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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 1121 bis 1140 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 1389



Online seit 2009

Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat kann Fehlentwicklung noch verhindern
Überzogene Grenzwerte gefährden Einsatz und Verwertung mineralischer Baustoffe

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es obliegt nun dem Bundesrat, notwendige Korrekturen in das Verfahren einzubringen. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG, mit dem die so genannten Geringfügigkeitsschwellen bundesweit eingeführt werden sollen. "Wir befürworten einen nachhaltigen Wasserschutz, aber diese Gesetzesvorlage hat den Bogen völlig überspannt", sagte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt

"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden

Die Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches

Das Bundeskabinett hat am 11.03.2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).
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Umweltschutz aus einem Guss
Nicht mehr die einzelnen Bundesländer sollen künftig für den Schutz der Natur und des Wassers verantwortlich sein, sondern der Bund. Damit vereinheitlicht die Bundesregierung die zersplitterte Umweltgesetzgebung in Deutschland. Ursprünglich sollten die nun verabschiedeten Gesetze zum Natur- und Strahlenschutz sowie zum Wasserrecht Bestandteile eines neuen Umweltgesetzbuches (UGB) sein. Jetzt hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe einzeln beschlossen.
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BSI gegen weiter zunehmende Klimaschutz-Bürokratie
Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt

Mit großer Sorge sieht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Pläne der Europäischen Union, Gebäude oder Gebäudeteile von Anreizen für die Renovierung auszuschließen, sofern diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen. "Damit würde Energieeffizienz zum Hauptkriterium der Förderung, was den vielfältigen Ansprüchen an Wohnungen nicht gerecht wird. Eine Unterstützung zum Beispiel zum Anbau von Aufzügen oder für den barrierearmen Umbau wäre nicht mehr möglich", kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung pitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann, den vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat vorgelegten Entwurf für die Novelle der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BDI zum Umweltgesetzbuch (UGB): Scheitern bedauerlich
Neues UGB hätte Umweltrecht erleichtern und verbessern müssen

"Der BDI bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. "Es wäre ein Wert an sich, zersplitterte Rechtsgebiete zusammenzuführen. Aber die Zusammenfassung zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) darf nicht ein reiner Selbstzweck bleiben, sondern soll die Anwendung des Rechts erleichtern und verbessern. Bei etwas mehr Flexibilität des Bundesumweltministeriums wäre eine Einigung möglich gewesen."


Umweltgesetzbuch ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert
Gabriel: Dumpfer Reformunwillen und blinde Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts

Zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.


BDB begrüßt Senkung des Mehrwertsteuersatzes
Der Präsident des Bundes Deutscher Baumeister (BDB), Architekten und Ingenieure e. V., Hans Georg Wagner, begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, dass sich Deutschland nicht länger gegen reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union wehrt und dem Gesetzentwurf zu reduzierten Sätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen zustimmt.
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Neue Heizkostenverordnung in Kraft
Am 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie ist für Gebäudeeigentümer und Vermieter die rechtliche Grundlage zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen.
Sie finden die Neufassung bereits in unserer Gesetzessammlung.

Schlichtungsstelle soll bei Streit von Rechtsanwalt und Mandant helfen
Künftig soll die ortsnahe Vermittlungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern durch die Einrichtung einer bundesweit tätigen, unabhängigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bei der Bundesrechtsanwaltskammer ergänzt werden. Dies verbessere die Möglichkeit des Rechtssuchenden, bei Streit mit ihrem Rechtsanwalt eine Lösung ohne Anrufung der Gerichte erreichen zu können, so die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (16/11385).
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Im Bundestag notiert: Reform des Wohneigentumsrechts
Eineinhalb Jahre nach der Reform des Wohneigentumsrechts ist es nach Ansicht der FDP-Fraktion Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Liberalen möchten in einer Kleinen Anfrage (16/11463) deshalb unter anderem wissen, wie sich Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften darstellt und ob sich gesetzlicher Nachbesserungsbedarf ergibt.
(Quelle: Bundestag)


Online seit 2008

Baustoffindustrie und Fachhandel lehnen eine erneute kurzfristige Änderung des EEWärmeG durch den Bund ab
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) warnen einmal mehr vor einer erneuten und kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung will damit die bisherige Ablehnung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat ausgleichen. Für Investoren und Bauherren würde die erneute Novellierung aber zu starker Verunsicherung führen.
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Klimaschutz im Mietrecht verankern
BSI begrüßt Vorstoß der Bundeskanzlerin

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt das Ansinnen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Mietrecht im Hinblick auf die energetische Gebäudesanierung zu ändern. "Es geht uns dabei nicht darum, zusätzliche Lasten für Mieter zu schaffen, sondern die bestehenden Regelungen so anzupassen, dass sie praktikabel sind und eine Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter darüber herstellen, wie Investitionskosten bei energetischen Sanierungen umgelegt werden können", erklärt Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.
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Immobiliennetzwerk RE/MAX kritisiert Erbschaftssteuerreform
„Das neue Erbschaftssteuergesetz belastet Immobilienerben unter Umständen erheblich“, sagt Kurt Friedl, Regionaldirektor bei RE/MAX Deutschland Südwest, einer Region des weltweit größten Immobiliennetzwerks. Zwar gebe es positive Ansätze, doch würden diese durch zahlreiche Vorschriften wieder zunichte gemacht. So sehe das Gesetz beispielsweise vor, Immobilien an Ehepartner oder Kinder steuerfrei zu vererben. „Allerdings nur, wenn die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen“, erklärt Friedl. „Das kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn die Erben in einer anderen Stadt wohnen oder mobil bleiben möchten.“ Bei Kindern komme noch hinzu, dass die vererbte Wohnung nicht mehr als 200 Quadratmeter groß sein dürfe.
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Im Bundestag notiert: Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Die FDP-Fraktion hat "deutliche Verunsicherung" bei Verbrauchern und auch bei Juristen hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgemacht. In einer Kleinen Anfrage (16/11269) möchten die Liberalen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung zustimmt, dass Paragraf 215 des Gesetzes auf alle Versicherungsfälle aus Altverträgen, die bis Ende des Jahres eingetreten sind, auch ab Beginn des neuen Jahres nicht anwendbar ist.
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