Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
723 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Immobilien- und Mietrecht.
86 Beiträge gefunden |
IMR 2024, 99 | AG München - Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023? |
IVR 2024, 30 | BGH - Zugang Einwurfeinschreiben und richterliche Hinweispflicht in Bezug auf Beweisantritt |
IMR 2024, 24 | OLG Hamm - Rückgabe des Schlüssels = Rückgabe des Mietobjekts? |
IMR 2023, 1070 | AG Donaueschingen - Zustellung eines Versäumnisurteils: Wirksam auch ohne Zustelldatum auf dem Umschlag! |
IBR 2023, 1023 | LG Hannover - Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers |
IMR 2023, 296 | BGH - Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde! |
IMR 2023, 205 | AG München - Keine Werbung heißt keine Werbung! |
IMR 2023, 127 | BGH - beA funktioniert nicht - was tun? |
IMR 2023, 100 | OLG Düsseldorf - Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB! |
IMR 2023, 92 | LG Krefeld - Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen? |
484 Volltexturteile gefunden |
AG Mannheim, Urteil vom 18.07.2023 - 5 C 3319/22
1. Für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB genügt ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete und einer Verzugsdauer von mindestens einem Monat.
2. Dabei ist unerheblich, dass der Zahlungsrückstand vorliegend nicht den Mietzins, sondern Nachforderungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen betrifft. Denn § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB umfasst auch Mietrückstände, die aus nicht periodisch wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen herrühren.
3. Die Fiktionswirkung des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hat zur Folge, dass die in der Abrechnung ausgewiesene Forderung des Vermieters verbindlich ist.
4. Auch wenn eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart wird und der Vermieter dennoch abrechnet, muss dies innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gerügt werden.
5. Auch der Umstand, dass die Nebenkostenabrechnungen materiell unzutreffend sind und daher bei entsprechenden rechtzeitigen Einwendungen des Mieters ein deutlich geringerer Rückstand bestanden hätte, der für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nicht ausgereicht hätte, führt nicht dazu, dass dies die ordentliche Kündigung des Vermieters unwirksam werden lässt.
6. Grundsätzlich besteht ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters, wenn der Vermieter zwar die Abrechnung erteilt, aber die damit verbundene Belegeinsicht nicht gewährt. Das Zurückbehaltungsrecht endet jedoch mit Ablauf der Einwendungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB.
VolltextBGH, Beschluss vom 21.06.2023 - V ZB 15/22
1. Das Vertrauen auf eine Fristverlängerung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann rechtfertigen, wenn der Fristverlängerungsantrag die erforderliche Form wahrt. Ob ein nach dem 01.01.2022 eingegangener Fristverlängerungsantrag formgerecht ist, richtet sich nach § 130d ZPO.*)
2. Unverzüglich ist die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nur, wenn sie zeitlich unmittelbar erfolgt. Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kann auch die Nachholung der Glaubhaftmachung vor Ablauf einer Woche nicht mehr unverzüglich sein (hier: Nachholung nach zwei Tagen).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.05.2023 - V ZR 203/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 04.05.2023 - 11 UH 14/23
1. Verweist die Zivilkammer den Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten ohne Auseinandersetzung mit einem vor dem Antrag erklärten Verzicht des Beklagten auf sein Antragsrecht an die Kammer für Handelssachen, ist der Verweisungsbeschluss willkürlich und nicht bindend.*)
2. Erklärt der Beklagte den Verzicht auf die Stellung eines Verweisungsantrags nach § 98 Abs. 1 GVG, verliert er sein Antragsrecht und wird die Zuständigkeit der Zivilkammer perpetuiert.*)
VolltextBFH, Beschluss vom 22.03.2023 - X B 135/21
1. Ein Antrag auf Vernehmung des Postzustellers ist nicht schon deshalb unsubstantiiert, weil der Kläger nicht genau den Zeitraum der üblichen Geschäfts- und Postzustellzeiten bezeichnet, wenn er gleichzeitig Beweis dafür anbietet, dass sein Büro in diesem Zeitraum besetzt war und sich der genaue Zeitpunkt des Zustellungsversuchs auch nicht aus der Zustellungsurkunde ergibt.*)
2. Auch ohne Vorliegen eines substantiierten Beweisantrags des Klägers können sich im Einzelfall vorliegende Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zustellungsurkunde zu einer Aufklärungspflicht des Gerichts verdichten.*)
VolltextBGH, Urteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
Bei der Verpflichtung des Zustellers gem. § 180 Satz 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift i.S.d. § 189 ZPO mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (im Anschluss an BGH, IBR 2022, 547).*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 01.03.2023 - 9 C 25.21
Ein Prozessbevollmächtigter darf sich bezüglich des Zeitpunkts der Zustellung eines Widerspruchsbescheids nicht auf die Angaben seines Mandanten verlassen, sondern muss deren Richtigkeit eigenverantwortlich überprüfen (im Anschluss an BGH, IBR 2019, 289).*)
VolltextAG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 - 533 C 159/22
1. Ob ein Verstoß gegen die Mülltrennung einen Kündigungsgrund darstellt, erscheint fraglich.
2. Jedenfalls bei geringen Müllmengen ist dies aber zu verneinen.
VolltextOLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2023 - 19 W 108/21
1. Ein Urkundsbeteiligter, der dem Notar keine Möglichkeit gibt, einen Mangel der Beurkundung durch eine neue Beurkundung oder auch eine Nachbeurkundung zu beheben, kann keine Kostenniederschlagung nach § 21 Abs. 1 S. 1 GNotKG verlangen.*)
2. Im Verfahren nach § 127 GNotKG kann der Urkundsbeteiligte dem Notar keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung entgegenhalten (Anschluss an BGHZ 233, 325).*)
VolltextOLG Nürnberg, Beschluss vom 20.02.2023 - 13 W 44/23
Die Zustellung unter einer c/o-Adresse durch Einlegen in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten stellt keine wirksame Ersatzzustellung i. S.v. § 178 Abs. 1 Nr. 1, § 180 ZPO dar, wenn nicht feststeht, dass der Beklagte unter der c/o-Anschrift (zu diesem Zeitpunkt) tatsächlich wohnhaft war.*)
VolltextAG Paderborn, Urteil vom 30.01.2023 - 51 C 35/22
1. Der Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung ist jedenfalls dann überspannt, wenn ein sog. "Exzess" an Dübellöchern vorliegt.
2. Dies ist jedoch nicht zu bejahen, wenn sich ca. 200 Dübellöcher in etwa gleichmäßig auf die Wände und Decken von acht Räumen verteilten.
VolltextAG Donaueschingen, Urteil vom 27.01.2023 - 1 C 54/22
Die Zustellung eines Versäumnisurteils ist nicht deshalb unwirksam, weil der Zusteller auf dem Umschlag weder Datum noch Uhrzeit der Zustellung vermerkt. Dem Zustellungsadressaten obliegt es bei Zweifeln die Frist gegebenenfalls bei Gericht zu erfragen. Berechnet der Adressat die Frist anhand seiner Briefkastenleerung zu seinen Ungunsten falsch, begeht er ein Verschulden gegen sich selbst, weshalb auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu gewähren ist.
VolltextBGH, Beschluss vom 26.01.2023 - V ZB 11/22
1. Zur Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments.*)
2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung gem. § 130d Satz 2 und 3 ZPO.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.12.2022 - III ZB 18/22
1. Ist es vorübergehend technisch unmöglich, einen Schriftsatz als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen, darf der Anwalt ausnahmsweise auf Brief oder Fax zurückgreifen.
2. Dazu müssen die tatsächlichen Abläufe und Umstände unverzüglich umfassend und aus sich heraus verständlich geschildert sowie deren Richtigkeit unter Bezugnahme auf die Standespflichten anwaltlich versichert werden.
3. Diese Glaubhaftmachung soll möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen. Eine nachgeholte Glaubhaftmachung erst fünf Wochen nach der Ersatzeinreichung ist nicht mehr unverzüglich.
VolltextLG Bonn, Urteil vom 14.12.2022 - 3 O 5/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextLG Hannover, Urteil vom 24.11.2022 - 17 O 134/22
1. Die Inhaftierung eines Geschäftsführers allein kann eine Verlagerung des Geschäftsorts seiner Gesellschaft nicht bewirken (BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZB 5/08, IBRRS 2008, 2413).
2. Eine Zustellung an die Gesellschaft kann nur dann nicht mehr in den zu den Geschäftsräumen gehörenden Briefkasten erfolgen, wenn nach außen erkennbar ist, dass kein Geschäftsbetrieb mehr stattfindet.
VolltextLG Köln, Urteil vom 17.11.2022 - 29 S 69/22
1. Einem Wohnungseigentümer, der von den übrigen Wohnungseigentümern bei verwalterloser Eigentümergemeinschaft nicht zur Eigentümerversammlung geladen wurde, steht lediglich ein Anfechtungsrecht hinsichtlich der in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse zu.
2. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann aus der reinen Nichtladung heraus weder Vorsatz noch Böswilligkeit der übrigen Wohnungseigentümer erkannt werden, die eine Nichtigkeit des Beschlusses auf einer Eigentümerversammlung begründen könnten, auf die der Miteigentümer nicht ordnungsgemäß geladen wurde.
VolltextLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2022 - 317 O 63/21
1. Ein Gewerbe liegt nach der Gewerbeordnung vor, bei einer nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht zur Urproduktion, zu den freien Berufen oder zur bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zu rechnen ist.
2. Die Verwaltung des eigenen Vermögens fällt nicht unter den Begriff der Gewerbetreibenden. Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird allerdings überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt.
3. Leistet der Erwerber Zahlungen, obwohl die Freistellung des Vertragsobjekts noch nicht gesichert ist, ist auch der Geschäftsführer des Bauträgers zur Rückzahlung der noch nicht fälligen Raten verpflichtet, die er vorsätzlich entgegen den vertraglichen Bestimmungen angefordert bzw. entgegen genommen hat.
VolltextBFH, Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21
1. Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde.*)
2. Allein aus den allgemeinen während der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen kann nicht abgeleitet werden, dass in dieser Zeit eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ohne vorherigen Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen als wirksam anzusehen wäre.*)
VolltextAG Berlin-Neukölln, Urteil vom 18.10.2022 - 17 C 141/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextAG Spandau, Urteil vom 17.10.2022 - 6 C 217/21
Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu klären, bei der beispielsweise die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung zu berücksichtigen sind (vgl. LG Berlin Beschluss vom 20.10.2016 - 67 S 214/16, IMRRS 2016, 1884).
VolltextLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.2022 - 2-13 S 95/21
1. Gibt die Klägerin ohne nachvollziehbaren Grund ihre Anschrift nicht an, sondern beschränkt sich auf die Angabe eines Dienstleistungsunternehmens, welches Post an sie weiterleitet, ist die Klage unzulässig.*)
2. Der Verlust der Prozessführungsbefugnis in Störungsabwehrklagen, die vor dem 01.12.2020 erhoben worden sind, durch eine Erklärung des Verwalters über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21
Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.*)
VolltextLG Krefeld, Urteil vom 21.09.2022 - 2 S 27/21
1. Eine schriftlich auszusprechende Kündigung eines Wohnraummietvertrags geht nicht schon am 3. Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert.*)
2. Die bloß mündliche Information über den Einwurf wahrt das Schriftformgebot nicht.*)
3. Die mündliche Information um 22.30 Uhr verlegt auch den Zeitpunkt der erwartbaren Kenntnisnahme nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Information vor.*)
VolltextBFH, Beschluss vom 02.09.2022 - VI B 5/22
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten in Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht ganz oder teilweise außer Betracht lassen.*)
2. Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, nach einer im Wege der Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlung auch für die Urteilsverkündung eine Videokonferenz anzuberaumen.*)
VolltextOLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2022 - 7 U 57/21
1. Ein Nachlassgläubiger hat bis zur Teilung des Nachlasses die Wahl, ob er die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) in Anspruch nimmt oder ob er von ihnen (lediglich) die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass in Form der Gesamthandsklage (§ 2059 Abs. 2 BGB) verlangt.
2. Ein Pachtvertrag kann vom Pächter nicht wegen seines schlechten Gesundheitszustandes außerordentlich gekündigt werden.
3. Auch die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden behördlichen Einschränkungen bieten keinen Grund für eine außerordentlichen Grund eines Gaststättenpachtvertrags.
VolltextBFH, Beschluss vom 25.08.2022 - X B 96/21
1. Bei natürlichen Personen erfordert die ordnungsgemäße Klageerhebung regelmäßig die Bezeichnung des Klägers unter Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift.*)
2. Stellt das Gericht an die vom Kläger angegebene Adresse erfolgreich förmlich zu, kann es nicht ohne weitere Ermittlungen davon ausgehen, dass insoweit keine ladungsfähige Anschrift vorliegt.*)
3. Begründet das Finanzgericht ein Prozessurteil hilfsweise auch in der Sache, führt allein die Darlegung, das Finanzgericht habe zu Unrecht ein Prozessurteil statt ein Sachurteil erlassen, noch nicht zum Erfolg einer solchen Verfahrensrüge. Vielmehr muss die Beschwerdebegründung sich dann auch auf die materiell-rechtliche Hilfsbegründung des Urteils beziehen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Vermerkt der Zusteller entgegen § 3 Abs. 2 VwZG, § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht, gilt das Dokument gemäß § 8 VwZG erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.*)
VolltextAG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 331/21
Ein Annahmeverzug nach § 293 BGB schließt einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002 - 24 U 133/01, BeckRS 2002, 30262132).
VolltextLG Bremen, Beschluss vom 14.07.2022 - 4 S 93/22
1. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung bei der auf die 3-G-Regelungen hingewiesen wird, ist nicht zu beanstanden.
2. Eine abweichende Kostenverteilung bei gezielten Beschädigungen ist nicht zu beanstanden.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2022 - 24 U 5/21
1. Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters, auch im Falle der Verwirklichung eines Straftatbestands wie einer Unterschlagung, zurechnen lassen.*)
2. Ein Vermieter ist zur Versicherung des Mietgegenstands grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb es kein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, wenn der Vermieter die Versicherung eines neuen bzw. hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.*)
3. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ungefragt auf den hohen Wert des Mietgegenstandes und das Fehlen einer Versicherung bzw. zum Inhalt einer abgeschlossenen Versicherung Angaben zu machen. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.*)
VolltextLG München I, Beschluss vom 07.06.2022 - 14 S 2185/22
1. Der Hinweis, das mehr als 90% der Bewohner mit der Videoüberwachung einverstanden seien, macht das fehlende Einverständnis des Mieters nicht unbeachtlich.
2. Verstöße gegen die Hausordnung in Form der Unterlassung oder nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Mülltrennung rechtfertigen keine Installation von Überwachungskameras.
3. Die Anbringung von Kameras kann präventive Wirkung in Bezug auf die Begehung von Straftatbeständen wie z. B. Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung haben und damit gerechtfertigt sein (hier verneint).
VolltextAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.05.2022 - 33 C 2877/21
1. Zwar kann es an der Ernsthaftigkeit eines etwaigen Überlassungswillens fehlen, wenn der Vermieter lediglich den Willen zur Überlassung der Wohnung an einen Angehörigen behauptet, den geltend gemachten Eigenbedarf jedoch lediglich vorschiebt, um einen gegebenenfalls unliebsamen Mieter loszuwerden.
2. Sollten etwaige Indizien für solch einen Umstand vorliegen, ist zwar nicht ausgeschlossen, dass gleichwohl ein ernsthafter Überlassungswille besteht, jedoch sind insoweit an die Überzeugungsbildung des Gerichts besonders strenge Anforderung zu stellen.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022 - 24 U 368/20
1. Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Anschluss an BGH, IMR 2008, 234). Eine explizite Klarstellung, dass dem Mieter noch ein Bereicherungsanspruch verbleibt, ist grundsätzlich nicht erforderlich; eine Ausnahme gilt wegen § 305c Abs. 2 BGB dann, wenn die Klausel zwar auch so verstanden werden kann, dass ein Bereicherungsanspruch verbleibt, eine Gesamtschau der AGB des Vermieters jedoch einen vollständigen Ausschluss des Minderungsrechts nahelegt (Anschluss an BGH, IMR 2008, 234).*)
2. Einer Privatperson als Vermieter kann ein Kündigungsschreiben auch über den Briefkasten einer GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter der Vermieter ist, wirksam zugehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles anzunehmen ist, dass die GmbH als Empfangsvertreterin (§ 164 Abs. 3 BGB) oder als Empfangsbotin des Vermieters fungiert.*)
3. Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsersatz gem. §§ 987 ff. BGB bzw. gem. §§ 812 ff. BGB, die in Anspruchskonkurrenz zu § 546a Abs. 1 BGB stehen, setzen voraus, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich Nutzungen i.S.v. § 100 BGB gezogen hat (Anschluss an BGH, IMR 2017, 351).*)
VolltextAG München, Urteil vom 19.05.2022 - 419 C 15714/21
1. Wird der Hausfrieden seitens eines Mieters durch wiederholte Anfeindungen und Beleidigungen gegenüber anderen Mitmietern nachhaltig gestört, so kann das Mietverhältnis nach Abmahnung fristlos gekündigt werden.
2. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
3. Allerdings kann in besonderen Einzelfällen das Festhalten am Räumungsanspruch rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Ursachen der Störung beseitigt wurden.
4. Dies ist aber nicht der Fall, wenn nach der ausgesprochenen Kündigung die Beleidigungen weitergehen.
VolltextLG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.03.2022 - 2-13 S 131/20
1. Die Nutzung eines zu Wohnzwecken bestimmten Sondereigentums als Arztpraxis ist auch bei typisierender Betrachtung störender als eine Wohnnutzung und damit zu unterlassen.
2. Der Unterlassungsanspruch der Gemeinschaft ist verwirkt, wenn er über Jahrzehnte nicht erhoben wird und sich der zweckwidrig nutzende Sondereigentümer hierauf eingerichtet hat.
3. Gewöhnliche Entwicklungen einer Hausarztpraxis, wie Wachstum oder Änderung des Patientenstamms, stellen keine verwirkungsfeindliche Zäsur dar.
4. Der Einwand der Verwirkung bleibt auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen.
VolltextAG Hamburg, Urteil vom 25.03.2022 - 48 C 483/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextLAG Hessen, Urteil vom 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
1. Eine im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermittelte Berufungsbegründungsschrift genügt den gesetzlichen Formanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift Anforderungen grundsätzlich nicht, wenn sie lediglich eine eingescannte Unterschrift enthält.*)
2. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05.04.2000 (GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, 160 = IBRRS 2003, 2563 = IMRRS 2003, 1083) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH, IBR 2021, 272; BFH, IBR 2011, 59; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 692/08, Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.*)
VolltextAG München, Urteil vom 18.03.2022 - 142 C 12408/21
1. Der Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist.
2. Das umfasst auch das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang.
VolltextVGH Hessen, Beschluss vom 15.03.2022 - 4 A 1326/20
1. Ist eine Person, der mittels Zustellungsurkunde etwas zugestellt werden soll, persönlich nicht anzutreffen, kann das Schriftstück auch dadurch zugestellt werden, dass es in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt wird, den der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat.
2. Mit einem auf dem Privatbriefkasten angebrachten lesbaren Hinweis "Bitte auch Briefkasten Anwaltskanzlei benutzen!" werden beide Briefkästen sowohl für private als auch geschäftliche Post als Einlegeort eingerichtet.
Volltext78 Nachrichten gefunden |
(12.01.2024) Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies laut OLG Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung.
mehr… OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
(03.01.2024) Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
mehr…
Sicher und komfortabel wohnen
(09.08.2023) Die Smart-Home-Technik sorgt zum Beispiel dafür, dass die Rollläden morgens zur gewünschten Zeit hochfahren, Tageslicht hineinlassen und sich bei zu starker Sonneneinstrahlung wieder schließen. Abends fahren sie automatisch in die Nachtposition oder sorgen für Sichtschutz", sagt Dipl.-Ing. Björn Kuhnke, Technikexperte des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e.V. Nähern sich Hausbewohner dem Grundstück, sorgen eine sprachgesteuerte Smartphone-App oder ein Transponder im Fahrzeug dafür, dass sich Grundstücks- und Garagentore wie von allein öffnen, im Haus das Licht angeht und die Alarmanlage ausgeschaltet wird. Und auch die smarte Haustür erkennt zugangsberechtigte Personen: Sie öffnet sich selbsttätig, ohne lästige Suche der Bewohner nach dem Schlüssel. Einbrecher haben dagegen schlechte Karten, besonders dann, wenn bei der Vernetzung auch der Einbruchschutz verbessert wird.
mehr…
(16.05.2023) Ein Briefträger muss bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten das Datum des zuzustellenden Schriftstücks auf dem Umschlag vermerken. Andernfalls gilt es erst dann als zugestellt, wenn es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, bestätigt der Bundesgerichtshof. Werde eine frühere Kenntnisnahme behauptet, müsse diese dargelegt und bewiesen werden. Ein Bestreiten des späteren Zugangs genüge nicht.
mehr… IMR 2023, 296 BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss
(17.03.2023) Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt abgegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
mehr…
(07.03.2023) Mit Urteil vom 18.03.2022 untersagte das Amtsgericht München einem Umzugsunternehmen, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
mehr…
(12.01.2023) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
mehr… BFH, 19.10.2022 - X R 14/21
(03.01.2023) Wie jedes Jahr sind auch zum Jahreswechsel 2022/2023 Schäden durch Raketen und Böller verursacht worden. Je nach Fall müssen sich Geschädigte an unterschiedliche Versicherungen wenden.
mehr…
(27.10.2022) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
mehr…
(23.09.2022) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung müssen Vermieter einmal im Jahr abrechnen. Massive Steigerungen der Heizkosten werden sich auswirken. Mieter können eine fehlerhafte Abrechnung anfechten.
mehr…
1 Interview gefunden |
Mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Justizkostenmodernisierungsgesetz ist außer den Gerichtskosten und der Honorierung der Rechtsanwälte auch die Bezahlung der gerichtlichen Sachverständigen neu geregelt worden. Für diese Sachverständigen gilt seit diesem Tag das "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)". Gemäß der bekannt gegebenen Gesetzesbegründung will sich dieses JVEG orientieren "an dem Bild des selbstständig und hauptberuflich in dieser Funktion tätigen Sachverständigen, der nicht mehr nur für eine im allgemeinen Interesse zu erbringende Leistung ähnlich wie ein Zeuge für im Einzelfall eintretende Vermögensopfer zu entschädigen ist. Es entspricht vielmehr den heutigen Verhältnissen und den darauf gründenden Forderungen der Betroffenen, Sachverständige zukünftig für ihre Dienste leistungsgerecht zu vergüten."
Herr Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich, der auch einen Lehrauftrag für Baurecht hat, ist ein ausgewiesener Kenner der Materie; er ist der Verfasser des Standardwerkes "Jessnitzer/Ulrich: Der gerichtliche Sachverständige", von ihm stammen außerdem der unter www.ibr-online.de veröffentlichte IBR-Reihe-Text "Selbständiges Beweisverfahren" und zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen - auch zum Sachverständigenrecht.
Volltext
5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
3 Leseranmerkungen gefunden |
Überquellende Briefkästen in Berlin ... Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
|
Widerspruch zu BGH Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05 IBR 2006,477 Leseranmerkung von Urban zu
|
26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
8. Gebrauch von Nebenflächen (BGB § 535 Rn. 635-647)
17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |