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Vorbehaltlose Zahlung = Anerkenntnis?
OLG Naumburg, 21.08.2023 - 12 U 36/23
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OLG Düsseldorf, 22.01.2024 - Verg 14/23
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OLG Düsseldorf, 22.01.2025 - Verg 25/24
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Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO auch bei "verfristeter" Hauptsacheklage?
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OLG Bamberg/BGH:
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LG Itzehoe/LG Itzehoe:
Selbständiges Beweisverfahren: Aufwendungen des "hilfsbereiten" Antragsgegners sind erstattungs- und festsetzungsfähig!
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BGH:
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Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO auch bei "verfristeter" Hauptsacheklage?
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Nachrichten in allen Sachgebieten

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Online seit 2018

Licht und Schatten beim Thema Wohnungsbau und Mietrecht
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© Robert Kneschke - Fotolia.com
Keine Antworten auf die Mietpreisentwicklung

"Licht und Schatten", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Ergebnisse der Sondierungsgespräche bei den Themen Wohnungsbau und Mietrecht. "Die Ziele, 1,5 Millionen Wohnungen zu bauen und Mieter vor finanziellen Überforderungen durch unverhältnismäßig steigende Mieten zu schützen, sind gut und richtig. Unklar bzw. nebulös bleibt aber über weite Strecken, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Antworten auf die Mietpreisentwicklung der letzten Jahre, explodierende Wiedervermietungsmieten und jetzt auch Bestandsmieten fehlen bisher. Da bleibt bei den Koalitionsverhandlungen in den nächsten Wochen noch einiges zu tun."
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Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD
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Veröffentlicht am 12. Januar 2018 unter Agenda Aktuell

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:
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Zukunftsfähiges Wohneigentumsrecht
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Das Wohnungseigentumsgesetz soll künftigen Anforderungen besser gerecht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/401) vor, der jetzt beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen ist. Zum einen soll bei Eigentumswohnungen die Herstellung von Barrierefreiheit erleichtert werden. Diese kann nach geltender Rechtslage oft schon durch den Widerspruch eines einzelnen Eigentümers verhindert werden.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (6): Bauherren haben nun auch beim Bauträgervertrag ein Recht auf die eigenen Bauunterlagen
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Modellrechnungen zeigen: Die Grundsteuer-Reformalternative "reine Bodensteuer" ist investitionsfreundlich, sozial und gerecht
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Bündnis "Grundsteuer: Zeitgemäß!" fordert reine Bodensteuer und warnt vor der Verbreitung irreführender Zahlen

Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Dienstag, den 16.01.2018, über die veraltete Einheitsbewertung zu Grundsteuerzwecken und zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion über Reformalternativen erklären Lukas Siebenkotten, Direkter des Deutschen Mieterbundes, Prof. Dr. Dirk Löhr, Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier und einer der Erstunterzeichner des Aufrufs "Grundsteuer: Zeitgemäß!" sowie Dr. Ulrich Kriese, Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.:
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Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
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Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.
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Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Neuregelungen zum Januar 2018
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Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
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© somenski - Fotolia
Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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Neuregelungen zum Dezember 2017
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Das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit tritt in Kraft. Telefonie- und Internetverträge müssen auf der Rechnung über die Kündigungsfrist informieren.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht Teil 6 - Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag

Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.


Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?
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In dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition kommt der Begriff "Bauen" bei den zu verhandelnden Themen überhaupt nicht mehr vor. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
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DAV fordert grundlegende Modernisierung des Zivilprozesses
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Angesichts des digitalen Fortschritts in der Gesellschaft fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), auch den digitalen Zivilprozess voranzutreiben. Dies geht aus einer Mitteilung des DAV vom 08.11.2017 hervor. Dazu gehöre technisch die flächendeckende Ausstattung der Gerichtssäle etwa mit WLAN, Bildschirmen und Kameras. Außerdem brauche die Anwaltschaft klare rechtliche Rahmenbedingungen, damit der Zivilprozess mit neuen Technologien sicher genutzt werden könne.
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Gesetzliche Neuregelungen zum November 2017
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Zum November 2017 treten eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft: So müssen Verkehrssünder mit deutlich härteren Strafen rechnen und der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis 2020. Über diese und weitere Neuerungen informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 26.10.2017.
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CDU will Ende der Mietpreisbremse
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© Wolfilser - Fotolia.com
Mieterbund: Wählerwille nicht verstanden - Mietpreisbremse nachbessern, nicht abschaffen

"Zuerst hat die CDU durch zahlreiche Ausnahmeregelungen dafür gesorgt, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert. Dann hat sie notwendigen Nachbesserungen nicht zugestimmt und jetzt will sie die Mietpreisbremse beerdigen mit dem scheinheiligen Argument, die Mietpreisbremse sei gescheitert. Das ist unredlich und eine schlechte Mietenpolitik", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Äußerungen von CDU-Generalsekretär Peter Tauber im RBB-Radio und anderen Unionsabgeordneten zu möglichen Zielen einer Jamaika-Koalition.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Nach der Mantelverordnung ist vor der Mantelverordnung
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© Cornelia Pithart - Fotolia
Auf Empfehlung mehrerer Bundesratsausschüsse wurde die Verabschiedung der Mantelverordnung, mit der eine bundeseinheitliche Ersatzbaustoffverordnung geschaffen sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert werden sollten, auf die kommende Legislaturperiode vertagt. Vor diesem Hintergrund konkretisierte das von der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) am 29.09.2017 in Potsdam veranstaltete "BGRB-Baustoff-Recycling-Symposium 2017" den in Bezug auf die Mantelverordnung noch bestehenden Änderungsbedarf.
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Wohnungspolitische und mietrechtliche Wahlversprechen einlösen
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© Eisenhans - Fotolia
Mögliche Jamaika-Koalitionäre müssen ihren Ankündigungen Taten folgen lassen

"Angesichts einer Million fehlender Wohnungen in Deutschland und ständig steigender Mieten kommt der Wohnungs- und Mietenpolitik in der nächsten Legislaturperiode eine entscheidende Rolle zu. Die möglichen "Jamaika-Koalitionäre" müssen jetzt ihre wohnungspolitischen und mietrechtlichen Wahlversprechen einlösen", forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Wir erwarten, dass CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen ihren Ankündigungen und Versprechen auch entsprechende Taten folgen lassen."
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