Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1870 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 1512
Steuerrecht
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 237/08
Die Vermietung von Unterkünften an Prostituierte stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar.
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IMRRS 2011, 1504
Mietrecht
OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.08.2010 - 10 W 13/10
1. Zu den Voraussetzungen einer Pachtzinsanpassung bei Landpachtverträgen.*)
2. Bei der für eine Pachtzinsanpassung nach § 593 Abs. 1 BGB umfassenden Berücksichtigung der Verhältnisse, die für die Vereinbarung der beiderseitigen Vertragsleistungen relevant waren und sich verändert haben, ist regelmäßig auch die Entwicklung des regionalen Pachtzinses von erheblicher Bedeutung.*)
3. Dabei ist jedoch nicht allein auf die bei Neuverpachtungen erzielten Pachtpreise, sondern auf den regionalen Durchschnittspachtzins abzustellen.*)
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IMRRS 2011, 1449
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2011 - 30 U 15/10
1. Zur Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag.
2. Wird eine Pachtobjekt durch teilweisen Verkauf an einen Dritten in zwei Pachobjekte aufgeteilt, so können der ursprünglich alleinige Verpächter und der Dritte jeweils nur nach § 432 BGB Herausgabe an beide verlangen.
3. Sie müssen auch beide zusammen kündigen.
4. Von § 311b Abs. 2 und Abs. 3 BGB werden Geldschulden nicht erfasst, auch wenn diese nur unter Inanspruchnahme des gesamten künftigen Vermögens erfüllt werden können.
5. Sofern nach § 550 BGB Schriftform vorgesehen ist, hat diejenige Partei, die sich trotz Kündigung auf das Fortbestehen des Vertrags beruft, die Einhaltung der Schriftform zu beweisen.
6. Die Formulierung in einem Pachtvertrag, wonach " die bestehende 18 Loch Golfanlage, einschließlich driving-range und Übungsgelände" verpachtet wird, ist zu unbestimmt, sofern im weiteren Vertrag jegliche Angaben zur genauen Lage, Größe und Grenzen der Golfanlage fehlen. Die Pachtsache ist dann auch nicht hinreichend bestimmbar.
7. Zur erforderlichen Einheitlichkeit der Vertragsurkunde, um dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB zu genügen.
8. Zu der Frage, wann die Berufung auf die Nichteinhaltung der Schriftform treuwidrig sein kann.
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IMRRS 2011, 1342
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2011 - 3 U 88/10
1. Haben die Parteien im Rahmen von längeren Geschäftsbeziehungen für eine Vielzahl von Leasingobjekte langwierige Vertragsverhandlungen miteinander geführt und letztlich die für alle Verträge gleichen Vertragsbedingungen miteinander vereinbart, liegt zwar eine mehrfache Verwendung von – möglicherweise - im Wesentlichen gleichlautenden Vertragsbedingungen vor, es fehlt aber an einem einseitigen Stellen der Bedingungen seitens der einen Partei (hier die Leasinggeberin). Eine AGB - Kontrolle findet daher nicht statt.
2. Es entspricht den geschäftlichen Gepflogenheiten, wenn eine Zinsvereinbarung nach Ablauf der Zinsbindung neu zu verhandeln ist.
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IMRRS 2011, 1289
Mietrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2010 - 15 U 53/10
Bei Unwirksamkeit der vermieterseits ausgesprochenen fristlosen Kündigung besteht die Mietzahlungspflicht fort.
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IMRRS 2011, 1288
Mietrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2010 - 15 U 53/10
Bei Unwirksamkeit der vermieterseits ausgesprochenen fristlosen Kündigung besteht die Mietzahlungspflicht fort.
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IMRRS 2011, 1233
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 12.01.2011 - 29 O 199/10
1. Für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform ist es in einem Geschäftsraummietverhältnis bei zwei gleichlautenden Vertragsurkunden ausreichend, wenn eine Partei (in diesem Fall Vermieter) ein Vertragsexemplar mit allen erforderlichen Unterschriften besitzt.
2. Die Mieter, deren Vertragsexemplar nicht die Unterschrift aller Vermieter enthält, können sich nicht auf § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB berufen, da diese Vorschrift nur anwendbar ist, wenn gar kein Vertragsexemplar mit allen erforderlichen Unterschriften existiert.
3. Eine ordentliche Kündigung der Mieter mit der Begründung, das eigene Vertragsexemplar sei nicht von allen Vermietern unterzeichnet und die Schriftform sei daher verletzt, ist folglich unwirksam.
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IMRRS 2011, 1229
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2008 - 24 U 149/07
1. Der Räumungsanspruch des Vermieters ist erst erfüllt, wenn der Mieter das Mietobjekt in Erfüllungsbereitschaft und nicht nur unter dem Druck der Zwangsvollstreckung herausgibt.*)
2. Mangelt es einem Mietvertrag an der Schriftform, weil vom Mieter zu Gunsten des Vermieters übernommene Bauverpflichtungen nicht beurkundet worden sind, so wird dieser Mangel durch Unterzeichnung eines formwirksamen Nachtrags zum Mietvertrag geheilt, wenn die Bauleistungen inzwischen erbracht sind.*)
3. Kündigt der Mieter wegen des Ungezieferbefalls (Ratten und Mäuse) in einer Apotheke das Mietverhältnis fristlos, obwohl das Ungeziefer auf von ihm vorgenommene Veränderungen der gemieteten Räume zurückgeht, so kann seine darauf gestützte außerordentliche Kündigung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unwirksam sein, selbst wenn den Vermieter die Verantwortung für in den Mieträumen außerdem auftretenden Befall durch Schaben trifft.*)
4. Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung des Rechtsstreits wegen eines Verfahrensfehlers der unteren Instanz.*)
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IMRRS 2011, 1189
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2010 - 24 U 223/09
1. Miet- und Pachtverträge unterscheiden sich im Wesentlichen durch die über die bloße entgeltliche Überlassung hinaus vereinbarte Fruchtziehung.*)
2. Sind für den "Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheims" 160 Heimplätze vereinbart, so begründet das Verbot von 22 Heimplätzen durch die Heimaufsicht einen erheblichen Mangel des Mietobjekts.*)
3. Der Pächter kennt einen Mangel bei Vertragsschluss oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht, wenn er nicht nur vom äußeren Erscheinungsbild der Pachtsache weiß, sondern auch die konkreten Auswirkungen des Mangels auf die Gebrauchstauglichkeit der Pachtsache kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.*)
4. Der formularmäßige Ausschluss der Minderung für verdeckte anfängliche und nachträgliche Mängel benachteiligt jedenfalls den Pächter unangemessen.*)
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IMRRS 2011, 1187
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2010 - 24 U 169/09
1. Miet- und Pachtverträge unterscheiden sich im Wesentlichen durch die über die bloße entgeltliche Überlassung hinaus vereinbarte Fruchtziehung.*)
2. Auch nach Vertragsschluss liegende Ereignisse sind zum Verständnis von Willenserklärungen heranzuziehen, wenn sie den Rückschluss auf das von den Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirklich Gewollte zulassen.*)
3. Ein Verpächter muss sich trotz fortbestehenden Pachtverhältnisses anderweitige Einnahmen aus der Überlassung der Pachtsache an Dritte anrechnen lassen.*)
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IMRRS 2011, 1077
Mietrecht
KG, Urteil vom 10.03.2011 - 8 U 187/10
Ist ein Mietvertrag über Gewerberäume wirksam gekündigt und renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aber vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, so dass eine Benutzung der Räume während der Zeit der Renovierung ausgeschlossen ist, ist die Miete trotz des Auszugs des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert.*)
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IMRRS 2011, 1074
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10
1. Eine bestimmte Mietzeit im Sinne des § 542 Abs. 2 BGB ist nicht nur im Fall einer Kalenderbestimmung, sondern auch dann vereinbart, wenn der Vertrag bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses dauern soll. Die Parteien können die Dauer des Mietverhältnisses an ein beliebiges zukünftiges Ereignis binden. Entscheidend ist, ob der Eintritt des Ereignisses gewiss oder ungewiss ist.
2. Ein Miet- oder Pachtvertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, ist kein befristeter Vertrag: Hängt der Fortbestand des Vertrages von einem Ereignis ab, von dem nicht bekannt ist, ob es jemals eintritt, ist er als Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit anzusehen.
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IMRRS 2011, 1021
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2011 - 30 U 53/10
Das Schriftformgebot gilt nicht für nur unwesentliche Teile des Mietobjekts, bei denen nach dem Inhalt des Vertrages einer Partei, in der Regel dem Vermieter, ein Leistungsbestimmungsrecht zusteht, etwa bei solchen Kellerräumen, die erkennbar nur nebensächliche Bedeutung haben; dann genügt es unter Umständen, deren Anzahl anzugeben. Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Stellplätze; hier ist keine genaue Angabe nötig, wenn nach dem Mietvertrag nicht einmal ihre genaue Anzahl als vertragswesentlich angesehen wird.
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IMRRS 2011, 1020
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2011 - 3 U 77/10
1. Trotz eines Wechsels im Gesellschafterbestand bleibt die Identität und Vermieterstellung bei einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, stets gewahrt. Die rechtsfähige Außen-GbR ist vom Gesellschafterbestand unabhängig.
2. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat und die er bei seinem Auszug wegnehmen darf, sind nur solche beweglichen Sachen, die körperlich mit der Mietsache verbunden werden, um deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen. Keine Einrichtungen sind insbesondere Möbel, Inventarstücke und sonstige bewegliche Gegenstände, die der Mieter auf das Grundstück gebracht hat.
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IMRRS 2011, 1009
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)
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IMRRS 2011, 0963
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 141/10
1. Legt der Mietvertrag keinen Schlüssel fest, sondern lässt den Vermieter nach billigem Ermessen einen Verteilungsschlüssel bestimmen, so wird dieser Schlüssel zum Vertragsbestandteil. Das Bestimmungsrecht eines gerechten Schlüssels ist einmalig, Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters.
2. Eine vom Mietvertrag abweichende Übung durch dauerhafte Zahlung von bestimmten Positionen durch den Mieter kann zwar auf eine Vertragsänderung hindeuten, muss es aber nicht. Aus dem Verhalten des Mieters muss sich schlüssig die Erklärung ergeben, dass eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung gewollt ist. Eine zwei- bis dreimalige Zahlung reicht hierfür nicht aus, erst recht nicht eine einmalige Zahlung.
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IMRRS 2011, 0912
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 24 U 28/10
1. Treffen Vermieter und Mieter eine Nutzungsvereinbarung "Betrieb im Gesundheitswesen, Rehazentrum" mit dem Zusatz, die Beschaffenheit der Räume sei dergestalt, dass die ambulante Reha-Einrichtung 60 Rehabilitanden ohne Umbaumaßnahmen betreuen könne, so braucht nicht jeder einzelne Raum für den Nutzungszweck vollständig geeignet zu sein.*)
2. Eine GmbH muss sich das Wissen ihres Geschäftsführers vom Zustand des Mietobjekts bei Vertragsschluss zurechnen lassen, auch wenn dieser einen Tag später abberufen wird.*)
3. Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur aufgehoben oder beeinträchtigt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist.*)
4. Bei Geschäftsraummietverhältnissen kann der Vermieter eine Änderung des für die Betriebskosten vereinbarten Verteilungsschlüssels nach den zur Störung der Geschäftsgrundlage geltenden Grundsätzen beanspruchen.*)
5. Bei Änderung der Geschäftsgrundlage ist der Kläger nicht gehalten, zunächst auf Zustimmung zu einer Vertragsanpassung zu klagen; vielmehr ist die Klage auf die nach dem veränderten Vertragsinhalt geschuldete Leistung zu richten.*)
IMRRS 2011, 0911
Mietrecht
LG Potsdam, Urteil vom 28.10.2010 - 10 O 153/10
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.
2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.
3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.
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IMRRS 2011, 0910
Mietrecht
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2011 - 3 U 171/10
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.
2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.
3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.
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IMRRS 2011, 0908
Mietrecht
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2011 - 3 U 171/10
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.
2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.
3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.
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IMRRS 2011, 0756
Mietrecht
KG, Beschluss vom 17.05.2010 - 8 U 17/10
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist gemäß §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
IMRRS 2011, 0755
Gewerberaummiete
OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2011 - 2 U 144/10
Die in einem Pachtvertrag enthaltene Regelung, dass sich der monatliche Pachtzins vermindert, wenn und solange der Verpächter im Betrieb des Pächters gegen Entgelt als Angestellter beschäftigt wird, kann als Vorausverfügung über den Pachtzins im Sinne von § 1124 BGB zu beurteilen sein.*)
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IMRRS 2011, 0707
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 3 U 84/10
1. Ein Mietvertrag kann auch unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass der zukünftige Mieter eine Zahnarztzulassung erhält. Tritt diese Bedingung aufgrund einer Änderung der Lebensplanung infolge Schwangerschaft nicht ein, dürfte dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nicht als treuwidrig anzusehen sein mit der Folge, dass ein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien von Anfang an nicht bestanden hat und ein Anspruch auf Zahlung von Mietzins aus diesem Grunde ausscheidet.
2. Die Nichtzahlung der Mietkaution führt nur dazu, dass der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich vereinbarter durchzuführender Arbeiten gemäß § 273 BGB hat. Übt der Vermieter sein Zurückbehaltungsrecht jedoch nicht aus, steht § 273 BGB einem Verzug des Vermieters, anders als bei § 320 BGB, nicht entgegen.
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IMRRS 2011, 0702
Gewerberaummiete
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2011 - 2 U 135/10
Eine in Gestalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen verfasste mietvertragliche Bestimmung, wonach als Nutzungsentschädigung bei nicht oder nicht rechtzeitiger Rückgabe des Mietgegenstands das 1,5-fache der zuletzt vom Mieter monatlich zu zahlenden Beträge nach dem Mietvertrag zu zahlen ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist daher unwirksam.
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IMRRS 2011, 0574
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 40/06
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
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IMRRS 2011, 0557
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10
1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)
2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)
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IMRRS 2011, 0438
Mietrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 13.10.2009 - 9 U 45/09
Kommt es nach einer aufwändigen Gebäudesanierung dazu, dass sich die Mieträume im Sommer übermäßig aufheizen, hat der Vermieter diesem Mangel selbst dann abzuhelfen, wenn zwischen den aufzuwendenden Kosten und der vereinbarten Miete ein krasses Missverhältnis besteht.
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IMRRS 2011, 0372
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 10 U 22/10
1. Zur Auslegung der Regelung in einem Hotelpachtvertrag, "Die ersten vier Monate der Mietzeit (Juni 2008, Juli 2008, August 2008 und September 2008) sind für den Mieter mietfrei, während dieser Zeit sind nur die Betriebskosten zu zahlen. Weitere vier Monate (Oktober 2008, November 2008, Dezember 2008, und Januar 2009) entrichtet der Mieter 50% der monatlichen Miete. Ab dem Monat Februar 2009 ist die Miete in voller Höhe zu zahlen".*)
2. Nach berechtigter (hier: fristloser) Kündigung ist der Vermieter weder zu einer weiteren Gebrauchsüberlassung noch zu einer Mängelbeseitigung verpflichtet.*)
3. Die Vereinbarung zur Nichtausübung der Option für einen Zeitraum von 2- bis 3 Jahren muss gemäß § 550 BGB beurkundet werden.*)
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IMRRS 2011, 0371
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2010 - 10 U 60/10
1. Der Ersteher tritt als Erwerber an Stelle des Schuldners nur in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Insoweit macht es keinen Unterschied, ob der Mietvertrag noch mit dem Schuldner oder erst während eines laufenden Zwangsverwaltungsverfahrens mit dem Zwangsverwalter abgeschlossen worden ist.*)
2. Ist die Miete für eine Lagerhallenfläche monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag auf das Konto des Zwangsverwalters zu zahlen, und erfolgt der Zuschlag erst nach Fälligkeit der Miete, geht der Mietzahlungsanspruch nicht auf den Ersteher über.*)
3. § 56 Satz 2 ZVG betrifft nur den Binnenausgleich zwischen dem Schuldner und dem Ersteher, verschafft diesem aber keinen eigenen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer bereits vor dem Zuschlag fällig gewordenen Mietforderung.*)
4. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die fristgerechte Räumung und Rückgabe der Mietsache.*)
5. Der Anspruch auf Mietzinszahlung gemäß § 535 Abs. 2 BGB entsteht nur, wenn der insoweit vorleistungspflichtige Vermieter dem Mieter den unmittelbaren Besitz an der Mietsache verschafft hat.*)
6. Ebenso wie es an einer vollständigen Rückgabe der Mietsache fehlt, wenn der Mieter zwar seine Sachen aus den Räumen entfernt, die Schlüssel aber zurückbehält, fehlt es an einer Gebrauchsüberlassung, wenn der Vermieter dem Mieter die zugehörigen Schlüssel nicht aushändigt.*)
7. Sind Schuldner und jeweils zu je ½ Anteil eingetragene Eigentümer zwei natürliche Personen und ist das Grundstück durch eine von den Schuldner gebildete BGB-Gesellschaft vermietet worden, tritt der Ersteher mangels Identität nicht gemäß §§ 57 ZVG, 566 BGB mit dem Zuschlag in den bestehenden Mietvertrag ein.*)
IMRRS 2011, 0346
Mietrecht
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011 - 5 U 158/10
Gebührenstreitwert: Anders als bei einer Klage auf künftige Mietzahlungen, für die überwiegend § 9 ZPO angewandt wird, bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung gemäß § 259 ZPO nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.*)
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IMRRS 2011, 0297
Gewerberaummiete
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2010 - 8 U 507/09
Zu den Voraussetzungen der Schadensersatzverpflichtung des Verpächters, wenn der Gebrauch der Pachtsache aufgrund der Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten zeitweise aufgehoben ist.*)
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IMRRS 2011, 0295
Mietrecht
KG, Beschluss vom 08.11.2010 - 8 U 43/10
1. § 57a ZVG gewährt dem Ersteher einer Teilfläche eines einheitlich vermieteten Objekts ein auf diese Fläche beschränktes Teilkündigungsrecht.*)
2. Bei dem insoweit geltenden Prinzip der räumlichen Teilkündigung verbleibt es auch dann, wenn sämtliche Flächen des Mietobjekts in zeitlichem Zusammenhang von mehreren Einzelerstehern erworben werden. Es bedarf somit keiner einheitlichen Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a ZVG durch sämtliche Ersteher.*)
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IMRRS 2011, 0294
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.01.2011 - 3 U 55/10
Die Erklärung des entgegenstehenden Willens i.S.d. § 545 BGB kann schon im Kündigungsschreiben und in der Räumungsaufforderung gesehen werden, einer Klageerhebung bedarf es nicht.
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IMRRS 2011, 0292
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2010 - 10 U 66/10
1. Die formularmäßige Klausel in einem Gaststättenpachtvertrag "Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen zu lassen, sobald der Grad der Abnutzung dies nach der Art des Gewerbebetriebes bzw. der vertraglichen Nutzung erfordert", ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam *)
2. Der Vermieter muss den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind.*)
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IMRRS 2011, 0216
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 10 W 114/10
1. Grundsätzlich ist es ohne Belang, aus welchen Gründen der Vermieter eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht. Die Ausübung eines Kündigungsrechts kann zwar rechtsmissbräuchlich sein, wenn derjenige, der das Recht geltend macht, die Voraussetzungen dafür in anstößiger, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbarer Weise geschaffen oder (mit-)verursacht hat. An die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Kündigung werden jedoch strenge Anforderungen gestellt.
2. Ist einem Vermieter vertraglich ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, ist dessen Ausübung ohne weitergehende Anhaltspunkte selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er mit der Kündigung zugleich bezweckt, einem (berechtigen) Mängelbeseitigungsverlangen seines Mieters nicht mehr nachkommen zu müssen.
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IMRRS 2011, 0211
Wohnungseigentum
OLG München, Urteil vom 12.01.2011 - 20 U 2913/10
Die Vermietung eines Stellplatzes durch einen Bruchteilseigentümer stellt eine Verwaltungsmaßnahme der WEG dar, wenn diese Fruchtziehung gemäß einer dem Gesetz entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Bruchteilseigner den Teilhabern der Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam zusteht und daher ausschließlich eine Angelegenheit bzw. ein Geschäft der Gemeinschaft ist. Die Mieteinnahmen sind, gekürzt um den Anteil des vermietenden Eigentümers, an die Eigentümergemeinschaft nach den Regeln der GoA herauszugeben.
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IMRRS 2011, 0173
Mietrecht
KG, Urteil vom 22.02.2010 - 20 U 80/08
1. Ein Anspruch auf Zahlung von Heizkostenvorschüssen ist dann nicht gegeben, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist.*)
2. Der Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter ist jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und die Versorgung mit Wärme schuldet.*)
3. Während der Heizperiode darf der Mieter eines Gewerbeobjekts die Bruttomiete um 20% mindern, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist.
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IMRRS 2011, 0170
Mietrecht
KG, Beschluss vom 19.04.2010 - 20 U 247/08
Der Vermieter ist trotz Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verpflichtet eine Preisverringerung durch die Abänderung des Fernwärmevertrages mit einem Versorgungsunternehmen noach während der Laufzeit des Vertrages im Wege der Kulanz zu erreichen.
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IMRRS 2011, 0167
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2010 - 24 W 68/10
1. Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist für den Streitwert ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend.*)
2. Die Mehrwertsteuer ist als unselbständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und deshalb bei der Bemessung der Jahresmiete zu berücksichtigen.*)
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IMRRS 2011, 0099
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010 - 7 U 33/10
Zur Auslegung eines Generalmietvertrages im Hinblick auf Vereinbarungen zu Mietzeit und garantierter Staffelmiete.*)
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IMRRS 2011, 0098
Mietrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2010 - 7 W 33/10
Zur Frage des Ausschlusses der fristlosen mieterseitigen Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens und Ablaufs einer angemessenen Frist im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB.
Volltext
IMRRS 2011, 0097
Mietrecht
OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.2010 - 2 U 6/10
Wird ein für längere Zeit als ein Jahr schriftlich abgeschlossener Mietvertrag, mit dem zwei Geschäftsraumeinheiten zur einheitlichen gewerblichen Nutzung überlassen worden sind, mündlich in der Weise geändert, dass eine dieser beiden Einheiten gegen eine andere ausgetauscht wird, so liegt darin keine wesentliche Änderung des Mietvertrages, wenn Mietfläche und Mietzins identisch bleiben, beide Vertragsparteien davon ausgehen, dass die überlassenen Räumlichkeiten - wie bisher - eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden und auch sonst keine schützenswerten Belange der Vertragspartner berührt sind. Die Änderung führt deshalb nicht dazu, dass der Mietvertrag fortan als für unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt.*)
Volltext
IMRRS 2011, 0096
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.12.2010 - XII ZR 132/09
Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.*)
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IMRRS 2011, 0090
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2010 - 3 U 155/09
1. Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Gründen, hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der die diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.
2. Der Vermieter muss sich bei vorzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses darum bemühen, den Schaden, gegebenenfalls durch anderweitige Vermietung, gering zu halten. Daraus folgt aber nicht die Verpflichtung, sofort um jeden Preis zu vermieten. Die Beweislast für einen Verstoß des Vermieters gegen seine Schadensminderungspflicht trägt der Mieter.
Volltext
IMRRS 2011, 0087
Mietrecht
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09
1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst.*)
2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Mietgrundstück an einen anderen ab, stellt dies keine Vorausverfügung über eine Mietforderung i. S. von § 1124 Abs. 2 BGB dar.*)
Volltext
IMRRS 2011, 0013
Wohnungseigentum
AG Freiburg, Urteil vom 22.10.2009 - 56 C 2193/09
1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.
2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als „Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.
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IMRRS 2011, 0012
Mietrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2010 - 33 C 4131/09
Zu den Obhutspflichten gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten. Das offene liegenlassen eines Schlüsselbundes auf dem Tisch im Behandlungszimmer stellt einen Verstoß gegen diese mietvertragliche Pflicht dar, weil die Lebenserfahrung zeigt, dass Diebe sich des Schlüsselbundes bemächtigen. Mit einer solchen Straftat muss gerade in einer Arztpraxis, in der es auch unter Verschluss gehaltene zur Drogentherapie benötigte Medikamente gibt, gerechnet werden.
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Online seit 2010
IMRRS 2010, 3540
Mietrecht
BGH, Urteil vom 17.11.2010 - XII ZR 124/09
Zur Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume (im Anschluss an das Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 22/07 - IMR 2010, 90 f = NZM 2010, 240).*)
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IMRRS 2010, 3533
Mietrecht
OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2010 - 5 U 1286/09
Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB (entgegen OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; KG, IMR 2007, 184; OLG Koblenz, NZM 2008, 405). Der Mieter kann aber gemäß § 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des auf dem Verstoß beruhenden Schadens verlangen.*)
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IMRRS 2010, 3522
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2010 - 24 U 32/10
Darf der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern und liegt ein solcher nicht vor, steht dem Mieter bei Weigerung des Vermieters ein Sonderkündigungsrecht zu (hier: Umwandlung der Filiale einer Buchhandlungskette in einen "Ein-Euro-Laden").*)
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