Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5111 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1999
IMRRS 1999, 0013
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 15.12.1999 - XII ZR 154/97
ohne amtlichen Leitsatz
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Online seit 1993
IMRRS 1993, 0008
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 20.01.1993 - VIII ZR 22/92
Aufwendungen, die von einem Mieter gemacht werden, um ein stark renovierungsbedürftiges Haus wohnlich herzurichten, sind notwendige Verwendungen i. S. des § 547 BGB, wenn die Überlassung des Hauses in seinem ursprünglichen Minderstandard vertragsgemäß geschuldet war. Für darüber hinausgehende Aufwendungen kommen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und wegen eines Gebäudewertzuwachses auch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1991
IMRRS 1991, 0002
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Eine Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Bereich der Pachtmängelgewährleistungsvorschriften ausgeschlossen. Insbesondere kann statt der gesetzlich angeordneten Regelung einer Vertragsbeendigung nicht eine Verlängerung über die vertraglich vereinbarte Zeit eingeführt werden. Liegt die Störung außerhalb des Vertragszwecks und außerhalb des Einflußbereichs des Verpächters, können daraus dem Pächter keine weitergehenden Rechte erwachsen. (Leitsatz der Redaktion)*)
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IMRRS 1991, 0004
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.*)
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Online seit 1989
IMRRS 1989, 0002
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 07.06.1989 - VIII ZR 91/88
1. Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach der Mieter die Kosten von Kleinreparaturen (Reparaturen bis zu 100 DM) ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu tragen hat, benachteiligt den Mieter unangemessen, wenn sie keinen Höchstbetrag für den Fall enthält, daß innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehrere Kleinreparaturen anfallen und wenn sie auch solche Teile der Mietsache umfaßt, die nicht dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.*)
2. Unwirksam sind auch Formularklauseln, wonach der Mieter von Wohnraum sich sowohl bei Reparaturen, die höhere Kosten als 100 DM verursachen, als auch bei Neuanschaffungen mit einem Betrag in dieser Höhe zu beteiligen hat.*)
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Online seit 1971
IMRRS 1971, 0001
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 167/69
Behördliche Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache bilden einen Sachfehler der Mietsache, wenn sie auf der Beschaffenheit oder der Lage der Mietsache beruhen.Ist durch eine behördliche Anordnung der Gebrauch der Mietsache beschränkt worden und ist gegen die Anordnung ein Rechtsmittel eingelegt worden, so kann die Ungewißheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs einen Mangel der Mietsache bilden, wenn durch die Ungewißheit gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt werden.*)
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