Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4818 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 2234
BGH, Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 221/08
1. Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.*)
2. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.*)

IMRRS 2009, 2228

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.12.2008 - 17 S 144/07
Zur Wohnflächenberechnung bei bauordnungswidriger Wohnnutzung und Mietminderung bei Flächenabweichung über 10%.

IMRRS 2009, 2225

LG Marburg, Urteil vom 23.09.2009 - 2 O 91/09
1. Eine Hemmung der Verjährung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt des hemmenden Ereignisses die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat.
2. Die Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe des Mietobjekts zu laufen.

IMRRS 2009, 2213

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 244/08
Zur Auslegung des in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnräume verwendeten Begriffs "Mietraumfläche".*)

IMRRS 2009, 2211

BGH, Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 294/08
Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht.*)

IMRRS 2009, 2201

LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009 - 1 S 200/08
1. Es besteht keine Rechtspflicht des Vermieters, auf eine schnellere Änderung des Grundsteuerbescheides hinzuwirken.
2. Zwar muss der Vermieter auf eine rechtzeitige Abrechnung drängen. Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter regelmäßig nicht zu vertreten. Dabei ist unerheblich, ob eine Neufestsetzung zu erwarten war oder nicht.

IMRRS 2009, 2190

KG, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 121/04
Tauscht der Vermieter die Schlösser aus, so begeht er eine verbotene Eigenmacht und erhält keine Nutzungsentschädigung.

IMRRS 2009, 2185

BGH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII ZR 164/08
Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht. Eine Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mitvermieteten Gartenfläche kommt nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, und VIII ZR 295/03, WuM 2004, 336).*)

IMRRS 2009, 2154

KG, Urteil vom 01.12.2008 - 8 U 121/08
Ist in einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag die Nutzung einer Dachterrasse durch den Mieter nicht vereinbart, so ist die Gestattung der Nutzung - gleich ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist - frei widerruflich.*)
IMRRS 2009, 2153

KG, Urteil vom 07.07.2008 - 8 U 33/08
Vereinbaren die Parteien eines Wohnungsmietvertrages eine Sicherung der Wohnanlage durch Videoüberwachung, kann der Mieter keine darüber hinausgehenden Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Sicherheitsbeschläge an der Balkontür erwarten, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.*)
IMRRS 2009, 2152

KG, Beschluss vom 15.06.2009 - 8 U 245/08
Ein behinderter, in seiner Gehfähigkeit eingeschränkter und bettlägeriger Mieter hat jedenfalls dann keinen Anspruch gemäß § 554 a Abs.1 Satz 1 BGB auf Genehmigung einer von ihm im Treppenhaus angebrachten Viedeokameraanlage, wenn er an seinem Bett über eine Wechselsprechanlage und an der Wohnungseingangstür über einen Türspion verfügt.*)

IMRRS 2009, 2149

KG, Beschluss vom 01.10.2009 - 8 U 105/09
Eine Unterbrechung von Versorgungsleitungen durch einen außen stehenden Dritten kann - anders als eine Versorgungssperre, die in der Einstellung von Leistungen besteht (vgl. BGH; Urteil vom 6.5.2009 - XII ZR 137/07 - NJW 2009, 1947) - gegenüber dem Besitzer der betroffenen Räume eine verbotene Eigenmacht darstellen.*)

IMRRS 2009, 2148

KG, Urteil vom 12.11.2009 - 8 U 106/09
1. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Mietspiegel grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, dessen Erhebungsstichtag nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens liegt.*)
2. Zur Frage, wann ein Bad im Sinne des Berliner Mietspiegels 2007 vorliegt.*)

IMRRS 2009, 2145

BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 159/08
Zum genossenschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB nur gegenüber einem einzelnen Mitglied der Genossenschaft.*)

IMRRS 2009, 2140

LG Bonn, Urteil vom 17.09.2009 - 6 S 119/09
Der Mieter kann im laufenden Mietverhältnis nicht die Rückzahlung sämtlicher Nebenkostenvorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter zwar abgerechnet hat, aber keine zumutbare Einsichtnahme in die Belege ermöglicht.*)

IMRRS 2009, 2126

BGH, Beschluss vom 29.10.2008 - XII ZB 75/08
Bei einem Feststellungsantrag, der das Bestehen oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses zum Gegstand hat, ist kein Abschlag vorzunehmen; vielmehr richtet sich die Beschwer nach dem Betrag der auf die gesamte streitige Zeit enfallende Miete.

IMRRS 2009, 2094

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.*)

IMRRS 2009, 2071

KG, Urteil vom 14.09.2009 - 8 U 135/09
Setzt der Vermieter den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht aus dem Besitz, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache, bzw. - im vorliegenden Fall - erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.*)

IMRRS 2009, 2067

LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2009 - 311 S 128/08
1. Eine Gruppe, die sich zum Betrieb eines Handelsgewerbes zusammenfindet, hat keine Beziehung zum Wohnbedarf ihrer Mitglieder. Diese treten dem Mieter nur als zum Handelszweck verbundene Gesellschafter und nicht als natürliche Personen gegenüber.
2. Dementsprechend kann sich eine Personenhandelsgesellschaft für eine Eigenbedarfskündigung nicht auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter berufen.

IMRRS 2009, 2064

KG, Beschluss vom 06.08.2009 - 8 U 61/09
Die dem Grundstücksveräußerer gegenüber eingetretene Verzugslage wirkt nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich aber in diesem Fall nur dann gegen den Grundstückserwerber, wenn der Schaden nach dem Eigentumsübergang eintritt.*)

IMRRS 2009, 2046

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 30/09
Der Vermieter darf die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete (Einzelvergleichsmiete) anheben. Dies gilt auch dann, wenn die Einzelvergleichsmiete unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 322/04, NZM 2005, 660).*)
IMRRS 2009, 2045

BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 276/08
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. April 2009, VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352; Urteil vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15 = IMR 2008, 75).*)
IMRRS 2009, 2024

BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 272/08
Wird im Rahmen eines Räumungsprozesses zwischen den Parteien eines Wohnraummietverhältnisses in einem Prozessvergleich ein bestimmter Mietrückstand festgestellt und vereinbart, dass der Rückstand ratenweise zu tilgen ist, so stellt die vom Mieter für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung der Ratenzahlungspflicht übernommene Verpflichtung, die Mietwohnung zu räumen, jedenfalls dann kein gemäß § 555 BGB unwirksames Vertragsstrafeversprechen dar, wenn im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses der Räumungsanspruch des Vermieters bei Zugrundelegung des im Vergleich festgestellten Mietrückstands begründet war.*)

IMRRS 2009, 2016

LG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 333 S 31/08
Der Mieter kann erwarten, dass ihm die Notwendigkeit einer Räumung im Rahmen der Kündigungserklärung genau erläutert wird.

IMRRS 2009, 2011

BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - VIII ZR 242/08
1. Der Begriff der Wohnfläche ist auch bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen, sofern die Parteien ihm im Einzelfall keine abweichende Bedeutung beigemessen haben oder ein anderer Berechnungsmodus ortsüblich oder nach Art der Wohnung nahe liegender ist.
2. Einer Vereinbarung darüber, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen sind, kommt damit Vorrang zu.
3. Die Flächen von Räumen, die nach den vertraglichen Bestimmungen zu Wohnzwecken vermietet sind (bspw. ausgebautes Dachgeschoss), sind bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzusehen sind.

IMRRS 2009, 1911

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009 - 24 U 109/08
1. Renoviert der Mieter die Räume erst nach Ende der Mietzeit, aber im Einverständnis des Vermieters, steht diesem ein Nutzungsentschädigungsanspruch mangels "Vorenthaltens" nicht zu.*)
2. Wegen verspäteter Rückgabe können aber Ansprüche auf Ersatz des Mietausfalls bestehen.*)

IMRRS 2009, 1903

KG, Urteil vom 13.07.2009 - 8 U 36/09
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann formell ordnungsgemäß im Sinne von § 259 BGB, wenn sie für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter nachvollziehbar ist.
2. Sie erfüllt dieses Kriterium nicht, wenn sich aus ihr nicht ergibt, wie die Nutzergruppen aufgeteilt wurden, und begründet demnach keinen Zahlungsanspruch.

IMRRS 2009, 1902

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009 - 28 U 14/09
1. Die sechsmonatige Verjährungsfrist des Erfüllungsanspruchs auf Vornahme von Renovierungsarbeiten beginnt mit der Rückgabe der Mietsache, § 548 Abs. 1 BGB.
2. Ist die Verfristung dieses Anspruchs auf eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts zurückzuführen, so tritt der Schaden des Mandanten mit Ablauf dieser Frist ein.
3. Dieser Regressanspruch gegen den Anwalt verjährt dann mit Ablauf von drei Jahren (§ 5b BRAO a.F.).

IMRRS 2009, 1898

AG Schöneberg, Urteil vom 02.09.2009 - 6 C 280/09
Für eine konkludente Zustimmung zu einer Mieterhöhung genügt die zweimalige, vorbehaltlose Zahlung. Eine schriftliche Zustimmung - wenn auch so im Mietvertrag vereinbart - erübrigt sich dann.

IMRRS 2009, 1891

BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).*)
2. Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher an dem betreffenden Geschäftsverkehr beteiligten Kreise zu Grunde liegt. Dazu genügt es nicht, dass eine bestimmte Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben.*)
3. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.*)
IMRRS 2009, 1888

KG, Beschluss vom 25.06.2009 - 8 U 81/09
Weist eine Nebenkostenabrechnung eine Position "Heizkosten" aus, obgleich der Vermieter gegen den Mieter unstreitig keinen Anspruch auf Zahlung von Heizkosten hat, liegt jedenfalls dann eine evidente Falschbezeichnung vor, die nicht die formelle Unwirksamkeit der Abrechnung zur Folge hat, wenn sich aus der der Nebenkostenabrechnung beigefügten Einzelabrechnung ergibt, dass sich die Position "Heizkosten" aus den Einzelpositionen "Heizkosten", "Warmwasserkosten", "Kaltwasser" und "Abwasser" zusammensetzt und dass die Position "Heizkosten" mit einem Kostenanteil von "0" in Ansatz gebracht wird.*)

IMRRS 2009, 1877

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NJW 2008, 2499, Tz. 15 ff.).*)

IMRRS 2009, 1869

LG Berlin, Urteil vom 05.01.2009 - 67 S 270/07
Folgt aus dem Zustand der Fassade eine Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung selbst, so hat der Mieter einen Instandsetzungsanspruch.

IMRRS 2009, 1867

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - VIII ZA 2/08
Eine Abrechnung der Betriebskosten auf der Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Vorauszahlungen (Soll-Vorschüsse) anstatt der tatsächlich vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen (Ist-Vorschüsse) ist formell wirksam. Ob die vorgenommenen Abzüge der Höhe nach zutreffend angesetzt sind, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung.*)

IMRRS 2009, 1864

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 300/08
1. Mietvertragliche Abreden zur Beschaffenheit der Mietsache können auch konkludent in der Weise getroffen werden, dass der Mieter dem Vermieter bestimmte Anforderungen an die Mietsache zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt. Eine einseitig gebliebene Vorstellung des Mieters genügt dafür jedoch selbst dann noch nicht, wenn sie dem Vermieter bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.*)
2. Ein Mieter kann nicht ohne Weiteres erwarten, dass der Vermieter Veränderungen am Gebäude, die durch die Nutzungsbedürfnisse anderer Mieter erforderlich werden, unterlässt, wenn dies zwar zu einer Steigerung der Geräuschimmissionen führt, die Belastung aber auch nach der Veränderung noch den technischen Normen genügt, deren Einhaltung der Vermieter schuldet.*)
IMRRS 2009, 1839

LG München I, Urteil vom 11.02.2009 - 15 S 22980/07
1. Der Mieter hat die vom Vermieter geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, sofern er darüber form- und fristgerecht in Kenntnis gesetzt wurde.
2. An die Mitteilungspflicht des Vermieters sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.

IMRRS 2009, 1807

LG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2009 - 5 T 236/09
1. Eine Versorgungssperre durch den Energieversorger ist keine verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB), sie ist nicht besitz-, sondern sie ist vertragsrechtlich zu würdigen.*)
2. Der aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§§ 36 Abs. 1 S. 1; 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG) ableitbare Kontrahierungszwang eines Energiegrundversorgungsunternehmens gibt dem Endverbraucher einen Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages, nicht aber eine Forderung auf Lieferung von Energie außerhalb einer vertraglichen Beziehung.*)

IMRRS 2009, 1803

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 275/08
1. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung, wenn deren Nutzbarkeit mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.*)
2. Haben die Parteien eine bestimmte Wohnfläche als Beschaffenheit der Mietsache vereinbart, sind die Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind (hier: ausgebautes Dachgeschoss), bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzurechen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13).*)

IMRRS 2009, 1802

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 336/08
Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Zwangsverwalter wegen einer vom Vermieter nicht gemäß BGB § 551 Abs. 3 angelegten Kaution.*)

IMRRS 2009, 1797

LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009 - 23 O 416/08
1. Kommt es nach Regenfällen immer wieder zum Eintritt von Wasser in die vermieteten Lagerräume, kann eine Mietminderung von 25 % angemessen sein.
2. Dementsprechend kann ein Vermieter dem Mieter zur Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete verpflichtet sein.
IMRRS 2009, 1796

AG Leer, Urteil vom 14.10.2008 - 70 C 1237/08
1. Ein Mietinteressent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, darf seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern.
2. Ansonsten kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anfechten.

IMRRS 2009, 1764

BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
Zur Frage der Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer.*)

IMRRS 2009, 1674

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 9 S 206/08
Ein Mieter, der in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zulässt, kann aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten.

IMRRS 2009, 1656

AG Münster, Urteil vom 18.12.2008 - 6 C 4949/08
1. Eine Besichtigungsklausel, in der nicht auf einen besonderen Besichtigungsanlass abgestellt wird, ist unwirksam.
2. Soweit durch die Klausel aber lediglich bestätigt werden soll, dass ein periodisches Besichtigungsrecht im Abstand von mindestens zwei Jahren besteht, ergeben sich grundsätzlich keine Bedenken.
3. Im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB muss aus der Klausel nur hervorgehen, dass der Vermieter nicht ungefragt die Besichtigung verlangen kann.
4. Als Nebenanspruch aus dem Mietvertrag steht dem Vermieter ein anlassfreies besichtigungsrecht zu.

IMRRS 2009, 1653

AG Neuruppin, vom 15.01.2009 - 42 C 273/08
1. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritte außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet. Diese gesetzliche Regelung ist auch anzuwenden, wenn ein Mieter vorfristig auszieht und der Vermieter die Mietsache einem Nachmieter zeitweise unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins überlässt
2. Dem vormaligen Mieter soll ein Berufen auf diese Regelung in Ausnahmefällen verwehrt sein, bei Verstoß gegen Treu und Glauben, bei grober Vertragsverletzung und/oder bei unzulässiger Rechtsausübung.

IMRRS 2009, 1652

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2009 - 33 C 2368/08
Der Umstand, dass ein Kinderspielplatz vorhanden ist, der als solcher genutzt wird, stellt keinen Mangel dar, ohne dass die Intensität des dadurch zwangsläufig verursachten Geräuschpegels erörtert werden muss. Dies gilt auch dann, wenn diese Geräuschkulisse von einem durchschnittlichen Erwachsenen als "unerträglich" empfunden wird. Eine kinderfreundliche Umgebung, die schon aus gesellschaftspolitischen Gründen dringend benötigt wird, muss solche Erscheinungen als sozialadäquat hinnehmen.

IMRRS 2009, 1651

KG, Beschluss vom 16.03.2009 - 8 U 216/08
1. Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug, so hat er die Angaben des Mietspiegels zur Wohnung, auf die er sein Erhöhungsverlangen stützt, dem Mieter mitzuteilen. Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er im Amtsblatt veröffentlicht worden und allgemein zugänglich ist.
2. Innerhalb der Mietspiegelspanne kann das Gericht anhand der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, die nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels gehört, die konkrete übliche Vergleichsmiete durch Schätzung gemäß § 287 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2 ZPO ermitteln, wenn eine Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb der im Mietspiegel vorgegebenen Spanne durch Sachverständigengutachten mit Schwierigkeiten und einem Kostenaufwand verbunden wäre, der zu der Höhe der geltend gemachten Mieterhöhung unter Berücksichtigung der als Schätzgrundlage vorhandenen Orientierungshilfe außer Verhältnis steht.
IMRRS 2009, 1650

AG Halle, Urteil vom 13.03.2009 - 93 C 4044/08
Der Mieter einer Wohnung hat für die Beschädigung eines Schlüssels nur Schadensersatz zu leisten, wenn ihm ein schuldhafter Verstoß gegen mietvertragliche Obhutspflichten vorzuwerfen ist. Nicht etwa hat sich der Mieter zu entlasten unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschädigung in seinem Machtbereich passiert ist.*)

IMRRS 2009, 1647

AG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2009 - 32 C 12149/08
Bei einer vertraglich vereinbarten "alljährlichen" Pflicht zur Durchführung der Reinigungs- und Wartungsarbeiten eines Gasboilers, bestand keine Verpflichtung des Mieters, die fraglichen Arbeiten durchführen zu lassen, wenn der Mietvertag zum Zeitpunkt des Defekts des Boilers noch kein ganzes Jahr bestand.

IMRRS 2009, 1646

OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2009 - 3 W 75/08
Wenn eine Klage ausdrücklich nur auf § 823 BGB gestützt wird, berührt dies die Zuständigkeit der Amtsgerichte gem. § 23 Nr.2a) GVG nicht, da diese ihrem Zweck nach bei behauptetem Bestand eines Mietverhältnisses umfassend Anwendung finden soll und ihre Anwendbarkeit nicht davon abhängt, dass sich der Kläger auf seine Rechte aus dem Mietverhältnis beruft.
