Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4818 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2814
KG, Beschluss vom 08.09.2010 - 12 U 194/09
1. Wird ein Atelier mit Küchenzeile sowie Bad mit Dusche, Wanne und WC als Gewerberaum vermietet, und weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, kann die Miete wegen Mangels der Mietsache um 10% gemindert sein.*)
2. Haben die Parteien einen bestimmten Standard der Stromversorgung in einem Atelier vertraglich nicht vereinbart, so bedeutet allein das Fehlen eines zweiten Stromkreises keinen Mangel der Mietsache.*)

IMRRS 2010, 2811

AG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2010 - 7 C 382/09
Behebarre Mängel haben keinen Einfluss auf die Ortsüblichkeit.

IMRRS 2010, 2801

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 16/10
Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298).*)

IMRRS 2010, 2799

OLG München, Beschluss vom 18.05.2010 - 32 W 1288/10
Erhebt der Mieter gegen eine Kündigung Klage auf Feststellung von deren Unwirksamkeit und verlangt der Vermieter widerklagend Räumung, so werden der Wert der Feststellungsklage und der Widerklage wegen § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zusammengerechnet. Dies gilt auch, wenn sich die Widerklage noch gegen weitere Bewohner richtet.*)

IMRRS 2010, 2794

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 181/09
Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10, ibr-online).*)

IMRRS 2010, 2774

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 229/09
Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne Weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt.*)

IMRRS 2010, 2773

AG Wuppertal, Beschluss vom 18.02.2010 - 44 M 1723/10
1. Gegenüber erwachsenen dritten Personen muss dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.
2. Bei der Aufnahme von Angehörigen in die Wohnung des Mieters wird man von deren eigenständigem Mitbesitz dann ausgehen können, wenn der Vermieter mit dieser Aufnahme früher einmal sein Einverständnis erklärt hat. Wenn die Aufnahme von Angehörigen hingegen ganz ohne die Erlaubnis des Vermieters geschieht, darf eigenständiger Mitbesitz nicht ohne Weiteres bejaht werden.

IMRRS 2010, 2771

BGH, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Bei einem Wohnmobil handelt es sich um eine „andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient” im Sinne von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung sein kann.

IMRRS 2010, 2770

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2010 - 63 S 493/09
Der Anspruch des Vermieters auf Duldung von Erhaltungsmaßnahmen ist ausgeschlossen, bei Schäden an Putz und Stuck von Zimmerdecken in der Wohnung, sofern der beschädigte Teil dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung entspricht.

IMRRS 2010, 2767

LG Berlin, Urteil vom 21.04.2010 - 67 S 460/09
Rechtsanwaltskosten, die aufgrund der Abwehr eines auf unwirksamer Schönheitsreparaturvereinbarung gründenden beharrlichen Renovierungsverlangen des Vemieters der Wohnung entstanden sind, können als Schadensersatzforderung gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

IMRRS 2010, 2766

AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010 - 13 C 670/10
Angemessene Beträge in Kleinreparaturklauseln sind 110,00 Euro im Einzelfall; jährlch 8% der Jahresgrundmiete, jedoch höchstens 500,00 Euro.

IMRRS 2010, 2765

LG Freiburg, Urteil vom 15.07.2010 - 3 S 102/10
Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel erbracht hat, unterliegt der kurzen Verjährung gemäß § 548 Abs. 2 BGB.

IMRRS 2010, 2731

BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 2730

BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 2711

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
Enthält der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel, ist der Grundsicherungsträger nicht gemäß § 22 SGB II zur Übernahme der Renovierungskosten verpflichtet. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundsicherungsträgers gemäß § 22 SGB II zur Übernahme von Renovierungskosten.

IMRRS 2010, 2709

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2010 - 24 W 63/10
Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.*)

IMRRS 2010, 2693

BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 326/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 2683

LG Duisburg, Urteil vom 07.09.2010 - 13 T 101/10
Die Verurteilung zur Zustimmung zu einer geringeren Mieterhöhung, als der Kläger beantragt hat, ist nicht etwas anders (alliud), sondern lediglich weniger (minus).*)

IMRRS 2010, 2679

BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 288/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 2670

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.01.2010 - 25 C 159/09
1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung setzt voraus, dass die Verstöße des Mieters in der vorhergehenden Abmahnung genau bezeichnet worden sind.
2. In normalem Umfang und bei normaler Bauweise ist es dem Mieter gestattet, gelegentlich auf dem Balkon zu grillen.

IMRRS 2010, 2668

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 14.01.2010 - 7 C 41/09
Die mit Anwaltsschreiben ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde ausgesprochene Vermieterkündigung erfüllt den Tatbestand der Verletzung des Mietvertrags und verpflichtet den Vermieter zum Ersatz der Kosten des zu seiner Abwehr vom Mieter eingeschalteten Rechtsanwalts.

IMRRS 2010, 2661

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.01.2010 - 3 C 374/09
1. Für die Ermittlung der ortsüblichen Miete ist auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens maßgebenden Erhebungszeitpunkt des Mietspiegels abzustellen.
2. Behebbare Mängel der Orientierungsmerkmale sind bei der Mieterhöhung nicht zu berücksichtigen.
3. Eine einen k-Wert von 1,8 W/qm. aufweisende Isolierverglasung ist als moderne, energieeinsparende Isolierverglasung anzusehen.
4. Gästewohnungen in einer Entfernung von 170m bzw. 250m, die in wenigen Gehminuten zu erreichen sind, sind wohnwerterhöhend.

IMRRS 2010, 2659

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 290/09
Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird. Einer dahin gehenden mietvertraglichen Abrechnungsvereinbarung bedarf es nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135).*)

IMRRS 2010, 2639

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 485/09
In einem laufenden Mietverhältnis ist ein besonderes Feststellungsinteresse des Mieters für eine Feststellungsklage, dass der Vermieter aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, zu verneinen.

IMRRS 2019, 1112

AG Salzgitter, Urteil vom 29.12.2010 - 22 C 42/10
(kein amtlicher Leitsatz)

IMRRS 2010, 2632

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.08.2010 - 7 U 82/10
1. § 548 BGB ist auch auf gesetzliche Ansprüche anzuwenden, die ein Vermieter wegen der Verschlechterung der Mietsache hat.
2. § 548 Abs. 1 BGB ist auch auf Ansprüche Dritter gegen den Mieter jedenfalls unter den einschränkenden Voraussetzungen anzuwenden, dass die Ansprüche zumindest auch in der Verschlechterung der Mietsache begründet sind und der Dritte sich entweder mit der Vermietung einverstanden erklärt hat oder mit dem Vermieter wirtschaftlich eng verflochten ist.
3. Die Eigentümer sind nach § 13 Abs. 1 WEG zur Vermietung ihres Sondereigentums berechtigt. Diese gesetzlich vorgesehene Berechtigung ist gleichsam einer Ermächtigung eines Dritten zur Vermietung seines Eigentums gleichzusetzen.
4. Der in der Wohnanlage befindliche, streitgegenständliche Personenaufzug hat ausreichenden Bezug zum vermieteten Sondereigentum.
5. Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen ausschließlich regelmäßig nur mitbenutzter Sachen des Vermieters wie Treppenhäusern, Fluren oder Eingängen verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB, selbst wenn sie nicht ausdrücklich mit vermietet sind.

IMRRS 2010, 2630

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2010 - 5 U 188/09
1. Für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform des § 550 ZPO ist nicht erforderlich, dass die entsprechende Vertragsurkunde dem Gericht vorgelegt wird.*)
2. Es reicht aus, wenn auf andere Weise - etwa durch Zeugen - feststeht, dass die Vertragsurkunde existent ist bzw. existent war und ihr wesentlicher Inhalt nachgewiesen wird.*)

IMRRS 2010, 2626

LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2009 - 63 S 470/08
Rauchen stellt einen vertragsgemäßen Mietgebrauch dar und berechtigt andere Mieter auch dann nicht zur Mietminderung, wenn der Rauch in ihre Wohnung eindringt.

IMRRS 2010, 2624

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2010 - 10 U 40/09
1. Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück genügt bereits dann der Schriftform des § 550 Satz 1 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben.
2. Demnach liegt kein Schriftformmangel vor, wenn eine Nachtragsvereinbarung lediglich die neu zu entrichtende Miete enthält, jedoch keine Begründung hierzu.
3. Das Erfordernis der Schriftform betrifft grundsätzlich sämtliche Abreden, aus denen sich nach dem Willen der Parteien der Mietvertrag zusammensetzen soll, so dass über die sog. Essentialia hinaus weitere Vertragsbestimmungen jedenfalls dann in die Urkunde aufzunehmen sind, wenn sie nach dem Willen der Parteien einen wichtigen Vertragsbestandteil bilden.
4. Eine Nachtragsvereinbarung genügt auch ohne körperliche Verbindung mit dem Ausgangsmietvertrag der Schriftform, wenn sie die Parteien bezeichnet, hinreichend deutlich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt, die geänderten Regelungen aufführt und erkennen lässt, dass es im Übrigen bei den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages verbleiben soll.
5. Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrags nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden.
6. Nach der sog. Auflockerungsrechtsprechung ist die erforderliche Einheit der Urkunde gewahrt, wenn die Zusammengehörigkeit einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde entweder durch körperliche Verbindung oder sonst in geeigneter Weise erkennbar gemacht worden ist. Letzteres kann durch fortlaufende Seitenzahlen, fortlaufende Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitliche graphische Gestaltung, inhaltlichen Zusammenhang des Textes oder vergleichbare Merkmale geschehen, sofern sich hieraus die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter zweifelsfrei ergibt.
7. Ob der Mietvertrag bereits mit der Unterzeichnung wirksam zu Stande kommt oder mangels Vollmacht des Unterzeichnenden erst noch der Genehmigung der von ihm vertretenen Partei bedarf, ist keine Frage der Schriftform, sondern des Vertragsschlusses.

IMRRS 2010, 2610

AG Bochum, Urteil vom 17.02.2010 - 67 C 65/10
Es besteht kein Unterlassungsanspruch des eine Wohnung mietenden Rechtsanwalts dahingehend, dass der Vermieter Schreiben in einem Streit über die Wohnung und deren Nutzung nicht an in der Kanzlei des Rechtsanwalts tätige Politiker adressiert oder in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten des Rechtsanwalts einlegt.

IMRRS 2010, 2607

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.02.2010 - 2-17 T 16/10
1. Die besondere Härte bei Empfängern von Grundsicherung nach SGB XII spricht nicht stets gegen eine Kontenpfändung.
2. Den Kontenschutz rechtfertigen auch nicht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, hohes Alter der Schuldnerin sowie ein zuvor von ihr verlorener Minderungsprozess.

IMRRS 2010, 2606

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 05.01.2010 - 315A C 204/09
Eine Formularklausel, die aufgrund des Verzichts auf Eigenbedarfkündigung den Vermieter unangemessen benachteiligt, ist unwirksam.

IMRRS 2010, 2535

AG München, Urteil vom 10.03.2010 - 212 C 16694/09
1. Bei einem Vertrag zwischen Vermieter und Hausverwaltung handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des Mieters.
2. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft einen Mieterwechsel und stellt dieses darauf hin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadensersatzanspruch, wenn Lebensmittel aufgrund der fehlenden Kühlung verderben.
3. Ein Anspruch gegenüber dem Stromversorger besteht dagegen nicht.
IMRRS 2010, 2531

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2010 - 22 U 142/09
1. Trägt ein Ehegatte nach dem Auszug des Partners die Mietkosten allein, so unterliegt der ihm nach § 426 I BGB zustehende Ausgleichsanspruch für eine gemeinsam angemietete Ehewohnung im Allgemeinen einer zeitlichen Beschränkung.*)
2. Dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten ist eine angemessen Überlegungsfrist zuzubilligen, ob er unter alleiniger Kostentragung in der Wohnung verbleiben möchte.*)
3. Die Pflicht des ausgezogenen Ehegatten, sich weiter an den Wohnkosten für diesen Zeitraum zu beteiligen, besteht auch dann fort, wenn sich der Partner für den Verbleib in der früheren gemeinsamen Wohnung entscheidet.*)

IMRRS 2010, 2528

AG Ludwigsburg, Urteil vom 13.04.2010 - 8 C 3212/09
Bei einem verlorenen Schlüssel und der damit einhergehenden Befürchtung, dass mit dem verloren gegangenen Schlüssel Missbrauch betrieben werden könne, erleidet die Mietsache keine Wertminderung, sodass bei einem Austausch der Schließanlage nicht auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages durch abstrakte Schadensberechnung Schadensersatz gewährt werden kann. Ein Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Ersatz der Kosten für den vollständigen Austausch der Schließanlage käme nur dann in Betracht, wenn die Schlösser wegen der Gefahr des Missbrauchs mit dem nicht zurückgegebenen Schlüssel tatsächlich ausgetauscht worden wären.

IMRRS 2010, 2506

AG Eckernförde, Urteil vom 27.04.2010 - 6 C 670/09
1. Wurde den Mietern bei Anmietung des Objekts mitgeteilt, dass das Nachbargebäude demnächst abgerissen wird, ist ein Anspruch auf Mietminderung wegen Baulärms ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn das bevorstehende Bauprojekt bei Vertragsschluss insbesondere aufgrund von Zeitungsartikeln öffentlich bekannt war. Auf die persönlich Kenntnis des Mieters kommt es nicht an.
2. Werden Zahlungstermine wiederholt überschritten, kann der Vermieter nach zwei Abmahnungen auch dann fristlos kündigen, wenn ein Fälligkeitstermin auch nur um einen einzigen Tag überschritten worden ist.

IMRRS 2010, 2505

LG Bielefeld, Urteil vom 23.09.2009 - 22 S 46/09
Die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung kann nach der Mietrechtsreform nicht mehr als ein spätere Korrekturen ausschließendes Schuldanerkenntnis oder als Verzicht auf Einreden verstanden werden.

IMRRS 2010, 2500

KG, Urteil vom 28.06.2010 - 8 U 167/09
1. Die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft.*)
2. Im zweiten Rechtszug ist eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr möglich.*)

IMRRS 2010, 2497

LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2010 - 311 S 107/09
Der Insolvenzverwalter ist weder gesetzlicher Vertreter des Schuldners noch dessen Erfüllungsgehilfe. Eine Wohnraumkündigung wegen ausstehendem Mietzins infolge Lastschriftwiderrufs des Insolvenzverwalters ist unbegründet, da den Mieter kein Verschulden trifft.*)

IMRRS 2010, 2496

AG Nürtingen, Urteil vom 05.05.2010 - 42 C 2304/09
Wird Mietsicherheit durch Verpfändung eines Sparguthabens geleistet, hat der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs kein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Schadensersatzansprüche. Er kann statt dessen aus dem Pfandrecht unmittelbar vorgehen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts vier Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses, ohne das bislang über die Kaution abgerechnet wurde, ist jedenfalls treuwidrig.*)

IMRRS 2010, 2493

LG Hagen, Urteil vom 07.05.2010 - 1 S 13/10
1. Die wiederholte Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt den Vermieter nach Abmahnung auch dann zur Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Fälligkeitstermine nur um einige Tage überschritten worden sind.
2. Das Vorhandensein von Mängeln in der Wohnung entbindet den Mieter nicht von der Pflicht, die ggf. geminderte Miete fristgerecht zu zahlen.
3. Bei nachgewiesener Zusendung eines Briefes per Einschreiben reicht ein pauschales Bestreiten des Empfängers, das Schreiben nicht erhalten zu haben, nicht aus.

IMRRS 2010, 2491

AG Kiel, Urteil vom 18.05.2010 - 108 C 567/09
Ein Mieterhöhungsverlangen muss gegenüber allen Mietern einer Wohnung abgegeben werden, auch wenn sich die Mieter gegenseitig eine Empfangsvollmacht erteilt haben.*)

IMRRS 2010, 2477

OLG München, Urteil vom 02.06.2010 - 7 U 5590/09
1. Haben die Parteien einer Vereinbarung, in der sich die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland) verpflichtete für das ihr zustehende Recht, Mietwohnungen der Klägerin mit von ihr benannten Bundesbediensteten zu reduzierten Mietzinsen zu belegen, der Klägerin Mietzuschüsse zu gewähren, auch nach Ablauf der vertraglichen "Mindestlaufzeit" das Vertragsverhältnis dergestalt fortgesetzt, dass die Beklagte das Belegungsrecht weiter ausübte und die Klägerin die Wohnungen an die benannten Mieter zu reduzierten Mietzinsen vermietete, stehen dieser die vereinbarten Mietzuschüsse gegen die Beklagte weiter zu.*)
2. Auch wenn die Klägerin über einen längeren Zeitraum (hier: 8 ½ Jahre) die ihr zustehenden Zuschüsse nicht einforderte, kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf eine Verwirkung der nicht verjährten Ansprüche berufen (§ 242 BGB).*)
3. Mit der fortlaufenden Ausübung des Besetzungsrechts durch die Beklagte ist die Pflicht zur Zuschusszahlung jeweils neu entstanden bzw. wurde bei Fortdauer des Mietverhältnisses der Zuschuss quartalsmäßig zur Zahlung fällig. Eine Verwirkung von Ansprüchen mit ihrem Entstehen bzw. mit Fälligwerden kommt bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht in Betracht.*)

IMRRS 2010, 2475

AG Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Es stellt keinen Mangel der Mietwohnung dar, wenn wegen des Einbaus moderner Fenster im Altbau ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung besteht. Der Mieter muss sich auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf einstellen. Heizt und lüftet er nicht ausreichend und kommt es deswegen zur Schimmelbildung, handelt er fahrlässig und ist zum Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter muss auf die Notwendigkeit und den Umfang des notwendigen Heizens und Lüftens nicht hinweisen. Dieses Wissen kann der Vermieter als allgemein bekannt voraussetzen. Kein Schadensersatzanspruch besteht wegen der Einholung eines Privatgutachtens während eines laufenden Zivilprozesses, in dem über die nämliche Fragestellung gestritten wird. Der Vermieter hat gegen den Mieter Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung durch den Mieter.*)

IMRRS 2010, 2474

VG Neustadt, Urteil vom 07.06.2010 - 4 K 311/10
Ein Gebührenbescheid, der neben der Festsetzung einer Gebühr eine Zahlungsaufforderung enthält, setzt sich aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten zusammen. Haften Mieter und Grundstückseigentümer für Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner, kann der Eigentümer ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden, nachdem der vorrangig herangezogene Mieter seiner Zahlungspflicht aus dem bestandskräftigen Gebührenbescheid nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Mieter und Behörde wirkt als andere Tatsache im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 3 AO nur für den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintritt. Im Anfechtungsprozess des Grundstückseigentümers gegen seine eigene Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren wird die ihm gegenüber ergangene Zahlungsaufforderung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Mieter nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf die Gebührenschuld (teilweise) geleistet hat.*)

IMRRS 2010, 2473

KG, Beschluss vom 17.06.2010 - 12 U 51/09
1. Bei Vorliegen eines Mischmietverhältnisses (hier: Mietgegenstand "Gewerbefläche im VHS/1. OG/rechts mit einer Gesamtfläche von ca. 159 qm" und Mietzweck "Betrieb einer Naturheilpraxis sowie einer Heilpraktikerschule sowie zu Teilen zu Wohnzwecken") richtet sich die Einordnung als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis danach, in welchem Bereich das Mietverhältnis nach dem vereinbarten Vertragszweck und den Umständen des Einzelfalls seinen Schwerpunkt hat; steht im Vordergrund die Vermietung zu Zwecken, die keinen Wohnraumcharakter haben, ist allgemeines Mietrecht maßgeblich.*)
2. Ist dem Mieter bei vorbehaltloser Annahne der Mietsache der Mangel (hier: Geräuschbelästigung) bekannt, kann er aus diesem Mangel keine Rechte herleiten, § 536 b Satz 3 BGB.*)
3. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand; daher hat er auch Umbauten (hier: Verbreiterung einer Tür) zu beseitigen, selbst wenn der Vermieter mit dem Umbau konkludent einverstanden war.*)

IMRRS 2010, 2472

AG Hagen, Urteil vom 17.06.2010 - 10 C 155/09
Eine "Limited" nach Gründungsrecht der Isle of Man wird bei Geschäftstätigkeit in Deutschland als Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Ein Mieter, dessen Mietverhältnis nach § 366 BGB mit der Ltd. begründet worden ist, gerät erst dann in Verzug, wenn ihm die ausländischen Rechtsverhältnisse nachvollziehbar und prüffähig auf deutsch erläutert worden sind (Fortsetzung von OLG Hamburg 11 U 231/04, NZG 2007, 597 ff.)*)

IMRRS 2010, 2453

LG Bonn, Beschluss vom 09.07.2010 - 6 T 144/10
Hat der Mieter nicht selbst alles ihm obliegende getan, um pünktliche Mietzahlung durch die ARGE zu gewährleisten, kann er sich auf Unpünktlichkeit der Zahlungen der ARGE nicht berufen, kommt vielmehr dadurch in Verzug.*)

IMRRS 2010, 2452

AG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 31 C 321/09
Kommen die Mieter mit der Räumung und Herausgabe der Wohnung an den Vermieter unstreitig in Verzug, erhebt der Vermieter hiernach dann (nach Ablauf einer weiteren Frist) eine Räumungs- und Herausgabeklausel und räumen die Mieter erst danach im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit des Verfahrens die Wohnung, haben die Mieter die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 III S. 3 ZPO zu tragen, wenn der Vermieter die Klage zurück nimmt.*)

IMRRS 2010, 2451

AG Gummersbach, Urteil vom 12.07.2010 - 10 C 172/09
Erstattet der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Betrugs und wird dieses Verfahren gemäß § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so kann dies einen Kündigungsgrund für den Vermieter gemäß § 573 II Nr. 1 BGB darstellen.*)
