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OLG Schleswig/BGH: Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren! IBR 2024, 232OLG Bamberg: Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel? BeitragVK Bund: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben rechtfertigt Gesamtvergabe! BeitragVK Bund: "Passive Schutzeinrichtung" ist ein Fachlos! BeitragBGH: Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? Beitrag
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AG Paderborn: Erlaubnis zur Untervermietung - wann liegt eine Überbelegung vor? VolltextBFH: Keine Terminsverlegung wegen eines Kurzurlaubs "ins Blaue" VolltextOLG Brandenburg: Kläger sagt: "Gewerberaummietvertrag" - dann ist es so! VolltextBGH: Verstoß gegen öffentliches Baurecht bei Ausbau: Nur bei drittschützender Norm Beseitigungsanspruch VolltextAG Recklinghausen: Nur Anspruch auf Belegeinsicht, nicht auf Belegübersendung VolltextLG Dresden: Ist das Aufstellen eines Gedenksteins eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage? VolltextAG Dachau: Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung! Volltext
Die Ursachen für Feuchteschäden sind vielfältig. Eines haben jedoch alle gemeinsam: Sie können schnell zu größeren Schäden werden und zu Schimmel führen. Immobilieneigentümer sollten sie deshalb nicht ignorieren, sondern die Schadensursachen bald abklären lassen, empfehlen die Sachverständigen im Verband Privater Bauherren (VPB).
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