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Bayern: Landtag beschließt Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
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Zur Stärkung der bayerischen Justiz hat der Bayerische Landtag am 11.07.2018 das Gesetz zur Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) beschlossen. Das Gericht mit Sitz in München und gesetzlich garantierten Außensenaten in Bamberg und Nürnberg werde im Wesentlichen wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums vom selben Tag.
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