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BGH: Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden!
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Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu, so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen, nicht zu. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 17.10.2018