu zur Wahl gestellt. Im Namen des neuen geschäftsführenden Ausschusses nutze ich diese Gelegenheit, um mich bei den Mitgliedern für ihr Vertrauen zu bedanken.
Herzliche kollegiale Grüße
Alice Burgmair