Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4988 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 0958
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)
IMRRS 2013, 0951
Mietrecht
AG Neukölln, Urteil vom 20.09.2012 - 16 C 173/12
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete ist wirksam. Auf anderweitige Motive des Vermieters kommt es nicht an.
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IMRRS 2013, 0926
Mietrecht
AG München, Urteil vom 15.02.2012 - 142 C 10921/11
1. Erfolgt eine Urheberrechtsverletzung (illegales Upload) vom Anschluss eines Mieters aus, spricht eine tatsächliche Vermutung für dessen persönliche Verantwortlichkeit.
2. Zu der Frage, ob ein Mieter eine nicht kontrollierbare Gefahrenquelle schafft, indem er weiteren Personen den Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt.
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IMRRS 2013, 0918
Mietrecht
LG Itzehoe, Urteil vom 19.10.2012 - 9 S 47/11
1. Ersetzt der Vermieter eine Gasetagenheizung durch eine vermieterseits betriebene Gaszentralheizung, liegt darin ein konkludentes Vertragsangebot dahingehend, dass die Wohnung künftig vom Vermieter beheizt werden soll.
2. Der das duldende Mieter nimmt das Angebot an und schuldet die Betriebskosten der konkreten Heizungsanlage, nicht aber die zusätzlichen Kosten einer späteren weiteren Umstellung auf Wärmecontracting.
3. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betrag, weil sich die Parteien bei der ersten Umstellung konkludent darauf geeinigt haben, dass der Mieter die Kosten für Brennstoff, Betriebsstrom, Bedienung und Wartung zu tragen hatte, der Vermieter die Kosten der Abschreibung und die Kapitalbindung der Anlage.
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IMRRS 2013, 0911
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 253/12
1. Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.*)
2. Ein dem Anspruch aus enteignendem Eingriff zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings dann zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß beziehungsweise davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder von Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.*)
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IMRRS 2013, 0906
Mietrecht
AG Köpenick, Urteil vom 05.10.2012 - 4 C 64/12
1. Dübellöcher in den Wandfliesen stellen eine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar, da es bei einer schonenden Ausübung des Mietgebrauchs möglich ist, notwendige Bohrlöcher ausschließlich bei den Fugen anzubringen, ohne die Fliesen zu beschädigen.
2. Der Vermieter von Wohnraum ist nicht gehindert, mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, wenn er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.
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IMRRS 2013, 0890
Mietrecht
LG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2013 - 10 S 170/12
Der Mieter ist verpflichtet, Einbauten und Einrichtungen zu entfernen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Gegenstände durch den Einbau zu wesentlichen Bestandteilen des Mietgebäudes geworden sind oder der Vermieter der Einrichtung zugestimmt hat oder nicht. Verletzt der Mieter seine Rückbaupflicht, stehen dem Vermieter grundsätzlich Schadenseratzansprüche zu.
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IMRRS 2013, 0880
Mietrecht
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 24.10.2012 - 7 C 90/12
1. Urinpfützen im Bereich des Hauseingangs stellen einen Mangel der Mietsache dar. Das Urinieren in Hauseingängen gehört auch in Berlin nicht zum normalen Erscheinungsbild eines Wohnhauses.
2. Ist der Mangel nicht erheblich, steht dem Mieter kein Mietminderungsrecht, sondern ein Zurückbehaltungsrecht zu, dessen Höhe nach den jeweiligen Umständen mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu bestimmen ist. Kleinere Urinpfützen im Eingangsbereich eines Wohnhauses rechtfertigen ein Zurückbehaltungsrecht des betroffenen Mieters i.H.v. 10%.
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IMRRS 2013, 0867
Mietrecht
AG Homburg, Urteil vom 18.09.2012 - 23 C 58/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0859
Mietrecht
AG München, Urteil vom 21.11.2012 - 433 C 7448/12
Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden.*)
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IMRRS 2013, 0830
Mietrecht
LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 25/12
Ein Mietvertrag kann nicht ohne Weiteres dahingehend ausgelegt werden, dass sämtliche der Wohnung wohnungseigentumsrechtlich zugewiesenen Sondernutzungsrechte Gegenstand des Mietvertrages sind.*)
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IMRRS 2013, 0818
Mietrecht
AG Offenbach, Urteil vom 08.02.2013 - 37 C 445/12
Haben die Parteien vereinbart, dass der Mietzins für eine Wohnung durch Dienstleistungen abgegolten werden sollen, so kann der Vermieter gleichwohl eine Zahlung nach einer Modernisierungsmieterhöhung verlangen.*)
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IMRRS 2013, 0808
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 29.11.2012 - 63 T 198/12
1. Eine Werkdienstwohnung ist unmittelbarer Bestandteil eines Arbeitsvertrages und ist regelmäßig Teil der Vergütung; es liegt kein selbstständiger Mietvertrag vor.
2. Eine Werkmietwohnung wird dagegen mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet. Dabei wird neben dem Arbeitsvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen.
3. Haben die Parteien einen "Hauswart-Dienstvertrag" geschlossen und dabei weder eine vom Dienstvertrag unabhängige Vereinbarung über die Wohnung getroffen, noch sonstwie zu erkennen gegeben, dass sie die Überlassung der Wohnung abweichend vom bereits geschlossenen Dienstvertrag einer gesonderten mietrechtlichen Regelung unterwerfen wollen, handelt es sich um eine Werkdienstwohnung mit der Konsequenz, dass für Streitigkeiten hierüber die Arbeitsgerichte zuständig sind.
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IMRRS 2013, 0807
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 22.10.2012 - 67 S 1/12
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen.
2. Die Frage, ob die in einer Betriebskostenabrechnung angesetzten Flächenangaben zutreffen, berührt allein die materielle Richtigkeit der Abrechnung, nicht aber die formelle Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.
3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, auskömmliche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen vom Mieter zu fordern.
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IMRRS 2013, 0797
Mietrecht
AG Wetzlar, Urteil vom 23.10.2012 - 38 C 1078/12
Wer ohne Kenntnis des Vertragsinhalts einen Mietvertrag unterzeichnet, kann sich nicht im Nachhinein auf seine fehlenden Sprachkenntnisse berufen.
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IMRRS 2013, 2489
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 07.03.2013 - III ZR 231/12
a) Zur Kündigung eines DSL-Anschlussvertrags aus wichtigem Grund durch den Kunden, wenn bei einem Wechsel des Anbieters eines DSL-Anschlusses der neue Vertragspartner verspricht, die Rufnummermitnahme zu erledigen, und der bisherige Anbieter es versäumt, die Teilnehmerdatenbank zu aktualisieren, so dass der Kunde nach dem Wechsel nicht aus allen Netzen erreichbar ist.*)
b) Auch wenn Nutzungen primärer Bereicherungsgegenstand und nicht nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben sind, ist der Kondiktionsschuldner lediglich zum Ersatz der tatsächlich gezogenen Nutzungen verpflichtet.*)
c) Hat der Anbieter von Telekommunikationsleistungen nach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Pauschaltarifvertrags einen Kondiktionsanspruch gegen seinen früheren Kunden auf Ersatz der nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gezogenen tatsächlichen Nutzungen, benötigt er zur Begründung seines Anspruchs die Verkehrsdaten und ist nach § 97 Abs. 1 TKG zu deren Verwendung berechtigt.*)
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IMRRS 2013, 0793
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2012 - 63 S 130/12
1. Modernisierte Wohnungen werden grundsätzlich in die ursprüngliche Baualtersklasse eingeordnet. Der Umfang der erforderlichen Bauarbeiten und die Höhe der aufgewendeten finanziellen Mittel sind irrelevant.
2. Eine Umwidmung von Gewerberaum in Wohnraum ist nicht mit einer "Errichtung" gleichzusetzen. Die Errichtung einer Wohnung liegt nur bei einer baulichen Neuschaffung vor.
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IMRRS 2013, 0792
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 26.11.2012 - 67 S 3/12
1. Eine Mieterhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung berechnet und erläutert ist. Der Berechnung der Kostenmiete ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder ein Auszug daraus beizufügen, der die Höhe der laufenden Aufwendungen erkennen lässt.
2. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nach den Verhältnissen aufzustellen, die beim Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel bestehen. Haben sich die Verhältnisse bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel geändert, kann die Bewilligungsstelle der Bewilligung die geänderten Verhältnisse zu Grunde legen. Die Gesamtkosten, die Finanzierungsmittel oder die laufenden Aufwendungen, die bei der Bewilligung aufgrund der Berechnung zu Grunde gelegt worden sind, sind in eine spätere Wirtschaftlichkeitsberechnung zu übernehmen.
3. Die Gesamtkosten ändern sich nicht dadurch, dass das öffentlich geförderte Grundstück veräußert wird und der Erwerber einen höheren oder niedrigeren Kaufpreis zahlt, als er den Gesamtkosten entspricht, die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde gelegt worden sind.
4. Der Erwerber eines mit öffentlichen Mitteln bebauten Grundstücks ist nicht verpflichtet, einen Kaufpreis einzusetzen, der geringer ist als die ursprünglichen Gesamtkosten.
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IMRRS 2013, 0731
Mietrecht
AG Wolfratshausen, Urteil vom 28.06.2012 - 8 C 51/12
1. Die bloße Nutzung einer Mietwohnung als Zweitwohnung reicht für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht aus.
2. Werden eine ordentliche und eine fristlose Kündigung nacheinander ausgesprochen, ohne dass das Verhältnis der Kündigungen zueinander dem Mieter kenntlich gemacht wurde, sind beide Kündigungen unwirksam, da es für den Mieter nicht ersichtlich ist, welche Kündigung gilt und zu welchen Zeitpunkt er ausziehen muss.
3. Das Besichtigungsrecht des Vermieters ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Recht auf regelmäßige Wohnungsbesichtigungen gibt es nicht. Ein besonderer Anlass für eine Besichtigung kann angenommen werden, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt hat.
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IMRRS 2013, 0727
Mietrecht
LG Bremen, Urteil vom 31.01.2013 - 6 S 23/12
1. Ein Vermieter, der nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Privatgutachten über den Zustand der Mietsache einholt, weil der Mieter zuvor Mängel der Mietsache gerügt hatte, kann die Kosten dieses Gutachtens in einem späteren Rechtsstreit, in dem es ausschließlich um rückständigen Mietzins geht, nicht von Mieter erstattet verlangen.*)
2. Dies gilt erst recht dann, wenn die behaupteten Mängel, wie dem Vermieter aus einer persönlichen Besichtigung der Mieträumlichkeiten bekannt ist, offensichtlich nicht vorliegen, der rückständige Mietzins gering ist und die Kosten für das Privatgutachten in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur Höhe des rückständigen Mietzinses stehen.*)
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IMRRS 2013, 0687
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.01.2013 - 5 U 983/12
1. Stürzt ein in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogenes vierjähriges Kind wegen eines nicht schließenden Fensterriegels aus dem Fenster der Mietwohnung, kann der gesetzliche Krankenversicherer wegen der Behandlungskosten nicht beim Vermieter Rückgriff nehmen, wenn die Kindesmutter den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat (hier bejaht).*)
2. Dass ein Mangel der Mietsache dem Vermieter angezeigt wurde, muss der Mieter beweisen. Dazu gehört auch, dass der Adressat der Mangelanzeige Vertreter oder Empfangsbote des Vermieters war oder dass sie dem Vermieter auf andere Weise zugegangen ist. Klagt ein Sozialversicherungsträger aus übergegangenem Recht, trifft ihn die Beweislast.*)
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IMRRS 2013, 0671
Mietrecht
AG Halle, Urteil vom 13.11.2012 - 95 C 4392/11
Ein ausländischer Mieter von Wohnraum, der zwar über ein Breitbandkabelanschluss verfügt, über welchen jedoch keine Programme aus dem Heimatland des Mieters angeboten werden, kann vom vermietenden Hauseigentümer verlangen, dass er die baurechtlich zulässige, von einem Fachmann ausgeführte Installation einer möglichst unauffälligen, technisch geeigneten Parabolantenne an einem für den Empfang von Satellitenprogrammen aus seinem Heimatland tauglichen Ort gestattet, an dem sie nach Einschätzung des Vermieters am wenigsten stört.
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IMRRS 2013, 0669
Mietrecht
BGH, Urteil vom 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter im Anschluss an eine von ihm selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung.*)
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IMRRS 2013, 0666
Mietrecht
LG Oldenburg, Urteil vom 14.02.2012 - 8 O 1464/11
Bewohnt ein minderjähriges Kind mit seinen Eltern ein Haus gemeinsam, ist es bereits angesichts seines Alters in der Weise im elterlichen Haushalt untergeordnet, dass es deren Weisungen in Bezug auf die Wohnung Folge zu leisten hat. Das ändert sich nicht durch den Eintritt der Volljährigkeit bei Fortsetzung der Wohngemeinschaft. Daher braucht der Vermieter kein gesondertes Räumungstitel gegen das mittlerweile volljährige Kind des Mieters.
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IMRRS 2013, 0663
Mietrecht
LG München I, Urteil vom 17.08.2012 - 14 S 8110/12
1. Befindet sich ein vermietetes Anwesen aufgrund massiver Schäden in einem abrisswürdigen Zustand und ist eine Sanierung wirtschaftlich sinnlos, kann der Vermieter dem Mieter wegen beabsichtigter Verwertung kündigen, wenn bei Fortbestand des Mietverhältnisses nur ein unangemessen niedriger Kaufpreis zu erzielen wäre.
2. Eine Verwertungskündigung ist auch dann möglich, wenn ein Erwerber ein Grundstück im vermieteten Zustand mit dem Ziel der "Freikündigung" und des anschließenden Abrisses des Gebäudes zum Zwecke der Neuerrichtung von Wohnraum erworben hat .
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IMRRS 2013, 0659
Mietrecht
AG Bremen, Urteil vom 27.07.2012 - 16 C 431/09
Zur Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei Einwendung besonderer Härtegründe i. S. d. § 574 BGB.*)
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IMRRS 2013, 0658
Mietrecht
LG Itzehoe, Urteil vom 27.07.2012 - 9 S 23/11
1. Für die formelle Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung ist es unerheblich, ob diese rechnerisch korrekt oder in gesetzlich zulässiger Weise erfolgt ist. Maßgebend ist allein, dass der Mieter den vermieterseits gewählten Rechenweg aus der Abrechnung ersehen und anhand der mitgeteilten Faktoren auf seine Richtigkeit hin überprüfen kann.*)
2. Zur Wahrung der Einwendungsfrist muss der Mieter seine Einwendungen dergestalt konkretisieren, dass der Vermieter erkennen kann, welche Position der Beanstandung unterliegt und gegebenenfalls zu einer Korrektur der Abrechnung in der Lage ist. Dabei genügt es, wenn der Mieter den jeweiligen Abrechnungsfehler identifizierbar und von anderen Abrechnungsfehlern abgrenzbar mitteilt.*)
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IMRRS 2013, 0654
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 104/12
1. Bei einem Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Besitz(wieder)einräumung ist der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht nach § 6 ZPO, sondern nach der Sondervorschrift des § 8 ZPO zu bestimmen.
2. Lässt sich die streitige Zeit nicht ermitteln, ist § 9 ZPO für die Berechnung der Beschwer entsprechend anwendbar. Gemäß § 9 ZPO bemisst sich die Beschwer nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Miete.
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IMRRS 2013, 0653
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 01.11.2012 - 67 S 88/12
Haben die Mieter der kostenpflichtigen Nutzung des Fahrstuhls in ihrem Mietshaus zugestimmt, obwohl sie es auch verweigern durften, können sie vom Vermieter die Rückforderung der bereits bezahlten Aufzugskosten verlangen, wenn er sie beim Abschluss des Mietvertrages auf ihr Verweigerungsrecht nicht hingewiesen hat.
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IMRRS 2013, 0652
Mietrecht
AG Münster, Urteil vom 16.10.2012 - 7 C 4687/11
1. Umlagefähige Aufgaben eines Hausmeisters sind Hausreinigung, Treppenreinigung, Straßenreinigung einschließlich der Schneeräumung, Gartenpflege und Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Diese Arbeiten können auch dann als Hauswartkosten abgerechnet werden, wenn sie nicht als eigener Kostenpunkt der Betriebskosten vereinbart worden sind.
2. Keine Hauswartstätigkeiten dagegen sind die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Reparaturarbeiten, wie etwa der Ersatz defekter Glühbirnen.
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IMRRS 2013, 0648
Mietrecht
LG Itzehoe, Beschluss vom 20.08.2012 - 9 S 23/11
(Urteilsberichtigung)
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IMRRS 2013, 0637
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
Der Veräußerer eines vermieteten Grundstücks haftet dem Mieter für die Rückzahlung der Kaution für den Fall, dass der Mieter die Kaution vom Erwerber nicht zurückbekommen kann. Ein eventueller Ausschluss dieser Haftung muss eindeutig vereinbart werden.
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IMRRS 2013, 0630
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - XII ZR 35/11
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).*)
IMRRS 2013, 0615
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 16.07.2012 - 67 S 507/11
Ausländische Mieter haben keinen Anspruch auf eine Satellitenantenne auf dem Dach des Mietshauses, wenn sie Zugang zum heimischen Fernsehen in ausreichender Sendervielfalt und Qualität über das Internet haben.
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IMRRS 2013, 0586
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 06.07.2012 - 63 S 434/11
1. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters beinhalten.
2. Grundsätzlich muss der Mieter etwaige Verstöße des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen, etwa durch Vorlage von Kostenangeboten anderer Leistungsanbieter. Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten trifft dagegen den Vermieter.
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IMRRS 2013, 0585
Mietrecht
AG Potsdam, Urteil vom 30.04.2012 - 23 C 236/10
Jedes nicht nur ganz geringfügige oder kurzzeitige Absinken der Raumtemperaturen unter 20° C begründet einen Mangel, der eine Mietminderung von 10% rechtfertigt.
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IMRRS 2013, 0582
Mietrecht
LG Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012 - 6 S 75/12
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter ihm ohne erheblichen Grund eine Möglichkeit zur Besichtigung der angemieteten Wohnung verweigert und ihm ein Hausverbot erteilt.
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IMRRS 2013, 0581
Mietrecht
LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2012 - 307 S 133/11
1. Zwar hat ein Mieter seine finanzielle Leistungsunfähigkeit unabhängig vom Verschulden zu vertreten; dennoch kann sich der Vermieter auf ausgebliebene Mietezahlungen nicht als kündigungsrelevanten Sachverhalt berufen, wenn er mit einem - binnen Monatsfrist unwirksam gewordenen - vorläufigen Zahlungsverbot die Zahlung vom Konto des Mieters vereitelte.*)
2. Für Schäden, die aus dem Vollstrecken aus einem nicht rechtskräftigen Zahlungstitel entstehen, hat der Vermieter als Gläubiger einzustehen.*)
3. Die rückwirkende Mieterhöhung ist vor Ablauf der 2-Monats-Frist des § 569 III Nr. 3 BGB nicht kündigungsrelevant.*)
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IMRRS 2013, 0567
Mietrecht
AG München, Urteil vom 07.02.2013 - 411 C 25348/12
1. Beleidigt der Mieter seinen Vertragspartner, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner, kann dies zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen. Sind andere Personen betroffen, wie etwa Verwandte des Vermieters, die nicht im selben Haus wohnen, so ist ein Kündigungsgrund nicht gegeben.
2. Etwaige Verwahrlosungen der Mietwohnung können nicht später als Kündigungsgrund nachgeschoben werden, wenn sie schon im Zeitpunkt der Kündigung bestanden.
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IMRRS 2013, 0562
Mietrecht
AG Siegburg, Urteil vom 16.01.2013 - 123 C 109/12
1. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in einem Wohnhaus wird verletzt, wenn mieterseitig häufige Lärmstörungen nach 22 Uhr verursacht werden.
2. Wenn die Mieterin selbst bei Hinzuziehung der Polizei - als in der Regel letztem Mittel bei einer Ruhestörung - uneinsichtig reagiert und lediglich erklärt, dass sie das Kommen der Polizei nicht interessiere und sie in ihrer Wohnung machen könne, was sie wolle, begründet dieses Mieterverhalten eine Wiederholungsgefahr.
3. Dadurch liegt eine derartig nachhaltige Störung des Hausfriedens vor, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
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IMRRS 2013, 0556
Leasing und Erbbaurecht
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.09.2012 - 409 C 109/12
Die Betriebskostenabrechnung kann nicht als Urkunde i. S. des Urkundenprozesses angesehen werden, wenn der Mieter die Richtigkeit dieser Betriebskostenabrechnung bestreitet.
IMRRS 2013, 0555
Mietrecht
SG Berlin, Urteil vom 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09
1. Die Übernahme einer "Doppelmiete", nämlich der Miete der bisherigen Wohnung und der Miete für die neue Wohnung, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn diese "Überschneidungskosten" für den Leistungsempfänger nicht zu vermeiden sind.
2. Die mündliche Aufforderung eines Mitarbeiters des JobCenters, der Leistungsempfänger möge schnellstmöglich in eine günstigere Wohnung umziehen, befreit den Leistungsempfänger nicht von der Obliegenheit zu wirtschaftlichem Verhalten. Er ist verpflichtet, unnötige Kosten und insbesondere Doppelmieten zu vermeiden, indem er sich um einen Nachmieter bemüht oder den Vermieter im Bezug auf ein vorzeitiges Vertragsende anfragt.
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IMRRS 2013, 0552
Mietrecht
LG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2012 - 19 T 148/12
Hat der Mieter den Vermieter aufgefordert, seine Ablehnung der Untervermietung "nochmals zu überdenken und hiervon innerhalb von zwei Wochen abschließend zu berichten", kann der Mieter von einer Duldung ausgehen, wenn der Vermieter 3 Monate hierauf nicht reagiert.
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IMRRS 2013, 0531
Mietrecht
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 10 S 78/12
1. Muss aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an der Außenwand der Mietwohnung Teil des Innenputzes entfernt werden, so ist eine Mietminderung wegen optischen Mängeln i.H.v. 20% angemessen.
2. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder künftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbstständige Beweisverfahren stattgefunden hat.
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IMRRS 2013, 0530
Mietrecht
AG Saarbrücken, Urteil vom 28.09.2012 - 122 C 77/12
1. Zu einer formal ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechung gehören als Mindestangaben die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlung des Mieters. Fehlt es an einer dieser essentiellen Grundangaben, ist nicht von einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung auszugehen.
2. Zahlt der Mieter mehrere Jahre die nach dem Staffelmietvertrag vereinbarte Miete nicht in voller Höhe, so ist nicht von einer Absenkung der Nebenkostenvorauszahlungen auszugehen, selbst wenn der Vermieter die Zahlungen ohne Beanstandungen angenommen hat.
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IMRRS 2013, 0527
Leasing und Erbbaurecht
BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R
Wird ein Betriebskostenguthaben vom Vermieter in voller Höhe gegen Mietrückstände aufgerechnet, so mindern sich die Aufwendungen für Unterkunftskosten im Folgemonat nicht, wenn der Leistungsberechtigte das Guthaben aus Rechtsgründen nicht realisieren kann.*)
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IMRRS 2013, 0526
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 03.09.2012 - 67 S 514/11
Wird eine Mietwohnung ohne die Zustimmung des Vermieters vom Mieter durch die Entfernung einer Wand und die Zusammenlegung von Bad und Gäste-WC in ihrer Substanz verändert, kann der Vermieter kündigen.
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IMRRS 2013, 0525
Mietrecht
LG Gießen, Urteil vom 04.07.2012 - 1 S 11/12
Die Formulierung "Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten ..." in Miet-AGB legt den Zeitpunkt der erforderlichen Renovierung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Mieters verbindlich fest, selbst wenn die konkrete Klauselformulierung mit Blick auf den Umfang der "erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen" auf den "Grad der Abnutzung und Beschädigung" abstellt.
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IMRRS 2013, 0513
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2012 - 6 C 387/12
Attackiert ein Mitbewohner des Mieters den Hausmeister des Vermieters mit einem Messer, so ist eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt, selbst wenn der Mitbewohner möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig ist. Eine vorherige Abmahnung ist in derartigen Fällen entbehrlich. Das Verhalten seiner Mitbewohner muss sich der Mieter zurechnen lassen.
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IMRRS 2013, 0510
Mietrecht
LG Gießen, Beschluss vom 18.04.2012 - 1 S 11/12
Die Formulierung "Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten ..." in Miet-AGB legt den Zeitpunkt der erforderlichen Renovierung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Mieters verbindlich fest, selbst wenn die konkrete Klauselformulierung mit Blick auf den Umfang der "erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen" auf den "Grad der Abnutzung und Beschädigung" abstellt.
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