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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Gewerberaummiete

1855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1991

IMRRS 1991, 0006
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Urteil vom 27.02.1991 - XII ZR 47/90

Der Ausfall der Lüftungsanlage stellt bei einem Restaurant einen Mangel dar. Der Mieter muß für eine Mietminderung alsdann nur noch darlegen, daß die Tauglichkeit der Mieträume zu dem vertragsgemäßen Gebrauch in nicht nur unerheblicher Weise beeinträchtigt wird. Ihm obliegt es nicht, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung darzutun. (Leitsatz der Redaktion)*)

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Online seit 1985

IMRRS 1985, 0002
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Urteil vom 03.12.1985 - VI ZR 185/84

Der Benutzer einer technischen Sicherungsanlage (hier: elektromagnetisches Wasserabsperrventil), die über einen längeren Zeitraum bei ständiger Benutzung einwandfrei funktioniert hat, braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß die Anlage wegen verborgener Mängel versagt, obwohl die Kontrollanzeige das Funktionieren der Anlage signalisiert.*)

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Ältere Dokumente

IMRRS 2001, 0090
MietrechtMietrecht
Vereinbarung eines "Sonder"kündigungsrechts

BGH, Urteil vom 30.05.2001 - XII ZR 273/98

a) Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen "Sonder"kündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.

b) Zur Annahme eines Verstoßes gegen die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht als wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 539 ZPO.

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IMRRS 2001, 0058
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 263/98

Zur Kündigung eines Mietvertrages

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IMRRS 2001, 0057
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 43/99

Der Eintritt eines Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäfts durch die neugegründete Gesellschaft führen nicht kraft Gesetzes dazu, daß die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages über die weiter genutzten Geschäftsräume wird. Zu einem solchen Vertragsübergang ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich.

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