Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4988 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0496
Mietrecht
AG Wiesbaden, Urteil vom 25.06.2012 - 93 C 2696/11
1. Ein Baugerüst vor dem Fenster einer Mietwohnung führt regelmäßig zur erhöhten Einsehbarkeit der Wohnung und zur Erhöhung der Einbruchsgefahr, was eine Mietminderung in Höhe von 3% der Bruttokaltmiete rechtfertigt.
2. Kommen zu dem Baugerüst auch noch Bohr-, Schweiß-, Schleif- und/oder Hämmer- und Aufzugsgeräuschen (Baulärm) hinzu, so ist in dieser Zeit eine Mietminderung in Höhe von 20% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt.
Volltext
IMRRS 2013, 0455
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 68/12
Wird das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters gemäß § 564 Satz 1 BGB mit dem Erben fortgesetzt, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden Forderungen jedenfalls dann reine Nachlassverbindlichkeiten, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 Satz 2 BGB bestimmten Frist beendet wird.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0447
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 329/11
1. Ob ein großer Hund (hier: Bearded Collie) in der Mietwohnung gehalten werden darf, richtet sich allein nach dem Mietvertrag.
2. Fragen einer artgerechten Tierhaltung spielen keine Rolle.
Volltext
IMRRS 2013, 0413
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 05.07.2012 - VI R 18/10
Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0402
Leasing und Erbbaurecht
AG Hersbruck, Urteil vom 23.08.2012 - 3 C 461/12
Ein Mieter, der weder der Kündigung widerspricht, noch die Kündigungsgründe bestreitet, kann die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung nicht veranlassen. Diese liegt nur dann vor, wenn der Mieter eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Wohnung zu dem bereits fest stehenden Beendigungszeitpunkt nicht herausgeben wird.
Volltext
IMRRS 2013, 0401
Mietrecht
LG Karlsruhe, Urteil vom 11.01.2013 - 9 S 394/12
Erfährt ein zukünftiger Mieter erst bei Übersendung des schriftlichen Mietvertrages, dass er zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung malermäßig überarbeiten muss, so ist er berechtigt, von der Unterzeichnung des Vetrages Abstand zu nehmen.
Volltext
IMRRS 2013, 0399
Mietrecht
AG München, Urteil vom 26.10.2011 - 463 C 4744/11
1. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass eine heiße Badewanne in angemessener Zeit befüllt werden kann.
2. Dabei muss eine Temperatur des Badewassers von 41 Grad Celsius erreicht werden können, was einer Befülltemperatur von 45 Grad Celsius entspricht.
Volltext
IMRRS 2013, 0386
Mietrecht
AG Schöneberg, Urteil vom 18.07.2012 - 6 C 152/12
Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist formfrei und kann auch durch mehrmalige vorbehaltlose Zahlung erfolgen.
Volltext
IMRRS 2013, 0384
Mietrecht
AG Schorndorf, Urteil vom 05.07.2012 - 6 C 1166/11
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft wirken grundsätzlich nur im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. Eine Klausel, mit der sämtliche Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer für den Mieter verbindlich sind und eine Änderung des Mietverhältnisses bewirken - unabhängig von einem Verweis auf den ordnungsgemäßen Gebrauch - ist unwirksam.
Volltext
IMRRS 2013, 0380
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0365
Mietrecht
LG Krefeld, Urteil vom 28.11.2012 - 2 S 33/12
Der Ausgleich eines Mietrückstands, der nach Minderung wegen vermeintlicher Mängel entstanden ist, kann den Kündigungsgrund unter besonderen Umständen in einem "milderen Licht" erscheinen lassen und eine ordentliche Kündigung hinfällig machen.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0360
Mietrecht
BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 152/12
1. Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Mietsache (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, IMR 2009, 411 = NJW 2010, 1133).*)
2. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben.*)
3. Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.*)
IMRRS 2013, 0348
Gewerberaummiete
AG Ravensburg, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 1100/12
Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie einen Mietvertrag mit dem Generalmieter abzuschließen haben, kann die aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses zum Generalmieter bestimmte Person den Abschluss aus eigenem Recht fordern.
Volltext
IMRRS 2013, 0347
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 290/11
Der Mieter hat bei berechtigtem Interesse nur einen Anspruch auf Erteilung einer konkreten, personenbezogenen Untervermietungserlaubnis.
Volltext
IMRRS 2013, 0346
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 25.09.2012 - 63 S 59/12
Der Vermieter hat bei der Erhöhung einer Einzelmiete für preisgebundenen Wohnraum sowohl zu berechnen als auch zu erläutern, wie er aus der erhöhten Durchschnittsmiete die jeweilige Einzelmiete ermittelt hat. Der Mieter soll in der Lage sein zu ersehen, ob sich der Vermieter auch mit der erhöhten Miete noch im Rahmen der Verpflichtung hält, die Wohnung nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch zu überlassen, als zur Deckung seiner laufenden Aufwendungen erforderlich ist.
Volltext
IMRRS 2013, 0281
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 235/11
Wird ein bestehender schriftlicher Wohnungsmietvertrag verlängert und dabei die Mietwohnung ausgetauscht, so bedarf auch die Vereinbarung über den Wohnungsaustausch der Schriftform.
Volltext
IMRRS 2013, 0271
Versicherungsrecht
LG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - 23 S 22/12
1. Eine Untervermietung führt nicht zur Einschränkung der Deckungsverpflichtung der Rechtsschutzversicherung.
2. Der relevante Verstoß nach § 14 Abs. 3 Satz 1 ARB 1975 im Falle einer Eigenbedarfskündigung liegt im Ausspruch der Kündigung.
3. Die Deckungspflicht für die erstinstanzliche Vertretung in einem Räumungsrechtsstreit entfällt nicht dadurch, dass der Vermieter eine Kündigung nachschiebt, für die aufgrund Vorvertraglichkeit kein Versicherungsschutz besteht.
4. Auch der Mehrwert eines Räumungsvergleichs z. B. durch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung wird von der Deckungspflicht der (Prozesskosten-)Rechtsschutzversicherung umfasst.
Volltext
IMRRS 2013, 0264
Leasing und Erbbaurecht
LG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 316 T 70/12
1. Ein Mieter hat einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Duldung der Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn ohne die Einnahmen aus der Untervermietung der Hauptmieter nicht in der Lage sein wird, die monatliche Miete aufzubringen und daher Gefahr läuft, fristlos gekündigt zu werden.
2. Der Anspruch auf Duldung der Untervermietung kann auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, wenn es dem Mieter aufgrund drohender Obdachlosigkeit nicht zuzumuten ist, die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren abzuwarten.
Volltext
IMRRS 2013, 0253
Mietrecht
AG Bremen, Urteil vom 15.11.2012 - 9 C 346/12
Kommt der Mieter der turnusmäßig geschuldeten Treppenhausreinigung zum betreffenden Monatsanfang nicht nach, ist der Vermieter ohne vorangehende Fristsetzung zur entsprechenden Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters berechtigt.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0234
Mietrecht
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 181/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 0196
Mietrecht
BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 50/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 0188
Mietrecht
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2012 - 311 O 301/10
1. Führt eine Filmgesellschaft ungenehmigte Dreharbeiten auf einem Grundstück durch, steht dem Eigentümer ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.
2. Für ungenehmigte Dreharbeiten kann der Eigentümer einen Betrag in Höhe von einer Nettomonatsmiete pro Drehtag verlangen, ungeachtet einer vertraglichen Abmachung des Filmenden mit dem Mieter.
Volltext
IMRRS 2013, 0175
Mietrecht
LG Trier, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 S 44/12
Erwirbt der Mieter seine Mietwohnung, hat dieser keinen Anspruch gegen seinen früheren Vermieter auf Auskehr des gesondert ausgewiesenen und unverbrauchten Kostenansatzes für die vom früheren Vermieter geschuldete Durchführung von Schönheitsreparaturen.
Volltext
IMRRS 2013, 0174
Mietrecht
AG Itzehoe, Beschluss vom 26.04.2012 - 91 C 15/12
Liegt der Ort der Aufbewahrung der Belege zur Betriebskostenabrechnung in einer für den Mieter nicht ohne weiteres zumutbaren Entfernung und bietet deshalb der Vermieter die Einsichtnahme in Form von zu übersendenden Kopien an, trägt er die Kopier- und Versendungskosten nicht. Es bedarf auch keiner vorausgehenden Mitteilung des Vermieters über die anfallenden Kosten.
Volltext
IMRRS 2013, 0172
Mietrecht
BGH, Urteil vom 05.12.2012 - VIII ZR 74/12
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).*)
Volltext
IMRRS 2013, 0170
Mietrecht
BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit begründet worden sind, aber erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Bewilligungszeitraum.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0169
Mietrecht
LG Krefeld, Urteil vom 07.11.2012 - 2 S 23/12
Die im Mietmängel- wie im Verjährungsrecht maßgebliche tatsächliche Kenntnis von Kantenlänge bzw. Raumhöhe seiner Räume kann der Wohnraummieter erst durch Nachmessen erlangen.
Volltext
IMRRS 2013, 0161
Zwangsvollstreckung
LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0158
Mietrecht
AG Wiesbaden, Urteil vom 22.11.2012 - 911 C 1866/12
Hat der Vermieter im Falle der Vereinbarung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel die Schönheitsreparaturen zu tragen, kann er neben der Miete keinen gesonderten Zuschlag für die Schönheitsreparaturkosten vom Mieter verlangen.
Volltext
IMRRS 2013, 0150
Mietrecht
AG München, Urteil vom 06.03.2012 - 473 C 31187/11
Das "Sturmklingeln" sowie das lautstarke Übergeben von Schriftstücken an geöffneter Tür durch den Vermieter stellen keine Eingriffe in die Individual- und Intimsphäre des Mieters dar.
Volltext
IMRRS 2013, 0141
Mietrecht
AG Lörrach, Urteil vom 24.05.2012 - 4 C 50/12
1. Für die Begründung einer Eigenbedarfskündigung ist es ausreichend, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.
2. Die Eigenbedarfskündigung ist auch dann wirksam, wenn der Vermieter alleine in eine 113 m2 große Wohnung einziehen will.
Volltext
IMRRS 2013, 0133
Mietrecht
LG Detmold, Urteil vom 13.06.2012 - 10 S 211/11
Zur subjektiven Vorhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0131
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen.*)
2. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0119
Mietrecht
BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
1. Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.*)
2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels trägt diejenige Partei, die sich die Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0110
Mietrecht
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen (hier: rückwirkende Neufestsetzung der Grundsteuer durch das Finanzamt) zu laufen.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0107
Mietrecht
AG Köpenick, Urteil vom 28.11.2012 - 6 C 258/12
Wird der Müllplatz eines Wohngebäudes so verlegt, dass die Mieter jetzt erheblich längeren Weg zurücklegen müssen: ca. 165 m statt 80 m, so kann die Miete um 2,5% gekürzt werden.
Volltext
IMRRS 2013, 0040
Mietrecht
LG Wiesbaden, Urteil vom 22.06.2012 - 3 S 114/11
Übernimmt das Sozialamt die Leistungen für die Unterkunft, so handelt es nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben zur Grundsicherung wahr. Daher ist ein zögerliches Bearbeiten eines entsprechenden Antrags seitens des Sozialamtes dem Mieter nicht zuzurechnen.
Volltext
IMRRS 2013, 0039
Mietrecht
LG Hagen, Beschluss vom 19.07.2012 - 1 S 53/12
1. Die geschuldete Beschaffenheit einer Mietwohnung bemisst sich nach dem bei der Errichtung des Gebäudes bestehenden Standard.
2. Der Mieter muss für ausreichendes Lüften und Heizen der Mietwohnung sorgen.
Volltext
IMRRS 2013, 0015
Mietrecht
LG Kleve, Urteil vom 12.07.2012 - 6 S 155/11
Wird ein beiderseitiger Kündigungsausschluss im Wege einer Individualvereinbarung festgelegt, kann ein längerer Zeitraum als vier Jahre vereinbart werden, wenn es sich nicht um einen Staffelmietvertrag handelt.
Volltext
IMRRS 2013, 0012
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 12.04.2012 - 13 U 105/11
Zum Umfang der Verpflichtung desjenigen, der den Grundstücksteil mit der einzigen Messeinrichtung gemietet hat, für die Kosten der Energielieferungen aufzukommen (zugleich Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Mai 1998 - 15 U 50/97, juris).*)
Volltext
IMRRS 2013, 0006
Mietrecht
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.10.2012 - 20 C 71/12
1. Eine Abrechnung ist dann ordnungsgemäß, wenn ein juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter sie gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann.
2. Für eine formell wirksame Abrechnung sind die Gesamtkosten auch dann anzugeben, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind. Die Angabe der schon bereinigten Kosten reicht hierzu nicht, weil es für den Mieter nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.
3. Aus einer Formulierung wie "Kosten der Wartung technischer Anlagen" kann ein Mieter ohne genaue Kenntnis der im Mietobjekt vorhandenen Anlagen nicht entnehmen, welche Kosten annähernd auf ihn zukommen. Daher ist es erforderlich aber auch ausreichend, wenn eine Bezeichnung der Art der Anlagen erfolgt.
4. Die Kosten der Dachreinigung sind weder Kosten der Entwässerung noch Kosten der Hausreinigung.
Volltext
IMRRS 2013, 0002
Mietrecht
LG Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012 - 5 S 42/12
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.*)
Volltext
Online seit 2012
IMRRS 2012, 3400
Mietrecht
OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 23 U 3400/12
Hat eine Bürgschaftserlärung erkennbar den Zweck, den Vermieter dazu zu bewegen, überhaupt ein Mietverhältnis mit dem Mieter einzugehen, so ist der Sicherheitszweck auf die Verbindlichkeiten beschränkt, die zu Lebzeiten des Mieters begründet wurden.
Für die Annahme, dass auch Forderungen gegen den Rechtsnachfolger des Mieters abgesichert werden sollen, bleibt im Zweifel kein Raum.
Volltext
IMRRS 2012, 3389
Mietrecht
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 118/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3353
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 16.03.2012 - 65 S 219/10
1. Sind die Wände einer Wohnung vom Mieter farblich besonders gestaltet worden, so ist der Mieter vor der Rückgabe an den Vermieter verpflichtet, diese in neutralen Farben zu streichen.
2. Eine Gebrauchsbehinderung, die darin besteht, dass eine Wohnung in Teilen erst noch neu gestrichen werden muss, ist nicht unerheblich.
Volltext
IMRRS 2012, 3345
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3344
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3340
Mietrecht
LG München I, Urteil vom 16.05.2012 - 14 S 27322/11
1. Zur Anwendbarkeit des Münchener Mietspiegels.*)
2. Bei Mietwohnungen, die im sog. Dritten Förderweg nach § 88d WohnBauG errichtet und mit öffentlichen Darlehen gefördert wurden, handelt es sich auch dann nicht um frei finanzierten Wohnraum, wenn Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB ausdrücklich zulässig sind.*)
3. Bestimmt ein Mietspiegel, dass er für öffentlich geförderten Wohnraum nicht anwendbar ist, so führt dies zur formellen Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, wenn der Vermieter gleichwohl zur Begründung seines Zustimmungsverlangens alleine auf den Mietspiegel Bezug nimmt.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3337
Mietrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.08.2012 - 33 C 1839/12
In Frankfurt am Main stellt Fluglärm keinen Mietmangel dar; eine Minderung scheidet diesbezüglich demzufolge aus.
Volltext
IMRRS 2012, 3334
Mietrecht
OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 1350/11
Die Frage nach der Berechtigung der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit bzw. Unerschwinglichkeit für den Vermieter (Unterfall der Leistungserschwerung) ist auf der Grundlage der Regelung in § 313 Abs. 3 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu entscheiden, nicht aber anhand von § 275 Abs. 2 BGB. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist.*)
Volltext




