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Sachgebiet: �ffentliches Recht

1642 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IMRRS 2017, 1350
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mieter und Pächter haben keinen Anschlussanspruch!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2017 - 15 B 286/17

1. Die Regelung der Wasserwirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge von überragender Bedeutung. Die öffentliche Hand kann diese Aufgabe aber in verschiedenen Organisationsformen - damit auch in privater Rechtsform - wahrnehmen.*)

2. Der Anschluss- und Benutzungszwang des § 9 GO-NW lastet als Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf dem Grundstückseigentum.*)

3. Der Grundstückseigentümer ist der richtige satzungsrechtliche Adressat des Anschluss- und Benutzungsrechts. Eigene Ansprüche des Mieters oder Pächters auf Anschluss an die Wasserversorgung kommen vor diesem Hintergrund grundsätzlich auch mit Blick auf das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht in Betracht. Der Mieter oder Pächter kann und muss sich insofern an den Vermieter oder Verpächter, d. h. in der Regel den Grundstückseigentümer, als Kunden des Versorgungsunternehmens halten.*)

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IMRRS 2017, 1371
ImmobilienImmobilien
Trinkwasserversorgung: Welche Grundpreisbemessung ist unbillig?

BGH, Urteil vom 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

1. Es ist nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, in teilweiser Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach der Nenngröße des eingebauten Wasserzählers den Grundpreis nunmehr nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem Bedarf für Grundstücke mit Wohnbebauung und einem Bedarf für gewerblich oder in sonstiger Weise genutzte Grundstücke unterscheidet.

2. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen den Grundpreis bei dem Bedarf für Wohnzwecke nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten, bei dem Bedarf für gewerbliche oder sonstige Zwecke hingegen weiterhin nach dem Wasserzählermaßstab bemisst.

3. Dem Trinkwasserversorger ist bei der Bestimmung von bei der Grundpreisermittlung einschlägigen Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt ist, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden.

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IMRRS 2017, 1324
SteuerrechtSteuerrecht
In Ausgaben enthaltene Umsatzsteuerbeträge sind nicht zuwendungsfähig!

VG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2017 - 3 A 164/16

In Ausgaben für die Behebung von Hochwasserschäden an gewerblich vermieteten Immobilien entstandene Schäden sind enthaltene Mehrwertsteuerbeträge wegen der Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmers nicht zuwendungsfähig.*)

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IMRRS 2017, 1323
VergabeVergabe
Wer landwirtschaftliche Subventionen erhält, muss das Vergaberecht beachten!

VG Magdeburg, Urteil vom 19.06.2017 - 3 A 211/16

Bei Zuwendungen zur Verbesserung der Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse hat der Subventionsnehmer die Förderrichtlinie, vergaberechtliche Anforderungen und die Zwecke des Bewilligungsbescheides zu beachten.*)

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IMRRS 2017, 1322
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Einleiten von Niederschlagswasser ins Grundwasser nur mit Erlaubnis!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2017 - 6 A 11790/16

1. Eine nach den tatsächlichen Verhältnissen einheitliche Straße, die nur auf einer Teilstrecke zum Anbau bestimmt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 06.12.1996 - 8 C 32/95 -, BVerwGE 102, 294) beitragsrechtlich in mehrere Verkehrsanlagen aufzuteilen sein.*)

2. Die Versickerung des Straßenoberflächenwassers im Randbereich der Fahrbahn oder auf einem benachbarten Grünstreifen, die darauf gerichtet ist, sich dieses flüssigen Stoffs über den Boden und das Grundwasser zu entledigen, ist als eine erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers zu betrachten.*)

3. Diese Erlaubnispflicht wird durch die Regelungen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs von oberirdischen Gewässern ebenso wenig aufgehoben wie durch die abwasserbeseitigungsrechtliche Möglichkeit, unverschmutztes Niederschlagswasser ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ortsnah schadlos durch Versickernlassen zu beseitigen.*)

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IMRRS 2017, 1321
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Ausrottung des Laubholzbockkäfers: Befallene Bäume sind zu fällen!

VG Magdeburg, Urteil vom 19.06.2017 - 1 A 328/16

Zur Ausrottung des spezifizierten Organismus - hier des asiatischen Laubholzbockkäfers - sind alle spezifizierten Pflanzen innerhalb eines Umkreises von 100 m Radius um befallene Pflanzen zu fällen. Das dem Pflanzenschutzdienst zustehende Ermessen ist wegen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/893 der Kommission vom 09.06.2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) auf null reduziert.*)

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IMRRS 2017, 1292
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften: Gemeinde ist klagebefugt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 S 2427/15

Die Gemeinden erlassen örtliche Bauvorschriften zur Durchführung baugestalterischer Absichten nach § 74 Abs. 1 LBO-BW im eigenen Wirkungskreis. Sie sind gegen eine unter Verstoß gegen eine solche örtliche Bauvorschrift erteilte Baugenehmigung klagebefugt.*)

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IMRRS 2017, 1283
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gemeinde-Mitwirkung bei Denkmalschutzverordnung dient Selbstverwaltungsgarantie!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.05.2017 - 3 L 184/15

1. Des in § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 DSchG M-V vorgesehenen Einvernehmens der Gemeinde bei dem Erlass einer Denkmalschutzverordnung bedarf es nicht, wenn die Gemeinde mit der unteren Denkmalschutzbehörde identisch ist.*)

2. Maßgeblich für die denkmalfachliche Beurteilung ist das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird.*)

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IMRRS 2017, 1272
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rechtsschutz gegen Windenergiegenehmigung für Umweltvereinigung?

VG Darmstadt, Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17

1. Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs nach § 2 Abs. 1 UmwRG erfordert, dass im Zeitpunkt der Einlegung die Umweltvereinigung bereits nach § 3 UmwRG anerkannt ist.*)

2. Ist eine Vereinigung noch nicht nach § 3 UmwRG anerkannt, kann sie einen Rechtsbehelf nur dann einlegen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Einlegung bereits sämtliche Kriterien des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwRG erfüllt. Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen obliegt dem angerufenen Gericht.*)

3. Ein von der Vereinigung zu vertretender Grund der Nichtbescheidung des Antrags auf Anerkennung im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UmwRG liegt entsprechend dem Rechtsgedanken des § 75 Satz 2 VwGO insbesondere dann vor, wenn die dem zuständigen Umweltbundesamt grundsätzlich für die Prüfung des Antrags einzuräumende Frist von drei Monaten, nachdem die Antragsunterlagen vollständig vorlagen, noch nicht abgelaufen ist und keine besonderen Umstände des Einzelfalles eine kürzere Frist gebieten.*)

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IMRRS 2017, 1268
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ist die Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung ein Verwaltungsakt?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2017 - 15 MF 19/17

1. Bei der Auslegung, ob die einem Teilnehmer einer Flurbereinigung übersandte Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung ein Verwaltungsakt oder eine unverbindliche Vorabinformation ist, kommt es maßgebend auf den erklärten Willen der Flurbereinigungsbehörde an, wie ihn der Teilnehmer von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung verstehen konnte (objektiver Erklärungswert). Ein fehlendes Erklärungsbewusstsein der Flurbereinigungsbehörde ist unerheblich.*)

2. Eine Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung wird mit der postalischen Übermittlung an einen Teilnehmer diesem gegenüber wirksam im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, wenn die Flurbereinigungsbehörde den Willen hat, dem Teilnehmer die Anordnung zuzuleiten. Dies gilt auch, wenn sie damit keinen Verwaltungsakt erlassen will, jedoch auf Grund ihres Verhaltens aus der Sicht des Empfängers einen Verwaltungsakt erlässt.*)

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IMRRS 2017, 1264
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vertraglich vereinbarte Freistellung von Anschlussbeiträgen ist zulässig!

VG Greifswald, Urteil vom 24.08.2017 - 3 A 843/14

1. Der gegen die Erhebung eines Anschlussbeitrags i.S.d. § 9 KAG M-V geltend gemachte Einwand, im Rahmen eines mit dem Gläubiger des Beitragsanspruchs geschlossenen Grundstückskaufvertrages habe dieser auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen verzichtet, ist im Anfechtungsprozess zu prüfen.*)

2. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vereinbarung den Schwerpunkt des Kaufvertrages bildet. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Vereinbarung den Schwerpunkt der Rechtsstreitigkeit bildet.*)

3. Im Rahmen der Prüfung des Verwaltungsrechtsweges ist der Vortrag des Klägers maßgeblich. Ob der Vortrag zutrifft, ist Gegenstand der Sachprüfung.*)

4. Eine vor der Geltung des KAG 1991 zwischen dem Gläubiger des (künftigen) Beitragsanspruchs und dem Beitragspflichtigen vereinbarte Freistellung von Erschließungskosten verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB.*)

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IMRRS 2017, 1207
ProzessualesProzessuales
Über Vertretungszwang am OVG muss nicht belehrt werden!

OVG Saarland, Beschluss vom 09.08.2017 - 2 A 574/17

Der fehlende Hinweis auf den vor dem Oberverwaltungsgericht bestehenden Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 VwGO) macht die Rechtsmittelbelehrung zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht fehlerhaft, da dies nicht zum zwingenden Inhalt der Belehrung im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO gehört.*)

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IMRRS 2017, 1216
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Pflanzenwuchs gehört in den Garten, nicht in den Verkehrsraum!

VGH Bayern, Beschluss vom 10.08.2017 - 8 ZB 15.1428

Für die Beseitigung der in den Lichtraum einer angrenzenden Verkehrsfläche hineinragenden Anpflanzungen ist als öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage allein das Regime des Art. 29 BayStrWG heranzuziehen.

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IMRRS 2017, 1202
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Drei Jahre Betriebsunterbrechung: Genehmigung erloschen!

VG Trier, Urteil vom 04.08.2017 - 6 K 8468/16

1. Eine Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist.

2. War die Genehmigung der Windkraftanlagen auf den Betriebszweck "Einspeisung in das Stromnetz" ausgerichtet, sind Reparatur und Wartungsarbeiten ebenso keine Betriebshandlungen, wie Probeläufe, Sanierungsmaßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

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IMRRS 2017, 1190
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wie ist die Erlaubnis zur Aufstellung von Altkleidercontainer zu beantragen?

VGH Bayern, Beschluss vom 01.08.2017 - 8 ZB 17.1015

1. Für das Aufstellen von Altkleidercontainern bedarf es einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.

2. Damit die Behörde prüfen kann, ob eine störende Häufung von Sammelcontainern vorliegt, ist der genaue Standort der Container in den jeweiligen Straßen anzugeben. Dieser muss genau beschrieben oder in einen Lageplan eingezeichnet werden. Außerdem ist die genaue Gestaltung der Container - durch Beschreibung oder Bild - anzugeben.

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IMRRS 2017, 1209
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Welche Anforderungen bestehen an die Zulassung als Prüfsachverständiger?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2017 - 4 A 1958/14

1. Die Bestimmungen über die Anerkennung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO-NW haben das Ziel, die Prüfqualität in Bezug auf die nach der PrüfVO-NW vorzunehmenden, in Bezug auf die Bausicherheit besonders sensiblen Prüfungen für Sonderbauten sicherzustellen.*)

2. Die zuständige Behörde muss sich vor der Anerkennung eines Prüfsachverständigen bezogen auf jeden einzelnen Antragsteller individuell die Gewissheit darüber verschaffen, dass die für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfsachverständigen erforderlichen Kenntnisse abrufbar vorliegen und verlässlich damit gerechnet werden kann, dass der Bewerber den Anforderungen bei der Aufgabenwahrnehmung gerecht werden wird.*)

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IMRRS 2017, 1189
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gilt Grundstücksfläche oder Vollgeschosszahl für Kanalanschlussbeiträge?

VG Potsdam, Beschluss vom 07.08.2017 - 8 L 943/16

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Beitragssatzung vorsieht, dass die gesamte im Bereich einer Innenbereichssatzung (§ 34 Abs. 4 BauGB) gelegene Grundstücksfläche als Beitragsfläche gilt. Auch darf sich insoweit die Bemessung des Beitrags an der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosszahl ausrichten, wenn diese diejenige der in der näheren Umgebung vorhandenen Geschosse übertrifft.*)

2. Bemisst die Abgabensatzung den Beitrag nach dem Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, widerspricht es den Anforderungen an die konkrete Vollständigkeit der Maßstabsregelung, wenn Regelungen fehlen für die Fälle, dass der Bebauungsplan allein eine zulässige Höhe der baulichen Anlagen oder nur eine Grundflächenzahl bzw. eine Geschossflächenzahl festsetzt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. 09.2011 - OVG 9 N 62.11).*)

3. Bewegt sich der vom Satzungsgeber vorgeschriebene Steigerungsfaktor (hier: 60 %) außerhalb derjenigen Bandbreite (zwischen 25 % und 50 %), die als gebräuchlich und hinsichtlich der Vorteilsangemessenheit als ohne weiteres rechtssicher anzusehen ist, führt das nicht per se zur Vorteilsunangemessenheit, sondern zieht lediglich eine weitergehende Vertretbarkeitsprüfung nach sich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. 06.2016 - OVG 9 B 31.14), die jedoch erst im Hauptsacheverfahren stattfindet.*)

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IMRRS 2017, 1174
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.06.2016 - 100 U 1/14 (Baul.)

Zur Bestimmung des Qualitätsstichtags und des Verkehrswerts bei Enteignungen im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.*)

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IMRRS 2017, 1157
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Muss ein ausgeschiedener GbR-Gesellschafter Zuwendungen erstatten?

BVerwG, Beschluss vom 08.06.2017 - 10 B 11.16

§ 49a VwVfG ermächtigt zur Festsetzung von Erstattungsforderungen durch Verwaltungsakt gegenüber Zuwendungsempfängern und anderen Erstattungsschuldnern, nicht jedoch gegenüber Personen, die nur für die Erstattungsschuld eines Anderen haften.*)

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IMRRS 2017, 1146
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Spielhalle braucht glücksspielrechtliche Erlaubnis - keine Konzession!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2017 - 4 B 307 / 17

1. Verstößt das Verwaltungsgericht im Eilverfahren gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, indem es gestellte Anträge übergeht und Akteninhalt nicht zur Kenntnis nimmt, kann der Verstoß dadurch geheilt werden, dass die geänderten Anträge und übergangenen Anlagen im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.*)

2. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, um einen in einem Hauptsacheverfahren zulässigerweise verfolgbaren Anspruch zu sichern. Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten, ob und wie die Behörde tätig werden wird, nicht zugemutet werden kann.*)

3. Für Betreiber von Bestandsspielhallen, für die die fünfjährige Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV gilt, steht in Nordrhein-Westfalen ein verfassungs-gemäßes und europarechtskonformes Auswahlverfahren zu Verfügung.*)

4. Das Auswahlverfahren nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist für Bestandsspielhallen genügt dem Transparenzgebot; es beruht auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien, weil es ausreichend gesetzlich fundierte und durch Verwaltungsvorschrift näher konkretisierte Maßstäbe gibt, durch die die Gefahr willkürlicher Entscheidungen ausgeschlossen wird.*)

5. In Nordrhein-Westfalen müssen Bestandsspielhallen, für die die fünfjährige Übergangsfrist gilt, für den weiteren Betrieb ab dem 1.7.2017 eine glücksspielrechtliche Erlaubnis haben; die Behörden müssen ihre Auswahlentscheidung vor diesem Zeitpunkt treffen und nicht erst vor dem 1.12.2017.*)

6. Sofern Betreiber von Bestandsspielhallen auf einen Lauf der Übergangsfrist bis zum 30.11.2017 hingewiesen worden sind, dürften bei ihnen zur Vermeidung unbilliger Härten jedenfalls für die Zeit bis dahin die Voraussetzungen für die Befreiung vom Mindestabstandsgebot und vom Verbundverbot gegeben sein; eine entsprechende Härtefallbefreiung kommt gerade bei vergleichsweise spät getroffenen behördlichen Auswahlentscheidungen in Betracht, um die nach einer etwaigen negativen Auswahlentscheidung ggf. noch vorzunehmenden Abwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen.*)

7. Glücksspielrechtliche Erlaubnisse für den Betrieb von Spielhallen sind keine Dienstleistungskonzessionen; das Vergaberecht ist auch nach Inkrafttreten der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU hierauf nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2017, 1130
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Räumung einer Obdachlosenunterkunft

VG Freiburg, Beschluss vom 16.02.2017 - 6 K 58/17

1. Eine Anordnung, eine Obdachlosenunterkunft zu räumen, ist ohne gleichzeitige verfügte Zuweisung des Betroffenen in eine andere Obdachlosenunterkunt nur dann ermessensfehlerfrei, wenn dieser nach Verlassen bzw. Räumung der Obdachlosenunterkunft nicht in eine unfreiwillige Obdachlosigkeit gerät, was dann der Fall ist, wenn er aufgrund eigenen Einkommens bzw. aufgrund von Sozialleistungen in der Lage ist, sich selbst eine Wohnung zu beschaffen.

2. Wendet sich der Betroffene mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Räumungsanordnung unter Hinweis auf ihm andernfalls drohende unfreiwillige Obdachlosigkeit, so macht er damit der Sache nach mittelbar einen Anspruch auf Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft geltend und hat deshalb in entsprechender Anwendung von §§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, dass er nicht in der Lage ist, selbst eine Wohnung zu finden.

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IMRRS 2017, 1112
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rohbau fertig gestellt: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz!

OVG Sachsen, Beschluss vom 26.07.2017 - 1 B 191/17

1. Ist das Gebäude im Wesentlichen, also einschließlich der Fenster und der Dachkonstruktion (einschließlich Dachpappe) errichtet, ist der Rohbau fertig gestellt.

2. Für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (hier: gegen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten) fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Nachbar ausschließlich vom Baukörper ausgehende Belastungen geltend macht und das Vorhaben bereits im Rohbau fertig gestellt ist.

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IMRRS 2017, 1145
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
IVR

VG Potsdam, Beschluss vom 12.12.2016 - 4 K 460/15

(Ohne)

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IMRRS 2017, 1110
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Keine landwirtschaftliche Bodennutzung im Biotop!

VG Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2017 - 2 B 54/17

1. Ein Biotop ist der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen, die wegen ihrer Seltenheit, Gefährdung oder besonderer Bedeutung unter besonderem Schutz stehen.

2. Die Herstellung und Vertiefung von Gräben, Grünlandumbruch, Neueinsaat sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung eines besonders geschützten Biotops führen können und deshalb verboten.

3. Der Biotopschutz ist eine vorrangige und speziellere Regelung gegenüber der landwirtschaftlichen Bodennutzung.

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IMRRS 2017, 1081
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ist die Rückwirkung des Zweckentfremdungsverbots verfassungsgemäß?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2017 - 5 B 14.16

1. In Berlin gilt seit Mai 2014 wegen einer besonderen Gefährdung der Wohnraumversorgung ein Zweckentfremdungsverbot. Wohnraum darf seitdem nur mit Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, z. B. als Ferienwohnung oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke.

2. Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unterstellte aber nicht nur den vorhandenen Wohnraum dem Zweckentfremdungsverbot, sondern bezog auch Räume ein, die zur dauernden Wohnnutzung geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots bereits zu anderen Zwecken genehmigungsfrei genutzt wurden (Ferienwohnung, Anwaltskanzlei).

3. Das Zweckentfremdungsverbot ist rechtmäßig, soweit es um den Schutz des Wohnraumbestands gehe. Fraglich ist allerdings, ob die Rückwirkung des Gesetzes, also auch eine vor dem 01.05.2014 begonnene Vermietung von Räumen zu anderen als Wohnzwecken einbezogen werden durfte, oder ob dies unverhältnismäßig in die Grundrechte der Eigentümer und Vermieter eingreift.

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IMRRS 2017, 1107
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Hinweistafeln an der Bundesstraße für Spaghetti-Monster!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2017 - 4 U 84/16

1. Eigentümer von Bundesstraßen ist der Bund. Träger der Straßenbaulast bei Ortsdurchfahrten ist entweder der Bund, oder die Gemeinde, in keinem Fall jedoch das Land. Für das Aufstellen von Hinweisschildern auf die "PAZ-Gedächtniskirche" und "Nudelmessen" an der Bundesstraße ist das Land deshalb nicht der richtige Beklagte.

2. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist in Brandenburg untere Straßenbaubehörde und - wie alle Landesbetriebe - rechtlich unselbständiger, organisatorisch abgesonderter Teil der Landesverwaltung. Der Landesbetrieb kann deshalb nicht - auch nicht infolge einer Richtlinie des Bundes - Träger privatrechtlicher Pflichten sein oder werden.

3. Eine Richtlinie, nach der "die zuständige Straßenbaubehörde" mit der den Antrag stellenden Kirche eine privatrechtliche Vereinbarung abschließt, setzt voraus, dass der Abschluss eines solchen (bürgerlich-rechtlichen) Vertrages in Bezug auf das Aufstellen von "Gottesdienst"-Hinweisschildern an Bundes- und Landesstraßen mit dem richtigen Vertragspartner herangetragen wird und alle Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind.

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IMRRS 2017, 1079
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Naturschutzausgleichsmaßnahmen: Was sind erstattungsfähige Kosten?

VG Mainz, Beschluss vom 24.07.2017 - 3 L 665/17

1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a Abs. 2 BauGB richtet sich nach § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, § 212 a Abs. 2 BauGB. Es handelt sich dabei nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.*)

2. Die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen setzt aus Gründen der Planbestimmtheit eine hinreichend konkrete Zuordnung der Ausgleichsflächen im Bebauungsplan oder in einem anderen Bebauungsplan zu den im Plangebiet gelegenen Eingriffsgrundstücken voraus.*)

3. Bei Kosten für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für aufgrund der Bauleitplanung zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft handelt es sich um "Kosten der Erschließung nach dem Baugesetzbuch" im Sinne von § 82 Abs. 1 Satz 1 SchulG, die die Schulsitzgemeinde zu tragen hat. Sie können nicht dem Schulträger aufgebürdet werden.*)

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IMRRS 2017, 1073
ProzessualesProzessuales
Ausschlussfrist versäumt: Keine Wiedereinsetzung!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.04.2017 - 4 L 164/16

Die Versäumung der in § 9 Abs. 4 AG AbwAG normierten Ausschlussfrist hat zur Folge, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt.*)

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IMRRS 2017, 1067
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Durch Flurbereinigung entstandene Grunddienstbarkeit gilt auch nach Zwangsversteigerung!

LG Bad Kreuznach, Urteil vom 21.06.2017 - 1 S 132/16

1. Der Erwerber eines Grundstücks im Flurbereinigungsgebiet muss das bis zu seiner, des Erwerbers, Eintragung im Grundbuch durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Dies gilt unabhängig von der Art des Erwerbs und umfasst auch den Erwerb durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren.

2. Eine Grunddienstbarkeit entsteht auch bei fehlender Kenntnis eines Flurbereinigungsverfahrens, dessen Stand und seiner Wirkung. Ein gutgläubiger (lastenfreier) Erwerb kommt nicht in Betracht.

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IMRRS 2017, 1053
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erhöhter Lärm durch Straßenasphalt: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!

VG Mainz, Urteil vom 12.07.2017 - 3 K 1243/16

1. Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch unterliegen der Verjährung nach den §§ 194 ff. BGB.*)

2. Maßgeblich ist - mangels vorrangiger fachrechtlicher Regelungen - in entsprechender Anwendung des Bürgerlichen Rechts die regelmäßige Verjährungsfrist, die seit dem 1. Januar 2002 gemäß § 195 BGB 3 Jahre beträgt.*)

3. Der Lauf der Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs und eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs beginnt mit der Errichtung der Störungsquelle, wenn lediglich die Störungsfolgen weiterbestehen (hier: Abwehranspruch gegen Kraftfahrzeuglärm, der aufgrund des Ausbaus einer Straße mit abschnittsweise gepflastertem Straßenbelag entstanden ist).*)

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IMRRS 2017, 1024
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang trotz hoher Anschlusskosten!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2017 - 9 LB 102/15

Bei der Prüfung, ob wegen unverhältnismäßig hoher Kosten eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser beansprucht werden kann, spielen auch die Situationsgebundenheit sowie der Wert des anzuschließenden Grundstücks eine Rolle; Anschlusskosten von 22.000 EUR sind alleine wegen der Höhe nicht unverhältnismäßig.*)

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IMRRS 2017, 1026
PachtPacht
Bürgermeister darf Pachtvertrag grundlos kündigen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2017 - 10 S 99/16

1. Ein Pachtvertrag kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

2. Der Bürgermeister ist als gesetzliche Vertreter der Gemeinde zur Kündigung eines Pachtvertrags berechtigt.

3. Eine Kündigung ist nicht wegen eines Verstoßes gegen das Willkürgebot unwirksam, wenn nur der zeitlich zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt wurde und das Grundstück im Vergleich zu den anderen Pachtgrundstücken vom Pächter am wenigsten intensiv genutzt wird.

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IMRRS 2017, 1023
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Stromkosten und Fremdenverkehrsanteil: Wie wird Vorteilssatz ermittelt?

VGH Bayern, Urteil vom 05.04.2017 - 4 BV 16.1970

1. Bei einem Stromversorgungsunternehmen kann sich der für die Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag erforderliche besondere Ortsbezug nicht allein aus dem Recht zur Mitbenutzung des Stromverteilernetzes ergeben. In Betracht kommt insoweit aber die Rechtsstellung nach § 36 EnWG als Grundversorger im Gemeindegebiet.*)

2. Die Ermittlung des für ein Stromversorgungsunternehmen maßgeblichen Vorteilssatzes erfordert zumindest im Ansatz eine personen- und betriebs- bzw. branchenbezogene Betrachtung der zusätzlich anfallenden Stromkosten.*)

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IMRRS 2017, 0984
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kindertagesstätten sind im reinen Wohngebiet zulässig!

VGH Hessen, Beschluss vom 25.02.2017 - 3 B 107/17

1. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind in einem reinen Wohngebiet auch Anlagen zur Kinderbetreuung zulässig, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. Bei der Definition des Begriffs "Bewohner" ist dabei nicht auf die gegenwärtige persönliche Lebenssituation der in diesem Gebiet ansässigen Grundstückseigentümer abzustellen, sondern auf die objektive Bewohnbarkeit der Grundstücke des Gebiets.*)

2. Das "Gebiet" im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO muss sich nicht mit dem konkret festgesetzten oder aufgrund von § 34 Abs. 2 BauGB anzunehmenden Baugebiet decken. Der baurechtlich zulässige Einzugsbereich einer Kinderbetreuungseinrichtung ist auch nicht auf das konkrete Wohngebiet, in dem sie liegt, beschränkt. Das gilt dann nicht, wenn ihr räumlicher Bezugsrahmen gemessen an der Anzahl der geplanten oder eingerichteten Kinderbetreuungsplätze weit über die Bedürfnisse des Wohngebiets hinaus reicht, in dem die Einrichtung liegt. In diesem Falle kann die Kinderbetreuungseinrichtung in einem reinen Wohngebiet als Anlage für soziale Zwecke gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zulässig sein.*)

3. Gebietserhaltungsanspruch ist darauf beschränkt, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet zulässig sind. Wenn die Zulassung eines Vorhabens in einem faktischen reinen Wohngebiet im Wege der Ausnahme objektiv rechtmäßig ist, kann ein Gebietserhaltungsanspruch nicht verletzt sein. Die Nachbarrechte sind in diesem Falle durch Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme ausreichend gewahrt.*)

4. Nach § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen und damit keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO.*)

5. Probleme, die sich aus der Verteilung knappen öffentlichen Straßenraums auf verschiedene Verkehrsteilnehmer ergeben, sind vorrangig mit den Mitteln des Straßenverkehrsrechts zu lösen. Das Recht eines Grundstückseigentümers auf bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks begründet grundsätzlich kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann in diesem Zusammenhang nur dann angenommen werden, wenn die bestimmungsmäßige Nutzung des eigenen Grundstücks nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist.*)

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IMRRS 2017, 0934
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
"Schlechthin unerträglicher" Dauerverwaltungsakt ist aufzuheben!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.03.2017 - 2 L 34/15

1. Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben.*)

2. Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist.*)

3. Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urteil vom 19.01.2007 - 6 C 32.06). Die dazu entwickelten Fallgruppen (z. B. Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben) stellen lediglich Beispiele dar, die nicht abschließend sind.*)

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IMRRS 2017, 0912
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann stimmen Katasternachweis und Örtlichkeit überein?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.04.2017 - 2 L 92/16

1. Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (Beschluss des Senats vom 26.09.2014 - 2 L 3/13. *)

2. Überschreiten Abweichungen zwischen Katasternachweis und örtlichem Grenzverlauf die für die Grenzermittlung vorgeschriebenen größten zulässigen Abweichungen nicht, sind Katasternachweis und Örtlichkeit als übereinstimmend anzusehen.*)

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IMRRS 2017, 0906
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bürgermeister beauftragt Planer-GmbH statt Architekten-GbR: Vertrag wirksam!

BGH, Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16

1. Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von BGH, IBR 2017, 166).*)

2. Etwaige Vergaberechtsverstöße haben auf die Wirksamkeit eines Architektenvertrags keinen Einfluss. Etwas anderes gilt, wenn der Bürgermeister sich in kollusivem Zusammenwirken mit dem Architekten bewusst über die Beschlüsse des Gemeinderats und das Vergaberecht hinweggesetzt hat.

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IMRRS 2017, 0881
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sportwettbüros dürfen in der Nähe von Schulen errichtet werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.03.2017 - 4 B 919/16

1. Im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO muss sich aus den neu vorgetragenen Umständen zumindest die Möglichkeit einer Abänderung der früheren Entscheidung ergeben.*)

2. Bei summarischer Prüfung spricht Überwiegendes dafür, dass Vermittlungsstellen für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen keinen Mindestabstand zu Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen einhalten müssen, weil § 22 GlüSpVO NRW nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht.*)

3. Die Rechtmäßigkeit einer auf neue gewerberechtliche Verbote gestützten Untersagungsverfügung gegen baurechtlich genehmigte Betriebe ist allenfalls dann nicht in Frage gestellt, wenn etwa durch eine gesetzliche Übergangsregelung schutzwürdigen Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes ausreichend Rechnung getragen ist.*)

4. Sofern das nicht der Fall ist, muss zumindest in Ausübung behördlichen Ermessens für eine Übergangszeit insoweit eine weitere Nutzung ermöglicht werden, als Investitionen in einen baurechtlich genehmigten Betrieb vom Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind und auf der Grundlage eines schutzwürdigen Vertrauens getätigt wurden.*)

5. Das Fehlen einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter kann einem Wettbürobetreiber derzeit und auf absehbare Zeit nicht entgegen gehalten werden, weil trotz Ersetzung des staatlichen Sportwettenmonopols für eine 7-jährige Experimentierphase durch ein Konzessionsmodell auch nach mehr als vier Jahren noch keine Sportwettkonzession erteilt worden ist (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06).*)

6. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die aktuell anstehende Ratifizierung des am 15.3.2017 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichneten 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags durch die Länderparlamente den Glücksspielaufsichtsbehörden den Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet.*)

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IMRRS 2017, 0894
ProzessualesProzessuales
Einigungsgebühr fällt nur einmal an!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2017 - 5 OA 44/17

1. Die 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000. 1003 VV RVG fällt nur einmal auf der Basis der zusammengerechneten Streitwerte der verglichenen Verfahren an - und zwar in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird -, wenn eine (einheitliche) Einigung vorliegt, in die anderweitige anhängige Ansprüche einbezogen worden sind (ebenso wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.8.2016 - 13 OA 130/16).*)

2. Nach Nr. 3104 VV RVG entsteht die 1,2-fache Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn - wie hier - im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich nach § 106 Satz 2 VwGO geschlossen wird.*)

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IMRRS 2017, 0883
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
TA Luft ist verbindlich!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2016 - 8 A 455/16

1. Tiermastbetriebe in Nordrhein-Westfalen sind nicht verpflichtet, für ihre Güllebehälter Abdeckungen - z. B. Zeltdach, Schwimmfolie oder Schwimmkörper - nachzurüsten, die Ammoniak- und Geruchsemissionen noch weiter mindern.

2. Für Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren wird der Stand der Technik für bauliche und betriebliche Maßnahmen bei der Lagerung von Flüssigmist außerhalb des Stalles durch die TA Luft 2002 für das Verwaltungsverfahren und das gerichtliche Verfahren bindend konkretisiert.

3. Die TA Luft 2002 enthält als Verwaltungsvorschrift verbindliche Regelungen, Festlegungen und Vorgaben für die mit Genehmigungen, nachträglichen Anordnungen und Ermittlungsanordnungen befassten Verwaltungsbehörden. Sie wurde zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassen.

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IMRRS 2017, 0891
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarn müssen Pferdestallgerüche hinnehmen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 ME 64/17

1. Es spricht Überwiegendes für die Annahme, dass eingestallte Pferde bei der Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit einem Gewichtungsfaktor von 0,5 zu berücksichtigen sind.*)

2. Zur Berücksichtigung des Umstandes, dass Pferde nur im Winterhalbjahr eingestallt, im Sommer aber ganztags auf einer Weide gehalten werden.*)

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IMRRS 2017, 0890
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarn müssen Pferdestallgerüche hinnehmen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 ME 66/17

1. Es spricht Überwiegendes für die Annahme, dass eingestallte Pferde bei der Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit einem Gewichtungsfaktor von 0,5 zu berücksichtigen sind.*)

2. Zur Berücksichtigung des Umstandes, dass Pferde nur im Winterhalbjahr eingestallt, im Sommer aber ganztags auf einer Weide gehalten werden.*)

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IMRRS 2017, 0882
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Übersendung als Mail-Anhang ist keine Zustellung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2017 - 2 B 1226/16

1. Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.

2. Wählt die Behörde freiwillig eine förmliche Bekanntgabe - "die Aufforderung der Ordnungsverfügung ist ab sofort nach Zustellung dieses Bescheids zu erfüllen - ist sie an die für die Zustellung gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten gebunden.

3. Es genügt dann nicht, über den Bescheid "vorab" per Mail zu informieren und den Bescheid als pdf-Anhang zu übermitteln.

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IMRRS 2017, 0853
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kommune darf Vorausleistung für Abwasserbeitrag verlangen!

VGH Hessen, Beschluss vom 12.12.2016 - 5 B 2341/16

§ 11 Abs. 8 letzter Halbsatz HessKAG in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung belässt den hessischen Kommunen die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung des Beitragsanspruchs für das Verschaffen der erstmaligen Anschlussmöglichkeit des Grundstücks an eine leitungsgebundene Einrichtung in der Satzung auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Einrichtung festzulegen.*)

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IMRRS 2017, 0850
ProzessualesProzessuales
Beleuchtete Werbeanlage kostet doppelt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2017 - 5 S 1972/16

Bei der Festsetzung des Streitwerts für ein Verfahren, das die Errichtung einer Wechselwerbeanlage zum Gegenstand hat, ist ausschließlich von der Empfehlung in Nr. 9.1.2.3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 auszugehen. Der sich aus der Anwendung der Empfehlung ergebende Betrag ist zu verdoppeln, wenn die Wechselwerbeanlage beleuchtet sein soll.*)

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IMRRS 2017, 0854
SteuerrechtSteuerrecht
Schornsteinfegerkosten für Feuerstättenschau sind umsatzsteuerpflichtig!

VGH Hessen, Beschluss vom 31.01.2017 - 7 B 2828/16

Eine Umsatzsteuerpflicht besteht auch in Bezug auf die Gebühren des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für eine Feuerstättenschau und die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides.*)

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IMRRS 2017, 0849
ProzessualesProzessuales
ohne

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2017 - 7 A 1397/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2017, 0848
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.02.2017 - 8 A 2071/13

1. § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG enthält die konkludente Befugnis der Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts, mit dem das Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgestellt wird. Bei dieser Feststellung verfügt die Behörde weder über einen Beurteilungsspielraum noch über Ermessen.*)

2. Der Beginn der Errichtung der Anlage im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erfordert Handlungen von hinreichendem Intensitätsgrad und Umfang, aus denen auf die Ernsthaftigkeit der Ausnutzung der Genehmigung geschlossen werden kann. Die Arbeiten müssen die erteilte Genehmigung ausnutzen, also nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte und genehmigungsbedürftige Teile der Anlage betreffen.*)

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IMRRS 2017, 0837
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Höhe der Subvention nicht festgelegt: Wann verjährt der Rückfoderungsanspruch?

BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 1.16

1. Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung.*)

2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Die Ausübung dieser Befugnis ist ansonsten aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 242 BGB erst ausgeschlossen, wenn dreißig Jahre seit Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheids vergangen sind.*)

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IMRRS 2017, 0813
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Haftung für unrichtiger Auskunft zu Straßenniveau und Gebäudehöhe

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2016 - 18 U 20/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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