Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5053 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 2531
Mietrecht
AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 223 C 26/11
1. Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle über einen kurzen Umweg - der vorliegend über die am Rheinauhafen befindliche Drehbrücke möglich ist - gewährleistet ist. Bei einer auf einer Halbinsel gelegenen Wohnung handelt es sich dabei zwar um einen lästigen Zustand, jedenfalls aber nicht um eine gravierende Beeinträchtigung der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten als Wohnung.
2. Eine Minderung aufgrund des ruhenden und fließenden Schiffsverkehrs auf dem Rhein und der davon ausgehenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen tritt nicht ein. Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Immissionen von Frachtschiffen kommen kann, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen.
3. Trifft ein vom Vermieter eingeschalteter Makler im Vorfeld des Vertragsabschlusses dem Mieter gegenüber bestimmte telefonische Äußerungen bezüglich des Mietobjekts, so werden diese nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Makler am Telefon eindeutig einen rechtsverbindlichen Willen äußert, der dem Vermieter zurechenbar ist.
4. Eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn nach der erfolgten Beweisaufnahme für die Richtigkeit des Parteivortrages keine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.
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IMRRS 2011, 2524
Mietrecht
AG Kehl, Urteil vom 23.09.2011 - 3 C 20/10
Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Zugang zu den Messeinrichtungen von Verbrauchsstoffen (hier Wasserzähler), über die nach § 556 Abs. 3 BGB abzurechnen ist. Er kann deshalb Mietzahlungen nicht nach § 273 BGB zurückhalten, wenn ihm der Zugang vom Vermieter verweigert wird.*)
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IMRRS 2011, 2513
Zwangsvollstreckung
OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 1 W 1193/11
1. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Kollegialgericht unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
2. Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Räumungsurteils, ist die einstweilige Verfügung nicht das geeignete Instrument, da sonst eine endgültige Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung herbeigeführt würde.
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IMRRS 2011, 2406
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2011 - 24 U 121/10
1. Eine unter Mitwirkung des Mieters durch Rechtsgeschäft vereinbarte Auswechslung des Vermieters lässt die Bürgenhaftung für Verbindlichkeiten des Mieters unberührt.*)
2. Der bisherige Vermieter verliert durch den Eintritt des neuen Vermieters die Gläubigerstellung aus dem Bürgschaftsvertrag.*)
3. Tritt der neue Vermieter seine Bürgschaftsforderung erst im zweiten Rechtszug an den früheren Vermieter ab, so liegt eine an § 533 ZPO zu messende Klageänderung vor.*)
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IMRRS 2011, 2405
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2011 - 24 U 6/10
1. Da der Hauptvermieter keine Vertragsbeziehungen zu den Untermietern unterhält, bleibt die Beendigung des Hauptmietverhältnisses grundsätzlich ohne Einfluss auf den Bestand der Untermietverhältnisse.*)
2. Das Verfahren der Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Kläger und Berufungskläger kein Interesse mehr an einer sachlichen Entscheidung über seinen im Berufungsrechtszug zunächst weiterverfolgten Klageantrag hat und deshalb den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt erklärt hat.*)
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IMRRS 2011, 2404
Mietrecht
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 W 14/11
Der Senat schließt sich der Ansicht anderer Oberlandesgerichte an, wonach bei einer Klage auf künftige Nutzungsentschädigung weder § 41 GKG noch § 9 Satz 1 ZPO für die Streitwertbemessung maßgeblich sind, sondern § 3 ZPO. Diesen zugrunde gelegt, sind aber die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen, hier die durchschnittliche Dauer des Erkenntnisverfahrens und die voraussichtliche Dauer bis zur Räumung.*)
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IMRRS 2011, 2397
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - 24 U 109/10
Das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist weder dafür bestimmt noch dazu geeignet, das Unternehmerrisiko des Mieters einseitig zu Lasten des Vermieters zu verändern (hier Umsatzrückgang im Ladenlokal des Mieters).*)
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IMRRS 2011, 2396
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2010 - 24 U 65/10
1. Es stellt einen erheblichen Mangel einer vermieteten Gaststätte dar, wenn sie in den Monaten August und September nicht ausreichend beheizt werden kann.*)
2. Der Vermieter kann ein etwaiges Recht, die Heizleistung wegen bestehender Mietrückstände zu verweigern, nicht nachträglich im Rechtsstreit erstmals mit Erfolg zu seiner Rechtfertigung geltend machen.*)
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IMRRS 2011, 2393
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010 - 24 U 66/10
1. Feststellungen zur Sittenwidrigkeit des Mietzinses sind bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu treffen.*)
2. Im gewerblichen Mietrecht ist ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung anzunehmen, wenn die vereinbarte Miete den verkehrsüblichen Mietwert eines vergleichbaren Mietgrundstücks um etwa das Doppelte überschreitet.*)
3. Im gewerblichen Mietrecht fehlt es regelmäßig an einer strukturellen Verhandlungsunterlegenheit, so dass der benachteiligte Vertragsteil zum wucherähnlichen Geschäft die Umstände darlegen und notfalls beweisen muss, die seine Unterlegenheit bei Vertragsschluss begründeten, sowie darlegen und notfalls beweisen muss, dass der andere Vertragsteil das erkannt und für sich zum Vorteil ausgenutzt hat.*)
4. Es führt nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, sondern fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters, wenn auf der Grundlage struktureller Marktveränderungen nach Vertragsschluss eine Mietpreisentwicklung einsetzt, die sich negativ auf seine Konkurrenzfähigkeit auswirkt.*)
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IMRRS 2011, 2392
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011 - 24 U 102/10
Täuscht der Mieter dem Vermieter einen von diesem zu verantwortenden Mangel der Mietsache vor, der zudem zur Verletzung eines Dritten geführt hat, obwohl der Mieter selbst oder mit seinem Wissen jener Dritte die Beschädigung verursacht haben kann, kann das Mietverhältnis nachhaltig zerrüttet werden und der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.*)
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IMRRS 2011, 2390
Mietrecht
LG Köln, Urteil vom 08.07.2011 - 10 S 9/11
1. Der Mieter eines Einfamilienhauses ist ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag nicht zur Nutzung von Garten- und sonstigen Außenflächen berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn diese Bereiche dem Mietobjekt optisch zuzuordnen sind und andere Nutzungsberechtigte hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
2. Die Dekoration der Hausfassade eines Einfamilienhauses gehört im Bereich mit-vermieteter Außenflächen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt nicht, wenn diese Flächen auch Dritten zum Gebrauch überlassen worden sind.
3. Die Verwendung von Dübeln und Schrauben zur Anbringung der Dekoration stellt eine lediglich unerhebliche Substanzverletzung am Eigentum des Vermieters dar.
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IMRRS 2011, 2389
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - V ZB 9/11
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.*)
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IMRRS 2011, 2260
Mietrecht
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
Ein Mieterhöhungsbegehren ist nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat.*)
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IMRRS 2011, 2259
Mietrecht
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 317/10
Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.*)
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IMRRS 2011, 2205
Mietrecht
LG Kiel, Beschluss vom 22.12.2010 - 1 S 210/10
1. Bei der Frage, ob ein formularmäßiger Kündigungsverzicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist, weil er den Mieter den Umständen nach entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist eine Interessenabwägung der Mietvertragsparteien vorzunehmen (vgl. BGH, IMR 2009, 372).
2. Für die Entscheidung, ob unangemessene Benachteiligung vorliegt, ist maßgeblich, ob der Vermieter, dem die "Zweckbindung" des Mietverhältnisses auf Seiten der Mieter - Anmietung der Wohnung zum Zwecke der Ausbildung ihrer Tochter zur PTA - bekannt ist, dennoch einseitig sein Interesse an einer mittel- bis langfristigen Kontinuität des Mietverhältnisses durchsetzen will.
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IMRRS 2011, 2201
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 03.12.2010 - 63 S 42/10
1. Ein Mangel der Mietsache iSd § 536 I BGB liegt vor, wenn der Mieter wesentliche Anteile der Wandflächen seiner Wohnung in keiner Weise mechanisch bearbeiten darf, weil sie Asbestfasern enthalten, welche widrigenfalls freigesetzt würden.
2. Eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung iSd § 536 I 3 BGB ist anzunehmen, wenn der Mieter einen Anteil der Wände i. H. von 30% der Gesamtwandfläche nur eingeschränkt nutzen darf, weil ihm im Übrigen eine hinreichende Einrichtungs- und Gestaltungsmöglichkeit zusteht.
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IMRRS 2011, 2186
Mietrecht
BGH, Urteil vom 27.07.2011 - VIII ZR 316/10
§ 556 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zwecke der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen.*)
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IMRRS 2011, 2164
Wohnraummiete
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - VIII ZR 310/10
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandhaltung- und Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, ordnungsgemäß installierte Kohleöfen in der Wohnung des Mieters ohne besonderen Anlass einer regelmäßigen Kontrolle, etwa im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Wandanschlüsse, zu unterziehen.
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IMRRS 2011, 2009
Mietrecht
BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 349/10
Auf Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einer Eigentumswohnung wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums findet die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 1 BGB keine Anwendung.*)
IMRRS 2011, 1997
Mietrecht
AG München, Urteil vom 25.06.2010 - 412 C 25702/09
1. Wer in einer Wohnanlage lebt, in der es auch ein Hotel gibt, muss mit Renovierungsarbeiten und Erweiterungen des Hotels rechnen.
2. Neue Geruchs- und Geräuschbelästigungen können allerdings einen Mangel darstellen.
3. Kinderlärm berechtigt nicht zur Minderung.
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IMRRS 2011, 1987
Mietrecht
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28.05.2010 - 6a S 126/09
Auch nach der Liberalisierung des Briefmarkts ab dem Jahr 2007 ist der Vermieter, der seinen Mietern bisher Briefkästen im Hausflur eines Mietobjekts zur Verfügung gestellt hat, nicht verpflichtet, nunmehr neue Briefkästen im Außenbereich eines Mietobjekts anzubringen.
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IMRRS 2011, 1973
Mietrecht
LG Bonn, Beschluss vom 03.06.2011 - 6 T 109/11
1. Die Nichtzahlung auf ein rechtskräftiges Urteil ist nur dann eine zur Kündigung berechtigende Vertragsverletzung, wenn eine Forderung aus dem Vertrag tituliert ist.
2. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob sich die Rechtskraftwirkung auch auf den Rechtsgrund erstreckt, was jedenfalls bei einem Versäumnisurteil grundsätzlich nicht anzunehmen ist.
3. Der Vermieter muss daher, wenn er die Kündigung wegen Zahlungsverzugs auf eine per Versäumnisurteil titulierte Forderung stützt, im Räumungsprozess darlegen und beweisen, dass seine Forderung berechtigt ist.
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IMRRS 2011, 1969
Mietrecht
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 U 49/11
Erteilt der Vermieter sein Einverständnis mit der Verlängerung der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist ausdrücklich zum Zwecke des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, fehlt es an dem für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache erforderlichen Rücknahmewillen.*)
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IMRRS 2011, 1967
Mietrecht
AG Hamburg, Urteil vom 28.02.2011 - 910 C 117/10
Die Überschreitung der Bleikonzentration im Wasser stellt einen Mangel dar, der zu einer Minderung führt. Das Ablaufenlassen des Wassers als Methode zur Verringerung der Bleikonzentration mag über einen Zeitraum von wenigen Sekunden zumutbar sein, für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten gilt dies jedoch bei weitem nicht mehr. Einen derart langen Zeitraum das Wasser ablaufen zu lassen, bedeutet für den Mieter nicht nur einen nicht zu rechtfertigenden Zeitaufwand, sondern auch eine Verschwendung von Trinkwasser, die sowohl aus umweltbelastenden aber auch aus finanziellen Aspekten dem Mieter nicht zumutbar ist.
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IMRRS 2011, 1911
Mietrecht
BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1867
Immobilien
LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10
Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)
IMRRS 2011, 1863
Mietrecht
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor - noch unter der Geltung des § 572 BGB a.F. - weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639 unter II 2b).*)
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IMRRS 2011, 1862
Mietrecht
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.*)
2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten über- steigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag ge- zahlt hat.*)
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IMRRS 2011, 1856
Mietrecht
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 13.01.2011 - 8 C 66/10
1. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs, da seine Mutter momentan eine viel zu große und teure Wohnung bewohne, unter genauer Angabe der Flächen der betreffenden Wohnungen, so genügt dies den formellen Anforderungen des § 573 Abs. 3 ZPO, auch wenn weder der Name noch das Alter der Mutter im Kündigungsschreiben genannt wird.
2. Die Anbietpflicht des Vermieters umfasst nur vergleichbare Wohnungen in demselben Haus, in dem sich die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung befindet. Die erstreckt sich nicht auf andere Wohnungen des Vermieters.
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IMRRS 2011, 1851
Mietrecht
BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 226/09
Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung zum Zweck der Veräußerung einer im vermieteten Zustand unrentablen und nicht oder nur unter erheblichem Preisabschlag verkäuflichen Immobilie.*)
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IMRRS 2011, 1840
Mietrecht
AG Wedding, Urteil vom 06.01.2011 - 8b C 25/09
1. Der Vermieter kann eine Müllabwurfanlage einseitig stilllegen, sofern er sich im Mietvertrag vorbehalten hat, die Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen zu ändern.
2. Bei der Zumutbarkeit der Stilllegung ist nicht auf behinderte Menschen, sondern auf den "Durchschnittsmieter" abzustellen.
3. Dementsprechend kann ein gehbehinderter Mensch, der seinen Müll nicht selbständig außerhalb des Gebäudes entsorgen kann, nach der Stilllegung die Kosten für einen Pflegedienst, der die Müllentsorgung für ihn nun kostenpflichtig durchführt, nicht vom Vermieter ersetzt verlangen.
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IMRRS 2011, 1839
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 20.06.2011 - 67 S 88/11
1. Der Vermieter kann eine Müllabwurfanlage einseitig stilllegen, sofern er sich im Mietvertrag vorbehalten hat, die Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen zu ändern.
2. Bei der Zumutbarkeit der Stilllegung ist nicht auf behinderte Menschen, sondern auf den "Durchschnittsmieter" abzustellen.
3. Dementsprechend kann ein gehbehinderter Mensch, der seinen Müll nicht selbständig außerhalb des Gebäudes entsorgen kann, nach der Stilllegung die Kosten für einen Pflegedienst, der die Müllentsorgung für ihn nun kostenpflichtig durchführt, nicht vom Vermieter ersetzt verlangen.
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IMRRS 2011, 1831
Mietrecht
BGH, Urteil vom 18.05.2011 - VIII ZR 240/10
1. Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen.*)
2. Das Gleiche gilt für in der Abrechnung zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen oder den Ansatz von Soll- statt Ist-Vorauszahlungen.*)
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IMRRS 2011, 1761
Mietrecht
BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 204/10
Zur Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete, in dem der Monat, ab dem die erhöhte Miete geschuldet ist, nicht genannt ist.*)
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IMRRS 2011, 1736
Mietrecht
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 16.02.2011 - 531 C 341/10
1. Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich dulden, d.h. nach vorheriger Ankündigung den Zutritt zur Wohnung und den vorgeschriebenen Einbauorten (Zimmern) gestatten und die Montage hinnehmen.
2. Der Mieter muss die Dispositionsbefugnis des Vermieters akzeptieren und kann nicht durch vorauseilenden Gehorsam und Einbau eigener Geräte letztlich in die Verwaltungspraxis des Vermieters eingreifen.
3. Der Vermieter ist auch berechtigt, alle - unabhängig von der derzeitigen Nutzung - als Schlaf- und Kinderzimmer nutzbaren Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
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IMRRS 2011, 1718
Leasing und Erbbaurecht
LG Darmstadt, Beschluss vom 07.06.2011 - 7 T 5/11
Wenn der Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters Räumungsklage erhebt und der Mieter nach Eingang der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung der Klage an ihn, sämtlichen Rückstand ausgleicht und der Vermieter daraufhin die Klage zurücknimmt, muss der Mieter die Kosten der Räumungsklage tragen.
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IMRRS 2011, 1716
Mietrecht
AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 30.03.2011 - 20 C 163/10
1. Im Rahmen der bestehenden Obhutspflichten ist es bei laufendem Mietvertrag trotz vorzeitigen Auszugs Aufgabe des Mieters, für ausreichenden Frostschutz zu sorgen.
2. Er hat jedenfalls bei extremer Kälte zumindest alle zwei Tage nach dem Rechten zu schauen oder sicherzustellen, dass nach dem Rechten geschaut wird.
3. Der Mieter kann sich nicht auf einen Mietminderungsanspruch berufen, wenn er selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass das gemietete Objekt nicht mehr bewohnbar ist.
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IMRRS 2011, 1702
Mietrecht
LG Neubrandenburg, Urteil vom 17.11.2010 - 12 S 9/10
Eine Verbrauchserfassung ist nicht ordnungsgemäß duchgeführt worden, wenn nur ein Bruchteil der verbrauchten Wärme an den Heizkörpern des Gebäudes erfasst wird. Die Heizkosten sind dann insgesamt nach Fläche abzurechnen und der auf den Wohnungsmieter entfallende Anteil um 15 % zu kürzen.
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IMRRS 2011, 1699
Mietrecht
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 227/10
1. Die Auslegung eines Mietspiegels (§ 558a Abs. 2 Nr. 1, §§ 558c, 558d BGB) unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung.*)
2. Zur Auslegung des Mietspiegels 2007 der Stadt Regensburg.*)
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IMRRS 2011, 1695
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
1. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.*)
2. Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.*)
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IMRRS 2011, 1680
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - VIII ZR 265/10
Sämtliche Ansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses im Hinblick auf eine später als unwirksam erkannte Renovierungsklausel vorgenommen hat, verjähren gemäß § 548 Abs. 2 BGB. Dies gilt für einen Bereicherungsanspruch ebenso wie für einen etwaigen Schadensersatzanspruch des Mieters.
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IMRRS 2011, 1620
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 15.03.2011 - 65 S 283/10
Rückgewährverpflichtung des Verkäufers gemäß § 566a S. 2 BGB trotz Rückzahlung der Kaution an den Mieter anlässlich der Veräußerung des Mietobjekts.*)
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IMRRS 2011, 1611
Mietrecht
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011 - 13 U 211/10
Zur deliktischen Haftung des Sicherungseigentümers bei Verletzung von Verkehrspflichten zum Schutz des vorrangigen Vermieterpfandrechts eines Dritten.*)
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IMRRS 2011, 1610
Mietrecht
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.02.2011 - 13 U 211/10
Zur deliktischen Haftung des Sicherungseigentümers bei Verletzung von Verkehrspflichten zum Schutz des vorrangigen Vermieterpfandrechts eines Dritten.*)
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IMRRS 2011, 1609
Mietrecht
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 146/10
Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen.*)
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IMRRS 2011, 1561
Mietrecht
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung.*)
IMRRS 2011, 1550
Mietrecht
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010 - 55 C 7723/10
Die Betätigung von Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Dem Benutzer einer Wohnung ist nicht vorzuschreiben, um wie viel Uhr er seine Räume verdunkelt.
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IMRRS 2011, 1510
Mietrecht
LG Essen, Urteil vom 17.02.2011 - 10 S 344/10
Es stellt unabhängig davon, ob der Mieter wirksam zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet worden ist, eine Vertragsverletzung dar, wenn er das Mietobjekt in einem farblichen Zustand zurückgibt, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, so dass eine Neuvermietung der Räume in dem geschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist.
IMRRS 2011, 1503
Mietrecht
KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 W 41/10
§ 41 Abs. 1 GKG kommt bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Parteien letztlich über das Bestehen oder den Fortbestand des zugrunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Denn der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich hier rückständige und zukünftige Geldforderungen des Vermieters. Aus diesem Grund fällt die Leistungsklage des Vermieters nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG .*)
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IMRRS 2011, 1498
Mietrecht
KG, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 U 172/10
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einen Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt.*)
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