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Zuschlagshöhe bei Nachträgen?
KG, 18.07.2025 - 21 U 176/24
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Fehlende Brandschutzdokumentation ist ein (Bau-)Mangel!
OLG Naumburg, 07.06.2023 - 2 U 24/22
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„Vergleichbar“ heißt weder „identisch“ noch „gleich“!
BayObLG, 05.08.2025 - Verg 2/25
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Beauftragung eines Anwalts für 150 - 300 Euro?
AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 3/25 WEG
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Erstmaliges Bestreiten in der Berufungsinstanz kann zuzulassen sein!
BGH, 03.07.2025 - V ZR 181/24
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Vorbehalt der Rechnungskürzung ist kein Kündigungsgrund!
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Nachrichten in allen Sachgebieten

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Online seit 2006

Kartellverdacht wegen Gebührenordnungen Freier Berufe "unbegründet"
Die Bundesregierung hält den Kartellverdacht der Europäischen Kommission gegenüber den Gebührenordnungen, die für einige Freie Berufe in Deutschland kennzeichnend sind, für unbegründet. Die Gebühren würden unmittelbar vom Staat festgelegt und beruhten nicht auf einer Vereinbarung zwischen Unternehmen, erklärt sie in ihrer Antwort (16/1616) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/1454).
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1. Deutscher Baugerichtstag - Die Beschlüsse im Einzelnen
Der 1. Deutsche Baugerichtstag hat am 19./20. Mai 2006 in Hamm folgende Empfehlungen beschlossen:
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Anhörung zur vorgesehenen Verfahrensbeschleunigung von Verkehrsprojekten
„Die Ursachen für die lange Verfahrensdauer von großen Infrastrukturprojekten hierzulande liegen nicht beim Recht, sondern bei politischer Unentschlossenheit und Wankelmütigkeit und den Leistungsdefiziten der Verwaltung", lautet das Fazit von Professor Klaus-Peter Dolde. Der Rechtsanwalt ist einer von elf Sachverständigen, die sich am Mittwochvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu zwei Gesetzesvorhaben von Bundesregierung und Länderkammer zur Beschleunigung von Verkehrsprojekten geäußert haben.


Erste Lesung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat gestern in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Kabinett billigt Gleichbehandlungsgesetz
Die Regierungsparteien haben sich auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Sie setzen damit vier EU-Richtlinien um. Der Regierungsentwurf wurde in der Kabinettsitzung am 10. Mai 2006 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun zügig durchgeführt werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
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Kabinett beschließt Steueränderungsgesetz 2007
Zur gestrigen Verabschiedung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007 durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Strategie „Sanieren – Investieren – Reformieren“ ein finanz- und steuerpolitisches Gesamtkonzept, mit dem die zurzeit drängendsten Herausforderungen bewältigt und die Weichen für eine dauerhaft tragfähige sowie zukunftsorientierte Finanzpolitik gestellt werden sollen.
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Antidiskriminierungsgesetz schießt über Ziel hinaus – BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln
„Die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien werden in Deutschland in einen Gesetzentwurf gegossen, der die Vorgaben aus Brüssel zu Lasten der Vermieter weit überschreitet“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch zum Kompromiss über das Gesetz gegen Diskriminierung. Damit widerspricht die Regierung der Koalitionsaussage, europäische Richtlinien künftig Eins zu Eins in nationales Recht zu übertragen.
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GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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BDI zum Mittelstandsentlastungsgesetz
„Wie mühsam der von der Bundesregierung angekündigte Bürokratieabbau werden wird, zeigt das Projekt eines Mittelstandsentlastungsgesetzes. Alle in diesem Gesetzesentwurf enthaltenen Einzelmaßnahmen sind im Kern richtig. Sie stellen in der Summe einen bescheidenen Anfang für den Bürokratieabbau dar. Um die Zielmarke zu erreichen, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken, ist mehr als dieses Gesetz erforderlich!“ Mit diesen Worten kommentierte Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des BDI-Mittelstandsausschusses, den am Dienstag vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zu einem Mittelstandsentlastungsgesetz.
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Dienstleistungsrichtlinie in der Diskussion bei den Freien Berufen
Mit kritischem Interesse haben die Freien Berufe in Deutschland den gestern vorgelegten neuen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis genommen.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag
Auf seiner nächsten Plenarsitzung am Freitag, 07.04.2006, beschäftigt sich der Bundesrat unter anderem mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. April 2006
Bei Bedarfsgemeinschaften gelten für unter 25-jährige Arbeitslose ab 1. April neue Regeln. Außerdem ändert sich die Straßenverkehrsordnung. Ferner schränkt der Gesetzgeber Werbung für Schönheitsoperationen ein.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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EU: Unbestrittene Forderungen können leichter geltend gemacht werden
Der europäische Rat der Justizminister hat gestern den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten beschlossen.
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Bundesminister Glos begrüßt Umsetzung von Basel II
Das Bundeskabinett hat gestern dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) zugestimmt. Damit wird die Umsetzung von Basel II in das deutsche Rechtssystem vollzogen. Die entsprechenden Regelungen treten am 01.01.2007 in Kraft.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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DMB zur Beratung der Abrisskündigung heute im Bundesrat: Falsch und überflüssig wie ein Kropf
Der Gesetzentwurf zur Abrisskündigung vom 12. März 2004 (!), der am Freitag, dem 10. Februar 2006, im Bundesrat erneut beraten werden soll, ist „längst überholt, falsch und überflüssig wie ein Kropf“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „Es gibt keinen Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern’, dieser Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Februar-Ausgabe der MieterZeitung ist aus Mieterbund-Sicht nichts hinzuzufügen. Sie gilt auch für das Thema Abrisskündigung“, erklärte Rips.
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Neues Versicherungsvertragsrecht: Mehr Verbraucherschutz für Versicherte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vor

„Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt. Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsvertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung.
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