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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
835 Treffer in folgenden Dokumenten:
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Immobilien- und Mietrecht.
| 103 Beiträge gefunden |
| IBR-Beitrag (Werkstatt) | OLG Schleswig - Kein Zugangsbeweis ohne Auslieferungsbeleg! |
| IMR 2026, 122 | OLG Schleswig - Kein Zugangsbeweis ohne Auslieferungsbeleg! |
| IMR 2026, 101 | AG Bremen - Kündigungszugang während U-Haft und Fragen der Schriftsatzkündigung |
| IMR 2026, 53 | LG Essen - Schlüsseleinwurf in Vermieterbriefkasten = Rückerhalt der Mietsache |
| IBR 2025, 1142 | OLG Frankfurt - Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde muss (voll) bewiesen werden! |
| IBR 2025, 671 | LAG Hamburg - Trotz Reproduktion des Auslieferungsbelegs: Kein Zugangsbeweis durch Einwurf-Einschreiben! |
| IMR 2025, 510 | LAG Hamburg - Trotz Reproduktion des Auslieferungsbelegs: Kein Zugangsbeweis durch Einwurf-Einschreiben! |
| IMR 2025, 509 | LG München I - Grundstückskauf: Nachweis des Zugangs der notariellen Fälligkeitsmitteilung |
| IMR 2025, 502 | AG Minden - Versammlungsverlegung nach Polizeieinsatz? |
| IBR 2025, 313 | BAG - Kein Auslieferungsbeleg, kein Zugangsnachweis! |
| 4 Aufsätze gefunden |
IMR 2025, 389 | 550 Volltexturteile gefunden |
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
LG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 - 15 O 191/24
Wirksame Zustellung durch seit jeher praktizierte Ablage von Briefen auf eine Truhe im Hausflur.*)
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Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2025 - 2-13 S 71/25
1. Eine Beschlussklage kann vom Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt werden.*)
2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft, die nur aus zwei Personen besteht, kann das Anerkenntnis durch den die Wohnungseigentümergemeinschaft vertretenden nicht klagenden Eigentümer abgegeben werden.*)
3. Ein Widerruf des Anerkenntnisses in der Berufungsinstanz ist nur möglich, wenn ein Rechtsmissbrauch oder ein Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO vorliegt; ein Irrtum über die Rechtslage genügt auch bei einem unzureichenden Hinweis des Gerichts nicht.*)
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Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 01.12.2025 - AnwZ (Brfg) 50/24
Die Erfüllung der Kanzleipflicht gem. § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.*)
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Gewerberaummiete
OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 48/25
1. Allein die Personenidentität des Geschäftsführers des Mieters mit dem Geschäftsführer des Untermieters führt nicht dazu, dass die in den Geschäftsräumen des Untermieters tätige Mitarbeiterin zugleich auch für andere Gesellschaften, die dort faktisch kein Geschäftslokal unterhalten (wie hier eben der (Haupt-)Mieter), als Empfangsbotin fungiert.
2. Es gibt keine Verkehrssitte, wonach ein Mieter in angemieteten Räumen stets seinen Geschäftssitz nimmt und dort Zustellungen ermöglichen muss.
3. Eine Zugangsfiktion aufgrund einer Zugangsvereitelung bzw. einer vergleichbaren schwer wiegenden Treuepflichtverletzung des Mieters greift nicht zu Gunsten des Vermieters, wenn der (Haupt-)Mieter seinen Anschriftenwechsel nicht mitgeteilt hat. Eine solche Pflichtverletzung erreicht keinen Schweregrad, der eine Fiktion des Zugangs rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn die neue Anschrift sich dem Handelsregister entnehmen lässt.
4. § 174 BGB findet auf Prozessvollmachten keine Anwendung.
5. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat die Berufungsbegründung sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.
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Wohnraummiete
AG München, Urteil vom 18.09.2025 - 419 C 23314/24
1. Die vom Vertragszweck gedeckte Nutzung zum Wohnen kann überschritten sein, wenn der Mieter die Wohnanschrift als Sitz der Betriebsstätte angibt, in der Wohnung Kunden empfängt oder dort Mitarbeiter beschäftigt. Maßgeblich sind jedoch die Umstände des Einzelfalls.
2. Berufliche Tätigkeiten, die der Mieter - etwa im häuslichen Arbeitszimmer - ausübt, ohne dass sie nach außen in Erscheinung treten, fallen nach der Verkehrsanschauung noch unter den Begriff des "Wohnens". Die bloße Angabe der Wohnanschrift als Geschäftsadresse gegenüber Kunden auf einer Website, trägt die Annahme einer Überschreitung der Grenze der Wohnnutzung allein nicht.
3. Der Vermieter ist für die über die Wohnnutzung hinausgehende gewerbliche Nutzung beweisbelastet.
4. Mahnt der Vermieter ab und mahnt danach erneut ab, statt eine Kündigung auszusprechen, kann eine Kündigung nicht mehr auf Sachverhalte gestützt werden, die zwischen der ersten und der zweiten Abmahnung liegen.
5. Die nicht genehmigte Untervermietung eines Teils der Wohnung an den stellt eine Pflichtverletzung dar, die mangels hinreichender Erheblichkeit nicht geeignet ist, eine Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen - jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung hat.
6. Bereits die Absicht des Mieters, nach dem Auszug eines bisherigen Mitmieters nicht allein leben zu wollen, oder der nicht näher zu begründende Wunsch des Mieters, eine Wohngemeinschaft zu bilden oder fortzusetzen, kann ein solches Interesse begründen.
7. Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse ist auch zu bejahen, wenn der Mieter durch die Untervermietung seine Wohnkosten reduzieren will.
8. Das berechtigte Interesse des Mieters tritt nur zurück, wenn die beabsichtigte Gebrauchsüberlassung für den Vermieter unzumutbar wäre, was insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Dritten oder bei Überbelegung anzunehmen ist.
9. Es ist dem Mieter in dem Fall, in dem er ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, einen Dritten in die Wohnung aufgenommen hat, nicht verwehrt, sich gegenüber der Kündigung des Vermieters darauf zu berufen, dass ihm ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung zusteht.
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Wohnungseigentum
AG Minden, Urteil vom 16.09.2025 - 36 C 8/25
Entfernt man sich nach einer körperlichen Auseinandersetzung und dem Herbeirufen der Polizei von der Versammlung, kann dennoch mit Beschlussfassungen zu rechnen sein; es besteht eine Erkundigungsobliegenheit, deren Verletzung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist entgegensteht.
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Wohnraummiete
LG Essen, Urteil vom 11.09.2025 - 10 S 22/25
Durch den Einwurf der Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters ist der Rückerhalt der Mietsache gegeben, ab diesem Zeitpunkt ist nur noch der Vermieter, nicht aber der Mieter in der Lage, auf die Mietsache tatsächlich zuzugreifen. Durch den Schlüsseleinwurf ist der Besitzaufgabewille des Mieters nach außen manifestiert.
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Rechtsanwälte
OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2025 - 8 U 13/25
1. Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss.
2. Die Ersatzeinreichung hat - sofern keine besonderen Umstände vorliegen - innerhalb einer Woche zu erfolgen, andernfalls ist sie nicht mehr unverzüglich.
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Wohnraummiete
LG München I, Urteil vom 06.08.2025 - 14 S 13520/24
1. Mehrere Vermieter sind Mitgläubiger i.S.v. § 432 BGB bzgl. des Anspruchs auf Mietzahlung nach § 535 Abs. 2 BGB. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Miete nur an alle Vermieter gemeinschaftlich geleistet werden kann bzw. einer der Mitgläubiger nur Leistung an alle verlangen kann.*)
2. Einer Mietzahlung kann daher grundsätzlich nur dann schuldbefreiende Wirkung beigemessen werden, wenn sie auf das - dem Mieter bekanntgegebene - Gemeinschaftskonto aller Vermieter fließt. Eine versehentlich fortgeführte Zahlung der Miete auf das Konto des bisherigen alleinigen Vermieters einer Wohnung wirkt dagegen in der Regel nicht schuldbefreiend.
3. Die unterlassene Weiterleitung derartiger Mietzahlungen seitens des bisherigen Alleinvermieters auf das Gemeinschaftskonto bei gleichzeitigem rechtsgrundlosem Einbehalt der Mietzahlungen kann jedoch im Einzelfall einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung bzw. der Geltendmachung eines darauf gestützten Räumungs- und Herausgabeanspruchs der Vermietermehrheit nach Treu und Glauben entgegenstehen, § 242 BGB.*)
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2025 - 12 ME 60/25
Ist die Adresse im Anschriftsfeld einer Postzustellungsurkunde handschriftlich geändert worden, beurteilt sich die Beweiskraft der Urkunde bezüglich des Orts einer Ersatzzustellung ggf. nach § 419 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO).*)
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| 100 Nachrichten gefunden |
(12.02.2026) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
mehr… (22.01.2025) Vermieter müssen jedes Jahr über die Mietnebenkosten, auch Betriebskosten genannt, abrechnen. Wer als Mieter nicht zu viel zahlen will, muss sorgfältig prüfen, ob die Abrechnung formal und inhaltlich korrekt erstellt wurde. Dies ist nicht ganz einfach und mit einigem Aufwand verbunden.
mehr… (13.01.2026)Jahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur eines Bauernhauses. Ein Vollstreckungsbescheid über mehr als 120.000 Euro landet ebenfalls dort - und gilt als zugestellt. Das LG Lübeck wertet diese gelebte Praxis als wirksame Ersatzzustellung.
mehr… (05.01.2026) Böller und Silvesterraketen verursachen jedes Jahr wieder erhebliche Schäden. Diese reichen von einfachen Brandflecken an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Verschiedene Arten von Versicherungen decken durch Feuerwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, werden Verantwortliche gerne von den Versicherern in Regress genommen. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Versicherung ihre Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit reduzieren.
mehr… (17.10.2025) Wo früher noch mit Aufklebern und manuellen Belegen hantiert wurde, kommt bei der Deutschen Post nun der Scanner zum Einsatz. Das digitalisierte Einwurfeinschreiben mag die Zustellung erleichtern - doch einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es nicht mehr, meint das LAG Hamburg.
mehr…
IBR 2025, 671
IMR 2025, 510
LAG Hamburg, 14.07.2025 - 4 SLa 26/24 (27.06.2025) Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen eine preisgünstige Wohnung in einem etwas älteren Gebäude. Der Vermieter scheint sich um vieles nicht zu kümmern, aber Ihre Wohnung ist in Ordnung. Eines Tages liegt ein Behördenschreiben im Briefkasten. Das Bauamt hat bei einer Ortsbegehung Rattenbefall und bauliche Mängel festgestellt. Die Nutzung des Gebäudes zum Wohnen wird untersagt. Sie haben ein paar Tage, um sich eine andere Bleibe zu suchen. Darf die Behörde das?
mehr… (10.06.2025) Ein Übergabeprotokoll für eine Wohnung wird häufig vor dem Auszug eines Mieters, oft aber auch beim Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Darin halten beide Seiten den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest. Vermerkt werden auch die Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten. Das Übergabeprotokoll hilft, Streit zu vermeiden - zum Beispiel um die Frage, ob eine Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters gesprungen war oder ob dieser dafür verantwortlich ist. Es hilft auch, zu klären, ob der alte oder der neue Mieter die hohe Heizungsrechnung bezahlen muss.
mehr… (04.04.205) Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen eine preisgünstige Wohnung in einem etwas älteren Gebäude. Der Vermieter scheint sich um vieles nicht zu kümmern, aber Ihre Wohnung ist in Ordnung. Eines Tages liegt ein Behördenschreiben im Briefkasten. Das Bauamt hat bei einer Ortsbegehung Rattenbefall und bauliche Mängel festgestellt. Die Nutzung des Gebäudes zum Wohnen wird untersagt. Sie haben ein paar Tage, um sich eine andere Bleibe zu suchen. Darf die Behörde das?
mehr… (17.03.2025) Die Baubehörde kann in bestimmten Fällen die Nutzung eines Wohnhauses verbieten. Dies ist für Eigentümer und Bewohner eine einschneidende Maßnahme. Nicht immer ist die bauliche Sicherheit betroffen.
mehr… (25.02.2025) Treppenhaus und Hausflur gehören in einem Mehrfamilienhaus zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei einem Mietshaus liegt die Gestaltung grundsätzlich allein beim Vermieter. Bei einer Eigentümergemeinschaft kann die Eigentümerversammlung mitentscheiden. Beide Male stellen sich zwei wichtige Fragen:
mehr… | 1 Interview gefunden |
Mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Justizkostenmodernisierungsgesetz ist außer den Gerichtskosten und der Honorierung der Rechtsanwälte auch die Bezahlung der gerichtlichen Sachverständigen neu geregelt worden. Für diese Sachverständigen gilt seit diesem Tag das "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)". Gemäß der bekannt gegebenen Gesetzesbegründung will sich dieses JVEG orientieren "an dem Bild des selbstständig und hauptberuflich in dieser Funktion tätigen Sachverständigen, der nicht mehr nur für eine im allgemeinen Interesse zu erbringende Leistung ähnlich wie ein Zeuge für im Einzelfall eintretende Vermögensopfer zu entschädigen ist. Es entspricht vielmehr den heutigen Verhältnissen und den darauf gründenden Forderungen der Betroffenen, Sachverständige zukünftig für ihre Dienste leistungsgerecht zu vergüten."
Herr Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich, der auch einen Lehrauftrag für Baurecht hat, ist ein ausgewiesener Kenner der Materie; er ist der Verfasser des Standardwerkes "Jessnitzer/Ulrich: Der gerichtliche Sachverständige", von ihm stammen außerdem der unter www.ibr-online.de veröffentlichte IBR-Reihe-Text "Selbständiges Beweisverfahren" und zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen - auch zum Sachverständigenrecht.
Volltext | 5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
| 4 Leseranmerkungen gefunden |
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Überlegung: Ist diese Entscheidung auf PZUs übertragbar? Leseranmerkung von Dr. Matthias Heeschen zu
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Überquellende Briefkästen in Berlin ... Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Widerspruch zu BGH Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05 IBR 2006,477 Leseranmerkung von Urban zu
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| 26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
| 17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
| 2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |





