Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2008, 1046
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2008 - 24 U 188/07
1. Für die "Übernahme" eines Mietvertrages durch einen Nachmieter bedarf es eindeutiger schriftlicher Erklärungen von Vermieter und Nachmieter, wenn die Beurkundung des "neuen" Mietvertrages gewollt ist.*)
2. Zu den Voraussetzungen eines "unternehmensbezogenen" Mietvertrages.*)
3. Im Falle eines formfehlerhaften Mietvertrages steht dem Vermieter nach vom Mieter provozierter fristloser Kündigung ein Mietausfallschaden nur bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.*)
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IMRRS 2008, 1044
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2008 - 24 U 152/07
1. Zur Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer abzurechnenden Nebenkostenvorauszahlung.*)
2. Zur Berechnung anteiliger Heizkosten bei unzulässiger Heizkostenpauschale.*)
3. Eine "automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam.*)
4. Zur Mietminderung bei Baulärm und Belästigungen des Mieters und seiner Besucher durch Dritte (hier jeweils verneint).*)
IMRRS 2008, 1043
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2008 - 24 U 95/07
1. Schadensersatzansprüche des Gewerberaum-Mieters wegen Verzugs mit der Übergabe können in einem Formular-Mietvertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.*)
2. Zum Übergang von Forderungen und Verpflichtungen bei Vermieterwechsel nach Veräußerung des Mietobjekts (hier verneint für vom Veräußerer übernommene Umbaukosten).*)
IMRRS 2008, 1038
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2007 - 24 U 185/07
1. Besteht der Mietzweck im "Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln", so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter.*)
2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.*)
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IMRRS 2008, 1035
Mietrecht
BGH, Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 69/06
1. Das Schriftformgebot des § 550 BGB will in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Vermieters in ein auf mehr als ein Jahr abgeschlossenes Mietverhältnis eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann. Darüber hinaus dient die Schriftform des § 550 BGB aber auch dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien sicherzustellen und diese vor der unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen zu schützen.*)
2. Ist die Urkunde im Falle einer Personenmehrheit nicht von allen Vermietern oder Mietern unterzeichnet, müssen die vorhandenen Unterschriften deutlich zum Ausdruck bringen, ob sie auch in Vertretung der nicht unterzeichnenden Vertragsparteien hinzugefügt wurden. Wird die Vertretung der Vertragspartei durch die den Vertrag unterzeichnende Person allerdings auf andere Weise deutlich, z.B. wenn nur eine natürliche Person als Mieter oder Vermieter auftritt und eine andere Person den Vertrag unterschreibt, ist ein zusätzlicher Vertretungszusatz nicht erforderlich.*)
IMRRS 2008, 1034
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06
Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.*)
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IMRRS 2008, 0958
Mietrecht
OLG Rostock, Urteil vom 10.04.2008 - 3 U 158/06
1. Grundsätzlich ist die Umlage von "Verwaltungskosten" in der Gewerberaummiete zulässig. Für die Umlegbarkeit von "Verwaltungskosten" bedarf es aber einer wirksamen, ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien. Handelt es sich dabei - wie vorliegend - um eine Formularklausel des Vermieters, muss sich die Vereinbarung am Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz (= § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) messen lassen.
2. Wird in einer solchen Formularklausel in die Aufzählung der umlegbaren Betriebskosten einfach der Begriff "Verwaltungskosten" aufgenommen, ohne irgendwo im Vertrag zu definieren, was hierunter zu verstehen sei, so ist diese Klausel intransparent und damit unwirksam.
IMRRS 2008, 0951
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007 - 3 U 86/07
Zwar fallen Trinkwasseranschlusskosten als Einmalzahlungen nicht unter § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, ihre Nichtbezahlung berechtigen den Vermieter aber, das Pacht-/Mietverhältnis aus einem sonstigen – nicht beispielhaft aufgezählten – wichtigen Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB fristlos zu kündigen.
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IMRRS 2008, 0949
Mietrecht
OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2007 - 5 U 1526/07
Mietet der Mieter eine offene Verkaufsfläche an und öffnen andere Mieter ihre Verkaufsflächen auch außerhalb der vertraglich vereinbarten Geschäftszeiten, so dass seine Ware nicht vor Diebstahl geschützt ist, kann diesem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.
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IMRRS 2008, 0948
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete (im Anschluss an BGHSt 41, 224).*)
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IMRRS 2008, 0924
Gewerberaummiete
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 W 49/07
1. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist im Rahmen des § 91a ZPO nicht mehr über die Frage einer Erledigung zu befinden, sondern nur noch über die Kosten des Rechtsstreits.
2. Eine Klage auf Zahlung von Mietzins ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn sie die streitgegenständliche Mietperiode und den hierfür beanspruchten Mietzins an gibt (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2006 – 3 W 18/06 = OLGR Brandenburg, 2006, 695 m.w.N.).
3. Für das Erlöschen (§ 362 BGB) der Mietforderung und für eine dahingehende Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist der Mieter darlegungs- und beweisbelastet.
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IMRRS 2008, 0905
Mietrecht
KG, Urteil vom 11.02.2008 - 8 U 151/07
1. Zu den Obhutspflichten des Mieters gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten.
2. Ein nach § 287 ZPO zu schätzender Abzug "neu für alt" ist von den Materialkosten einer (fiktiven) mechanischen Schließanlage nicht vorzunehmen, wenn die Schließanlage gerade mal drei Jahre alt ist.
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IMRRS 2008, 0891
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
1. §§ 556 ff BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.*)
2. Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, genügt ein schlichtes Bestreiten des Mieters. Dem Vermieter obliegt es in diesem Fall, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können.*)
3. Die als Teil der Heizkosten abzurechnenden Stromkosten für die Heizungsanlage können geschätzt werden, wenn gesonderte Zähler dafür nicht vorhanden sind. Bestreitet der Mieter den vom Vermieter angesetzten Betrag, hat dieser die Grundlagen seiner Schätzung darzulegen.*)
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IMRRS 2008, 0887
Gewerberaummiete
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008 - 13 U 213/07
Errichtet der Mieter auf dem Grundstück des Vermieters einen Anbau, kann er sich wegen der dadurch verursachten Werterhöhung bzw. wegen eines ihm zustehenden Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Zwangsverwalter nicht auf die erweiterte Aufrechnungsmöglichkeit nach den Grundsätzen zur Aufrechnung von Baukostenzuschüssen berufen, wenn sich die ursprünglich beabsichtigte Sicherung der Rechte des Mieters durch einen Erbbaurechtsvertrag nicht realisieren lässt.*)
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IMRRS 2008, 0877
Mietrecht
KG, Beschluss vom 18.05.2007 - 12 U 99/07
Haben die Parteien eines Gewerbemietvertrages über Räume in einem Einkaufszentrum (Markthalle) die Konkurrenzschutzpflichten des Vermieters ausdrücklich geregelt, kann darin eine Einschränkung der Grundsätze des "vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes" liegen.*)
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IMRRS 2008, 0868
Mietrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 - 13 U 139/07
1. Ein Vermieter, der von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht hat, ist nicht zur Herausgabe der Gegenstände an den Mieter verpflichtet, wenn er sie nicht sofort verwertet.*)
2. Das Vermieterpfandrecht erlischt nicht, wenn der das Pfandrecht ausübende Vermieter Gegenstände von der Mietsache entfernt.*)
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IMRRS 2008, 0752
Mietrecht
KG, Beschluss vom 29.08.2007 - 12 U 16/07
Werden Ableseprotokolle über den Verbrauch von Heizeinheiten und Wasser nicht vom gewerblichen (Zwischen-) Mieter, sondern von Dritten unterzeichnet, denen der (Zwischen-) Mieter mit Kenntnis und Billigung des Vermieters die Räume überlassen hat, so muss sich der Mieter derartige Erklärungen nicht ohne weiteres zurechnen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter nicht über den Zeitpunkt der Ablesung rechtzeitig informiert wurde und die Endnutzer der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend kundig sind.*)
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IMRRS 2008, 0750
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2008 - 5 U 101/08
1. Die winterliche Streu- und Räumpflicht des Vermieters ist regelmäßig auf den Zeitraum zwischen dem Einsetzen des allgemeinen Verkehrs am Morgen und dessen Ende in den Abendstunden beschränkt. Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten.
2. Nur wenn der Vermieter es zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände zur Nachtzeit vertragsgemäß erheblicher Publikumsverkehr stattfindet, muss er auch für dessen Sicherheit sorgen.
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IMRRS 2008, 0747
Mietrecht
OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2007 - 5 U 284/07
1. Die vom Vermieter abgerechneten Heizkosten sind gem. § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zu mindern, falls die Heizung mangelhaft ist (hier: Raumtemperatur in gemieteten Büroräumen statt 21° C nur 19° C) und der Mieter ungeminderte Vorauszahlungen geleistet hat.*)
2. Können die übrigen in den Mieträumen festgestellten Sachmängel schlechterdings keine Auswirkung auf die Höhe der abgerechneten Heizkosten haben, tritt insoweit keine Minderung des Abrechnungsbetrages ein.*)
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IMRRS 2008, 0746
Mietrecht
KG, Urteil vom 03.12.2007 - 8 U 19/07
1. Zwar findet die Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB auf Geschäftsraummietverhältnisse unmittelbar keine Anwendung. Der hierin enthaltene Grundsatz gilt jedoch über § 242 BGB auch für andere als Wohnraummietverhältnisse. Der Vermieter ist danach zu einer Umlage nur solcher Kosten berechtigt, die für eine ordnungsgemäße und sparsame Bewirtschaftung erforderlich sind.
2. Soweit es Kosten für Versicherungen angeht, ist der Vermieter danach verpflichtet, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen, wozu er gehalten ist, auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.
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IMRRS 2008, 0741
Mietrecht
KG, Beschluss vom 21.01.2008 - 8 W 85/07
1. Sieht eine Konkurrenzschutzklausel folgende Regelung vor:
"Ausgenommen davon ist die Gewerbeeinheit in der ....Straße, Erdgeschoss links (...). die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Friseur und Nagelstudio betrieben wird..."
so ist der Betrieb eines reinen Nagelstudios dort nicht erlaubt.
2. Das Interesse eines von einem Konkurrenzschutz bedrohten Unternehmens geht regelmäßig dahin, die drohende Konkurrenz von vornherein bekämpfen zu können und sich nicht etwa nur mit Sekundäransprüchen, wie z.B. Schadensersatzansprüchen, zu begnügen. Denn hier ist zu beachten, dass ohne die einstweilige Verfügung vollendete Tatsachen zu Lasten des Berechtigten geschaffen würden.
3. Nichts anderes kann gelten, wenn der Konkurrenzbetrieb bereits aufgenommen ist und dadurch eine Wettbewerbsbeeinträchtigung jedenfalls droht oder bereits eingetreten ist. Den Berechtigten in diesem Falle auf das ordentliche Klageverfahren zu verweisen, könnte dazu führen, dass der Konkurrenzschutz ins Leere liefe.
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IMRRS 2008, 0740
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2008 - 3 U 138/06
1. Auf der Grundlage der von der Vermieterin vorgetragenen notwendigen Mindestdauer einer Schadensbeseitigung lässt sich auch bei unklarer Schadensgenese nicht beurteilen, wann die Mieterin von der anzeigepflichtigen Tatsache Kenntnis hätte haben müssen, und ob der Vermieterin bei sofortiger Anzeige Abhilfe möglich gewesen wäre; insbesondere lässt sich nicht ausschließen, dass sich der Schaden aufgrund eines einmaligen heftigen Wassereintritts erst kurz vor seiner Entdeckung entwickelt hat.
2. Erst wenn sämtliche Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat.
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IMRRS 2008, 0739
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 1 U 40/07
1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 II. BV definiert den Begriff der Verwaltungskosten. Von dieser Definition kann auch für die Geschäftsraummiete ausgegangen werden.
2. Die Begriffe "Verwaltungskosten" oder "Kosten der Hausverwaltung" genügen daher dem Bestimmtheitserfordernis für eine Umlegungsvereinbarung. Diese Annahme wird auch dadurch gestützt, dass bei Gewerberäumen die Notwendigkeit der Verwaltung im Sinne von Leitung, Organisation und Koordination auf der Hand liegt und dass es üblich und von vornherein absehbar ist, dass eine professionelle Hausverwalterfirma beauftragt wird.
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IMRRS 2008, 0656
Versicherungsrecht
KG, Urteil vom 22.02.2008 - 6 U 133/07
1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i.S.v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.*)
2. Bei einer Haftung nach § 536a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.*)
3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.*)
IMRRS 2008, 0599
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 18.12.2007 - 22 U 67/07
Zwar dürfen dem Mieter von Gewerberaum grundsätzlich auch Verwaltungskosten mietvertraglich überbürdet werden; eine solche Klausel wird aber als Überraschungsklausel nicht Vertragsbestandteil, wenn der Mieter aus dem Vertrag nicht ersehen kann, wie hoch diese Kosten sind.
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IMRRS 2008, 0597
Mietrecht
LG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2008 - 5 O 1879/07
Macht der Mieter in seiner Sortimentsliste bewusst unvollständige Angaben und verschweigt er insbesondere eine Modemarke, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsradikalen Szene wahrgenommen wird, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
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IMRRS 2008, 0596
Mietrecht
LG Magdeburg, Urteil vom 31.01.2008 - 10 O 907/07
1. Betreibt die Vermieterin ein Mietobjekt mit mehreren Ladengeschäften und lässt sie ursprünglich nur ein ganz bestimmtes Warensortiment zu und nimmt nur streng ausgesuchte Geschäfte mit einem der Gesamtkonzeption entsprechendem Einzelprofil in das Mietobjekt auf, so kann ein "Erst-Mieter" eine Mietminderung in Höhe von 10% geltend machen, wenn die Vermieterin nunmehr entgegen des von ihr selbst propagierten Leistungsprofils einen offensichtlich aus diesem Rahmen fallenden weiteren Gewerbetreibenden (hier: Geschäft mit textilem Warensortiment, welches sich in der rechtsradikalen Szene großer Beliebtheit erfreut) aufnimmt.
2. Ein Kündigungsrecht des Mieters ergibt sich hieraus jedoch nicht. Dies gilt zumindest dann, wenn die Vermietung an den umstritten Laden fahrlässig erfolgte.
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IMRRS 2008, 0593
Mietrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 30.07.2007 - 12 U 353/06
Die Verletzung einer Freistellungsverpflichtung aufgrund eines Schadensersatzanspruchs führt nicht dazu, dass der Freizustellende auf seine Gefahr zu prüfen hat, ob die Ansprüche des Drittgläubigers zu Recht bestehen. Der Gefahr, entweder eine unbegründete Forderung zu erfüllen oder sich wegen einer begründeten Forderung mit Klage überziehen zu lassen, soll der Freizustellende enthoben werden. Der Befreiungsanspruch umfasst sogar die Abwehr unbegründeter Ansprüche.*)
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IMRRS 2008, 0541
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.08.2007 - 3 U 134/06
Eine Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag kann dazu führen, dass das Konkurrenzverbot auch bereits Überschneidungen von Nebenleistungen des später hinzukommenden Mieters mit Leistungen des Bestandsmieters erfasst.
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IMRRS 2008, 0504
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 49/07
§§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.*)
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IMRRS 2008, 0499
Mietrecht
KG, Urteil vom 11.10.2007 - 8 U 34/07
Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht im Einzelfall nicht, wenn der Mieter zwar sämtliche personenbezogene Daten des potentiellen Untermieters, nämlich dessen Namen, dessen Anschrift sowie dessen Beruf benennt, ohne jedoch anzukündigen, dass ein Schweigen des Vermieters innerhalb der gesetzten Frist als Verweigerung der Zustimmung gewertet werde.*)
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IMRRS 2008, 0437
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Gerichtlicher Hinweis vom 09.08.2007 - 10 U 66/07
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB findet auf gewerbliche Mietverhältnisse keine analoge Anwendung.*)
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IMRRS 2008, 0348
Mietrecht
LAG München, Urteil vom 26.09.2007 - 7 Sa 353/07
1. Art. 229 § 6 Abs.1 Satz 1, Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB sind auch auf Ansprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Dauerschuldverhältnissen anwendbar.
2. Für erst nach dem 01.01.2002 entstandene Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen, deren Wurzel noch in der Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts liegt, sind Art. 229 § 6 Abs. 1, 3 EGBGB ebenfalls anwendbar. Es besteht kein Unterschied in der Interessenlage der Vertragsparteien zwischen Dauerschuldverhältnis und punktuellem Schuldverhältnis.
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IMRRS 2008, 0345
Mietrecht
KG, Beschluss vom 13.09.2007 - 12 U 36/07
1. Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB ist es in der Regel ausreichend, wenn das nach § 147 Abs. 2 BGB abgegebene Vertragsangebot der einen Mietpartei von der anderen Mietpartei binnen zwei bis drei Wochen angenommen wird.*)
2. Der Schriftform des § 550 BGB ist dann Genüge getan, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbes. Vertragsgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben. Weitere Bestimmungen müssen in die Urkunde aufgenommen werden, wenn sie nach dem Willen der Vertragsparteien wichtige Bestandteile des Vertrages sein sollen.*)
3. Da ein "Übergabeprotokoll" kein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist, kommt es für die Wahrung der Schriftform weder darauf an, dass diese Anlage nicht vom Mieter unterzeichnet ist noch darauf, dass der Mieter falsch bezeichnet ist.*)
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IMRRS 2008, 0342
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07
Zur Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs des Wohnraumvermieters wegen Beschädigung sowie unzureichender Reinigung der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit kann die irrtümliche Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten" genügen, wenn der Antragsteller zugleich auf ein vorprozessuales Anspruchsschreiben Bezug nimmt, welches dem Antragsgegner vermittelt, dass und wofür der Antragsteller Schadensersatz verlangt.*)
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IMRRS 2008, 0341
Mietrecht
BGH, Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 254/06
Eine Bank, die eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erworben hat, hat ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine Rechtsposition durch ein von ihr wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbares Rechtsgeschäft erlangt hat, bei Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Verwertung des Grundstücks zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist und die Bank dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.*)
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IMRRS 2008, 0249
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.12.2007 - IX ZR 132/06
Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.*)
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IMRRS 2008, 0233
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2007 - 24 U 128/06
Will der Vormieter das Mietverhältnis im Ganzen auf den Nachmieter übertragen, kann dies durch dreiseitigen Vertrag oder durch zweiseitigen Vertrag der Mieter geschehen, dem der Vermieter seine nicht formbedürftige Zustimmung erteilt.*)
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IMRRS 2008, 0232
Gewerberaummiete
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2007 - 3 U 181/06
Ein Vermieter kann bei Vereinbarung einer Umsatzmiete nicht bloß Auskunft über die Umsätze verlangen, sondern hat darüber hinaus ein Recht auf Einsicht in die Geschäftsbücher und auf Rechnungslegung gemäß § 259 BGB. Wenn vereinbart wurde, dass die Nettoumsätze des Mieters durch Übergabe einer betriebswirtschaftlichen Auswertung mitgeteilt und belegt werden sollen, dann reicht die bloße Mitteilung der Umsätze durch ein Steuerbüro nicht.
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IMRRS 2008, 0227
Mietrecht
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 269/06
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Falle einer Klage des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und auf Räumung des Mietobjekts.*)
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IMRRS 2008, 0178
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2005 - 2 U 128/05
1. Der Katalog der wichtigen Gründe für eine fristlose Kündigung in § 543 Abs. 2 BGB ist nicht abschließend, sondern beschränkt sich auf gesetzliche Beispiele.*)
2. Der Versuch einer Vertragspartei, dem Vertragspartner unberechtigt vertragliche Rechte abzuschneiden (hier: Recht zur Untervermietung), die für diesen nicht unwesentlich sind, begründet aufgrund der darin liegenden Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag dem Grundsatz nach ein Recht zur fristlosen Kündigung, sofern die vertragsbrüchige Partei nach einer Abmahnung nicht einlenkt.*)
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IMRRS 2008, 0171
Mietrecht
BGH, Urteil vom 21.11.2007 - XII ZR 149/05
Die Wirksamkeit eines Mietvertrages setzt nicht voraus, dass der Vermieter zugleich Eigentümer ist.
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IMRRS 2008, 0158
Mietrecht
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06
1. Das Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung von Mieträumen stellt einen Mangel im Sinne von § 536 BGB dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ihm durch eine mit einer Zwangsmittelandrohung verbundene Ordnungsverfügung die vertragsgemäße Nutzung untersagt wird und für ihn zumindest Ungewissheit über deren Zulässigkeit besteht.
2. Eine Klausel, die die Haftung des Vermieters für den Fall ausschließt, dass die erforderliche behördliche Genehmigung für den vom Mieter vorgesehenen Gewerbebetrieb aus Gründen versagt wird, die ausschließlich auf der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts beruhen, benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deshalb nach § 307 BGB unwirksam.
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IMRRS 2008, 0056
Mietrecht
BGH, Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05
Dem Zessionar von künftigen Mietzinsforderungen kann gemäß § 404 BGB auch die erst nach der Zession eingetretene eigenkapitalersetzende Funktion der Gebrauchsüberlassung entgegengehalten werden, soweit die geltend gemachten Mietzinsforderungen nach Eintritt der eigenkapitalersetzenden Funktion entstanden sind.*)
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IMRRS 2008, 0046
Mietrecht
BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 243/06
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben (hier: Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht unter dem Gesichtspunkt der Eingehung eines unwirtschaftlichen Vertrages kommt nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.*)
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IMRRS 2008, 0038
Mietrecht
LG Darmstadt, Urteil vom 07.03.2007 - 4 O 529/06
Der Anspruch auf Zahlung der im Mietvertrag vereinbarten Kaution verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
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IMRRS 2008, 0004
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 12.11.2007 - 8 U 194/06
1. Die Zugangsbehinderung zu einem Ladenlokal infolge Baumaßnahmen stellt einen Mangel der Mietsache dar, auch wenn sie nicht durch vom Vermieter beeinflussbare Baumaßnahmen hervorgerufen wird (hier: völlige Zugangsversperrung wegen Bau einer U-Bahn-Trasse).*)
2. Zur Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln in einem Geschäftsraummietvertrag.*)
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IMRRS 2008, 0003
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - 24 U 92/07
1. Gegenüber dem Rückgabeanspruch des Vermieters ist das Zurückbehaltungsrecht des Mieters auch ausgeschlossen, wenn er wegen behaupteter Mängel ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet hat.*)
2. Zum Schaden des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache.*)
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Online seit 2007
IMRRS 2007, 2529
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2007 - 24 U 94/07
1. Nach der Klausel:
"Sollten sich die vom Vermieter zu tragenden Kosten gegenüber dem Stand vom Vertragsschluss in der Zukunft erhöhen, so ist der Vermieter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Erhöhung diese Mehrkosten anteilig auf den Mieter umzulegen..."
darf der Vermieter auch gegen ihn selbst rückwirkend festgesetzte öffentliche Grundbesitzabgaben auf den Mieter abwälzen, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag solche Betriebskosten grundsätzlich übernommen hat.*)
2. Die Frist des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB gilt nicht im Gewerberaummietrecht.*)
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IMRRS 2007, 2520
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2007 - 10 U 46/07
1. Die Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters umfasst (auch) die Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume und die Beachtung der diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Insbesondere hat der Vermieter das vermietete Gebäude im Falle starker Beschädigung in der Weise instandzusetzen, dass es genutzt werden kann, soweit es nicht zum Abriss vorgesehen ist.*)
2. Hierzu gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Dach des Gebäudes in einem Zustand befindet, der das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft verhindert und durch den sichergestellt wird, dass eine anderweitige Schädigung des Mieters und der von ihm in den Mieträumen gelagerten Sachen verhindert wird.*)
3. Kommt es über Jahre immer wieder zu einem Feuchtigkeitseintritt in die Mieträume infolge vorhandener Dachundichtigkeiten, darf sich der Vermieter nicht damit begnügen, nur die jeweils konkrete Undichtigkeit beseitigen zu lassen, sondern er muss das Dach in der Weise sanieren, dass es - in den zeitlichen Grenzen einer gebotenen Erneuerung und von nicht vorhersehbaren Natureinwirkungen abgesehen - dauerhaft dicht ist.*)
4. Zur Frage, ob eine unbestimmt befristete Kündigung i.S.v. BGH, NJW 2004, 284 vorliegt, wenn das anwaltliche Kündigungsschreiben im letzten Absatz den Zusatz enthält, "...meine Mandantin wird schnellstmöglich neue Räume suchen und Ihnen in Kürze den Auszugstermin mitteilen".*)
5. Zur angemessenen Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB.*)
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