Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4988 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 2968
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010 - 24 U 230/09
Bei der von einer Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) an einen Vermieter gerichteten Erklärung, die Kosten der Unterkunft und der Heizung für einen bedürftigen Mieter zu übernehmen, handelt es sich regelmäßig um eine Tatsachenmitteilung, wenn nicht besondere Umstände die Annahme einer öffentlich-rechtlichen oder sogar privat-rechtlichen Willenserklärung rechtfertigen.*)
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IMRRS 2010, 2965
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2010 - 24 U 5/10
1. Der Mietgegenstand ist hinreichend bestimmt bezeichnet, wenn die Anschrift der vermieteten Gewerbeeinheit genannt und die vermieteten Flächen mit "im Erdgeschoss" ... "links" ... gelegenes "Ladenlokal vorne, 2 Räume hinten und Souterrain" beschrieben ist.*)
2. Falsche Angaben des Vormieters oder eines nicht vom Vermieter beauftragten Dolmetschers bei Vertragsschluss begründen ein Anfechtungsrecht des Mieters wegen arglistiger Täuschung nur dann, wenn der Vermieter die Täuschung kannte oder kennen musste.*)
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IMRRS 2010, 2962
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 47/08
Bei den Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen der günstigeren Gestaltung eines Finanzierungskonzepts für eine vermietete Immobilie anfallen, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten, die bei den Mieteinnahmen geltend gemacht werden können.
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IMRRS 2010, 2960
Mietrecht
LG Mühlhausen, Urteil vom 29.01.2009 - 1 S 182/08
1. Die Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern durch Heizkostenverteiler ist bei einer Einrohrheizung ein geeignetes Mittel zur Erfassung der Heizwärme.
2. Die Kosten dürfen jedoch dann nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn von den vorhandenen Heizkostenverteilern nur geringe Anteile (ca 6 %) der im Gebäude tatsächlich abgegebenen Wärmemenge erfasst werden. Diese sehr geringfügige Verbrauchserfassung könnte sich besonders negativ auf die Verbrauchsumlage an Heizkosten für den einzelnen Mieter auswirken, was zu übermäßige Belastung von Mietern führt, die einen Heizkostenverteiler benutzen, gegenüber anderen Mietern , deren Wärmeverbrauch anderweitug festgestellt wird.
3. Diese Verzerrung bei der Heizkostenabrechnung entspricht keiner gerechten Verteilung der Kosten und ist damit nicht mit Treu und Glauben vereinbar.
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IMRRS 2010, 2959
Mietrecht
LG Koblenz, Urteil vom 14.10.2008 - 6 S 21/08
1.Eigenbedarf liegt nämlich grundsätzlich dann vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich selbst nutzen will.
2. Der Eigenbedarf wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine andere Wohnung des Vermieters frei ist oder frei wird, wenn dafür ein vernünftiger oder nachvollziehbarer Grund gegeben ist. Die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf ist grundsätzlich zu respektieren. Ihm dürfen keine fremden Vorstellungen über angemessenes Wohnen aufgedrängt werden.
3. Die Bekanntgabe des weiteren vorhandenen Grundbesitzes des Vermieters und die Darlegung von dessen Ungeeignetheit für den Eigenbedarf des Vermieters ist nicht erforderlich.
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IMRRS 2010, 2958
Leasing und Erbbaurecht
AG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 34 C 106/08
Wenn ein Energiekonzern von einer Mutter, die zusammen mit ihren 3 Kindern (welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gem. SGB II erhalten) in einer Wohnung lebt, verlangt, dass sie eine Sperrung der Gasversorgung für die Heizung dieser Wohnung (auch im Winter) dulden soll, weil der Sozialträger sich weigert den noch offenen Betrag der Jahres-Endabrechnung zu übernehmen und bietet diese Mutter als Kundin des Energiekonzerns diesem Unternehmen eine Ratenzahlung an und teilt sie dieser Firma zudem auch noch unter Beifügung von Nachweisen mit, dass sie wegen der noch offenen Forderung bereits Widerspruch beim Sozialträger eingelegt und sogar schon Klage vor dem Sozialgericht erhoben hat und zahlt sie im Übrigen auch weiterhin die monatlich fälligen Abschläge, so würden die Folgen der Unterbrechung der Gasversorgung gem. § 19 GasVV außer Verhältnis zur Schwere der vermeintlichen "Zuwiderhandlung" dieser Mutter stehen.*)
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IMRRS 2010, 2956
Mietrecht
AG Hamburg, Urteil vom 16.09.2010 - 40 A C 273/10
Der Vermieter hat einen Anspruch auf einstweilige Verfügung zur Räumung der vermieten Wohnung nach einer bereits erfolgter fristlosen Kündigung, wenn von dem Verhalten der Mieter Gefahr für das Leib und Leben Dritter ausgeht.
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IMRRS 2010, 2948
Mietrecht
LG Limburg, Urteil vom 10.09.2010 - 3 S 19/09
1. Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel beginnt die Verährungsfrist für den Renovierungsanspruch des Mieters erst mit Kenntnis von der Renovierungspflicht des Vermieters.
2. Führt der Mieter selbst keine Schönheitsreparaturen durch, so ist sein Renovierungsanspruch nicht verwirkt.
3. Die Renovierungspflicht des Vermieters umfasst jedoch nicht die Verpflichtung zur Beseitigung von Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.
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IMRRS 2010, 2945
Leasing und Erbbaurecht
AG Schöneberg, Urteil vom 24.02.2010 - 14 C 218/09
Der Mieter braucht Maßnahmen nicht zu dulden, die nicht einer Verbesserung der Mietsache dienen, sondern eine Aufwandserleichterung für den Vermieter darstellen.
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IMRRS 2010, 2936
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZR 83/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2912
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 316/09; VIII ZR 50/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2874
Mietrecht
AG München, Urteil vom 11.06.2010 - 461 C 19454/09
1. Bei Gebäuden, die um das Jahr 1950 erbaut worden sind, muss mit feuchten Kellern gerechnet werden. Eine Mietminderung scheidet deshalb aus.
2. In Großstädten gehört starker Taubenflug zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine Mietminderung ist daher nur dann möglich, wenn der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat.
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IMRRS 2010, 2873
Mietrecht
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 16.11.2009 - 410D C 181/09
1. Der Einbau von Rauchmeldern stellt eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache dar. Dementsprechend hat der Mieter gemäß § 554 Abs. 2 BGB den Einbau zu dulden.
2. Ist per Gesetz der Einbau von Rauchmeldern in bestimmten Räumen vorgeschrieben, so hat der Mieter den Einbau in diesen Räumen selbst dann zu dulden, wenn er selbst bereits Rauchmelder dort installiert hat.
3. Es gibt keine Pflicht, die vorhandenen Zimmer entsprechend der vorgesehenen Nutzung auch tatsächlich zu nutzen. Deshalb muss der Mieter dulden, dass sämtliche Räume, die dafür geeignet sind, als solche Räume genutzt zu werden, für die eine gesetzliche Pflicht zum Rauchmelder-Einbau besteht, mit einem Rauchmelder versehen werden.
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IMRRS 2010, 2834
Mietrecht
AG Tostedt, Urteil vom 06.07.2010 - 3 C 39/10
Bei der Asbestsanierung handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, die gemäß § 559 BGB nicht auf den Mieter umgelegt werden kann.
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IMRRS 2010, 2826
Mietrecht
AG Hannover, Urteil vom 02.02.2010 - 501 C 11154/09
Die Anwaltskosten zur Abwehr einer unberechtigten erstmaligen Vermieterforderung sind nicht erstattbar.
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IMRRS 2010, 2823
Mietrecht
AG Köln, Urteil vom 11.09.2009 - 205 C 158/09
1. Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt unabhängig vom Vertragsgegenstand für sämtliche Miet- und Pachtverträge.
2. § 112 InsO ist auch auf privat genutzte Wohnräume und damit auch auf die persönliche Wohnung des Schuldners anwendbar.
3. Eine Kündigung ist nach § 112 InsO auch gegenüber dem nicht insolventen, aber gleichfalls in Zahlungsverzug befindlichen Mitmieter unwirksam.
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IMRRS 2010, 2820
Mietrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2010 - 2 U 779/09
1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Leitungen vorzunehmen.
2. Nach Feststellung des Wasserschadens darf der Vermieter zunächst alles Nötige veranlassen, um eine weitere Einwirkung des Wassers zu beseitigen und größere Schäden zu vermeiden, bevor er den Mieter informiert.
3. Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter in den betroffenen Räumen kostbare Kunstwerke eingelagert hat.
IMRRS 2010, 2819
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 88/09
1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.*)
2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.*)
3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.*)
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IMRRS 2010, 2818
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2010 - 4 C 381/09
Es ist Gegenstand der freien Entscheidung des Vermieters, wie sie ihre Lebensführung im Alter organisieren. Sie müssen sich nicht darauf verweisen lassen, eine andere Art der Hilfe oder Betreuung in Anspruch zu nehmen, obwohl es ihnen finanziell und örtlich möglich wäre, eine persönliche Betreuung zu schaffen, die ihnen gleichzeitig ein weitgehend autonomes Leben im eigenen Haus ermöglicht.
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IMRRS 2010, 2814
Mietrecht
KG, Beschluss vom 08.09.2010 - 12 U 194/09
1. Wird ein Atelier mit Küchenzeile sowie Bad mit Dusche, Wanne und WC als Gewerberaum vermietet, und weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, kann die Miete wegen Mangels der Mietsache um 10% gemindert sein.*)
2. Haben die Parteien einen bestimmten Standard der Stromversorgung in einem Atelier vertraglich nicht vereinbart, so bedeutet allein das Fehlen eines zweiten Stromkreises keinen Mangel der Mietsache.*)
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IMRRS 2010, 2811
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2010 - 7 C 382/09
Behebarre Mängel haben keinen Einfluss auf die Ortsüblichkeit.
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IMRRS 2010, 2801
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 16/10
Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298).*)
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IMRRS 2010, 2799
Leasing und Erbbaurecht
OLG München, Beschluss vom 18.05.2010 - 32 W 1288/10
Erhebt der Mieter gegen eine Kündigung Klage auf Feststellung von deren Unwirksamkeit und verlangt der Vermieter widerklagend Räumung, so werden der Wert der Feststellungsklage und der Widerklage wegen § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zusammengerechnet. Dies gilt auch, wenn sich die Widerklage noch gegen weitere Bewohner richtet.*)
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IMRRS 2010, 2794
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 181/09
Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10, ibr-online).*)
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IMRRS 2010, 2774
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 229/09
Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne Weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt.*)
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IMRRS 2010, 2773
Mietrecht
AG Wuppertal, Beschluss vom 18.02.2010 - 44 M 1723/10
1. Gegenüber erwachsenen dritten Personen muss dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.
2. Bei der Aufnahme von Angehörigen in die Wohnung des Mieters wird man von deren eigenständigem Mitbesitz dann ausgehen können, wenn der Vermieter mit dieser Aufnahme früher einmal sein Einverständnis erklärt hat. Wenn die Aufnahme von Angehörigen hingegen ganz ohne die Erlaubnis des Vermieters geschieht, darf eigenständiger Mitbesitz nicht ohne Weiteres bejaht werden.
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IMRRS 2010, 2771
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Bei einem Wohnmobil handelt es sich um eine „andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient” im Sinne von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung sein kann.
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IMRRS 2010, 2770
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 30.04.2010 - 63 S 493/09
Der Anspruch des Vermieters auf Duldung von Erhaltungsmaßnahmen ist ausgeschlossen, bei Schäden an Putz und Stuck von Zimmerdecken in der Wohnung, sofern der beschädigte Teil dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung entspricht.
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IMRRS 2010, 2767
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 21.04.2010 - 67 S 460/09
Rechtsanwaltskosten, die aufgrund der Abwehr eines auf unwirksamer Schönheitsreparaturvereinbarung gründenden beharrlichen Renovierungsverlangen des Vemieters der Wohnung entstanden sind, können als Schadensersatzforderung gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
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IMRRS 2010, 2766
Mietrecht
AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010 - 13 C 670/10
Angemessene Beträge in Kleinreparaturklauseln sind 110,00 Euro im Einzelfall; jährlch 8% der Jahresgrundmiete, jedoch höchstens 500,00 Euro.
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IMRRS 2010, 2765
Mietrecht
LG Freiburg, Urteil vom 15.07.2010 - 3 S 102/10
Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel erbracht hat, unterliegt der kurzen Verjährung gemäß § 548 Abs. 2 BGB.
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IMRRS 2010, 2731
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2730
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2711
Mietrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
Enthält der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel, ist der Grundsicherungsträger nicht gemäß § 22 SGB II zur Übernahme der Renovierungskosten verpflichtet. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundsicherungsträgers gemäß § 22 SGB II zur Übernahme von Renovierungskosten.
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IMRRS 2010, 2709
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2010 - 24 W 63/10
Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.*)
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IMRRS 2010, 2693
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 326/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2683
Mietrecht
LG Duisburg, Urteil vom 07.09.2010 - 13 T 101/10
Die Verurteilung zur Zustimmung zu einer geringeren Mieterhöhung, als der Kläger beantragt hat, ist nicht etwas anders (alliud), sondern lediglich weniger (minus).*)
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IMRRS 2010, 2679
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 288/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2670
Mietrecht
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.01.2010 - 25 C 159/09
1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung setzt voraus, dass die Verstöße des Mieters in der vorhergehenden Abmahnung genau bezeichnet worden sind.
2. In normalem Umfang und bei normaler Bauweise ist es dem Mieter gestattet, gelegentlich auf dem Balkon zu grillen.
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IMRRS 2010, 2668
Mietrecht
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 14.01.2010 - 7 C 41/09
Die mit Anwaltsschreiben ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde ausgesprochene Vermieterkündigung erfüllt den Tatbestand der Verletzung des Mietvertrags und verpflichtet den Vermieter zum Ersatz der Kosten des zu seiner Abwehr vom Mieter eingeschalteten Rechtsanwalts.
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IMRRS 2010, 2661
Mietrecht
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.01.2010 - 3 C 374/09
1. Für die Ermittlung der ortsüblichen Miete ist auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens maßgebenden Erhebungszeitpunkt des Mietspiegels abzustellen.
2. Behebbare Mängel der Orientierungsmerkmale sind bei der Mieterhöhung nicht zu berücksichtigen.
3. Eine einen k-Wert von 1,8 W/qm. aufweisende Isolierverglasung ist als moderne, energieeinsparende Isolierverglasung anzusehen.
4. Gästewohnungen in einer Entfernung von 170m bzw. 250m, die in wenigen Gehminuten zu erreichen sind, sind wohnwerterhöhend.
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IMRRS 2010, 2659
Mietrecht
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 290/09
Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird. Einer dahin gehenden mietvertraglichen Abrechnungsvereinbarung bedarf es nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135).*)
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IMRRS 2010, 2639
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 485/09
In einem laufenden Mietverhältnis ist ein besonderes Feststellungsinteresse des Mieters für eine Feststellungsklage, dass der Vermieter aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, zu verneinen.
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IMRRS 2019, 1112
Wohnraummiete
AG Salzgitter, Urteil vom 29.12.2010 - 22 C 42/10
(kein amtlicher Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2632
Mietrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 05.08.2010 - 7 U 82/10
1. § 548 BGB ist auch auf gesetzliche Ansprüche anzuwenden, die ein Vermieter wegen der Verschlechterung der Mietsache hat.
2. § 548 Abs. 1 BGB ist auch auf Ansprüche Dritter gegen den Mieter jedenfalls unter den einschränkenden Voraussetzungen anzuwenden, dass die Ansprüche zumindest auch in der Verschlechterung der Mietsache begründet sind und der Dritte sich entweder mit der Vermietung einverstanden erklärt hat oder mit dem Vermieter wirtschaftlich eng verflochten ist.
3. Die Eigentümer sind nach § 13 Abs. 1 WEG zur Vermietung ihres Sondereigentums berechtigt. Diese gesetzlich vorgesehene Berechtigung ist gleichsam einer Ermächtigung eines Dritten zur Vermietung seines Eigentums gleichzusetzen.
4. Der in der Wohnanlage befindliche, streitgegenständliche Personenaufzug hat ausreichenden Bezug zum vermieteten Sondereigentum.
5. Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen ausschließlich regelmäßig nur mitbenutzter Sachen des Vermieters wie Treppenhäusern, Fluren oder Eingängen verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB, selbst wenn sie nicht ausdrücklich mit vermietet sind.
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IMRRS 2010, 2630
Mietrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2010 - 5 U 188/09
1. Für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform des § 550 ZPO ist nicht erforderlich, dass die entsprechende Vertragsurkunde dem Gericht vorgelegt wird.*)
2. Es reicht aus, wenn auf andere Weise - etwa durch Zeugen - feststeht, dass die Vertragsurkunde existent ist bzw. existent war und ihr wesentlicher Inhalt nachgewiesen wird.*)
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IMRRS 2010, 2626
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2009 - 63 S 470/08
Rauchen stellt einen vertragsgemäßen Mietgebrauch dar und berechtigt andere Mieter auch dann nicht zur Mietminderung, wenn der Rauch in ihre Wohnung eindringt.
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IMRRS 2010, 2624
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2010 - 10 U 40/09
1. Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück genügt bereits dann der Schriftform des § 550 Satz 1 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben.
2. Demnach liegt kein Schriftformmangel vor, wenn eine Nachtragsvereinbarung lediglich die neu zu entrichtende Miete enthält, jedoch keine Begründung hierzu.
3. Das Erfordernis der Schriftform betrifft grundsätzlich sämtliche Abreden, aus denen sich nach dem Willen der Parteien der Mietvertrag zusammensetzen soll, so dass über die sog. Essentialia hinaus weitere Vertragsbestimmungen jedenfalls dann in die Urkunde aufzunehmen sind, wenn sie nach dem Willen der Parteien einen wichtigen Vertragsbestandteil bilden.
4. Eine Nachtragsvereinbarung genügt auch ohne körperliche Verbindung mit dem Ausgangsmietvertrag der Schriftform, wenn sie die Parteien bezeichnet, hinreichend deutlich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt, die geänderten Regelungen aufführt und erkennen lässt, dass es im Übrigen bei den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages verbleiben soll.
5. Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrags nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden.
6. Nach der sog. Auflockerungsrechtsprechung ist die erforderliche Einheit der Urkunde gewahrt, wenn die Zusammengehörigkeit einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde entweder durch körperliche Verbindung oder sonst in geeigneter Weise erkennbar gemacht worden ist. Letzteres kann durch fortlaufende Seitenzahlen, fortlaufende Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitliche graphische Gestaltung, inhaltlichen Zusammenhang des Textes oder vergleichbare Merkmale geschehen, sofern sich hieraus die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter zweifelsfrei ergibt.
7. Ob der Mietvertrag bereits mit der Unterzeichnung wirksam zu Stande kommt oder mangels Vollmacht des Unterzeichnenden erst noch der Genehmigung der von ihm vertretenen Partei bedarf, ist keine Frage der Schriftform, sondern des Vertragsschlusses.
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IMRRS 2010, 2610
Mietrecht
AG Bochum, Urteil vom 17.02.2010 - 67 C 65/10
Es besteht kein Unterlassungsanspruch des eine Wohnung mietenden Rechtsanwalts dahingehend, dass der Vermieter Schreiben in einem Streit über die Wohnung und deren Nutzung nicht an in der Kanzlei des Rechtsanwalts tätige Politiker adressiert oder in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten des Rechtsanwalts einlegt.
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IMRRS 2010, 2607
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.02.2010 - 2-17 T 16/10
1. Die besondere Härte bei Empfängern von Grundsicherung nach SGB XII spricht nicht stets gegen eine Kontenpfändung.
2. Den Kontenschutz rechtfertigen auch nicht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, hohes Alter der Schuldnerin sowie ein zuvor von ihr verlorener Minderungsprozess.
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