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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten

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86 Beiträge gefunden
IMR 2024, 99 AG München - Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023?
IVR 2024, 30 BGH - Zugang Einwurfeinschreiben und richterliche Hinweispflicht in Bezug auf Beweisantritt
IMR 2024, 24 OLG Hamm - Rückgabe des Schlüssels = Rückgabe des Mietobjekts?
IMR 2023, 1070 AG Donaueschingen - Zustellung eines Versäumnisurteils: Wirksam auch ohne Zustelldatum auf dem Umschlag!
IBR 2023, 1023 LG Hannover - Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers
IMR 2023, 296 BGH - Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde!
IMR 2023, 205 AG München - Keine Werbung heißt keine Werbung!
IMR 2023, 127 BGH - beA funktioniert nicht - was tun?
IMR 2023, 100 OLG Düsseldorf - Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB!
IMR 2023, 92 LG Krefeld - Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen?
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1 Aufsatz gefunden
Müssen Klingelschilder mit Namen entfernt werden?
(Norbert Eisenschmid)
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485 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1327; IMRRS 2022, 0521; IVRRS 2022, 0183
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Alle zur Verfügung gestellten Briefkästen können zur Zustellung genutzt werden!

VGH Hessen, Beschluss vom 15.03.2022 - 4 A 1326/20

1. Ist eine Person, der mittels Zustellungsurkunde etwas zugestellt werden soll, persönlich nicht anzutreffen, kann das Schriftstück auch dadurch zugestellt werden, dass es in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt wird, den der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat.

2. Mit einem auf dem Privatbriefkasten angebrachten lesbaren Hinweis "Bitte auch Briefkasten Anwaltskanzlei benutzen!" werden beide Briefkästen sowohl für private als auch geschäftliche Post als Einlegeort eingerichtet.

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IBRRS 2022, 1386; IMRRS 2022, 0542
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Corona-Verdacht ist keine vorübergehende Unmöglichkeit!

KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21

1. Eine Ausnahme von der seit dem 01.01.2022 bestehenden Verpflichtung der Rechtsanwälte, vorbereitende Schriftsätze nur noch als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen (§§ 130a, 130d ZPO), besteht gem. § 130d Satz 2 ZPO nur dann, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, weil entweder das Gericht auf diesem Wege nicht erreichbar ist oder bei dem Rechtsanwalt ein vorübergehendes technisches Problem aufgetreten ist.*)

2. Sieht sich der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen (hier: ausstehendes Ergebnis eines PCR-Testes zum Ausschluss eines Coronaleidens) nicht in der Lage, seine Kanzleiräume aufzusuchen und den Schriftsatz dort elektronisch zu übermitteln, stellt dies keine vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen dar.*)

3. Die technische Störung ist gem. § 130d Satz 3 ZPO unmittelbar bei der Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Wege oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; die Mitteilung von Gründen erst 20 Tage nach Einreichung des Originalschriftsatzes genügt diesen Anforderungen nicht.*)

4. Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 Satz 1 ZPO wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt vor dem Fristablauf nicht alle ihm noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, wie etwa die Suche nach einem vertretungsbereiten Kollegen zur formwirksamen Einreichung der fertigen Berufungsbegründungsschrift.*)

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IBRRS 2022, 1059; IMRRS 2022, 0401; IVRRS 2022, 0145
ProzessualesProzessuales
Wann kann eine eingescannte Unterschrift als einfache Signatur angesehen werden?

BSG, Beschluss vom 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

1. Rechtsanwälte und Behörden sind seit dem 01.01.2022 zur Übermittlung eines elektronischen Dokuments verpflichtet, sodass die Einreichung als Schriftstück oder Telefax von da an nicht mehr wirksam ist.

2. Ein elektronisches Dokument, das einem Gericht übermittelt wird, muss von der verantwortenden Person entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg, bei dem eine elektronische Signatur entbehrlich ist, eingereicht werden.

3. Ein elektronisches Dokument, das über ein elektronisches Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument einfach signierende und somit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.

4. Eine eingescannte Unterschrift kann nur dann als einfache Signatur anzusehen sein, wenn die Unterschrift entzifferbar ist und damit von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, die auch die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt.

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IBRRS 2022, 0583; IMRRS 2022, 0197; IVRRS 2022, 0075
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Was gehört in den Wiedereinsetzungsantrag?

BGH, Beschluss vom 26.01.2022 - XII ZB 227/21

Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20, IBR 2021, 220 = FamRZ 2021, 619, und vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, IBRRS 2020, 0308 = FamRZ 2020, 618).*)

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IBRRS 2023, 0511; IMRRS 2023, 0244
WohnraummieteWohnraummiete
Entfernung von Videokameras auch bei Diebstahl und Sachbeschädigung

AG München, Urteil vom 20.01.2022 - 419 C 13845/21

1. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann allenfalls gerechtfertigt sein, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwer wiegenden Beeinträchtigungen erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung nicht anderweitig zu verhindern ist.

2. Derartig schwer wiegende Beeinträchtigungen stellen Angriffe auf Personen oder ihre unmittelbare Wohnsphäre dar, denen nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden könnte.

3. Derartige schwer wiegende Beeinträchtigungen sind nicht schon dann anzunehmen, wenn es bei der Mülltrennung bzw. Müllentsorgung durch die Mieter zu Verstößen gegen die Hausordnung kommt, ebenso wenig bei Geruchsbelästigungen oder Ungezieferbefall in den Müllräumen.

4. Diebstähle, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch können derartige schwer wiegende Beeinträchtigungen darstellen (hier verneint).

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IBRRS 2022, 0665; IMRRS 2022, 0222; IVRRS 2022, 0091
ProzessualesProzessuales
Zugang durch Einwurf-Einschreiben mit Ein- und Auslieferungsbeleg bewiesen?

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022 - 1 Sa 159/21

Wird ein Kündigungseinschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger (wie BGH, Urteil vom 27.09.2016 - II ZR 299/15, IBRRS 2016, 3005; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.03.2019 - 2 Sa 139/18, BeckRS 2019, 18247; LAG Baden-Württemberg, IBR 2021, 605; gegen: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.09.2019 - 5 Sa 18/13, BeckRS 2014, 65241; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019 - 14 Ca 465/19, BeckRS 2019, 17926).*)

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IBRRS 2022, 0706; IMRRS 2022, 0243
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Optionsausübung darf nicht behindert werden

OLG Dresden, Urteil vom 12.01.2022 - 5 U 1630/21

1. Für die Auslegung des Umfangs einer kundgegebenen Innenvollmacht, welche dem Kundgebungsempfänger nicht im Original vorgelegt wird, kommt es auf die Sicht eines objektiven Empfängers an dessen Stelle an, es dürfen also nur solche Umstände herangezogen werden, die dem Kundgebungsempfänger bekannt waren.*)

2. Vertragspartner sind zum einen verpflichtet, an der Erreichung und Verwirklichung von Ziel und Zweck des Vertrags mitzuwirken und sich, soweit sich dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren lässt, gegenseitig zu unterstützen. Sie haben zum anderen alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolgs gefährden oder beeinträchtigen könnte (sog. Leistungstreuepflicht).*)

3. Vereinbaren die Vertragspartner, dass ein Vertragspartner den Vertrag durch eine Option, also eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung verlängern kann, so gehört es zur Leistungstreuepflicht desjenigen Vertragspartners, welcher der potenzielle Erklärungsempfänger ist, alles zu unterlassen, was den Zugang der Optionsausübungserklärung bei ihm gefährden oder beeinträchtigen könnte. Muss also der Vertragspartner mit dem Eingang einer entsprechenden Willenserklärung rechnen und verhindert oder verzögert er dennoch deren Zugang bei sich, muss er sich wegen Verstoßes gegen die Leistungstreuepflicht so behandeln lassen, als wenn die Erklärung rechtzeitig zugegangen ist, wenn der Gegner alles Nötige und Zumutbare getan hat, um den Zugang zu bewirken.*)

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IBRRS 2022, 2072; IMRRS 2022, 0858
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.12.2021 - 980a C 24/21 WEG

1. Das Rechtsschutzinteresse fällt durch den Vollzug eines Beschlusses nicht weg, wenn ein Folgenbeseitigungsanspruch des anfechtenden Wohnungseigentümers gegen den Verband möglich ist.

2. Durch die Bezeichnung eines TOP als "Diskussion und ggf. Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags zur Erneuerung der Briefkastenanlagen" ist ein verständiger Wohnungseigentümer in der Lage zu erkennen, dass es um die "Erneuerung der Briefkastenanlagen" und eine entsprechende Beauftragung dafür gehen soll. Es ist insoweit nicht erforderlich, auch schon in der Einladung auf die Erneuerung der "defekten" Briefkastenanlage und damit auf den Grund der Beschlussfassung hinzuweisen.

3. Die "Erneuerung" einer "defekten" Briefkastenanlage stellt keine bauliche Veränderung, sondern eine Erhaltungsmaßnahme dar.

4. Eine Sanierungsmaßnahme, die nicht erforderlich ist, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

5. Wenn die für die entsprechende Beschlussfassung angeführte Begründung ("defekte Briefkastenanlage") nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, üben die Eigentümer ihr Ermessen nicht fehlerfrei aus; ihre Entscheidung ist von einem Irrtum beeinflusst, der Auswirkung auf ihre Willensbildung und damit auf das Ergebnis der Beschlussfassung hat.

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IBRRS 2022, 0685; IMRRS 2022, 0232; IVRRS 2022, 0096
ProzessualesProzessuales
Angabe einer c/o-Adresse ist keine ladungsfähige Anschrift!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2021 - 4 U 13/21

1. Für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung bedarf es keines Antrags (mehr), wenn die Zustellung von Amts wegen zu erfolgen hat, wie dies bei einem Versäumnisurteil der Fall ist.

2. Eine öffentliche Zustellung kann erst erfolgen, wenn sich eine Zustellung an eine im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift als nicht möglich erweist.

3. Auch in dem Fall, in dem eine öffentliche Zustellung unwirksam ist, kann es dem dadurch Begünstigten verwehrt sein, die Unwirksamkeit der Zustellung im Prozess geltend zu machen. Als rechtsmissbräuchlich ist das Berufen auf eine unwirksame öffentliche Zustellung anzusehen, wenn der Zustellungsempfänger zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern.

4. Die Angabe einer c/o-Adresse ist keine ladungsfähige Anschrift.

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IBRRS 2022, 0143; IMRRS 2022, 0075; IVRRS 2022, 0024
ProzessualesProzessuales
Verschuldetes Fernbleiben bei unbegründeter Maskenverweigerung!

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2021 - L 18 R 856/20

Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert.

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IBRRS 2021, 3734; IMRRS 2021, 1404; IVRRS 2021, 0603
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer ein Haus teilt, kann auch die Hausnummer teilen!

VG Neustadt, Urteil vom 29.10.2021 - 3 K 237/21

1. Bei der Bezeichnung der Grundstücke einer Gemeinde mit Hausnummern handelt es sich um eine Organisationsmaßnahme im Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung, die verschiedenen Zwecken dient.*)

2. Dem einzelnen Eigentümer stehen keine Befugnisse oder Rechtsstellungen zu, die er der erstmaligen Zuteilung einer Hausnummer durch die Gemeinde oder der Änderung (Anschluss BayVGH, Beschluss vom 6.12.2011, 8 ZB 11.1676) oder der Versagung einer von ihm geforderten Neuzuteilung entgegensetzen könnte. Etwas anderes gilt nur für Grundstücke, denen bislang noch keine Hausnummer zugeteilt wurde (Anschluss VG Würzburg, Urteil vom 30.1.2018, W 4 K 17.815).*)

3. Das der Gemeinde bei der Prüfung eines Anspruchs auf erstmalige Zuteilung einer Hausnummer eingeräumte Ermessen ist im Falle des Vorliegens einer hinreichend konkreten Gefahr auf Null reduziert. Eine hinreichend konkrete Gefahrenlage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine schnelle Auffindbarkeit und Identifizierbarkeit des Grundstücks für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste nur durch Zuteilung einer Hausnummer gewährleistet ist.*)

4. Besitzt ein Gebäude bereits eine Hausnummer, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuteilung einer weiteren Hausnummer.*)

5. Ein Gebäude wird nicht allein dadurch zu zwei Gebäuden, dass im Gebäudeinneren eine Mauer durchgehend errichtet wird, ohne, dass zugleich beide Gebäudeteile einen separaten Zugang besitzen.*)

6. Unabdingbare Voraussetzung für die selbstständige Benutzbarkeit eines Gebäudes i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 BauO-RP ist dessen Betretbarkeit mittels eines eigenen Zugangs, der groß genug sein muss, damit Menschen die Anlage in natürlicher, aufrechter Haltung betreten können. Das Betretenkönnen durch eine Fensteröffnung ist hierfür nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2021, 3646; IMRRS 2021, 1369; IVRRS 2021, 0588
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht wechselt Kündigungsgrund aus: Verletzung des rechtlichen Gehörs?

BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei "Auswechselung" eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.*)

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IBRRS 2021, 3408; IMRRS 2021, 1271; IVRRS 2021, 0536
ProzessualesProzessuales
Verfristung erkennbar: Wiedereinsetzungsfrist läuft!

VG Greifswald, Urteil vom 06.10.2021 - 3 A 1514/20

Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt nicht erst mit einem richtlichen Hinweis zur eventuellen Verfristung der Klage zu laufen, wenn die Möglichkeit der Verfristung bereits aus der zuvor gewährten Einsicht in den Verwaltungsvorgang erkennbar war.*)

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IBRRS 2022, 0554; IMRRS 2022, 0179
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verband will nicht weiter klagen: Ursprünglich klagender Eigentümer machtlos

AG Wiesbaden, Urteil vom 01.10.2021 - 93 C 3536/20

1. Wer sich einer Firma bedient, die für ihre Kunden Post entgegennimmt und weiterleitet, nutzt diese wie ein Postfach. Die Angabe einer solchen Firmenadresse in einer Klageschrift ist keine ladungsfähige Anschrift i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.*)

2. Ein Wohnungseigentümer, der - in einem Rechtsstreit, der am 01.12.2020 bereits anhängig war - sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, verliert seine Prozessführungsbefugnis, wenn der Verwalter gegenüber dem Gericht schriftlich erklärt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Fortsetzung des Rechtsstreits nicht wünscht, auch wenn der Wohnungseigentümer den Beschluss, der dieser Erklärung zu Grunde liegt, fristgerecht angefochten hat. Es ist nicht erforderlich, den Rechtsstreit im Hinblick auf die Anfechtungsklage auszusetzen (Fortführung der BGH-Entscheidung vom 07.05.2021 - V ZR 299/19, IMR 2019, 284).*)




IBRRS 2023, 1400; IMRRS 2023, 0631
WohnraummieteWohnraummiete
Auch leer stehende Wohnung ist eine Wohnung

AG Paderborn, Urteil vom 01.10.2021 - 55 C 114/21

Die Regelung des § 573a BGB ist nicht anzuwenden, wenn eine dritte Wohnung zwar leer steht, aber die objektive Qualifikation einer Wohnung aufweist, oder sich im Keller- oder Dachgeschoss eine jederzeit beziehbare dritte Wohnung befindet. Dabei ist unerheblich, ob die Wohnung über einen separaten Stromzähler oder einen eigenen Briefkasten verfügt.

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IBRRS 2021, 3020; IMRRS 2021, 1121
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Videoüberwachung: Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. illegale Müllablade

AG Köln, Urteil vom 22.09.2021 - 210 C 24/21

1. Die Installation von Videokameras sowie die Speicherung der Aufzeichnungen können eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1, 2 GG darstellen, sofern keine schutzwürdigen Belange des Verwenders der Videokamera überwiegen.

2. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird gefährdet, wenn jederzeit mit der Beobachtung durch Personen gerechnet werden muss, die man selbst nicht sehen kann, oder wenn die reproduzierte Aufzeichnung des eigenen Verhaltens droht.

3. Eine Videoüberwachung ist gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVO zulässig, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen nicht überwiegen.

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IBRRS 2021, 2976; IMRRS 2021, 1102
Mit Beitrag
PachtPacht
Kündigungsgrund Corona?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2021 - 2 U 147/20

1. Die in den Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Frühjahr 2020 angeordneten Beschränkungen für Gaststätten begründen auch im Pachtverhältnis keinen zur Minderung führenden Mangel der gepachteten Gewerberäume und keine Unmöglichkeit der von dem Verpächter geschuldeten Leistung. Das Fruchtziehungsrecht des Pächters führt zu keiner abweichenden Beurteilung.*)

2. Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kann die Geschäftsgrundlage auch eines Pachtvertrages schwerwiegend gestört sein, wenn die Vertragsparteien sie bei Abschluss des Vertrages nicht bedacht haben. Der Pächter ist aber nicht berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.*)

3. Gibt der Pächter den Geschäftsbetrieb auf, bevor die Betriebsbeschränkungen Auswirkungen auf seine Geschäfte zeigen konnten, ist eine Anpassung der Pacht über § 313 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht möglich.*)

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IBRRS 2021, 3854; IMRRS 2021, 1463; IVRRS 2021, 0627
ProzessualesProzessuales
Revision nicht statthaft: Grundsätzliche Bedeutung im eV-Verfahren unmaßgeblich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2021 - 19 U 86/21

Im Hinblick auf § 542 Abs. 2 ZPO kommt es in Berufungsverfahren betreffend den einstweiligen Rechtsschutz auf die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 ZPO nicht an.

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IBRRS 2021, 3110; IMRRS 2021, 1159
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bedrohung von Leib und Leben rechtfertigt fristlose Kündigung

AG Charlottenburg, Urteil vom 26.08.2021 - 203 C 45/21

Nach der Rechtsprechung ist eine Bedrohung von Leib und Leben des Vermieters und seiner Mitarbeiter grundsätzlich geeignet, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu berechtigten (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - 27 C 346/18, NJOZ 2020, 451).

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IBRRS 2022, 2312; IMRRS 2022, 0962; IVRRS 2022, 0351
ProzessualesProzessuales
Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!

KG, Beschluss vom 06.08.2021 - 21 U 59/21

1. In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.

2. Zwingende Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wurde. Eine nur außergerichtliche Anzeige eines Vertretungsverhältnisses gegenüber dem Prozessgegner genügt nicht.

3. Der Kläger ist nicht verpflichtet, den Prozessbevollmächtigten des Beklagten im Passivrubrum der Klageschrift als Prozessbevollmächtigten aufzuführen.

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IBRRS 2021, 2924; IMRRS 2021, 1080
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zugangsbeweis durch Einwurfeinschreiben?

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2021 - 4 Sa 68/20

Ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Die Vorlage des bloßen Sendungsstatus ist nicht ausreichend (Anschluss an LAG Baden-Württemberg, NZA-RR 2021, 70).*)

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IBRRS 2021, 3491; IMRRS 2021, 1312
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erlischt bei Rückgabe der Kaution jeglicher Anspruch des Vermieters?

AG Marburg, Urteil vom 08.07.2021 - 9 C 737/20

Vermeintliche Schadensersatzansprüche sollten vor Rückgabe der Mietsicherheit nicht nur geltend gemacht, sondern auch mit dieser aufgerechnet werden; andernfalls sind gerichtliche Vergleiche sorgfältig zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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IBRRS 2022, 0699; IMRRS 2022, 0237
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entscheidung über Veräußerungszustimmung an die Wohnungseigentümergemeinschaft

AG Schöneberg, Urteil vom 07.07.2021 - 770 C 76/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 1940; IMRRS 2021, 0697
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete

AG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 - 31 C 51/20

Im Falle einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der "Marktmiete", d. h. derjenigen Miete, die im Falle einer Neuvermietung erzielt werden kann. Die konkrete Höhe dieser "Marktmiete" kann im Zweifel durch das Gericht auch im Wege einer Schätzung auf der Grundlage eines Zuschlags von 10% zu den Werten des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden (§ 546a BGB).*)

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IBRRS 2021, 1869; IMRRS 2021, 0683
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Nebenkostenabrechnung bei mehreren Wohngebäuden

AG Köln, Urteil vom 27.05.2021 - 201 C 9/21

1. Da die für die verschiedenen Positionen einer Betriebskostenabrechnung angesetzten Einzelbeträge in Bezug auf den Abrechnungssaldo lediglich als Rechnungsposten anzusehen sind und der Saldo in diesem Sinne eine einheitliche Forderung darstellt, kann diese auch in Teilbeträgen geltend gemacht werden.

2. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.

3. In die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

3. Zu diesen Mindestanforderungen gehören bei aus mehreren Gebäuden gebildeten Abrechnungseinheiten Informationen, aus welchen Gebäuden sich die der Abrechnung zu Grunde gelegte Abrechnungseinheit zusammensetzt, nicht.

4. Nur ausreichend konkrete Einwände sind fristwahrend und können im späteren Prozess berücksichtigt werden.

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IBRRS 2021, 1801; IMRRS 2021, 0653
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

AG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2021 - 31 C 295/19

1. Der Mieter ist für die Erfüllung seiner Miet-Zahlungsverbindlichkeiten beweispflichtig.

2. Die Fälligkeit einer Nachzahlung setzt nur den fristgerechten Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung voraus.

3. Als Mindestangaben in einer Betriebskostenabrechnung sind nur eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels, die - nachvollziehbare und verständliche - Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters erforderlich.

4. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es ...

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IBRRS 2021, 1993; IMRRS 2021, 0717; IVRRS 2021, 0320
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Verlust eines zur Post aufgegebenen Schriftsatzes glaubhaft zu machen?

BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - VII ZB 18/19

1. Einer Partei, die ohne Verschulden verhindert war, die Frist zur Begründung der Berufung einzuhalten, ist auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten steht einem Verschulden der Partei gleich.

2. Die Partei muss die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag vortragen und glaubhaft machen. Eine tatsächliche Behauptung ist glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft, also letztlich mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen.

3. Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist.

4. Für eine solche geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe ist regelmäßig lückenlos darzulegen, wann, von wem und in welcher Weise das Schriftstück zur Post gegeben wurde. Auch wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei anwaltlich versichert, er habe das fristgebundene Schriftstück selbst rechtzeitig in den Briefkasten geworfen, kann es zur Glaubhaftmachung geboten sein, ergänzend Belege vorzulegen, die die rechtzeitige Aufgabe zur Post dokumentieren, wie zum Beispiel die Eintragung der Versendung in der Akte oder einem Postausgangsbuch.

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IBRRS 2021, 2333; IMRRS 2021, 0861; IVRRS 2021, 0368
SteuerrechtSteuerrecht
Auch Mietverträge sind steuerlich anzuerkennen!

FG München, Urteil vom 19.04.2021 - 7 K 1162/19

Auch schuldrechtliche Verträge (hier: Mietvertrag) zwischen einer Kapitalgesellschaft und dessen Gesellschafter oder einer den Gesellschaftern nahestehenden Person sind steuerlich anzuerkennen, wenn von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen.

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IBRRS 2021, 2172; IMRRS 2021, 0784
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift kann zulässig sein!

AG Köln, Urteil vom 15.04.2021 - 209 C 421/20

1. Das unerlaubte Nutzen der Wohnanschrift als Geschäftsadresse stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die ein Vermieter nicht dulden muss.

2. Eine Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung ist nach Treu und Glauben zu erteilen, wenn die Nutzung des Wohnzwecks nicht verändert, Mitmieter nicht beeinträchtigt sind, sich nach Außen keine wahrnehmbaren Störungen einstellen und sich keine Gefahr der Beschädigung oder übermäßigen Abnutzung ergeben.

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IBRRS 2022, 2681; IMRRS 2022, 1122
GewerberaummieteGewerberaummiete
Konkludente Vertragsänderung durch eine sich ständig wiederholende Praxis?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.04.2021 - 1 U 252/20

Die jahrelange Praxis der Gewerbemietparteien führt ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht zu einem Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Form der Gebrauchsgewährung.*)

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IBRRS 2021, 1255; IMRRS 2021, 0470
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Lockdown rechtfertigt außerordentliche Kündigung!

LG Kaiserslautern, Urteil vom 03.04.2021 - 4 O 284/20

Ein Mieter/Pächter, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen.

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IBRRS 2021, 2559; IMRRS 2021, 0943
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verwirkung des Maklerlohns: Wer muss Fälschung einer Urkunde beweisen?

OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2021 - 18 U 18/20

Die Beweislast für die Fälschung einer Urkunde, aus der sich eine Verwirkung des Makleranspruchs ergeben soll, liegt nach den allgemeinen Grundsätzen bei demjenigen, der sich auf die Verwirkung beruft, also dem Maklerkunden.*)

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IBRRS 2022, 1293; IMRRS 2022, 0515
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckentfremdung von Wohnraum

VG München, Urteil vom 12.03.2021 - M 9 K 19.4581

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0765; IMRRS 2021, 0289; IVRRS 2021, 0140
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schreiben als PDF-Datei verschickt: Widerspruch unzulässig!

VG Neustadt, Urteil vom 11.02.2021 - 4 K 758/20

1. Die Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei, die einer einfachen E-Mail angehängt wurde, wahrt nicht die durch § 70 Abs. 1 VwGO vorgeschriebene Form.*)

2. Ein Widerspruch entspricht nur dann der elektronischen Form i.S.d. § 70 Abs. 1 VwGO, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder über einen in § 3 Abs. 2 Satz 4 VwVfG genannten Übermittlungsweg übermittelt wird.*)

3. Der Formfehler wird auch nicht dadurch geheilt, dass das elektronisch per einfacher E-Mail als Datei übermittelte Widerspruchsschreiben von der Behörde ausgedruckt wird.*)

4. Scheitert die Übermittlung eines Widerspruchsschreibens per Fax drei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist, so ist es dem Widerspruchsführer zumutbar, weitere und ggf. alternative Übermittlungsversuche zu unternehmen.*)

5. Grundsätzlich kann aufgrund der vom Postdienstleister genannten üblichen Laufzeiten davon ausgegangen werden, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden.*)

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IBRRS 2021, 0519; IMRRS 2021, 0192
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MietrechtMietrecht
Mieterhöhungsverlangen muss Mieter tatsächlich zugehen!

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.01.2021 - 204 C 166/20

1. Für eine zulässige (mietrechtliche) Zustimmungsklage müssen die erforderlichen besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens i.S.v. §§ 558, 558a BGB vorliegen.

2. Das Mieterhöhungsverlangen ist als einseitige Willenserklärung des Vermieters nur wirksam, wenn es dem Mieter in Form des § 558a Abs. 1, 2 BGB auch tatsächlich zugegangen ist (§ 130 BGB).

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IBRRS 2021, 0486; IMRRS 2021, 0187; IVRRS 2021, 0091
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag?

BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20

1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 02.12.2020 - XII ZB 324/20, IBRRS 2021, 0283 = IMRRS 2021, 0116 m.w.N., und vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17, IBRRS 2018, 0387 = IMRRS 2018, 0119, sowie an BGH, Beschluss vom 22.09.2020 - II ZB 2/20, IBRRS 2020, 3073).*)

2. Die bloße - anwaltlich versicherte - Behauptung, der Schriftsatz sei an einem bestimmten Tag "bei der Post aufgegeben worden", ist zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds bereits im Ansatz nicht geeignet; das muss einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22.09.2020 und vom 16.11.2020 - II ZB 2/20, IBRRS 2020, 3587).*)

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IBRRS 2021, 0594; IMRRS 2021, 0647; IVRRS 2021, 0111
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nachweisurkunden sind Gerichtsvollzieher im Original vorzulegen!

LG Kassel, Beschluss vom 08.01.2021 - 3 T 558/20

Ist die Zustellung von Nachweisurkunden gem. § 750 Abs. 2 ZPO erforderlich, müssen die Urkunden dem Gerichtsvollzieher im Original oder in Ausfertigung vorgelegt werden, wenn auch die qualifizierte Klausel aufgrund des Originals (oder der Ausfertigung) erteilt wurde. Geschieht dies nicht, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels (§ 189 ZPO) nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2021, 1624; IMRRS 2021, 0582
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Corona-bedingte Schließung ist kein Mietmangel

LG Itzehoe, Urteil vom 22.12.2020 - 4 O 95/20

Durch hoheitliche Maßnahmen bewirkte Gebrauchsgüterbeschränkungen können nur dann einen Mangel begründen, wenn sie unmittelbar mit der kon­kreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage der konkreten Mietsache in Zusammenhang stehen; Maßnah­men, die nur den geschäftlichen Erfolg des Mieters beein­trächtigen, fallen in dessen Risikobereich. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, die Mietsache in einem Zustand zu erhalten, der dem Mieter die vertraglich vorgesehene Nut­zung ermöglicht, das Verwendungsrisiko trägt hingegen der Mieter allein.

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IBRRS 2021, 1665; IMRRS 2021, 0596
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WohnraummieteWohnraummiete
Namensschild bedeutet Mitbesitz!

LG Ansbach, Beschluss vom 22.12.2020 - 1 T 1379/20

Wer als Nichtmieter ein eigenes Namensschild an den Mieträumen anbringt, dokumentiert damit grundsätzlich auch (Mit-)besitz an dem Mietobjekt.

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IBRRS 2021, 0463; IMRRS 2021, 0645; IVRRS 2021, 0283
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.12.2020 - V ZB 128/19

1. Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten an den Prozesspfleger erfolgte Zustellung des Zuschlagsbeschlusses ist deshalb wirksam und löst die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des § 96 ZVG i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. (Rn. 20 - 22)*)

2. Der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist nicht gegeben, wenn der Verfahrensbeteiligte durch einen Prozesspfleger gemäß § 57 ZPO vertreten wird, obwohl die Voraussetzungen für dessen Bestellung nicht vorgelegen haben oder weggefallen sind. (Rn. 28)*)

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IBRRS 2021, 0813; IMRRS 2021, 0311
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft klagt gegen Eigentümer: Verwalter ist nicht Zustellungsvertreter der beklagten Eigentümer

BGH, Urteil vom 27.11.2020 - V ZR 67/20

§ 45 Abs. 1 WEG a.F. ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.*)

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IBRRS 2021, 0285; IMRRS 2021, 0115; IVRRS 2021, 0057
ProzessualesProzessuales
Eidesstattlicher Versicherung wird nicht geglaubt: Gericht muss Zeugenantritt ermöglichen!

BGH, Beschluss vom 25.11.2020 - XII ZB 200/20

Schenkt das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618 = IBRRS 2020, 0308).*)

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IBRRS 2021, 0645; IMRRS 2021, 0236
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Mögliche Zugangsbeschränkungen wegen Corona führen nicht zu nichtigen Beschlüssen

AG Dortmund, Urteil vom 19.11.2020 - 514 C 88/20

In Corona-Zeiten ist nicht von einer Nichtigkeit der Beschlussfassung deswegen auszugehen, wenn hypothetisch bei einer Vollversammlung der Wohnungseigentümer einem oder mehreren Eigentümern der Zugang nicht möglich gewesen wäre, ohne einen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung darzustellen. Andererseits ist zur Überzeugung des Gerichts nicht nur auf die tatsächliche Teilnehmerzahl abzustellen, sondern auf die zu erwartenden Teilnehmer.

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IBRRS 2020, 3603; IMRRS 2020, 1459
RechtsanwälteRechtsanwälte
Per Telefon und E-Mail geschlossener Anwaltsvertrag ist Fernabsatzgeschäft!

BGH, Urteil vom 19.11.2020 - IX ZR 133/19

1. Ein Rechtsanwalt, der einen Anwaltsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat, muss darlegen und beweisen, dass seine Vertragsschlüsse nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen.*)

2. Ist ein auf ein begrenztes Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt deutschlandweit tätig, vertritt er Mandanten aus allen Bundesländern und erhält er bis zu 200 Neuanfragen für Mandate pro Monat aus ganz Deutschland, kann dies bei einer über die Homepage erfolgenden deutschlandweiten Werbung im Zusammenhang mit dem Inhalt seines Internetauftritts für ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem sprechen.*)

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IBRRS 2021, 1540; IMRRS 2021, 0568
WohnraummieteWohnraummiete
Auch Mitmieter muss an Räumung aktiv mitwirken!

AG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2020 - 1 C 747/20

Auch ein Mitmieter, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, muss an der Räumung mitwirken, dem genügt er nicht, wenn er einfach den Besitz an den Räumen aufgibt, ohne dies dem Vermieter mitzuteilen.

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IBRRS 2020, 3704; IMRRS 2020, 1509
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann ist Grundstückskaufvertrag mit Insolvenzverwalter sittenwidrig?

OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2020 - 3 U 55/19

1. Wird aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel eine Räumung vollstreckt, bleibt gleichwohl die Vindikationslage bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bestehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 14.03.2014 - V ZR 115/13, IMRRS 2014, 1737).*)

2. Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit einer Insolvenzverwalterin.*)

3. Zum Vorliegen eines In-sich-Geschäfts bei wechselseitiger Vertretung der Vertragsparteien in einem zweiteiligen Rechtsgeschäft.*)




IBRRS 2020, 3263; IMRRS 2020, 1317
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Doch kein Mietmangel bei Flächenabweichung von 10%?

OLG Dresden, Urteil vom 21.10.2020 - 5 U 1257/20

Die Rechtsprechung des BGH (IBR 2005, 1021 - nur online zur Wohnraummiete und IBR 2005, 643 zur Geschäftsraummiete), wonach bei einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von 10% eine tatsächliche Vermutung spreche, ein Mietmangel i.S.v. § 536 BGB besteht, findet nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich dessen Beschreibung.*)

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IBRRS 2021, 3153; IMRRS 2021, 1169; IVRRS 2021, 0494
SteuerrechtSteuerrecht
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer

FG Münster, Urteil vom 16.09.2020 - 13 K 94/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 2944; IMRRS 2020, 1201
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Querulant fliegt!

AG Garmisch-Partenkirchen, Urteil vom 29.07.2020 - 6 C 281/19

Einem Mieter, der den Hausfrieden stört, indem er täglich - auch nachts und an Feiertagen - den Vermieter anruft, um sich zu beschweren, der den Mitmietern Verhaltensregeln auferlegen und sie maßregeln will sowie sie beleidigt und grundlos bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltung anzeigt, kann ordentlich gekündigt werden.

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IBRRS 2020, 2327; IMRRS 2020, 0980
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WohnraummieteWohnraummiete
Altmietverträge: Unzulässige Rechtzeitigkeitsklausel hat Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsregelung zur Folge!

LG Mannheim, Urteil vom 08.07.2020 - 4 S 76/19

1. Die vertraglich bestimmte Nutzungsart bleibt für das Mietverhältnis und seine Abwicklung bestimmend, auch wenn der Mieter die Nutzungsart ändert und der Vermieter hiervon Kenntnis hat.

2. Enthält ein Altmietvertrag sowohl eine Vorfälligkeitsregelung (Mietzahlung bis zum 3. eines Monats) als auch eine Rechtzeitigkeitsklausel (Geld muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters sein), führt die Unwirksamkeit der Rechtzeitigkeitsklausel (vgl. BGH, IMR 2017, 46) auch zur Unwirksamkeit der Vorfälligkeitsregelung.

3. Die fristlose Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung bedarf zuvor einer Abmahnung.

4. Bei zwei separaten Mietverhältnissen kann eine Abmahnung betreffend einer Wohnung nicht als Abmahnung betreffend der anderen Wohnung angesehen werden.

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Unleserliches Datum auf Umschlag: Unwirksame Ersatzzustellung
(12.01.2024) Post­zu­stel­ler müs­sen le­ser­lich schrei­ben: Ist das auf dem Um­schlag eines durch Ein­wurf in den Brief­kas­ten zu­ge­stell­ten Schrift­stücks ver­merk­te Datum nicht ein­deu­tig er­kenn­bar, führt dies laut OLG Ko­blenz zur Un­wirk­sam­keit der Er­satz­zu­stel­lung.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23

Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
(03.01.2024) Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
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Smarter Zugang zu Grundstück, Haus und Garage
Sicher und komfortabel wohnen

(09.08.2023) Die Smart-Home-Technik sorgt zum Beispiel dafür, dass die Rollläden morgens zur gewünschten Zeit hochfahren, Tageslicht hineinlassen und sich bei zu starker Sonneneinstrahlung wieder schließen. Abends fahren sie automatisch in die Nachtposition oder sorgen für Sichtschutz", sagt Dipl.-Ing. Björn Kuhnke, Technikexperte des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e.V. Nähern sich Hausbewohner dem Grundstück, sorgen eine sprachgesteuerte Smartphone-App oder ein Transponder im Fahrzeug dafür, dass sich Grundstücks- und Garagentore wie von allein öffnen, im Haus das Licht angeht und die Alarmanlage ausgeschaltet wird. Und auch die smarte Haustür erkennt zugangsberechtigte Personen: Sie öffnet sich selbsttätig, ohne lästige Suche der Bewohner nach dem Schlüssel. Einbrecher haben dagegen schlechte Karten, besonders dann, wenn bei der Vernetzung auch der Einbruchschutz verbessert wird.
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Datumsvermerk als zwingende Voraussetzung einer Zustellung
(16.05.2023) Ein Brief­trä­ger muss bei einer Er­satz­zu­stel­lung durch Ein­le­gen in den Brief­kas­ten das Datum des zu­zu­stel­len­den Schrift­stücks auf dem Um­schlag ver­mer­ken. An­dern­falls gilt es erst dann als zu­ge­stellt, wenn es dem Emp­fangs­be­rech­tig­ten tat­säch­lich zu­ge­gan­gen ist, be­stä­tigt der Bun­des­ge­richts­hof. Werde eine frü­he­re Kennt­nis­nah­me be­haup­tet, müsse diese dar­ge­legt und be­wie­sen wer­den. Ein Be­strei­ten des spä­te­ren Zu­gangs ge­nü­ge nicht.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2023, 296 Dokument öffnen BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22

Türe als neuralgischer Punkt
Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss

(17.03.2023) Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt abgegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
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"Bitte keine Werbung einwerfen" gilt auch für Hauseingang und Briefkastenanlage
(07.03.2023) Mit Urteil vom 18.03.2022 untersagte das Amtsgericht München einem Umzugsunternehmen, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
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Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
(12.01.2023) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

Silvester - Schäden nach dem Feuerwerk
(03.01.2023) Wie jedes Jahr sind auch zum Jahreswechsel 2022/2023 Schäden durch Raketen und Böller verursacht worden. Je nach Fall müssen sich Geschädigte an unterschiedliche Versicherungen wenden.
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Kündigungsgrund Überbelegung: Wie viele Bewohner darf eine Wohnung haben?
(27.10.2022) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
(23.09.2022) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung müssen Vermieter einmal im Jahr abrechnen. Massive Steigerungen der Heizkosten werden sich auswirken. Mieter können eine fehlerhafte Abrechnung anfechten.
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1 Interview gefunden
IBR 2004, 438: Das neue JVEG: Bestenfalls "knapp befriedigend"!
(Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich)Mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Justizkostenmodernisierungsgesetz ist außer den Gerichtskosten und der Honorierung der Rechtsanwälte auch die Bezahlung der gerichtlichen Sachverständigen neu geregelt worden. Für diese Sachverständigen gilt seit diesem Tag das "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)". Gemäß der bekannt gegebenen Gesetzesbegründung will sich dieses JVEG orientieren "an dem Bild des selbstständig und hauptberuflich in dieser Funktion tätigen Sachverständigen, der nicht mehr nur für eine im allgemeinen Interesse zu erbringende Leistung ähnlich wie ein Zeuge für im Einzelfall eintretende Vermögensopfer zu entschädigen ist. Es entspricht vielmehr den heutigen Verhältnissen und den darauf gründenden Forderungen der Betroffenen, Sachverständige zukünftig für ihre Dienste leistungsgerecht zu vergüten."
Herr Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich, der auch einen Lehrauftrag für Baurecht hat, ist ein ausgewiesener Kenner der Materie; er ist der Verfasser des Standardwerkes "Jessnitzer/Ulrich: Der gerichtliche Sachverständige", von ihm stammen außerdem der unter www.ibr-online.de veröffentlichte IBR-Reihe-Text "Selbständiges Beweisverfahren" und zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen - auch zum Sachverständigenrecht.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

3 Leseranmerkungen gefunden
Überquellende Briefkästen in Berlin ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Muss Vermieter auch noch positive Kenntnis der Abmahnung nachweisen?
(Olaf Riecke)
Dokument öffnen IMR 2021, 494
Widerspruch zu BGH Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05 IBR 2006,477
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Rechtzeitiger Eingang von fristgebundenem Schriftsatz per Fax?
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IMR 2013, 123

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 93)