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Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg für Neubauten eine Öko-Pflicht
Künftig muss der Wärmebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werdenZum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam.

842. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 14.03.2008, findet die 842. Sitzung des Bundesrates statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Ab April fasten Ölkessel in badischen und württembergischen Neubauten
Erneuerbare Wärme-Gesetz gilt ab 2010 auch für bestehende GebäudeSeit 2008 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April das Bauverfahren eingeleitet wird, müssen 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird auch der weitaus größere Bereich, rund 2,3 Millionen bestehende Wohngebäude, vom Gesetz erfasst. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sonnenenergie, Erdwärme, Bioenergie oder Umweltwärme bei einem Heizungstausch in Altbauten 10 % der Wärme erzeugen. Das Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums rät, die Vorteile erneuerbarer Energien schon vorher zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter www.zukunftaltbau.de.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2008
Ab März haben ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Außerdem erhalten ältere Arbeitslose einen Lohnkostenzuschuss zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Bundespolizei wird effizienter organisiert, Steuerberater können ihre Berufsausübung künftig freier gestalten.

Immobilienförderung durch Riester wird endlich umgesetzt
Künftig können Sparwillige die Riesterförderung auch für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Darauf haben sich die Finanzpolitiker der Koalition geeinigt. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 greifen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, die private Altersvorsorge per Immobilienfinanzierung bereits ab 1. Januar 2007 in die Riester-Förderung einzubeziehen.

Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehe – und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.

Reform des baden-württembergischen Notariats
Der Bundesrat hat am 15.02.2008 einen Gesetzentwurf beschlossen, der baden-württembergischen Amtsnotaren den Wechsel in das freiberufliche Notariat ermöglicht. Beamtete Notare im Landesdienst sollen zukünftig zur freien hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden, sofern sie dies wünschen. Diejenigen, die im Landesdienst verbleiben möchten, können in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft wechseln bzw. als Prüfer bei den Aufsichtsbehörden tätig werden. Obwohl es sich um eine landesspezifische Reform handelt, sind dafür Änderungen zahlreicher Bundesgesetze notwendig.

Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.

Notariatsreform in Baden-Württemberg auf gutem Weg
Die Strukturen des Notariats in Baden-Württemberg werden reformiert. Bis zum 1. Januar 2018 soll der flächendeckende Wechsel vom Amtsnotariat hin zum so genannten „Nurnotariat“, dem Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung, vollzogen sein. „Ziel der Reformen ist, in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat zu gewährleisten. Wir sind auf einem guten Weg“, freute sich Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Freitag (15. Februar) in Berlin. Der Bundesrat folgte Golls Antrag zur Änderung der Bundesnotarordnung und beschloss die Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundestag.

Vorschau zur 841. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 15. Februar 2008, findet um 9.30 Uhr die 841. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Themen sind unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, der Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich und der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare.

Mit Gesetzesänderungen auf Vorfälle mit Schrottimmobilien reagiert
Die Bundesregierung hat auf die Vorfälle mit so genannten Schrottimmobilien reagiert, mit denen Bürgern in mehr als 300.000 Fällen Immobilien als Vermögensanlage oder als Altersvorsorge verkauft worden waren, deren Wert häufig unter der Hälfte des Verkaufspreises gelegen habe. Zahlreiche Gesetzesänderungen seien seitdem in Kraft getreten, heißt es in der Antwort der Regierung (16/7666) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/7598). Die Regierung weist besonders auf ein Gesetz vom August 2002 hin, das kurz nach den ersten bekannt gewordenen Fällen verabschiedet worden sei. Im Vordergrund habe das Ziel gestanden, dem Verbraucher die Zeit für eine ausreichende Prüfung des Angebots zu geben.

Keine Schnellschüsse im Mietrecht: Mieterbund warnt vor übereilten Änderungen
„Ich warne davor, die wichtige Debatte um mehr Klimaschutz und bessere Energieeffizienz für eine Mietrechts-Änderungs-Diskussion zu missbrauchen“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Ankündigungen der baden-württembergischen Landesregierung, das Mietrecht über den Bundesrat ändern zu wollen.

Bundeswärmegesetz erfordert Änderungen beim Mietrecht
Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energien sollen umlagefähig werdenBaden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (beide FDP) sehen durch das Wärmegesetz des Bundes dringenden Änderungsbedarf beim Mietrecht. Die Minister wollen sich in den am Mittwoch (30.1.) und Donnerstag (31.1.) tagenden Ausschüssen des Bundesrats dafür einsetzen, dass ein Vermieter die Modernisierungskosten zur Nutzung erneuerbarer Energien genauso auf den Mieter umlegen kann, wie das nach geltendem Recht für Modernisierungen, die zur Einsparungen von Energie führen, möglich ist. „Klimaschutz geht alle an! Vermieter und Mieter sollten die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Energien deshalb gemeinsam tragen“, erklärten Goll und Pfister am Dienstag in Stuttgart. Die Minister kündigten entsprechende Änderungsanträge Baden-Württembergs im Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats an.

Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.

Mehr Sicherheit für Häuslebauer
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Vorschläge zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung vorgelegt. Das Maßnahmenpaket wird heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten erörtert. Die Vorschläge werden in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen, das dem Deutschen Bundestag bereits vorliegt.
Online seit 2007
Vereinbarung von Erfolgshonoraren künftig im Einzelfall zulässig
Die Bundesregierung hat am 19.12.2007 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Künftig können Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtssuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.

Risikobegrenzungsgesetz im Bundestag: GdW fordert gesetzliches Verbot der Abtretung von Krediten an Nichtbanken
Verbesserung des Schuldnerschutzes auch für Wohnungsunternehmen dringend notwendig Der GdW unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten im Rahmen des Handels mit Krediten zu erschweren oder zu verhindern, ohne dass effizienzsteigernde Finanz- und Unternehmenstransaktionen beeinträchtigt werden. „Besonderes Augenmerk muss dabei auf Maßnahmen zum Schuldnerschutz bei Verkäufen von Kreditforderungen liegen, und zwar nicht nur beim Schutz von Privatpersonen, sondern auch von Unternehmen“, erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, anlässlich der Beratung am 13.12.2007 im Bundestag.

Die Neue Energieeinsparverordnung - bautec 2008 wird entscheidender Wegweiser zu ihrer Bewältigung
Herausforderung für Baustoffindustrie und GebäudetechnikDie Bundesregierung hat am 5. Dezember beschlossen, die im Oktober diesen Jahres in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung (EnEv) nochmals zu novellieren und die energetischen Anforderungen an die Gebäude drastisch heraufzusetzen. Gegenüber der im Oktober in Kraft getretenen Verordnung werden die Anforderungen noch einmal um 30 Prozent gesteigert. Dies ist eine gewaltige Herausforderung und Kraftanstrengung für die Baustoffwirtschaft und die Unternehmen der Gebäude- und Anlagentechnik.

Bundesregierung beschließt Energie- und Klimaprogramm
Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit: Das Bundeskabinett hat heute (05.12.2007) das umfassendste Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das integrierte Energie- und Klimaprogramm ist die Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel und die steigende Energienachfrage bei knapper werdenden fossilen Ressourcen stellen.

Wärmegesetz: Union gegen eine Sanierungspflicht
Heute will die Bundesregierung ihr Energie- und Klimapaket verabschieden. Doch man ist sich in der Großen Koalition nicht eins, wie aus einem Bericht vom gestrigen Tag der FAZ auf ihrer Homepage hervorgeht. Die Union möchte die Hauseigentümer weitgehend schonen.
