Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1870 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 2238
Bauträger
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)
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IMRRS 2010, 2184
Wohnungseigentum
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09
Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter einer Immobilie: persönliche Haftung des Zwangsverwalters für Pflichtverletzungen; Umfang der Darlegungspflicht einer Pflichtverletzung des Verwalters; Zulässigkeit der Rückforderung einer Zwangsverwaltervergütung; Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Zwangsverwalter.*)
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IMRRS 2010, 2166
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - XII ZR 52/08
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache verjähren auch dann in der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB, wenn die Mietvertragsparteien in einem vorangegangenen Räumungsprozess einen Vergleich geschlossen haben, in dem sich der Mieter verpflichtet hat, von ihm genutzte Teilflächen des Grundstücks zu räumen, die nicht Gegenstand des Mietverhältnisses waren.*)
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IMRRS 2010, 2161
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.06.2010 - 2 U 220/09
1. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt bei Gewerbemietraum dann vor, wenn der Mieter fortdauernd unpünktliche Mietzinszahlungen leistet.
2. Dem gewerblichen Mietrecht steht nicht entgegen, dass die unterzeichneten Mietverträge als solche über Wohnräume gekennzeichnet sind, da für die Beurteilung eines Vertragstypes nicht der gewählte Vertragsausdruck maßgebend ist, vielmehr entscheidend auf den Zweck abzustellen ist, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjektes vertragsgemäß verfolgt.
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IMRRS 2010, 2148
Gewerberaummiete
BGH, vom 07.07.2010 - XII ZR 158/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2105
Gewerberaummiete
VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IMRRS 2010, 2016
Mietrecht
LG Köln, Urteil vom 04.02.2010 - 8 O 60/09
Wenn die zur Durchführung von "Abifeiern" vermieteten Gewerberäume nicht die zugesicherte Kapazität verfügen, kann der Veranstalter nach der ersten Party wirksam zurücktreten, sofern sich die fehlende Kapazität herausgestellt hat.
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IMRRS 2010, 2008
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2005 - 24 U 223/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1974
Mietrecht
LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2009 - 19 O 181/08
Führt eine auf dem Dach montierte Mobilfunksendeanlage nicht zu einer Gesundheitsgefährdung bzw. kann eine solche nicht nachgewiesen werden, ist kein wichtiger Grund für eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB gegeben.
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IMRRS 2010, 1943
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2010 - 5 U 288/10
Hat der Mieter vertraglich ein auf verschiedenen Wegen erreichbares Leistungsergebnis herbeizuführen und sein Wahlrecht nach Auffassung des Vermieters nicht zielgerichtet umgesetzt, kann der Vermieter nach § 264 BGB i. V. m. § 887 ZPO vorgehen. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Vermieter dagegen nicht zu.*)
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IMRRS 2010, 1915
Mietrecht
BGH, Urteil vom 19.05.2010 - VIII ZR 122/09
Zur Erfüllung der formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genügt auch die Beifügung eines sogenannten "Typengutachtens".*)
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IMRRS 2010, 1858
Mietrecht
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgerätes zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu dulden.*)
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IMRRS 2010, 1835
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2010 - 24 U 195/09
1. Dass zu Beginn des Mietverhältnisses ein Einkaufszentrum besseren Zulauf und auch der Betrieb des Mieters höhere Umsätze hatten und sich diese Umstände allmählich generell wie auch für den Mieter verschlechterten, bedeutet keinen Mangel der Mieträume.
2. Öffentlichrechtliche Nutzungsbeschränkungen stellen nur dann einen Mangel des Mietobjekts dar, wenn sie eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs zur Folge haben; solches ist regelmäßig nur der Fall, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist.
3. Zur Verwirkung von Mietforderungen des über längere Zeit untätigen Vermieters.
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IMRRS 2010, 1828
Gewerberaummiete
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.05.2010 - 8 U 448/09
Zu den Voraussetzungen, unter denen von der Vermietung von Geschäftsräumen zu diesen gehörende Außenwände umfasst sind und unter denen - wenn dies nicht der Fall ist - in der durch den Vermieter erfolgten Gestattung der Nutzung einer solchen Außenwand durch einen Dritten eine Beeinträchtigung des dem Geschäftsraummieter zu gewährenden vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegt.
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IMRRS 2010, 1826
Mietrecht
AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010 - 201 C 363/09
1. Die jeweilige Abrechnung der Betriebskosten muss eine Einzelauflistung der abgerechneten Betriebskosten, die auf die einzelnen Betriebskostenarten entfallenen Gesamtbeträge sowie die von der Beklagten zu zahlende Betriebskostenanteile enthalten.
2. Des Weiteren sind die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen aufzuführen ebenso müssen die der Abrechnung zugrunde gelegte Umlageschlüssel nach Quadratmetern und der daraus sich für den Mieter ergebende Anteil aus der Abrechnung erkennbar sein.
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IMRRS 2010, 1697
Mietrecht
LG Braunschweig, Urteil vom 06.11.2009 - 8 O 856/09
1. Ein Mangel im Sinne des § 536 BGB ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten. Erforderlich ist hierbei eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit beziehungsweise eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch unmittelbar nicht berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind.
2. Der Verlust des "Ankermieters" eines Einkaufzentrums mit den damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn des Mieters des Parkhauses beeinflusst die Eignung des Mietobjektes (Parkhaus) zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar und ist daher nicht als Sachmangel zu qualifizieren.
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IMRRS 2010, 1673
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1637
Mietrecht
LG Duisburg, Urteil vom 16.03.2010 - 6 O 121/09
1. Der Leerstand eines Einkaufszentrums stellt keinen Mietmangel der zugehörigen Parkgarage dar.
2. Die Vollvermietung eines Einkaufszentrums ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft im Sinne des § 536 Abs. 2 BGB.
3. Der Umstand, dass die Kundenfrequenz der Parkgarage durch den Leerstand des Einkaufszentrums gemindert wird, zählt zum Verwendungsrisiko des Mieters.
4. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn der Leerstand des Einkaufszentrums auf eine Entscheidung des Vermieters zurückgeht.
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IMRRS 2010, 1530
Mietrecht
LG Bonn, Urteil vom 12.04.2010 - 9 O 440/09
1. Die Durchführung von Drogenersatztherapien bzw. Substitutionsbehandlungen ist nicht ausschließlich Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie zugeordnet, sondern steht allen Ärzten offen, die über das für den Umgang mit Methadon und anderen Drogenersatzstoffen erforderliche pharmakologische Wissen und über Mindestkenntnisse der Suchttherapie verfügen.
2. Dementsprechend werden Arztpraxen, in denen Drogenersatztherapien einen wesentlichen Bestandteil und Stützpfeiler des Praxiszuschnitts darstellen, von der Verkehrsanschauung bzw. einem objektiven, nicht sachkundigem Betrachter nicht als Praxen einer bestimmten Facharztrichtung, sondern als Arztpraxen eigener Art wahrgenommen.
3. Deshalb kann der Vermieter bei vereinbarter Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn zusätzlich Drogenersatztherapien angeboten werden.
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IMRRS 2010, 1495
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1407
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 U 145/09
"Übernimmt" auf Mieterseite ein Gesellschafter einen Mietvertrag von der BGB-Gesellschaft nach deren Auflösung, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn die Übernahme des Vertrags schriftlich niedergelegt ist und in der Urkunde ausdrücklich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug genommen wird, sofern der Dritte (Vermieter) noch - formlos - zustimmt.*)
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IMRRS 2010, 1404
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2009 - 24 U 88/09
1. Verspricht der Vermieter dem Mieter einen Zuschuss für die Anschaffung bestimmter Einrichtungsgegenstände eines Altenpflegeheims zu im voraus geschätzten Preisen, und zwar "auf Nachweis der ordnungsgemäßen Installation" der "vorstehend zitierten Einrichtung", so erstreckt sich diese Zusage nicht auf Gegenstände, die der Mieter nicht erwirbt, sondern auf Grund des Leasingvertrages mit einem Dritten entgeltlich nutzt.*)
2. Ein Aufrechungsverbot des Mieters kann sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben im Rechtsverkehr ergeben, wenn er gegen fällige, durch rechtswidrige und schuldhafte Leistungsverweigerung über einen Zeitraum von etwa drei Jahren vorenthaltene Mieten eine Aufrechnungslage mit einer neu erworbenen Forderung schafft.*)
3. Sagt der Mieter die vollständige Nachzahlung rückständiger Mieten für einen bestimmten Zeitraum vorbehaltlos zu, so liegt darin der Verzicht auf Gegenrechte für diesen Zeitraum.*)
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IMRRS 2010, 1402
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2010 - 24 U 82/09
1. Eine Zwangsverwaltungsschuldnerin (Vermieterin) und eine Insolvenzschuldnerin (Mieterin) unterliegen den Regeln über den Eigenkapitalersatz, wenn die Zwangsverwaltungsschuldnerin an der Insolvenzschuldnerin nicht unmittelbar beteiligt war, aber von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin wirtschaftlich beherrscht wurde.*)
2. Die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses kann den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital unterliegen.*)
3. Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, bei der Zwangsverwaltung mit Wirksamwerden der Beschlagnahme, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.*)
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IMRRS 2010, 1387
Mietrecht
LG Köln, Urteil vom 20.05.2010 - 22 O 179/09
1. Eine echte Gleitklausel bedurfte der Genehmigung nach § 3 WährG; bis zur Genehmigung war die Klausel schwebend unwirksam. Nach Inkrafttreten der Preisklauselverordnung gilt allerdings die Genehmigungsfiktion des § 4 PrKV.
2. In der Einigung auf eine bestimmte Miethöhe ist gerade nur eine solche zu sehen. Ein darüber hinausgehender Erklärungsgehalt, insbesondere eine Aufhebung der Wertsicherungsklausel ist dem nicht zu entnehmen.
3. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass bei einer bestimmten Veränderung des "Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts" auch die Miete zu ändern ist, entsteht durch den Wegfall dieses Index eine Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss. Es entspricht dem Interesse der Vertragsparteien, für die automatische Anpassung der Miethöhe ab der Einstellung der Fortschreibung des "Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen" auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex abzustellen.
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IMRRS 2010, 1328
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2009 - 24 U 139/09
1. Ist zur Regelung aller wesentlichen Punkte (Pachtzins, Verlängerungsoption und Gewährleistung) der Abschluss eines schriftlichen Pachtvertrags mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr beabsichtigt und zur Absicherung der beiderseitigen Interessen gesetzlich auch geboten, so kommt der Vertrag nicht durch Nutzungsbeginn und formlose Einigung über einen Teil des Vertragsinhalts zustande.*)
2. Der Streitgegenstand des Rechtsmittelverfahrens zur Verteidigung gegen einen Räumungs- und Herausgabeanspruch erledigt sich nur dann mit der Zwangsräumung, wenn Erfüllung dieser Ansprüche auf Grund einer entsprechenden Leistungsbestimmung des Mieters eintritt.*)
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IMRRS 2010, 1327
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 91/09
1. Gegen den mit Beendigung des Hauptmietvertrages nicht mehr zum Besitz berechtigten Untermieter können dem Hauptvermieter Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) erwachsen.*)
2. Die von dem nicht mehr berechtigten Untermieter geschuldete Nutzungsentschädigung bemisst sich nach dem objektiven Mietwert der genutzten Räume, der ggfls. zu schätzen ist.*)
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IMRRS 2010, 1326
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 58/09
Aufwendungen des Mieters sind vom Vermieter nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht zu ersetzen, wenn der Mieter damit nur eigene Pflichten erfüllt hat.*)
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IMRRS 2010, 1325
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 51/09
Die mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel setzt eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass diese Klausel des Mietvertrages abgeändert werden soll.*)
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IMRRS 2010, 1324
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2009 - 24 U 17/09
1. Für das Wegnahmerecht des Mieters ist ohne Belang, ob die Einbauten zu einem vorübergehenden Zweck erfolgten und im Eigentum des Mieters blieben oder als bauliche Veränderungen zu wesentlichen Bestandteilen der Mietsache wurden und deshalb in das Eigentum des Vermieters übergingen.*)
2. Hat der Mieter zum Vertragsende den von ihm geschuldeten Zustand nicht wiederhergestellt, so kann dem Vermieter ein Ersatzanspruch zustehen, der primär auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und sekundär auf Ersatz des für die Widerherstellung erforderlichen Geldbetrages gerichtet ist.*)
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IMRRS 2010, 1323
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2009 - 24 U 120/09
1. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es nicht, die Leistungshandlung (etwa die Erteilung des Überweisungsauftrags) bis zum vereinbarten Kalendertag vorzunehmen, weil der Vermieter an diesem Tage über den Zahlbetrag verfügen können muss.*)
2. Anlass zur Klage des Vermieters auf künftige Leistung gibt ein Mieter, der zwar die vertraglich vereinbarte Leistungszeit nicht ausdrücklich bestreitet, der aber unbeeindruckt von den wiederholten außergerichtlichen Aufforderungen des Vermieters durchgehend und ständig die Leistungszeit überschreitet.*)
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IMRRS 2010, 1322
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - 24 U 113/09
1. Nutzungsentschädigung wird pro Tag bis zum Ablauf des Tages der Rückgabe geschuldet.*)
2. Kündigungsfolgeschaden und Nutzungsentschädigung stellen verschiedene Streitgegenstände dar.*)
3. Eine mit der Berufung verbundene Klageerweiterung wird wirkungslos, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird.*)
4. Bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu treffen.*)
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IMRRS 2010, 1244
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 07.07.2009 - 63 S 443/08
1. Grundsätzlich kann ein Vermieter seine Instandhaltungskosten nicht als Betriebskosten umlegen, § 1 II Nr. 2 BetrKV, eine gesonderte Vereinbarung ist aber möglich.
2. Wird Wärmecontracting vereinbart, sind die entstehenden Kosten voll umlagefähig.
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IMRRS 2010, 1234
Mietrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 235/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1222
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2010 - 3 U 117/09
1. Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung eines Vermieterwechsels ist formbedürftig gem. § 566 BGB. Die Form ist nur gewahrt, wenn alle Beteiligten ihre Absprache in derselben Urkunde niederlegen und ausdrücklich auf den Ursprungsvertrag Bezug nehmen.
2. Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
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IMRRS 2010, 1221
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2009 - 3 U 183/08
1. Der Vortrag des Mieters ist nicht einlassungsfähig, sofern sein Vortrag keine ausreichend konkrete Schilderung von Tatsachen beinhaltet, auf die hin von dem Vermieter eine dezidierte Erwiderung verlangt werden könnte.
2. Die von dem Mieter angeführten Maßnahmen und Investitionen sind nach Art, Umfang und Kosten nicht lediglich summarisch zu behaupten. Neben inhaltlichen Details muss auch eine ausreichende Zuordnung einzelner Kostenpositionen zu dem streitgegenständlichen Mietverhältnis vorliegen.
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IMRRS 2010, 1185
Mietrecht
LG Hildesheim, Urteil vom 27.08.2009 - 4 O 376/08
Die Kelleräume sind in die Berechnung der Nutzfläche miteinzubeziehen, sofern sie als Funktionsfläche ausschließlich für den Mieter ausgestaltet sind und von ihm genutzt werden.
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IMRRS 2010, 1177
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 24.02.2010 - IX B 53/09
Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag.
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IMRRS 2010, 1133
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2010 - 3 U 12/09
1. Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung für die Selbstständigkeit der Rechtsverhältnisse, wenn die jeweiligen Vertragspartner eigenständige Vereinbarungen in voneinander getrennten Urkunden niederlegen.
2.Entscheidend ist stets der so genannte Verknüpfungswille, also die Frage, ob die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander „stehen und fallen“ sollen; selbst wenn lediglich einer der Vertragspartner einen derartigen Willen zeigt und der andere ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen.
3. Für alle gemäß § 138 BGB unwirksamen Entgeltvereinbarungen gilt der allgemeine Grundsatz, dass sich diese nicht in einen sittenwidrig überhöhten und in einen noch hinnehmbaren Teil aufspalten lassen, sondern das Verdikt der Sittenwidrigkeit die gesamte Entgeltabrede umfasst, was regelmäßig zugleich zur Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts führt.
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IMRRS 2010, 1092
Mietrecht
OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2009 - 2 U 134/09
Die Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf Rückzahlung eines geleisteten Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB, sondern nach den
§§ 195, 199 BGB. Der Vermieter kann den geleisteten Vorschuss zurückfordern, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist vornimmt und über die Verwendung des Vorschusses keine Abrechnung erteilt.*)
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IMRRS 2010, 1088
Mietrecht
KG, Urteil vom 22.03.2010 - 8 U 142/09
1. Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Nebenkosten ab, so kann der Mieter bei beendetem Gewerberaummietverhältnis die Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen verlangen (im Anschluss an BGH, IMR 2007, 1092, nur online, für Wohnraum).*)
2. Der Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen wird fällig, wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen ist und das Mietverhältnis beendet ist. Die Entstehung und die Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs sind nicht davon abhängig, dass noch ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung besteht.*)
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IMRRS 2010, 1011
Mietrecht
OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2009 - 3 U 137/08
1. Für den Mietgegenstand sind nicht nur die vermieteten Räume bestimmbar zu bezeichnen, sondern auch mitvermietete Stellplätze, Freiflächen und sonstige Nebengelasse.*)
2. Treffen Vertragsparteien eine Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag, bedarf es für die Wahrung der Schriftform einer lückenlosen Bezugnahme auf alle Schriftstücke, aus denen sich die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben. Eine solche Urkunde, die ihrerseits dem Schriftformerfordernis genügt, heilt den Mangel vorher errichteter Urkunden.*)
3. Die Ausübung einer stillschweigenden Option bedarf nicht der Schriftform, um das Schriftformerfordernis des § 550 BGB für den gesamten Vertrag nicht zu verletzen, denn die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option stellt eine auflösende Bedingung dar.*)
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IMRRS 2010, 0937
Mietrecht
BGH, Urteil vom 03.03.2010 - XII ZR 131/08
Zur Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt, ihm aber kein Sortiments- und Konkurrenzschutz gewährt wird.*)
IMRRS 2010, 0935
Mietrecht
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - XII ZR 108/08
Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen Mieterstruktur.*)
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IMRRS 2010, 0877
Mietrecht
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0858
Mietrecht
OLG München, Urteil vom 31.03.2009 - 5 U 3484/08
1. Der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht setzt voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters stattfindet: er soll in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen.
2. Diese Frist beginnt nicht vor der Durchführung einer vereinbarten Begehung der Mietsache; die Übergabe der Schüssel an den Hausmeister genügt an deren Stelle nicht.
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IMRRS 2010, 0855
Mietrecht
KG, Urteil vom 14.12.2009 - 12 U 13/09
1. Haben die Parteien nach Verhandlungen über eine Änderung der Miethöhe sowohl für das Übersenden des Entwurfs der Vereinbarung als auch für das Übermitteln des vom Mieter unterschriebenen Exemplars sowie für das Übermitteln der Unterschrift des Vermieters auf der Vereinbarung den Weg des Telefax gewählt, haben sie eine vertraglich vereinbarte Schriftform für Vertragsänderungen einvernehmlich abgeändert.*)
2. In einem solchen Fall kann dahinstehen, ob nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Wahrung der Schriftform jedenfalls eine der Parteien einen unterschriebenen Brief übermitteln muss.*)
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IMRRS 2010, 0736
Mietrecht
LG Itzehoe, Urteil vom 09.07.2009 - 7 O 191/08
Bei Gewerberäumen gehört es regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass die Hauseingangstür zu den gewerblichen Geschäftszeiten geöffnet ist und den Kunden nicht erst über eine Schließanlage, auf Klingeln, Zugang gewährt werden muss.*)
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IMRRS 2010, 0699
Mietrecht
LG Gießen, Beschluss vom 13.10.2009 - 1 S 71/09
1. Anwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit sie auch erforderlich sind.
2. Dies ist bei einem unternehmerischen Großvermieter für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und für ein außergerichtliches Räumungsverlangen zu verneinen.
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IMRRS 2010, 0698
Mietrecht
LG Gießen, Beschluss vom 04.09.2009 - 1 S 71/09
1. Anwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit sie auch erforderlich sind.
2. Dies ist bei einem unternehmerischen Großvermieter für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und für ein außergerichtliches Räumungsverlangen zu verneinen.
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IMRRS 2010, 0697
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 22.12.2009 - 22 U 9/09
1. Die Klausel:
"§ 8 Minderung, Aufrechnung Zurückbehaltungsrecht
1. Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadenersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels der Mietsache, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis T soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat.
2. Die Erstattung etwaiger im Wege der Aufrechnung geltend gemachter Gegenforderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die 30% der jeweiligen Monatsmiete nicht übersteigen dürfen.
3. Eine Aufrechnung gegen Nebenkosten oder eine Minderung der Nebenkosten durch den Mieter ist unzulässig."
ist in einem Gewerberaummietvertrag zulässig.
2. Auch in gewerblichen Mietverhältnissen ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnungen innerhalb angemessener Zeit zu erstellen. Als angemessen gilt - entsprechend § 556 Abs. 3 BGB - ein Zeitraum von einem Jahr. Erfolgt die Abrechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht, kann der Mieter im bestehenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des auf den abzurechnenden Zeitraum entfallenden Betrags geltend machen, § 273 BGB. Dies wird als im laufenden Mietverhältnis ausreichendes "Druckmittel" angesehen, des weitergehenden Rechts auf Rückzahlung der geleisteten Nebenkosten bedarf es nicht. Ist das Mietverhältnis dagegen beendet, versagt dieses Druckmittel. Dem Mieter wird - in ergänzender Vertragsauslegung - ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskostenvorschüsse zugestanden, ohne dass er zunächst auf Abrechnung klagen müsste.
3. Auch der Anspruch auf Abrechnung unterliegt als ebenfalls schuldrechtlicher Anspruch im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung, und zwar der allgemeinen, dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in der der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dieser Zeitpunkt entspricht demjenigen, in dem nach allgemeinen Grundsätzen die Verjährung von Nachzahlungs- und Rückzahlungsansprüche beginnt, grundsätzlich also mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung erteilt wird oder spätestens hätte erteilt werden müssen.
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