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Nachrichten in allen Sachgebieten

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Online seit 2007

VPB begrüßt neues Wohnungseigentumsgesetz: Ende des Sanierungsstaus in Eigentumsanlagen
"Endlich ist Schluss mit dem Sanierungsstau in zahlreichen Eigentumswohnungsanlagen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Juli ändert sich einiges zum Besseren", begrüßt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) die Verordnungsnovelle. "Wichtige Modernisierungen, wie beispielsweise der Einbau eines Fahrstuhls für den barrierefreien Zugang, oder die Installation eines umweltfreundlichen Gasbrenners, sind jetzt einfacher möglich als bisher."
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ARGE Baurecht: Neues Wohnungseigentumsgesetz stärkt Eigentümer
Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 1. Juli in Kraft. „Das Gesetz stärkt die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft“, lobt Rechtsanwalt Peter Oppler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). In der Vergangenheit mussten Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen. Ohne Einstimmigkeit konnten wichtige Bauarbeiten nicht vergeben werden. Das hat in vielen Eigentümergemeinschaften zu enormen Modernisierungsstaus geführt. Damit ist nun Schluss. Ab sofort müssen Eigentümergemeinschaften Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung nicht mehr einstimmig beschließen, erläutert die ARGE Baurecht, es reicht die einfache Mehrheit.
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Sachverständige uneins über Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
Uneinigkeit herrschte zwischen den fünf Sachverständigen zu den angestrebten Erneuerungen beim Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss. Bei der Anhörung zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes am Montagnachmittag gingen die Meinungen weit auseinander. In einem Urteil von Anfang letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung zu Nachbesserungen aufgefordert. Deutschland habe gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU verstoßen.
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Energieausweis: BSI begrüßt längere Übergangsfrist
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 08.06.2007, die verpflichtende Einführung eines Energieausweises für Gebäude um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2008 zu verschieben. Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer hätten dadurch den nötigen Spielraum, sich auf den Ausweis einzustellen und Engpässe bei der Ausstellung des Ausweises zu vermeiden. Die BSI appelliert an die Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung und die noch fehlenden Bekanntmachungen jetzt nach dem Beschluss des Bundesrates zügig in Kraft zu setzen.


Energiepass für Gebäude beschlossen
In seiner Sitzung am 08.06.2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
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Vorschau zur 834. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 08.06.2007, kommt der Bundesrat zu seiner 834. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).
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Private Immobilien-Eigentümer Opfer eines politischen Kuhhandels: CDU/CSU offenbar zur höherer Erbschaftsteuerbelastung bereit
„Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer drohen bei der Erbschaftsteuer Opfer eines politischen Kuhhandels zu werden“, befürchtet Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann. Denn offenbar ist die Unionsfraktion jetzt auch bereit, einer zentralen Forderung der SPD nachzugeben. Danach sollen die Steuerausfälle bei den Unternehmensübergängen durch die Immobilienerben mindestens ausgeglichen werden.
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Kompetente Rechtsberatung nur durch den Anwalt
Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor "Rechtsberatung light"

Qualifizierte Rechtsberatung kann es nur von Rechtsanwälten geben, mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) anlässlich der heutigen Anhörung zum geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz. Mit den Neuregelungen will die Bundesregierung die Rechtsberatung in Teilen auch für Nichtanwälte weiter öffnen. So ist unter anderem vorgesehen, dass Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bilden, auch von Laien erbracht werden dürfen. Die vorgesehene Definition der Nebenleistung kann dabei so weit ausgelegt werden, dass beispielsweise auch Banken, Kfz-Werkstätten und andere Unternehmen Rechtsberatung ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts anbieten könnten.


Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung
Überwiegend zustimmend ist am Mittwochnachmittag im Rechtsausschuss der Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (16/3655) von den Sachverständigen bewertet worden. Es soll das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz vollständig ersetzen. Michael Streck vom Deutschen Anwaltsverein erklärte in der Anhörung, der Entwurf sei ein "stimmiges Konzept" zur Regulierung des Rechtsberatungsmarkts. Es sei an der Zeit, das geltende Recht insgesamt durch eine vollständige Neufassung abzulösen. Laut Streck bleibt es auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dabei, dass "der Rechtsanwalt derjenige ist, der für die qualifizierte Rechtsberatung berufen und dem die gerichtliche Vertretung vorbehalten ist".


DIHK: Geplante Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes zeitgemäß
DIHK wertet vorliegenden Entwurf als Beitrag zum Bürokratieabbau

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt den vorliegenden Entwurf zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Er sei zeitgemäß und dürfe jetzt nicht mehr aufgeweicht werden.
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WEG-Novelle tritt zum 01.07.2007 in Kraft
Am 30.03.2007 wurde das „Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt ( S. 370) veröffentlicht, damit kann die WEG-Novelle erwartungsgemäß am 01.07.2007 in Kraft treten.

Anhörung zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetz
Zu dem von der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsdienstleistungsgesetz findet am Mittwoch, 9. Mai eine öffentliche Anhörung statt. Ziele der Neuregelung sind der Schutz der Rechtsuchenden und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die Regierung in ihrem Entwurf (16/3655). Rechtsdienstleistungen dürften auch künftig nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erbracht werden. Als Ausnahme soll zugelassen werden, dass im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit diese Rechtsdienstleistungen außergerichtlich unter bestimmten Bedingungen auch durch Nicht-Anwälte erbracht werden können.
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BNatSchG: Bundesregierung setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs um
Die Bundesregierung will das Bundesnaturschutzgesetz ändern, um dadurch Vorgaben aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar vorigen Jahres umzusetzen. Wie es in dem Gesetzentwurf (16/5100) heißt, habe der Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verstoßen habe. Die Regierung betont, sie beschränke sich bei den Änderungen darauf, das Urteil "eins zu eins" umzusetzen.
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Gebäudeenergieausweis: Zu wenig für einen Vorreiter der Energiespar- und Klimapolitik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat scharfe Kritik an dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergieausweis geübt. "Die hehren Worte über den Klimaschutz werden unglaubwürdig, wenn es die Bundesregierung nicht einmal schafft, Mietern und Immobilienkäufern volle Transparenz über die Energiekosten zu geben", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Der Gebäudeenergieausweis kann nur funktionieren, wenn er simpel und eindeutig ist. Was wir jetzt bekommen, ist hingegen kompliziert und bürokratisch."


Neuer Energieausweis: Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
„Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.


Bundeskabinett macht Weg für Energieausweise frei - BSI unterstützt Wahlfreiheit, fordert aber zwölfmonatige Übergangsfrist
Der gestrige Kabinettsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) als Beitrag zu mehr Effizienz im Energiebereich begrüßt. Eine praxisgerechte Lösung im Rahmen der Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand sei vor allem die weitgehende Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.


Energiepass für Gebäude
Energieeffiziente Häuser schonen den Geldbeutel und das Klima. Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.
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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Bundesregierung hat gestern die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
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BW: „Wärmegesetz“ geplant
Spätestens 2008 soll in Baden-Württemberg ein "Wärmegesetz" in Kraft treten. Die geplante Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion soll vorsehen, dass künftig bei allen Neubauten ein Teil des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus regenerativen Energien gedeckt wird. Als erster Schritt ist von einer Verpflichtung von 20 % auf erneuerbare Energien die Rede.
(Quelle: LFW Baden Württemberg e.V.)

Gesetzliche und andere Neuregelungen zum 1. April
Am 1. April treten wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft. Die Wichtigste ist wohl die Gesundheitsreform. Außerdem kann die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Rußfiltern steuerlich geltend gemacht werden.
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