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Bundesrat lehnt Änderung des BauFordSiG ab!
Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.
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Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts bestätigt
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 27.05.2009 mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften befasst und den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 23.04.2009 bestätigt.
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In einigen Bundesländern könnten Preiserhöhungen bei Schornsteinfegerleistungen drohen
Beschlussfassung zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat"Die neue, bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die zum 01.01.2010 in Kraft tritt, wird in einigen Bundesländern zwar zu Verbilligungen, in anderen aber wiederum zu einem Preisanstieg bei den Leistungen der Schornsteinfeger führen", erklärte Lutz Freitag anlässlich der heutigen (15.05.2009) Beratungen zur Beschlussfassung der Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat. Der GdW bedauert außerordentlich, dass die Vorschläge der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nicht berücksichtigt wurden. Es sei zwar zu begrüßen, dass durch die geplante Vereinheitlichung des Leistungsbildes von Schornsteinfegern eine größere Transparenz entstehe, es dürfe jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass dies nicht für alle Endkunden von Vorteil sei.
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BFW legt Positionen zur Bundestagswahl 2009 vor
Steuerrecht, Mietwohnungsneubau / selbstgenutztes Wohneigentum sowie energetische und altersgerechte Wohnraummodernisierung sind zentrale Themen"Die Immobilienwirtschaft ist kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Sie braucht verlässliche, kalkulierbare Rahmenbedingungen über langfristige Zeiträume und darf nicht länger zum Spielball sich ständig ändernder Anforderungen werden", betonte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, heute vor rund 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Fachwissenschaft beim BFW Immobilien Kongress 2009 in Berlin.
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. OktoberAm 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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BFW begrüßt Forderungen zur Bundestagswahl des CDU Wirtschaftsrates
"Die Reformvorschläge des CDU Wirtschaftsrates zur Bundestagswahl treffen sich in den zentralen Punkten mit den Forderungen des BFW", begrüßt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, das am 28.04.2009 vom CDU Wirtschaftsrat herausgegebene Empfehlungspapier. Das 24-seitige Dokument enthält ein eigenes Kapitel zur Immobilienwirtschaft.
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Rechtsanwaltsvergütung: Gesetzgeber klärt den Begriff der Anrechnung
Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche in 2. und 3. Lesung eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts beschlossen. Mit dem neuen § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, siehe den Gesetzentwurf BT-Drs. 16/11385 und BT-Drs. 16/12717) beseitigt der Gesetzgeber die Probleme, die in der Praxis aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr aufgetreten sind.
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VerfGH Thüringen: Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes teilweise verfassungswidrig
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 23.04.2009 das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet (VerfGH 32/05). Zwei Thüringer Gemeinden sowie fünf Zweckverbände der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hatten sich gegen die Gesetzesänderungen gewandt und eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend gemacht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
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Bundestag beschließt "Ombudsstelle" für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant
Der Deutsche Bundestag hat am 23.04.2009 mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen.
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Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat kann Fehlentwicklung noch verhindern
Überzogene Grenzwerte gefährden Einsatz und Verwertung mineralischer BaustoffeNach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es obliegt nun dem Bundesrat, notwendige Korrekturen in das Verfahren einzubringen. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG, mit dem die so genannten Geringfügigkeitsschwellen bundesweit eingeführt werden sollen. "Wir befürworten einen nachhaltigen Wasserschutz, aber diese Gesetzesvorlage hat den Bogen völlig überspannt", sagte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei GebäudenDie Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches Das Bundeskabinett hat am 11.03.2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).
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Umweltschutz aus einem Guss
Nicht mehr die einzelnen Bundesländer sollen künftig für den Schutz der Natur und des Wassers verantwortlich sein, sondern der Bund. Damit vereinheitlicht die Bundesregierung die zersplitterte Umweltgesetzgebung in Deutschland. Ursprünglich sollten die nun verabschiedeten Gesetze zum Natur- und Strahlenschutz sowie zum Wasserrecht Bestandteile eines neuen Umweltgesetzbuches (UGB) sein. Jetzt hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe einzeln beschlossen.
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BSI gegen weiter zunehmende Klimaschutz-Bürokratie
Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegtMit großer Sorge sieht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Pläne der Europäischen Union, Gebäude oder Gebäudeteile von Anreizen für die Renovierung auszuschließen, sofern diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen. "Damit würde Energieeffizienz zum Hauptkriterium der Förderung, was den vielfältigen Ansprüchen an Wohnungen nicht gerecht wird. Eine Unterstützung zum Beispiel zum Anbau von Aufzügen oder für den barrierearmen Umbau wäre nicht mehr möglich", kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung pitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann, den vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat vorgelegten Entwurf für die Novelle der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BDI zum Umweltgesetzbuch (UGB): Scheitern bedauerlich
Neues UGB hätte Umweltrecht erleichtern und verbessern müssen"Der BDI bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. "Es wäre ein Wert an sich, zersplitterte Rechtsgebiete zusammenzuführen. Aber die Zusammenfassung zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) darf nicht ein reiner Selbstzweck bleiben, sondern soll die Anwendung des Rechts erleichtern und verbessern. Bei etwas mehr Flexibilität des Bundesumweltministeriums wäre eine Einigung möglich gewesen."
Umweltgesetzbuch ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert
Gabriel: Dumpfer Reformunwillen und blinde Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts Zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.