Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1971
Gewerberaummiete
OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2002 - 3 U 209/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1967
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 4735/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1963
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 07.03.2002 - 8 U 8514/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1961
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 11.03.2002 - 8 U 9211/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1957
Gewerberaummiete
OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005 - 1 U 43/04
Haben sich die Parteien eines befristeten Mietvertrages verpflichtet, auf Verlangen alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um dem Schriftformerfordernis genüge zu tun, so ist eine Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel treuwidrig.
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IMRRS 2006, 1956
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05
1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.
2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.
3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.
4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.
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IMRRS 2006, 1940
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 14.03.2002 - 8 U 161/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1935
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9315/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1933
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1930
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2002 - 10 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1929
Gewerberaummiete
OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - 4 U 236/01
Die dem Mieter eines Gaststättenlokals formularvertraglich auferlegte "Betreibungspflicht während der gesetzlichen Öffnungszeiten" ist nicht nach § 9 AGBG a.F. unwirksam, auch nicht bei gleichzeitigem Ausschluss von Konkurrenzschutz.*)
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IMRRS 2006, 1922
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1916
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 24 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1907
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 27.05.2002 - 8 U 2074/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1904
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002 - 10 U 12/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1901
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 212/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1897
Gewerberaummiete
OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 U 8/02
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009). Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581). Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).*)
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IMRRS 2006, 1894
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 24.06.2002 - 8 U 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1890
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1888
Gewerberaummiete
BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1885
Gewerberaummiete
OLG München, Urteil vom 12.07.2002 - 21 U 5864/01
1. Heranziehung von anderen Erfahrungswerten (hier: Ladenmieten) zur Bestimmung des marktüblichen Mietzinses für eine Gaststätte, wenn geeignete Vergleichsobjekte fehlen.*)
2. Rückschluss auf verwerfliche Gesinnung, wenn der Mietzins für eine Gaststätte um knapp 100 % oder mehr über dem maßgeblichen Vergleichswert liegt und weitere Gesichtspunkte hinzutreten.*)
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IMRRS 2006, 1884
Gewerberaummiete
OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99
1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)
2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)
3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)
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IMRRS 2006, 1868
Gewerberaummiete
OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99
Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)
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IMRRS 2006, 1862
Gewerberaummiete
OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00
Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)
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IMRRS 2006, 1849
Gewerberaummiete
OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - 4 U 121/00
Mit gelegentlichen Straßenbaumaßnahmen begrenzten Ausmaßes in der Nähe eines innerstädtischen Ladenlokals muss der Mieter eines langfristigen Mietvertrages von vornherein rechnen.*)
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IMRRS 2006, 1826
Mietrecht
KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1765
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2001 - 24 U 122/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1749
Gewerberaummiete
OLG Naumburg, Urteil vom 27.03.2001 - 9 U 211/00
Bei gewerblicher Miete steht dem Mieter bei nicht fristgemäßer Abrechnung der Betriebskosten auch dann kein Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Vorauszahlungen zu, wenn der Mietvertrag beendet wurde.*)
OLG Naumburg, Urt vom 27.03.2001, 9 U 211/00; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom 11.10.2000, 8 O 673/00*)
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IMRRS 2006, 1730
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1723
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 4826/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1722
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 181/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1709
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1705
Gewerberaummiete
OLG Naumburg, Urteil vom 24.09.2002 - 9 U 44/02
Besteht der Mangel der Mietsache in der Überhitzung von Räumen, die nur in den Sommermonaten auftritt, setzt auch eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung voraus, wenn die Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate erklärt wird, der Mangel ohne weiteres zu beheben und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist.*)
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IMRRS 2006, 1702
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 24 U 237/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1699
Gewerberaummiete
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2002 - 8 U 74/02
Auswirkungen des Eigentumsübergangs gemäß § 571 BGB a.F. auf bereits entstandene Ansprüche aus dem Mietvertrag des Veräußerers mit dem Mieter.*)
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IMRRS 2006, 1697
Gewerberaummiete
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)
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IMRRS 2006, 1694
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 21.10.2002 - 8 U 252/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1690
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 04.11.2002 - 8 U 254/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1689
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1675
Gewerberaummiete
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002 - 17 U 97/02
1. Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete kann den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB a.F. (§ 543 I BGB n.F.) berechtigten. An die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, da die Voraussetzungen des § 554 BGB a.F. (§ 543 III BGB n.F.) nicht durch die Anwendung eines anderen Kündigungstatbestandes unterlaufen werden dürfen.*)
2. Wird eine vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung vom Mieter nicht beanstandet und zahlt dieser widerspruchslos die verlangte erhöhte Miete für einen Zeitraum von nahezu 18 Monaten, liegt hierin grundsätzlich eine konkludente Vereinbarung über eine Mietzinserhöhung.*)
3. In einer solchen stillschweigend getroffenen Abrede über die Erhöhung der Miete liegt regelmäßig eine ohne Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB a.F (§ 550 BGB n.F) erfolgte wesentliche Vertragsänderung, die zur Folge hat, dass der ursprünglich auf eine feste Laufzeit unter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung geschlossene Vertrag nun auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Dem durch die Mieterhöhung begünstigten Vermieter ist es jedoch nach § 242 BGB verwehrt, sich auf den infolge der konkludenten Vereinbarung eingetretenen Formmangel zu berufen und das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.*)
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IMRRS 2006, 1669
Gewerberaummiete
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 24 U 181/01
Besteht das Mietobjekt aus ganz unterschiedlich gearteten Teilflächen und Räumen (hier: Druckereigelände), dann ist die Minderung des Mietzinses beim Auftreten von Mängeln einzelner Bereiche am konkreten Miet-Gebrauchswert dieser Einzelbereiche zu orientieren.*)
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IMRRS 2006, 1664
Gewerberaummiete
OLG Köln, Urteil vom 13.01.2004 - 22 U 125/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1652
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 13.01.2003 - 8 U 238/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1651
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 22.01.2004 - 8 U 193/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1648
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 94/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1646
Gewerberaummiete
KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 322/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1642
Gewerberaummiete
OLG Celle, Urteil vom 03.11.1999 - 2 U 280/98
1. Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages einen Mietzins, der in Nettobetrag und Mehrwertsteuer aufgeteilt ist, und stellt sich anschließend entgegen der Ansicht beider Parteien heraus, dass die Voraussetzungen für einen Verzicht von der Befreiung der Umsatzsteuer für die Vermietung gewerblich genutzter Gebäude (§ 9 UStG) nicht vorliegen, kann der Vermieter nicht nach den Regeln der ergänzenden Vertragsauslegung verlangen, dass der Mieter den ursprünglich vereinbarten Bruttomietzins nunmehr als Nettomietzins zu entrichten hat.*)
2. Steuerrechtliche Vorstellungen beider Vertragsparteien können nur dann zu einer Vertragsanpassung nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage führen, wenn die Partei, deren Erwartungen nicht erfüllt werden, bei Vertragsschluss deutlich macht, welche besonderen steuerlichen Ziele sie mit ihrem Vertrag verfolgt.*)
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IMRRS 2006, 1637
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 - 10 U 37/99
Zur Frage des Vorliegens eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes im Falle der Zahlungsunfähigkeit des (gewerblichen) Mieters*)
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IMRRS 2006, 1631
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 22.12.1999 - XII ZR 339/97
Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 122, 163).*)
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IMRRS 2006, 1626
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2000 - 10 U 115/98
Zur Frage des Konkurrenzschutzes im Falle der Überlassung gewerblicher Räume an einen Orthopäden, der über die Zusatzqualifikation eines Sportmediziners verfügt, wenn sich der Vermieter gegenüber seinem Erstmieter verpflichtet hatte, keine weiteren Räume "zum Betreiben einer Arztpraxis Fachrichtung Allgemein- und/oder Sportmedizin" zu vermieten.*)
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