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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1332 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IMRRS 2013, 1798
SachverständigeSachverständige
Altersgrenze für Prüfsachverständige ist EU-konform!

VGH Hessen, Beschluss vom 26.02.2013 - 7 A 1644/12

1. Die für Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung geltende Altersgrenze von 70 Jahren nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.*)

2. Die Altersgrenze ist eine Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG.*)

3. Diese Benachteiligung ist gerechtfertigt, da der Mitgliedstaat Deutschland mit der Festlegung einer Altersgrenze zur Gewährleistung der Bausicherheit auf subnationaler Ebene (Bundesland) vom Sicherheitsvorbehalt des Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG in zulässiger Weise Gebrauch gemacht hat.*)

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IMRRS 2013, 1792
SachverständigeSachverständige
Ortstermin ohne Partei durchgeführt: Sachverständiger befangen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2013 - 5 W 64/13

Ein Sachverständiger, der einen Ortstermin durchführt, obwohl eine Partei der Gegenseite den Zutritt zum Terminsort verweigert, kann mit Erfolg abgelehnt werden.*)

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IMRRS 2013, 1749
SachverständigeSachverständige
Höchstaltersgrenze für Bausachverständige in NRW rechtswidrig!

VG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013 - 20 K 440/12

Die in § 5 Abs. 1 b SV-VO NRW geregelte generelle Höchstaltersgrenze für staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit verstößt gegen höherrangiges Recht. Sie ist mit Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Richtlinie 2000/78/EG des Europäischen Rates (Gleichbehandlungsrichtlinie) nicht vereinbar, weil sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt.*)

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IMRRS 2013, 1740
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13

Ein Sachverständiger darf sich gegen Angriffe eines Rechtsanwalts oder einer Partei auch mit deutlichen Worten zur Wehr setzen.*)

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IMRRS 2013, 1704
SachverständigeSachverständige
Wie sind die Ursachen für Wildschaden zu ermitteln?

AG Detmold, Beschluss vom 21.05.2013 - 8 C 272/11

Bei der Ermittlung von Ursachen und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten für einen Wildschaden sind als Vergleichsgruppen die "Feststellung von Schäden an Gebäuden" und "Feststellung einer Brandursache" heranzuziehen, nicht die Vergleichsgruppe "Garten- und Landschaftsbau".*)

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IMRRS 2013, 1683
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nicht geforderte Gutachten muss Versicherung nicht bezahlen

AG Köln, Urteil vom 28.08.2012 - 267 C 242/11

1. Der Versicherer hat die Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch die Zuziehung eines Sachverständigen oder eines Beistandes entstehen, nicht zu erstatten, es sei denn, der Versicherungsnehmer ist zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder vom Versicherer aufgefordert worden.

2. Der Passus „Sollte ich nicht bis zum xxx entsprechende Entlastungsbeweise Ihrerseits vorgelegt bekommen, werde ich in die Regulierung eintreten und bitte um Verständnis“ kann nicht als Aufforderung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgelegt werden.

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IMRRS 2013, 1650
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger abgelehnt: Vergütungsanspruch bleibt bestehen

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.07.2013 - 14 W 372/13

Ist ein Graphologe erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden, führt das nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs, wenn ihm allenfalls eine Ungeschicklichkeit, nicht jedoch ein grobes Fehlverhalten anzulasten ist (hier: Einholung von Schriftproben ohne Ladung der Gegenseite).*)

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IMRRS 2013, 1638
SachverständigeSachverständige
RA-Kosten können erstattungsfähige Auslagen sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2013 - 14 W 380/13

1. Anwaltskosten eines Gerichtssachverständigen können erstattungsfähige Auslagen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 JVEG sein.*)

2. Die Sachverständigenvergütung ist alsbald nach der Rechnungsstellung und Eingang eines weiteren Auslagenvorschusses zu zahlen. Liegt der verzögerten Zahlung die offenkundige gerichtliche Fehlvorstellung zugrunde, ein Gutachten sei gar nicht erstellt worden, ist es nicht notwendig, für ein klarstellendes Mahnschreiben anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.*)

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IMRRS 2013, 1630
SachverständigeSachverständige
Gutachten fehlerhaft: Haftung auch gegenüber Dritten?

OLG Köln, Urteil vom 12.03.2013 - 24 U 142/12

1. Ein Gutachter, der ein fehlerhaftes Gutachten erstattet, ist dem Auftraggeber sowie jedem in den Schutzbereich des Gutachtens einbezogenen Dritten zum Schadensersatz verpflichtet.

2. Gutachter, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und in dieser Eigenschaft gutachterliche Stellungnahmen abgeben, haften nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegenüber Personen, denen gegenüber der Auftraggeber von dem Gutachten bestimmungsgemäß Gebrauch macht. Dabei ist entscheidend, ob der Sachverständige nach dem Inhalt des Auftrags damit rechnen musste, sein Gutachten werde gegenüber Dritten verwendet und von diesen zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen gemacht.

3. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Erstattung eines fehlerhaften Gutachtens setzt voraus, dass das Gutachten ursächlich für die zum Schaden führende Entscheidung des Auftraggebers bzw. des Dritten ist.

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IMRRS 2013, 1442
SachverständigeSachverständige
Stundensatz kann auch nachträglich erhöht werden!

BGH, Beschluss vom 28.05.2013 - X ZR 137/09

1. Die Parteien können sich auch nach Heranziehung eines Sachverständigen mit einer abweichend von der gesetzlichen Regelung zu bemessenden Vergütung wirksam einverstanden erklären, wenn ein ausreichender Betrag für die sich daraus ergebende Vergütung an die Staatskasse gezahlt ist.*)

2. Insoweit genügt die Erklärung nur einer Partei, soweit sie sich auf den Stundensatz nach § 9 JVEG bezieht und das Gericht zustimmt, wobei über die Zustimmung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist und hierbei insbesondere auch die Interessen der kostentragungspflichtigen Partei zu berücksichtigen sind.*)

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IMRRS 2013, 1400
SachverständigeSachverständige
Gutachten verwertet: Sachverständiger erhält Vergütung!

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 W 12/12

Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen kann der Entschädigungsanspruch nur dann entzogen werden, wenn seine Tätigkeit nicht verwertbar ist und dies auf einem groben Pflichtverstoß des Sachverständigen beruht. Das kann nicht angenommen werden, wenn das in der Hauptsache zuständige Gericht das Gutachten verwertet und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Die Kosteninstanzen sind dann daran gehindert, die Verwertbarkeit neu zu prüfen.*)

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IMRRS 2013, 1228
SachverständigeSachverständige
Wann beginnt die Frist für die Geltendmachung der Vergütung?

OLG Bremen, Beschluss vom 21.03.2013 - 5 W 4/13

1. Die dreimonatige Frist für die Geltendmachung der Vergütung eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbstständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten, mündliche Erläuterung) gesondert (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 W 47/10, ibr-online).*)

2. Der Fristbeginn setzt allerdings voraus, dass dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht wird, dass die (Teil-) Leistung als abgeschlossen anzusehen ist.*)

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IMRRS 2013, 1224
SachverständigeSachverständige
Ausschlussfristbeginn für Geltendmachung der Vergütung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 W 47/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 1192
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung bei zu später Rechnungsstellung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2013 - 9 W 34/13

Ein Sachverständiger muss seinen Vergütungsanspruch nach Grund und Höhe innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG vollständig beziffern. Eine Nachforderung, etwa Umsatzsteuer, kann er nur unter der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 Abs. 2 JVEG beanspruchen.*)

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IMRRS 2013, 2466
SachverständigeSachverständige
Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung kann gekürzt werden!

LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11

1. Verletzt ein Sachverständiger schuldhaft die ihm obliegende Anzeigepflicht der erheblichen Überschreitung des Vorschusses nach § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO, so kann die Vergütung des Sachverständigen gekürzt werden.*)

2. Die Vergütung beschränkt sich in diesen Fällen jedoch nicht auf den eingezahlten Vorschuss; vielmehr ist eine Überschreitung des Kostenvorschusses in Höhe von 20% (zzgl. MwSt.) noch tolerabel.*)

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IMRRS 2013, 1186
SachverständigeSachverständige
Unrichtiges Gutachten: Wofür haftet der Sachverständige?

OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2012 - 5 U 104/12

Unmittelbare Folgen eines unrichtigen Gutachtens werden von der Vorschrift des § 839a BGB grundsätzlich nicht erfasst.

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IMRRS 2013, 1176
SachverständigeSachverständige
Ungestellte Fragen beantwortet: Sachverständiger befangen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013 - 4 W 645/12

1. Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können begründet sein, wenn seine Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen beantworten. Maßgeblich ist insoweit, ob der Sachverständige sich aus der Sicht der ablehnenden Partei quasi an die Stelle des Gerichts setzt und seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er dem Gericht oder den Parteien den aus seiner Sicht für richtig gehaltenen Weg der Entscheidungsfindung weist.

2. Anmerkungen auf der Homepage des Sachverständigen, auf der er ausdrücklich und mehrfach seine Patientennähe hervorhebt, sind geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit gegenüber den Betreibern von Kliniken zu dokumentieren.

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IMRRS 2013, 1167
SachverständigeSachverständige
Keine Erkundigungspflicht nach kostengünstigerem Gutachten!

LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012 - 5 S 443/12

1. Ein Unfallgeschädigter braucht keine genaueren Erkundigungen darüber einzuziehen, ob der KFZ-Sachverständige kostengünstige Gutachten erstattet, da es dort keine "Unfallersatztarife" gibt.*)

2. Wenn sich der vom Geschädigten beauftragte KFZ-Sachverständige an die Werte der BSVK-Honorarbefragung (dortiger Korridor) hält, sind dessen Kosten der Höhe nach erstattungsfähig [Über eine Überschreitung der Korridorwerte hatte die Kammer nicht zu befinden].*)

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IMRRS 2013, 1141
SachverständigeSachverständige
Terminabstimmung macht Sachverständigen nicht befangen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2013 - 6 W 73/12

1. Ein Sachverständiger kann befangen sein, wenn er zu einem Ortstermin nicht alle Parteien lädt. Hiervon ist der Fall zu unterscheiden, dass der Sachverständige die Unterrichtung aller Parteien vom Ortstermin veranlasst hat, diese Unterrichtung aber tatsächlich nicht bei den Parteien angekommen ist.

2. Der Umstand, dass ein Sachverständiger den Termin für eine Ortsbesichtigung zunächst mit dem am Rechtsstreit beteiligten Grundstückseigentümer vereinbart hat, ist nicht geeignet, Bedenken gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.

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IMRRS 2013, 1127
SachverständigeSachverständige
Gutachten enthält Rechtsausführungen: Kein Befangenheitsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2013 - 12 W 1/13

Ein Sachverständigengutachten, das Rechtsausführungen enthält, begründet keinen durchgreifenden Verdacht der Befangenheit.

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IMRRS 2013, 1109
SachverständigeSachverständige
Rechtliche Würdigungen vorgenommen: Kein Befangenheitsgrund

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 09.11.2012 - 11 O 48/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 1101
SachverständigeSachverständige
"Die Fragerei geht mir auf die Nerven": Befangenheitsgrund?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.04.2013 - 13 W 616/13

Die Äußerung eines Sachverständigen gegenüber dem Beklagtenvertreter: "Ihre wiederholte Fragerei geht mir auf die Nerven. Ich kann auch gehen." gibt Anlass zu der Annahme der Parteilichkeit des Sachverständigen, auch wenn diese Äußerung von dem Beklagtenvertreter provoziert wurde.

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IMRRS 2013, 1094
SachverständigeSachverständige
Gutachterauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?

BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12

Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.*)

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IMRRS 2013, 1076
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgrund darf nicht provoziert werden!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.03.2013 - 9 O 5061/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 1032
SachverständigeSachverständige
„Überheblich und ignorant“: Sachverständiger befangen!

OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2012 - 11 W 43/12

Die Wortwahl "überheblich und ignorant" in einem Gutachten beinhaltet eine abfällige und abwertende Kritik des Sachverständigen an der Verteidigung der Partei, die verständliche Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken kann.

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IMRRS 2013, 0954
SachverständigeSachverständige
Falschen Vortrag unterstellt: Sachverständiger befangen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2013 - 21 W 57/12

1. Einzelne Bemerkungen in einem Gutachten wie "irreführend", "Störfaktor", "Spekulation und nachträglich unbewiesene Behauptung", "unrichtige und irreführende Versicherung" können die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.

2. Unterstellt ein Sachverständiger einer Partei falschen Vortrag, kann dies eine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen.

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IMRRS 2013, 0924
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13

1. Zur Einhaltung der Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen. Diese Frist wird schuldhaft versäumt, wenn eine Partei in Kenntnis möglicher Ablehnungsgründe ihr Ablehnungsgesuch mehrere Wochen zurückstellt, um die Stellungnahme der Gegenseite zu einem unterbreiteten Vergleichsangebot abzuwarten.*)

2. Ein Sachverständiger kann nicht bereits deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt werden, weil er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch (überflüssigerweise) Rechtsausführungen vornimmt, wenn er diese sachlich abgefasst hat.*)

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IMRRS 2013, 0878
SachverständigeSachverständige
Schiedsgutachten abgelehnt: Als Gerichtsgutachter befangen!

LG Kiel, Beschluss vom 07.02.2013 - 11 O 109/08

War der Gerichtsgutachter vorausgehend als Schiedsgutachter tätig und ist dessen Gutachten unter anderem durch ein Privatgutachten des Geschäftsführers der Klägerin in einem Rechtsstreit für unverbindlich erklärt worden, ist die Besorgnis der Befangenheit begründet.

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IMRRS 2013, 0791
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten für Überprüfung des Gegengutachtens erstattungsfähig!

AG Heinsberg, Urteil vom 11.07.2012 - 18 C 84/12

Verweigert die Haftpflichtversicherung den Ausgleich der durch Privatgutachten festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein "Gegengutachten" oder eine Stellungnahme, ist es dem Geschädigten zuzumuten, diese dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen. Die entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, auch wenn Sie die Kosten für das ursprüngliche Gutachten übersteigen.

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IMRRS 2013, 0781
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IMRRS 2013, 0780
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IMRRS 2013, 0741
SachverständigeSachverständige
Ablehnung eines Gutachtens als Druckmittel unzulässig!

OLG Celle, Urteil vom 06.09.2012 - 13 U 188/11

Willigt ein Sachverständiger zur Einstellung der Bilder eines Schadens in eine Restwertbörse im Internet nicht ein, darf der Haftpflichtversicherer sein Gutachten nicht als unprüfbar ablehnen, um den Sachverständigen zur Einwilligung zu zwingen. Dies stellt einen unzulässigen Druck auf die Entscheidungsfreiheit des Sachverständigen dar.

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IMRRS 2013, 0734
SachverständigeSachverständige
Verfahrensrecht - SV-Kosten für Rechnungsprüfung nicht erstattungsfähig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2012 - 14 W 331/12

1. Wird im Restwerklohnprozess vor allem um die Massen gestritten, ist es dem Besteller in der Regel zumutbar, die maßgeblichen Tatsachen selbst zu ermitteln und vorzutragen, insbesondere wenn insoweit eine Beratungs- und Auskunftspflicht des Architekten des Auftraggebers fortbesteht.*)

2. Auch die Sorge, ansonsten unsubstantiiert auf die Klage zu erwidern, rechtfertigt nicht die Einschaltung eines Privatgutachters, wenn die Gegenseite darlegungs- und beweispflichtig ist und hinsichtlich etwaiger Substantiierungsmängel auf die Beachtung der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 139 ZPO vertraut werden kann.*)

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IMRRS 2013, 0588
SachverständigeSachverständige
Versagung der Vergütung nur nach Androhung zulässig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 14 W 289/12

1. Legt der persönlich zum Sachverständigen ernannte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH auf deren Geschäftspapier Beschwerde gegen die Versagung einer Vergütung ein, verbietet sich die Annahme, es handele sich um ein Rechtsmittel der juristischen Person auch dann, wenn der Gutachter in der "Wir - Form" schreibt.*)

2. Dass ein Sachverständiger die ihm gesetzte Frist für die Gutachtenerstattung hat verstreichen lassen, rechtfertigt die Versagung jedweder Vergütung nur dann, wenn eine Sanktion zuvor vom Gericht angedroht worden war.*)

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IMRRS 2013, 0441
SchiedswesenSchiedswesen
Wann und wem haftet ein Schiedsgutachter?

BGH, Urteil vom 17.01.2013 - III ZR 11/12

Wird ein Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede geschlossen, können bei Erstellung eines offenbar unrichtigen Gutachtens auch der anderen Partei unmittelbare (werk-)vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Schiedsgutachter zustehen.

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IMRRS 2013, 0180
SachverständigeSachverständige
Auch zum "inoffiziellen" Ortstermin sind Parteien zu laden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2012 - 5 W 430/12

Ablehnung eines Sachverständigen bei Verletzung von § 357 ZPO zum Nachteil einer Partei.*)

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IMRRS 2013, 0159
SachverständigeSachverständige
Befangenheit bei wissenschaftlichen Kontakten zu einer Partei?

OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2012 - 7 W 10/12

1. Nicht jeder geschäftliche oder persönliche Kontakt zu einer Partei lässt bereits befürchten, dass ein Sachverständiger einen gerichtlichen Gutachterauftrag nicht objektiv und unvoreingenommen bearbeiten wird.

2. Wenn sich Experten in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften wissenschaftlich austauschen oder bei größeren Forschungsprojekten mitarbeiten, lässt sich ein genereller Schluss auf eine persönliche Nähe, die einer unbefangenen Begutachtung entgegenstehen könnte, nicht ziehen.

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IMRRS 2013, 0151
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wie bemisst sich der Verkehrswert eines Grundstücks?

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 10 U 12/12

Zu der Frage, welchen Bewertungsspielraum ein Sachverständiger bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks hat.*)

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IMRRS 2013, 0140
SachverständigeSachverständige
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Jena, Urteil vom 07.11.2012 - 2 U 135/12

1. Der gerichtliche Sachverständige, der im Selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO ein unrichtiges Gutachten erstattet und im anschließenden Hauptsacheverfahren bei seiner Anhörung unzutreffende Angaben macht, handelt grob fahrlässig i.S. § 839 a BGB.

2. Schadensersatzansprüche sind auch nicht wegen Verstoßes gegen § 839 Abs.3 i.V.m. § 839 a Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

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IMRRS 2013, 0016
SachverständigeSachverständige
"Keine baupraktische Erfahrung": Sachverständiger befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2012 - 17 W 141/12

1. Der Sachverständige hat die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten.

2. Äußerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen einer anwaltlich vertretenden Partei, die teilweise ehrverletzend sind und die Verfahrensbevollmächtigten des Gegners persönlich angreifen, was ihre lautere Verfahrensführung, bautechnische Fachkunde, Erfahrung in Bauprozessen und intellektuelle Fähigkeit zur Erfassung baulicher Gegebenheiten und Erklärungen des Sachverständigen angeht, sind unangemessen und begründen die Besorgnis der Befangenheit

3. Gewährt ein Gericht nachträglich eine Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten, gilt diese Frist auch für das Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit des Gutachters.

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Online seit 2012

IMRRS 2012, 3350
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsgutachten lückenhaft: Gutachter erhält keine Vergütung!

LG Kiel, Urteil vom 12.11.2012 - 7 S 53/12

1. Ein lückenhaftes Schiedsgutachten mit nicht nachvollziehbarer Bewertung lässt den Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters entfallen.

2. Der Schiedsgutachter hat kein Nachbesserungsrecht ohne ausdrückliche Vereinbarung. Mängelrügen sind daher entbehrlich.

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IMRRS 2012, 3343
SchiedswesenSchiedswesen
Gutachten unverbindlich und wertlos: Mängelrüge notwendig?

AG Kiel, Urteil vom 26.04.2012 - 111 C 115/10

1. Ein lückenhaftes Schiedsgutachten mit nicht nachvollziehbarer Bewertung lässt den Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters entfallen.

2. Der Schiedsgutachter hat kein Nachbesserungsrecht ohne ausdrückliche Vereinbarung. Mängelrügen sind daher entbehrlich

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IMRRS 2012, 3342
SachverständigeSachverständige
Selbstbezeichnung als Bausachverständiger nicht irreführend!

LG Augsburg, Urteil vom 29.05.2012 - 2 HK O 323/12

1. Die Selbstbezeichnung als "Bausachverständiger" im Briefkopf stellt keine irreführende geschäftliche Handlung dar.

2. Die Bezeichnung als "Sachverständiger" ist - anders als die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" - gesetzlich nicht geschützt. Es ist deshalb auch das Auftreten als Sachverständiger kraft Selbstbezeichnung grundsätzlich möglich.

3. Die Bezeichnung als "Bausachverständiger" weckt die Erwartung umfassender Kenntnisse im Bauwesen, die von einem Bauingenieur mit Universitätsabschluss erwartet werden können. Es versteht sich aber auch von selbst, dass keine Einzelperson in allen verschiedenen Bereichen des Bauwesens alle Fragen sachverständig beantworten kann.

4. Die Bezeichnung darf jedoch nicht in einer gegen das UWG verstoßenden Weise unlauter verwendet werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Sicht des möglichen Adressatenkreises.

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IMRRS 2012, 3310
SachverständigeSachverständige
Vorbehaltlose Zuschreibungen nur auf gesicherter Grundlage!

LG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 2 O 457/08

1. Eine kunsthistorische Analyse reicht alleine noch nicht aus für eine sichere Zuschreibung eines Gemäldes.

2. Mit Beginn der Vertragsverhandlungen durch Überreichen des Auktionskatalogs den Sachverständigen die Pflicht, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Erwerber Rücksicht zu nehmen. Diese Pflicht konkretisiert sich darin, im Katalog zutreffende Angaben auf gesicherter Grundlage zu machen.

3. Welche Maßnahmen der Auktionator ergreifen muss, um von der Echtheit eines Gemäldes ausgehen zu dürfen,hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Frage, in welchem Umfang die Qualität des in Frage stehenden Gemäldes, sein unmittelbarer Eindruck, die Umstände der Einlieferung, die Plausibilität der behaupteten Provenienz und das Einfügen dieser Umstände in den bekannten Kontext des behaupteten Werkes Zweifel an der Authentizität des Gemäldes begründeten oder beruhigten.

4. Der Umfang der Prüfungspflicht des Kunsthändlers bestimmt sich weiter nach der Bedeutung des Werkes; bei einem gewöhnlichen Gemälde sind dem Kunsthändler weniger eingehende Prüfungen zumutbar als bei Werken, die der Auktionator zu einem ungewöhnlich hoch festgesetzten Mindestgebot - hier: 800.000 Euro - in seinen Katalog aufnimmt.

5. Das Einholen eines naturwissenschaftlichen Gutachtens ist nicht stets erforderlich wegen des damit verbundenen Substanzeingriffs. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine vorbehaltlose Zuschreibung des Kunstgegenstands aufgrund es Wertes außerordentlich wichtig ist.

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IMRRS 2012, 3251
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisaufnahme im Ausland: Rechtshilfeersuchen notwendig?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.11.2012 - 8 W 102/12

1. Bei einer unmittelbaren Beweisaufnahme im Ausland - hier: Ortstermin des vom Gericht bestellten Bausachverständigen zur Feststellung von Baumängeln an einem privaten Wohnhaus - ist ein vorheriges Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates (Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 dann nicht zwingend notwendig, wenn die Hilfe der örtlichen Behörden für die erfolgreiche Durchführung der vom Prozessgericht angeordneten Beweisaufnahme nicht erforderlich ist und der Sachverständige nicht auf hoheitliche Unterstützung oder die Mitwirkung der Justizbehörden des Mitgliedstaates angewiesen ist.*)

2. Ein Verstoß gegen Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass die so gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, der Schutzzweck der verletzten Norm verbietet eine Verwertung nicht.*)

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IMRRS 2012, 3240
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach Einlassung zur Sache: Befangenheitsantrag unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2012 - 8 W 62/12

Hat der frühere Beklagte sich in der Sache eingelassen und keinen Befangenheitsantrag gestellt, muss der Rechtsnachfolger sich dies zurechnen lassen.

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IMRRS 2012, 3220
SachverständigeSachverständige
Gutachten zögerlich erstellt: Voraussetzung für Ordnungsgeld?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.08.2012 - 7 W 26/12

Die Verhängung eines Ordnungsgelds setzt voraus, dass das Gericht wirksam eine Frist zur Gutachtenübermittlung gemäß § 411 Abs. 1 ZPO gesetzt hat.

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IMRRS 2012, 3201
SachverständigeSachverständige
Wie viel Zeit darf Gutachter für Aktenstudium aufwenden?

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2012 - 14 W 620/12

1. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat den Parteivortrag zu den maßgeblichen Beweisfragen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und umfassend zu prüfen und zu berücksichtigen. Ihm kann daher nicht angesonnen werden, die Akten nur kursorisch zu lesen. Die Zeit, die ein Richter für die Sichtung und Erfassung des Prozessstoffs benötigt, ist dabei kein geeigneter Vergleichsmaßstab, weil der anwaltlich aufbereitete Sachvortrag der Prozessbeteiligten sich einem Wissenschaftler einer anderen Fachrichtung (hier: Physiker) nicht derart schnell erschließen muss wie einem Jurist.*)

2. Die Kürzung der Stundenzahl für die Vorbereitung, Ausarbeitung und Korrektur des Gutachtens kann nur in Ausnahmefällen auf dessen geringen Umfang gestützt werden. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die zur Beantwortung der Beweisfragen erforderliche Zeit mit der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens korrespondiert.*)

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IMRRS 2012, 3196
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2012 - 5 W 445/12

1. Im selbständigen Beweisverfahren muss dem Antragsgegner auch zur Person des zu ernennenden Sachverständigen rechtliches Gehör gewährt werden.*)

2. Eine unter Nichtbeachtung des Verfassungsgebots erfolgte Sachverständigenernennung ist trotz Unanfechtbarkeit der Beweisanordnung auf eine Gegenvorstellung vom Ausgangsgericht zu prüfen und erforderlichenfalls zu ändern.*)

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IMRRS 2012, 3194
SachverständigeSachverständige
Haftung für falsches Gutachten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012 - 5 W 420/12

Für eine Falschbegutachtung vor Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes haftet ein gerichtlicher Sachverständiger nur unter den Voraussetzungen des § 826 BGB. Das erfordert ein bedenken- und gewissenloses Fehlverhalten in zumindest bedingter Schädigungsabsicht (hier verneint). Dass der Gutachter eine Hysterektomie entgegen der überwiegenden Lehrmeinung als indiziert erachtet hat, reicht dafür ebenso wenig aus wie der Umstand, dass der Sachverständige von seiner ersten Einschätzung später abgerückt ist.*)

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