Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4818 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1818
BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09
Ein gestellter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst bereits den sich erst nachfolgend während des Leistungsbezugs ergebenden Bedarf. Mit der Vorlage einer Nebenkostenabrechnung bei der ARGE konkretisiert der bedürftige Mieter seinen Bedarf und beantragt keine vom ursprünglichen Antrag nicht erfasste Leistung. Allein der Umstand, dass der bedürftige Mieter die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf des Fälligkeitsmonats bzw. einer durch den Vermieter gesetzten Frist begleicht oder an die ARGE zur Ausgleichung weiterreicht, führt nicht dazu, dass es sich nicht mehr um einen aktuellen Bedarf, sondern um Schulden des bedürftigen Mieters handelt, die durch die ARGE nur als Darlehen übernommen werden können.

IMRRS 2010, 1746

AG Siegburg, Beschluss vom 09.04.2010 - 113 C 163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1745

AG Siegburg, Beschluss vom 06.01.2010 - 113 C 163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1744

AG Siegburg, Beschluss vom 22.10.2009 - 113 C 163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1726

AG Potsdam, Urteil vom 28.01.2010 - 26 C 315/09
1. Ein nach abschließender Begehung und Besichtigung des Mietobjekts erstelltes Abnahmeprotokoll fasst zusammen, ob und ggf. welche Mängel zurückblieben. Ergeben sich bei der Besichtigung keine Beanstandungen und vermerkt der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts, akzeptiert er den Zustand als vertragsgemäß.
2. Unerheblich ist hierbei, dass für die Beklagte der Hausmeister die Abnahme vorgenommen hat.

IMRRS 2010, 1720

KG, Beschluss vom 04.05.2010 - 6 U 174/09
Die von dem zur Räumung verurteilten Mieter gem. § 711 S. 1 ZPO zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistete Sicherheit soll nicht nur die Räumung der Wohnung als solche gewährleisten, sondern darüber hinaus auch mögliche Erfüllungs- und Verzögerungsschäden abdecken; sie steht dem Vermieter daher sowohl zum Ausgleich der in dem Zeitraum zwischen Erlass des Räumungsurteils und der tatsächlichen Herausgabe der Wohnung nicht gezahlten Nutzungsentschädigung, als auch des durch Verletzung der Pflicht zur vollständigen und ordnungsgemäßen Herausgabe der Wohnung entstandenen Schadens zur Verfügung.*)

IMRRS 2010, 1704

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 10 W 143/09
1. Zur Auslegung eines Gerichtsvollzieherauftrags.*)
2. Dem Vollstreckungsgläubiger bleibt es bei einem Auftrag zur Räumungsvollstreckung unter gleichzeitiger Geltendmachung des Vermieterpfandrechts unbenommen, zugleich hinsichtlich der Anwaltskosten im Wege der Mobiliarvollstreckung vorzugehen.*)

IMRRS 2010, 1703

LG Berlin, Urteil vom 01.02.2010 - 12 O 509/09
Äußert sich der Mieter nach Vertragskündigung nicht auf eine Räumungsanfrage des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist, so hat der Mieter keinen Anlass zur erhebung einer Klage auf künftige Räumung gegeben.

IMRRS 2010, 1699

AG Leipzig, Urteil vom 07.05.2010 - 163 C 3357/10
1. Durch die Schlüsselübergabe wird unmittelbarer Besitz an der Wohnung eingeräumt.
2. Der Mieter kann sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Entzug des Besitzes wehren.

IMRRS 2010, 1694

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010 - 3 U 108/09
1. Zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht (§ 80 ZPO) und zur Heilung etwaiger Mängel einer Klageerhebung (§ 89 Abs. 2 ZPO).
2. Teilzahlungen des Mieters ohne ausdrücklich oder konkludente Tilgungsbestimmungen, wie hier, sind gemäß § 366 Abs. 2 BGB vorrangig auf die Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen, denn der Vorschussanspruch ist weniger gesichert als der Anspruch auf die Grundmiete, weil der Vermieter ihn nach Abrechnungsreife nicht mehr geltend machen kann (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 563 m.w.N.).
3. Der Vermieter benötigt zum Abschluss eines Mietvertrages weder Eigentum noch Besitz an der vermieteten Sache. Nach § 535 Abs. 1 S. 1 BGB hat er dem Mieter lediglich den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Wie er dies bewerkstelligt, fällt allein in sein Beschaffungsrisiko und etwaige entgegenstehende Rechte Dritter führen als Rechtsmangel nach § 536 Abs. 3 BGB erst dann zu einer Gebrauchsentziehung, wenn der Dritte seine Rechte so geltend gemacht, dass der Gebrauch der Mietsache durch den Mieter beeinträchtigt wird (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 536, Rn. 29 m.w.N.).
4. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis setzt einen Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserhebliche Punkte voraus, die die Parteien durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehenden Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 781, Rn. 3 m.w.N.).

IMRRS 2010, 1679

AG Freiburg, Urteil vom 05.03.2010 - 6 C 4050/09
Dem Mieter steht ein Bereicherungsanspruch vor, sofern er aufgrund einer unerkannt unwirksamen Renovierungsklausel Schönheitsreparaturen ausgeführt hat.

IMRRS 2010, 1634

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - VIII ZR 184/09
Ein bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsfortsetzung ist wirksam; eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020).*)

IMRRS 2010, 1585

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
1. Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Wohnung der Preisbindung unterliegt und erweist sich diese Annahme als unzutreffend, so ist der Mietvertrag wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage den veränderten Verhältnissen anzupassen.
2. Hat der Vermieter in einem solchen Fall die Miete nach den §§ 8a, 10 WoBindG erhöht, so ist die Mieterhöhung unwirksam. Der Mieter kann die Differenz zwischen der gezahlten höheren Kostenmiete und der nach der Vertragsanpassung geschuldeten niedrigeren Vergleichsmiete zurückverlangen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Erhöhungsbeträge steht dem Mieter dagegen nicht zu.

IMRRS 2010, 1583

AG München, Urteil vom 16.10.2009 - 423 C 34037/08
1. Eine Überwachung des Hauseingangs mit Hilfe von Videokameras stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.
2. Allenfalls wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Vermieters erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern ist, wäre ein solch schwerwiegender Eingriff gerechtfertigt.

IMRRS 2010, 1582

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 185/09
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte.*)

IMRRS 2010, 1531

AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010 - 6 C 598/08
Zu der Frage, ob der Mieter wegen Schnarch-Geräuschen des Nachbarn kündigen oder die Miete mindern kann.

IMRRS 2010, 1524

LG Krefeld, Urteil vom 10.03.2010 - 2 S 68/09
Die Erlaubnis für ausländische Mieter, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Rundfunkprogramme aufzustellen, kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn dieser eine Gemeinschafts-Satellitenanlage bereitstellt, die demselben Zweck dient.

IMRRS 2010, 1514

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZA 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1495

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1473

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 131/09
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mangelbeseitigung ungeeignet sind.*)
2. Zum Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der "Opfergrenze" für den Vermieter (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 342/03, IBR 2006, 54 = NJW 2005, 3284).*)

IMRRS 2010, 1472

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 6/09
Die Rechtskraft der gegen den Mieter ergangenen Entscheidung über den Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 546 Abs. 1 BGB hat hinsichtlich der Frage der Beendigung des Mietverhältnisses keine Bindungswirkung für eine nachfolgende Entscheidung über den gegen den Dritten gerichteten Rückgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - XII ZR 178/03, NJW-RR 2006, 1385).*)

IMRRS 2010, 1470

AG Hamburg, Urteil vom 04.08.2009 - 49 C 100/08
1. Auch ein Arbeitszimmer kann unter Eigenbedarf fallen.
2. Zur Frage, was für eine Familie mit konkreten Kinderwunsch überhöhter Eigenbedarf wäre.
3. Ein Umzug ist einem Mieter im Seniorenalter zumutbar.

IMRRS 2010, 1448

LG Lübeck, Urteil vom 27.06.2008 - 1 S 97/07
1. Verbietet der Formularmietvertrag bei Schönheitsreparaturen eine Abweichung von der üblichen Ausführungsart, so führt dies zur vollumfänglichen Unwirksamkeit der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
2. Es wäre eine Überinterpretation des Übergabeprotokolls, wenn man es im Sinne einer Bestandsaufnahme und als rechtsverbindliche Erklärungen über den Zustand der übergebenen Mietsache und einzelner Teile hiervon werten wollte.

IMRRS 2010, 1443

AG Darmstadt, Beschluss vom 11.01.2010 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IMRRS 2010, 1442

AG Darmstadt, Beschluss vom 01.12.2009 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IMRRS 2010, 1436

LG Darmstadt, Beschluss vom 08.02.2010 - 19 T 8/10
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IMRRS 2010, 1434

BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Der Vermieter ist nicht daran gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen.*)

IMRRS 2010, 1424

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 80/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1403

KG, Beschluss vom 01.02.2010 - 8 W 6/10
Im Fall der uneinheitlichen Aufteilung einer Wohnung (Zimmer der Nachbarwohnung wird zugeordnet) kann nach Auslegung des nach Ausübung des Vorkaufsrechts geschlossenen Vertrags zwischen Mieter und Vermieter das betreffende Zimmer schuld- und sachenrechtlich mitumfasst sein.

IMRRS 2010, 1396

LG Krefeld, Urteil vom 17.03.2010 - 2 S 53/09
Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht für die Dauer von vier Jahren wird nicht deshalb wirksam, weil sich daran die gesetzliche Kündigungsfrist anschließt und deshalb eine effektive Vertragsbindung von mehr als vier Jahren eintritt.*)

IMRRS 2010, 1391

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2010 - 2-08 O 397/09
Auch dann, wenn nur einer von mehreren Mitmietern mietrechtsschutzversichert ist, umfasst die Deckungspflicht seines Rechtsschutzversicherers die allen Mitmietern entstehenden Kosten einschließlich der Mehrvertretungsgebühren, die den Mitmietern oder den Erben eines verstorbenen Mitmieters entstehen (im Anschluss an OLG Frankfurt, 28.03.1988 - 19 U 108/87).

IMRRS 2010, 1390

LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010 - 13 S 58/10
1. Der Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a BGB kann formularmäßig vereinbart werden.
2. Beruht ein Wasserschaden auf einer Undichtigkeit einer Wasserrohrleitung, so ist diese Undichtigkeit auch für den Vermieter überraschend. Es besteht nämlich keine Pflicht des Vermieters, die Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.
3. Die Mietsicherheit dient der Absicherung des Vermieters gegen Mietausfälle und zur Sicherung seines Anspruches auf Durchführung der Schönheitsreparaturen sowie seiner Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache. Nicht vom Sicherungszweck umfasst ist danach ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung wegen unberechtigter gerichtlicher Inanspruchnahme durch den Mieter.
IMRRS 2010, 1389

LG Köln, Urteil vom 28.06.2007 - 1 S 348/06
Die Kündigung wegen Mietrückstandes ist nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a BGB ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Hiermit ist allerdings der vollständige Ausgleich des zur Kündigung berechtigenden Rückstandes gemeint.

IMRRS 2010, 1388

AG Köln, Urteil vom 06.05.2010 - 208 C 310/09
1. Zwar ist grundsätzlich der vertragsgemäße Standard des Errichtungsjahres maßgeblich. Dennoch ist davon auszugehen, dass konkludent mietvertraglich vereinbart ist, dass auch bei längerer Mietdauer das jeweils für den ungestörten Mietgebrauch Erforderliche geschuldet ist.
2. Diese Anpassungspflicht an zeitgemäße Wohnverhältnisse gilt insbesondere dann, wenn es um Gesundheitsgefahren geht, deren Vermeidung die alten Anforderungen zur Zeit des Baus nach neuen Erkenntnissen nicht ausreichend leisten können (hier: Schimmelpilzbildung).

IMRRS 2010, 1386

AG Radolfzell, Urteil vom 22.04.2010 - 2 C 4/10
Wenn sich der Vermieter für den Fall, dass die vom Mieter geleisteten (Pauschal-)Zahlungen die Betriebskosten nicht decken, die Erhebung der tatsächlich entstandenen Kosten vorbehält, kann von einer Pauschale keine Rede mehr sein. Vielmehr stellt das Nacherhebungsrecht eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften über eine Erhöhung von Betriebskostenpauschalen dar. Eine solche Vereinbarung ist gemäß § 560 Abs. 6 BGB unwirksam.

IMRRS 2010, 1380

LG Bonn, Beschluss vom 14.01.2010 - 6 T 17/10
1. Beleidigt ein Vermieter einen Mieter als "Hausbesetzer", ist dies in besonderer Weise verunglimpfend und herabsetzend, da es geeignet ist, den Mieter der Wahrheit zuwider in die Nähe strafrechtlich relevanten Verhaltens zu rücken.
2. Der Vermieter kann zur Rechtfertigung in einem solchen Fall nicht vorbringen, es habe am Tattag vorangehend ein gerichtlicher Termin unter Beteiligung der Parteien stattgefunden, dessen Anlass seitens des Mieters gegenüber Mitmietern verübte Beleidigungen waren. Auch kann zu Gunsten des Vermieters nicht entschuldigend von einer erregten Situation ausgegangen werden, wenn die vorangehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter bereits durch gerichtlichen Vergleich beigelegt wurden.
3. Belegt der Vermieter den Mieter zudem mit unflätigen Begriffen, sind für eine beabsichtigte Schmerzensgeldklage über einen Mindestbetrag von 800 Euro Einschränkungen der PKH-Gewährung der Höhe nach nicht veranlasst.

IMRRS 2010, 1379

SG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2010 - S 17 AS 1435/09
Vom Leistungsträger zu Unrecht erbrachte Kosten der Unterkunft und Heizung können auch wenn die Leistung direkt an den Vermieter ausbezahlt worden ist, grundsätzlich nur vom Hilfebedürftigen und nicht vom Vermieter zurück gefordert werden. § 53 Abs 6 SGB I ist nur dann eine geeignete Ermächtigungsgrundlage für die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Vermieters, wenn zwischen diesem und dem Hilfebedürftigen ein Abtretungsvertrag geschlossen worden ist oder eine Verpfändung stattgefunden hat. Hierfür genügt eine vom Hilfebedürftigen gegenüber dem Leistungsträger erklärte Einwilligung in die Auszahlung an den Vermieter nicht.*)

IMRRS 2010, 1361

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VII ZR 84/09
Richtiges Az: VIII ZR 84/09

IMRRS 2010, 1343

AG Wetzlar, Urteil vom 02.12.2008 - 38 C 1882/07
1. Ansprüche des Mieters auf Durchführung von Renovierungsarbeiten durch den Vermieter verjähren bei Unwirksamkeit der mietvertraglichen Überbürdung auf den Mieter in 3 Jahren, §§ 195, 199 BGB.
2. Bei Mietpreisbindung kann der Vermieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

IMRRS 2010, 1337

AG Hannover, Urteil vom 07.10.2009 - 442 C 4595/09
1. Vertragserklärungen gegenüber dem Mieter können nicht durch Techniker oder Hauswart abgegeben werden.
2. Dem Beseitungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine mietvertragliche Regelung nicht entgegengesetzt werden.
3. § 902 BGB steht einer Verjährung des Beseitigungsanspruchs entgegen.

IMRRS 2010, 1327

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 91/09
1. Gegen den mit Beendigung des Hauptmietvertrages nicht mehr zum Besitz berechtigten Untermieter können dem Hauptvermieter Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) erwachsen.*)
2. Die von dem nicht mehr berechtigten Untermieter geschuldete Nutzungsentschädigung bemisst sich nach dem objektiven Mietwert der genutzten Räume, der ggfls. zu schätzen ist.*)

IMRRS 2010, 1326

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 58/09
Aufwendungen des Mieters sind vom Vermieter nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht zu ersetzen, wenn der Mieter damit nur eigene Pflichten erfüllt hat.*)

IMRRS 2010, 1325

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 51/09
Die mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel setzt eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass diese Klausel des Mietvertrages abgeändert werden soll.*)

IMRRS 2010, 1324

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2009 - 24 U 17/09
1. Für das Wegnahmerecht des Mieters ist ohne Belang, ob die Einbauten zu einem vorübergehenden Zweck erfolgten und im Eigentum des Mieters blieben oder als bauliche Veränderungen zu wesentlichen Bestandteilen der Mietsache wurden und deshalb in das Eigentum des Vermieters übergingen.*)
2. Hat der Mieter zum Vertragsende den von ihm geschuldeten Zustand nicht wiederhergestellt, so kann dem Vermieter ein Ersatzanspruch zustehen, der primär auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und sekundär auf Ersatz des für die Widerherstellung erforderlichen Geldbetrages gerichtet ist.*)

IMRRS 2010, 1323

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2009 - 24 U 120/09
1. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es nicht, die Leistungshandlung (etwa die Erteilung des Überweisungsauftrags) bis zum vereinbarten Kalendertag vorzunehmen, weil der Vermieter an diesem Tage über den Zahlbetrag verfügen können muss.*)
2. Anlass zur Klage des Vermieters auf künftige Leistung gibt ein Mieter, der zwar die vertraglich vereinbarte Leistungszeit nicht ausdrücklich bestreitet, der aber unbeeindruckt von den wiederholten außergerichtlichen Aufforderungen des Vermieters durchgehend und ständig die Leistungszeit überschreitet.*)

IMRRS 2010, 1322

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - 24 U 113/09
1. Nutzungsentschädigung wird pro Tag bis zum Ablauf des Tages der Rückgabe geschuldet.*)
2. Kündigungsfolgeschaden und Nutzungsentschädigung stellen verschiedene Streitgegenstände dar.*)
3. Eine mit der Berufung verbundene Klageerweiterung wird wirkungslos, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird.*)
4. Bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu treffen.*)

IMRRS 2010, 1300

AG Neuruppin, Urteil vom 04.12.2009 - 42 C 97/09
Der ohne Mietvertrag mitwohnende nichteheliche Lebensgefährte hat kein eigenständiges Besitzrecht gegenüber dem vertraglichen Wohnungsmieter.

IMRRS 2010, 1273

BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - VIII ZR 83/09
Grundsätzlich hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung; im Einzelfall kann anders entschieden werden.

IMRRS 2010, 1265

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 120/09
Sieht der Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung nur die Umlage einzelner Betriebskosten vor (Teilinklusivmiete), kann der Vermieter durch einseitige Erklärung - für die Zukunft - die Umlage weiterer Betriebskosten im Sinne des § 27 II. Berechnungsverordnung erreichen, indem er dem Mieter diese nach Art und Höhe bekannt gibt; dies kann auch dadurch geschehen, dass er dem Mieter eine - formell ordnungsgemäße - Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten umfasst.*)

IMRRS 2010, 1261

AG Tettnang, Urteil vom 19.03.2010 - 4 C 1304/09
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, sofern die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind. Ein allgemein ausnahmsloser Ausschluss der Waschmaschinennutzung in der Wohnung verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB, da es den Mieter entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
