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BF-Datenblätter "Warme Kante" aktualisiert - verlässliche Werte bis 2027

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Voreilige Einstweilige Verfügung: Droht Forderung nach Schadensersatz?

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VPB: Statik gemäß Planung kontrollieren lassen

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Online-Umfrage: Was Wohneigentum für die Menschen bedeutet

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Wohnung zu heiß

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Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
