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Sachgebiet: Wohnraummiete

4593 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IMRRS 2015, 0720
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieter darf kündigen, wenn Mieter Instandhaltungsmaßnahmen nicht duldet!

BGH, Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

1. Eine Kündigung des Vermieters wegen der Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der Vermieter gegen den Mieter vor Ausspruch der Kündigung einen (rechtskräftig) titulierten Duldungstitel erstritten hat.*)

2. Dem Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses vielmehr auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage und Erwirkung eines Titels unzumutbar sein mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung das Mietverhältnis beendet; gleichermaßen kann die verweigerte Duldung eine derart schwere Vertragsverletzung sein, dass (auch) eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. *)

3. Ob das Mietverhältnis nach verweigerter Duldung durch den Mieter aufgrund der ausgesprochenen Kündigung sein Ende gefunden hat, hat der Tatrichter allein auf der Grundlage der in § 543 Abs. 1 BGB beziehungsweise in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB genannten Voraussetzungen unter Abwägung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände zu prüfen.*)




IMRRS 2015, 0719
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Übelste Beleidigungen rechtfertigen fristlose Kündigung!

LG München I, Beschluss vom 13.01.2015 - 14 S 24161/14

Die Bezeichnung des Vermieters als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau" durch den Mieter rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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IMRRS 2015, 0718
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Übelste Beleidigungen rechtfertigen fristlose Kündigung!

AG München, Urteil vom 30.10.2014 - 433 C 13417/14

Die Bezeichnung des Vermieters als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau" durch den Mieter rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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IMRRS 2015, 0674
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
"Ca.-Angabe" über Wohnungsgröße ist keine Beschaffenheitsvereinbarung!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 07.07.2014 - 11 C 545/13

1. Eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung ist in der Angabe der "Ca."-Wohnungsgröße dann nicht zu sehen, wenn durch die nachfolgende Aufführung der vermieteten Räume der "räumliche Umfang" bestimmt wird.

2. Der Mieter ist mit dem nach Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemachten Einwand, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegte Wohnfläche sei unzutreffend, selbst dann ausgeschlossen, wenn er diese Unrichtigkeit erst später erkennt.

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IMRRS 2015, 0708
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
«Promovierter Arsch» darf beleidigendem Mieter kündigen!

AG München, Urteil vom 28.11.2014 - 474 C 18543/14

Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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IMRRS 2015, 0668
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Ein leises Brummen ist kein Grund zur Mietminderung!

AG Hannover, Urteil vom 01.10.2014 - 412 C 8478/13

Typische Umweltgeräusche wie Vogelgezwitscher oder Geräusche durch Fahrzeug-, Schienen- und Flugverkehr, die durch haustechnische Anlagen verursachten Geräusche, wie Strömgeräusche des Heizwassers in Heizkörpern, Schaltgeräusche von in Wohnungen installierten Heizungsanlagen, Betriebsgeräusche von Gasbrennern und Betätigungsgeräusche bei Wasserentnahmen aus dem Hausleitungsnetz sowie die Laufgeräusche und andere Lebensäußerungen von Mietern im selben Objekt sind, solange die unterhalb der maßgeblichen Höchstwerte liegen, ohne weiteres hinzunehmen und berechtigen die betroffenen Mieter nicht zur Mietminderung.

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IMRRS 2015, 0696
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Erstattungsanspruch wegen Erhaltungsmaßnahmen: Mieter muss Schaden mindern!

AG Hamburg, Urteil vom 27.08.2014 - 41 C 14/14

1. Bei der Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 555a Absatz 3 BGB gelten die Grundsätze der Schadensminderungspflicht und der Vorteilsausgleichung. Der Mieter darf jedoch grundsätzlich seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten und ist nicht verpflichtet, den billigsten Weg zu wählen. Allerdings lässt sich ein Erstattungsanspruch bei Unbenutzbarkeit einer Wohnung nicht schon deshalb begründen, weil die Ersatzwohnung im Vergleich zur Mietwohnung weniger komfortabel ist.

2. Die infolge einer Mietminderung auf Null wegen Unbenutzbarkeit der Wohnung ersparten Mietzahlungen sind vom Erstattungsanspruch für anderweitige Unterbringung in Abzug zu bringen.

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IMRRS 2015, 0665
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wie detailliert müssen die Einwendungen gegen ein Mieterhöhungsverlangen sein?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 04.08.2014 - 20 C 50/14

1. Einwendungen eines Mieters gegen die vom Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttokalt- bzw. Teilinklusivmiete (zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit einem Mietspiegel, der auf Nettokaltmieten basiert) angesetzte Höhe des Betriebskostenanteils sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter diese nach Belegeinsicht aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert.

2. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal "Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht.

3. Graffiti an den straßenseitigen Außenwänden eines Gebäudes und an der Außenseite der Hauseingangstür begründen kein wohnwertminderndes Merkmal.

4. Das wohnwertmindernde Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn es auf dem Hof einen Fahrradständer gibt.

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IMRRS 2015, 1525
WohnraummietrechtWohnraummietrecht

BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2015, 0649
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Konkrete Gefahr durch Asbestrückstände nicht bewiesen: Mieter darf Miete nicht kürzen

LG Berlin, Urteil vom 16.03.2015 - 18 S 138/14

1. Für die Frage einer Schädigung sowie insbesondere auch einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Asbestrückstände im Fußboden einer Mietwohnung kommt es darauf an, in welchem räumlichen Ausmaß nachträgliche Beschädigungen der Fußbodenplatten aufgetreten sind und innerhalb welchem Zeitraum der Mieter diesen ausgesetzt war.

2. Allein die Behauptung, die schweren Erkrankungen seien auf jahrelange Asbestbelastung zurückzuführen, rechtfertigt keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter.

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IMRRS 2015, 0688
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Duldung unentgeltlicher Nutzung zusätzlicher Räume jederzeit widerrufbar!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.05.2014 - 2-11 S 86/14

1. Auch die langjährige Duldung seitens des Vermieters einer unentgeltlichen tatsächlichen Nutzung von Verschlägen im Keller durch den Mieter führt weder zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag noch zur Annahme einer unwiderruflichen Gestattung.

2. Da ein Mietvertrag auf eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung gerichtet ist, kann der Mieter ohne besondere Umstände nicht davon ausgehen, dass die Duldung der unentgeltlichen Nutzung den Pflichtenkreis des Vermieters und den Rechtskreis des Mieters dauerhaft erweitert. Der Vermieter bleibt vielmehr zum jederzeitigen Widerruf der Nutzung berechtigt.

3. Bei einer unentgeltlichen Nutzung kann es sich nicht um einen Mietvertrag handeln, sondern allenfalls um eine Leihe oder ein Gefälligkeitsverhältnis ohne vertragliche Bindung, so dass gemäß § 604 Abs. 1, 2 BGB eine jederzeitige Rückforderung der Räume geltend gemacht werden kann, wenn die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen ist.

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IMRRS 2015, 0645
ProzessualesProzessuales
Vortrag des Mieters zur Lückenbebauung vernachlässigt: Anhörungsrüge erfolgreich

VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.02.2015 - VerfGH 8/14

Das mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten behaupten zu können. Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen. Das heißt allerdings nicht, dass das Gericht sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Etwas anderes gilt aber, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war.

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IMRRS 2015, 0663
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Lüftungsnorm nur für die am Bau bzw. an der Renovierung Beteiligten verbindlich

AG Reinbek, Urteil vom 04.07.2014 - 15 C 77/14

1. Ein Anspruch auf Erstellung eines Lüftungskonzepts gemäß DIN 1946/6 ist primär nur für die am Bau bzw. an der Renovierung Beteiligten verbindlich und bezieht sich nicht unmittelbar auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

2. Der Vermieter hat eine mietvertragliche Nebenpflicht, den Mieter auf etwaige Veränderungen bei den Anforderungen an das Lüftung- und Heizverhalten aufzuklären.

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IMRRS 2015, 0682
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV ist verfassungskonform

BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV, wonach der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der dynamischen Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber.*)

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IMRRS 2015, 0681
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

1. Zur Pflicht des Wohnraumvermieters, das über die Wasserversorgungsanlage des Wohnhauses an die Mieter abgegebene Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen zu untersuchen.*)

2. Die Frage, ob eine Legionelleninfektion des Wohnraummieters durch kontaminiertes Wasser in der Mietwohnung erfolgt ist, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und bedarf daher des Vollbeweises (§ 286 Abs. 1 ZPO).*)

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IMRRS 2015, 0658
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieter darf trotz Beleidigung nicht kündigen

AG Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2015 - 216 C 461/14

Wenn ein Mieter einen Vermieter oder dessen Mitarbeiter beleidigt, dann darf der Vermieter ihm unter Umständen kündigen. Das gilt allerdings nicht bei Beleidigungen im "unteren Spektrum".

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IMRRS 2015, 0638
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Rohrwärmekorrektur nach VDI-Richtlinie 2077 ist statthafter Abrechnungsmodus!

AG Bergen, Urteil vom 08.04.2015 - 25 C 193/14

Das sogenannte Rohrwärmekorrekturverfahren nach der VDI-Richtlinie 2077 stellt einen statthaften Verbrauchsermittlungs- und Abrechnungsmodus dar, der wissenschaftlichen Standards genügt und den Verbrauch adäquat abbildet.

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IMRRS 2015, 0631
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Eigenbedarfskündigung: Vermieter darf nicht einfach das warme Wasser abstellen!

AG Wetzlar, Beschluss vom 03.12.2013 - 38 C 1006/13

1. Zahlt der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters auch weiterhin die vereinbarte Brutto-Miete und liegen keine weiteren Gründe für eine Einstellung der Warmwasserversorgung vor, ist der Vermieter zumindest dann, wenn der Mieter mehrere in der Wohnung lebende Familienangehörige zu versorgen hat, nach Treu und Glauben zur Fortsetzung der Versorgung verpflichtet (Anschluss an BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07, IBRRS 2009, 1801; IMRRS 2009, 0941).

2. Kürzt der Mieter wegen der Einstellung der Versorgungsleistungen die Miete, wird diese dadurch nicht nachträglich gerechtfertigt.

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IMRRS 2015, 0610
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Tod des Mieters: Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben zwingend!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.05.2015 - 8 W 49/15

1. Nach den zwingenden Voraussetzungen des § 1961 BGB hat das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, wenn der Vermieter dies bei unbekannten Erben beantragt, um einen Anspruch gegen den Nachlass (hier: Räumung und Zahlung) geltend zu machen.

2. Der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht nicht entgegen, dass kein Nachlassvermögen existiert oder der Nachlass aller Voraussicht nach dürftig ist.

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IMRRS 2015, 0630
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kein generelles Verbot von Parabolantennen!

AG Hamburg, Urteil vom 20.03.2014 - 40a C 76/13

1. Eine formularmäßige Klausel zum Verbot des Anbringens von Parabolantennen ohne Ausnahmetatbestand und Abwägungsmöglichkeit, enthält eine unangemessene Benachteiligung von Mietparteien ausländischer Herkunft und ist deshalb insgesamt unwirksam.

2. Bei dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern ist deren besonderes Informationsinteresse zu beachten, so haben sie insbesondere ein anerkennenswertes Interesse, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten.

3. Der Verweis auf einen Kabel- oder Internetanschluss, der gar keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Heimatprogrammen des Mieters bietet, ist nicht ausreichend. Auch muss der Mieter ohne nennenswerte Schwierigkeiten und in einwandfreier Qualität die von ihm gewünschten Heimatsender empfangen können.

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IMRRS 2015, 0628
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Trotz Sperrmülls im Keller: Rückgabepflicht erfüllt!

KG, Beschluss vom 13.04.2015 - 8 U 212/14

1. Nach beendetem Mietvertrag umfasst die Rückgabepflicht des Mieters neben der Besitzverschaffung an den Räumen zugunsten des Vermieters auch die Räumung der Mietsache von den eingebrachten Sachen. Das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen steht der Erfüllung der Rückgabepflicht nicht entgegen.*)

2. Zur Kostentragungspflicht bei verzögerter Klagerücknahme einer zunächst zulässigen und begründeten Klage.*)

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IMRRS 2015, 0654
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Erbengemeinschaft als Vermieter: Miterben müssen "bestimmbar" sein!

BGH, Beschluss vom 17.03.2015 - VIII ZR 298/14

Handelt es sich bei dem Vermieter um eine Erbengemeinschaft, ist es zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses des § 550 BGB ausreichend, wenn die vermietenden (Mit-)Erben aus der Vertragsurkunde "bestimmbar" sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.09.2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 = IMRRS 2006, 1367).

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IMRRS 2015, 0625
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Nebenkosten nicht nachgezahlt: Kündigung möglich!

LG Berlin, Urteil vom 20.02.2015 - 63 S 202/14

1. Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen sind zwar keine laufenden Zahlungen, stellen dennoch Mietzahlungen dar. Somit gehören sie zum Umfang der Hauptleistungspflichten des Mieters. Deren Nichtzahlung stellt eine Pflichtverletzung dar, die den Vermieter zur Kündigung berechtigen kann.

2. Der Vermieter kann grundsätzlich Abrechnungseinheiten zu bilden, ohne das besonders erläutern zu müssen.

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IMRRS 2015, 0607
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterhöhung bei Reihenhäuser: Kann ein Mietspiegel herangezogen werden?

LG Berlin, Urteil vom 24.02.2015 - 63 S 192/14

1. Ein Mietspiegel ist taugliches Mittel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Reihenhaus.

2. Sind in einem Mietspiegel keine Erhebungsdaten für Ein- und Zweifamilienhäuser enthalten, ist davon auszugehen, dass tendenziell die ortsübliche Miete für derartige Wohnungen höherpreisig ist als für eine vergleichbare Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

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IMRRS 2015, 0603
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Außenrollläden entfernt: Mietsache mangelhaft?

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2014 - 23 S 241/13

Es stellt einen Mietmangel dar, wenn infolge des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes kein Schutz durch eine Wärmedämmung allein, sondern nur in Kombination mit dem Anbringen von Innenjalousien erreicht werden kann.

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IMRRS 2015, 0605
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Hängeschranktaugliche Küchenwände gehören zum Mindest-Wohnstandard

LG Berlin, Urteil vom 24.02.2015 - 67 S 355/14

1. Vertiefungen in den Fußbodendielen, die bis in das Holz reichen, mit deutlich wahrnehmbaren farblichen Unterschieden stellen erhebliche Beschädigungen des Fußbodens dar. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen.

2. Der Umstand, dass der beschädigte Dielenfußboden in dem Protokoll zur Wohnungsübergabe nicht erwähnt wird, lässt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Zustand des Dielenfußbodens zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe zu.

3. Der Mieter einer Wohnung kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Mindest-Wohnstandard aufweisen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnung entspricht.

4. Der Mieter darf davon ausgehen, dass er zur Aufbewahrung seiner Küchenutensilien als normale, zeitgemäße Nutzung Hängeschränke an den dafür infrage kommenden Wänden befestigen kann. Küchenwände, die wegen ihrer einfachen Gipsplattenbeplankung nicht geeignet sind, die Befestigung von Wandschränken zu ermöglichen, weisen keine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Beschaffenheit auf.

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IMRRS 2015, 0600
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterhöhung setzt nachvollziehbare Angaben über Mietspiegelspanne voraus!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.09.2014 - 7 S 3431/14

Ist dem Mieterhöhungsverlangen weder ein Mietspiegel beigefügt noch offen gelegt, dass sich überhaupt eine Mietpreisspanne aus dem Mietspiegel ergibt oder wie diese sich errechnet, ist dem Mieter ohne Weiteres eine Prüfung der richtigen Einordnung der Wohnung nicht möglich.

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IMRRS 2015, 0591
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnflächenberechnung nach "Länge mal Breite": Vertraglicher Maßstab geht vor!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2015 - 10 S 160/14

Die Wohnflächenangaben in einem Mietvertrag sind nicht nach den Berechnungsgrundsätzen der Wohnflächenverordnung bzw. der II. Berechnungsverordnung zu berechnen, wenn sich die Parteien bei Abschluss des Mietvertrags (im Fall: im Jahr 1997) nach Auslegung der Vertragserklärungen auf den einfach zu handhabenden Maßstab "Länge mal Breite" der Grundflächen verständigten.*)

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IMRRS 2015, 0494
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Mieterhöhungsverlangen: Berliner Mietspiegel muss beachtet werden!

AG Charlottenburg, Urteil vom 12.03.2015 - 203 C 527/14

1. Vermieter dürfen bei einem Mieterhöhungsbegehren nicht ohne Weiteres den Mietspiegel der Gemeinde außer Acht lassen.

2. Dies gilt insbesondere für den Berliner Mietspiegel. Bei diesem sind die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel erfüllt.

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IMRRS 2015, 0584
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhungsverlangen muss Angaben über Mietspiegel enthalten!

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 18.03.2015 - 41 C 941/14

Sofern ein qualifizierter Mietspiegel besteht und dieser Angaben über die streitgegenständliche Wohnung enthält, muss das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters diese Angaben beeinhalten. Zur Mitteilung ist der Vermieter auch verpflichtet, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel stützt.

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IMRRS 2015, 0609
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam!

BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (teilweise Aufgabe von BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632 Rz. 14 ff = IMR 2007, 377). *)




IMRRS 2015, 0601
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Übertragung fälliger Renovierungsarbeiten auf den neu einziehenden Mieter!

AG Ludwigsburg, Urteil vom 09.10.2014 - 11 C 3005/13

Bei der Formulierung "fällige, geringe, auch im Bereich des Untergeschosses (Keller, Waschküche, Heizraum) Renovierungsarbeiten sind beim Einzug zu übernehmen", handelt es sich um eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung, die den Mieter unangemessen benachteiligt.

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IMRRS 2015, 0577
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Zwangsverwaltung: Inbesitznahme gegenüber der Ehefrau des Mieters ausreichend!

LG Verden, Beschluss vom 20.03.2015 - 2 T 23/15

Wird der Mieter einer von einer Zwangsverwaltung betroffenen Wohnung bei der Inbesitznahme nicht angetroffen, kann der Zwangsverwalter die im Haus lebenden und anwesenden Familienmitglieder informieren. Die Kenntnis seiner Ehefrau muss sich der Mieter dann zurechnen lassen, da diese im gleichen Haushalt lebt und somit als Empfangsvertreterin anzusehen ist.

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IMRRS 2015, 0598
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Berliner Mietspiegel 2013 wegen Mängel bei Erstellung nicht heranziebar

AG Charlottenburg, Urteil vom 11.05.2015 - 235 C 133/13

Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden und kann deshalb nicht zur Berechnung der Miethöhe herangezogen werden.




IMRRS 2015, 0574
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Berliner Mietspiegel 2013: Trotz wissenschaftlicher Bedenken tauglich!

AG Charlottenburg, Urteil vom 27.02.2015 - 232 C 262/14

1. Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich trotz der gegen die Erhebungsmethodik erhobenen wissenschaftlichen Einwände um eine taugliche Erkenntnisquelle zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvertragsmiete, die einem Sachverständigengutachten deutlich überlegen ist.

2. Allein ein 4-Plattenherd mit Unterschrank ohne weitere Merkmale ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal.

3. Bei der Beheizung durch Fernwärme handelt es sich nicht um ein positives Merkmal, weil Fernwärme einer modernen Heizanlage nicht gleichzustellen ist.

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IMRRS 2015, 0596
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kann ein Mieter einem anderen das Rauchen auf dem Balkon verbieten?

BGH, Urteil vom 16.01.2015 - V ZR 110/14

1. Die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, ist auch dann eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist.*)

2. Nach dem auf den Besitzschutzanspruch (§ 862 Abs. 1 BGB) entsprechend anzuwendenden Maßstab des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter Einwirkungen durch das Rauchen eines anderen Mieters nicht verbieten, wenn sie einen verständigen Nutzer in dem Gebrauch der Mietsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.*)

3. Der Unterlassungsanspruch nach § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht auch gegenüber wesentlichen Beeinträchtigungen nicht uneingeschränkt, weil der durch den Rauch gestörte Mieter auf das Recht des anderen Mieters Rücksicht nehmen muss, seine Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, wozu grundsätzlich auch das Rauchen in der eigenen Wohnung gehört.*)

4. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme führt im Allgemeinen zu einer Gebrauchsregelung. Für die Zeiten, in denen beide Mieter an einer Nutzung ihrer Balkone interessiert sind, sind dem einen Mieter Zeiträume freizuhalten, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt von Rauchbelästigungen nutzen kann, während dem anderen Mieter Zeiten einzuräumen sind, in denen er auf dem Balkon rauchen darf.*)

5. Gesundheitsschädliche Immissionen durch Tabakrauch sind wesentliche Beeinträchtigungen, die nicht geduldet werden müssen. Das gilt auch im Verhältnis von Mietern untereinander.*)

6. Der Mieter, der unter Berufung auf die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens von einem anderen Mieter verlangt, das Rauchen auf dem Balkon zu unterlassen, muss das sich aus den Nichtraucherschutzgesetzen ergebende Indiz erschüttern, dass mit dem Rauchen im Freien keine solchen Gefahren einhergehen.*)




IMRRS 2015, 0573
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Hausgeldabrechnung der WEG ist keine Betriebskostenabrechnung!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 14.10.2014 - 14 C 496/13

1. Die Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung ist nicht ordnungsgemäß, wenn lediglich die Hausgeldabrechnung der WEG durchgereicht wird.

2. Wird die getrennte Abrechnung der auf die kalten Betriebskosten einerseits und die Heiz- und Warmwasserkosten andererseits gezahlten Vorschüsse mietvertraglich vereinbart, sind sie auch in der Betriebskostenabrechnung getrennt zu verrechnen.

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IMRRS 2015, 0594
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 21/13

Die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist, soweit sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt ist, eine einheitliche, nicht in Einzelmaßnahmen aufspaltbare Rechtspflicht mit der Folge, dass die Unwirksamkeit der einen Einzelaspekt dieser einheitlichen Rechtspflicht betreffenden Formularbestimmung in der gebotenen Gesamtschau der Regelung zur Unwirksamkeit der gesamten Vornahmeklausel führt. Dies gilt auch, wenn die inhaltliche Ausgestaltung der einheitlichen Rechtspflicht in verschiedenen, sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln des Mietvertrags geregelt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09, NJW 2010, 674 Rn. 14).*)




IMRRS 2015, 0571
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Verzug? Auf die Gutschrift auf dem Vermieterkonto kommt es an!

LG Freiburg, Urteil vom 28.04.2015 - 9 S 109/14

1. Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum müssen die Kündigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegen.*)

2. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es bei einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Empfängers an.*)

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IMRRS 2015, 0550
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ProzessualesProzessuales
Räumungsklage vor Räumungstermin erhoben: Wer trägt die Kosten bei Rücknahme?

OLG Dresden, Urteil vom 25.11.2014 - 5 W 1310/14

1. Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist - ebenso wie bei einer Kostenentscheidung gem. § 91a Abs. 1 ZPO - der Rechtsgedanke aus § 93 ZPO zu berücksichtigen. Eine Kostenentscheidung zulasten des Beklagten setzt danach voraus, dass der Kläger subjektiv Veranlassung hatte, die Klage zu erheben (Anschluss OLG Frankfurt/M., NZM 2007, 340 = IMRRS 2006, 0291).*)

2. Erhebt der Vermieter gegen den zur Räumung verpflichteten Mieter unmittelbar vor dem mieterseits angekündigten - und später eingehaltenen - Räumungstermin Klage, hat er nach Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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IMRRS 2015, 0576
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Zwangsverwaltung: Inbesitznahme gegenüber der Ehefrau des Mieters ausreichend!

AG Stolzenau, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 C 316/14

Wird der Mieter einer von einer Zwangsverwaltung betroffenen Wohnung bei der Inbesitznahme nicht angetroffen, kann der Zwangsverwalter die im Haus lebenden und anwesenden Familienmitglieder informieren. Die Kenntnis seiner Ehefrau muss sich der Mieter dann zurechnen lassen, da diese im gleichen Haushalt lebt und somit als Empfangsvertreterin anzusehen ist.

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IMRRS 2015, 0552
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Graffiti am Hauseingang: Zumindest in Berlin ist das kein schlechter Instandhaltungszustand!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.01.2015 - 21 C 43/14

Kleinere Putzschäden, Graffiti an der straßenseitigen Erdgeschossfassade und Abnutzungen im und am Gebäude stellen noch keinen "schlechten Instandhaltungszustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 dar.

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IMRRS 2015, 0549
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietspiegel dürfen nicht zu Mietenstopp führen!

AG Esslingen, Urteil vom 29.01.2015 - 5 C 173/14

1. Mietspiegel dürfen nicht zu einem Mietenstopp während ihrer Laufzeit führen.

2. Veränderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, die seit der Datenerhebung eingetreten sind, können als Zu- oder auch Abschlag berücksichtigt werden.

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IMRRS 2015, 0547
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung wegen Inanspruchnahme einer zu großen Fläche rechtsmissbräuchlich?

LG Berlin, Urteil vom 07.05.2014 - 18 S 34/13

1. Zur Begründung des Eigenbedarfs kommt es darauf an, dass der Vermieter die vermietete Wohnung allein nutzen will.

2. Der Eigenbedarf ist nicht wegen Inanspruchnahme einer zu großen Fläche rechtsmissbräuchlich, wenn die bisherige Wohnung des Vermieters und die des Mieters, die in derselben Etage desselben Gebäude liegen, nach der geplanten Vereinigung eine Fläche von mehr als 200 m² haben, wenn nachvollziehbar vorgetragen ist, dass neben den drei Personen, die in der Wohnung wohnen werden, noch ein Arbeitszimmer eingerichtet werden soll.

3. Der Vermieter hat ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Zeit zu, in der der Mieter die Wohnung trotz Beendigung des Mietverhältnisses weiter genutzt hat. unabhängig davon, ob der Vermieter nach Herausgabe die Wohnung anderweit vermieten oder selbst nutzen wollte.

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IMRRS 2015, 0566
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Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

1. Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (insoweit Aufgabe von BGH, Rechtsentscheid vom 01.07.987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253).*)

2. Unrenoviert oder renovierungsbedürftig ist eine Wohnung nicht erst dann, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder völlig abgewohnt ist. Maßgeblich ist, ob die dem Mieter überlassene Wohnung Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum aufweist, wobei solche Gebrauchsspuren außer Acht bleiben, die so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen. Es kommt letztlich darauf an, ob die überlassenen Mieträume den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermitteln.*)

3. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Erscheinungsformen unterliegt die Beurteilung, ob eine Wohnung dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, einer in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Gesamtschau unter umfassender Würdigung aller für die Beurteilung des Einzelfalles maßgeblichen Umstände.*)

4. Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel, obliegt es ihm, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter.*)

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IMRRS 2015, 0523
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass!

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 12.11.2014 - 6 C 1267/14

Vermieter dürfen sich nicht ohne Weiteres ein Besichtigungsrecht per Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Mietvertrag einräumen und einen sich weigernden Mieter kündigen. Vielmehr müssen sie sich dafür auf einen hinreichenden Grund berufen.

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IMRRS 2015, 0514
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Fläche mit losen Bruchsandsteinen ist keine Terrasse!

LG Landau/Pfalz, Urteil vom 11.11.2014 - 1 S 67/14

Eine Terrasse ist ein ebenerdiger Platz mit einem festen Bodenbelag, auf dem es möglich ist, Tische und Stühle aufzustellen. Eine mit Bruchsandsteinen belegte und somit unebene Fläche, auf der die Steine nur lose und in unregelmäßigen Abständen verfugt sind, genügt diesen Anforderungen nicht und ist keine Terrasse im Sinne der Wohnflächenverordnung.

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IMRRS 2015, 0512
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wechsel im Eigenbedarf – Mieter muss dennoch räumen

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.04.2014 - 8 C 146/13

Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter einen Vertrag über die Aufhebung der Kündigungswirkungen anbieten, wenn die ursprünglichen Kündigungsgründe wegfallen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn neue Gründe auftreten, die eine Vertragsbeendigung ebenfalls rechtfertigen und das Räumungsinteresse deshalb fortbesteht.

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IMRRS 2015, 0502
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WohnraummieteWohnraummiete
Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten am Gebäude: Was kann Mieter tun?

LG Berlin, Urteil vom 16.12.2014 - 63 S 239/14

Bei Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen der Mietwohnung, die durch Bauarbeiten am Gebäude entstehen, wie Lärmbeeinträchtigungen, Verschattungen und Verschmutzungen, kann sich der Mieter mit mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche wehren. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist hierfür nicht geeignet.

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IMRRS 2015, 0521
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Türgriffe im Treppenhaus abgenutzt: Normaler Verschleiß, kein schlechter Zustand!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 26.08.2014 - 116 C 48/14

Bei einem Altbau aus dem Jahr 1918 ist es nicht ungewöhnlich, dass einzelne Stellen im Treppenhaus (z.B. Türgriffe, Bodenfliesen, Handläufe), welche einem besonders intensiven täglichen Gebrauch ausgesetzt sind, vereinzelt abgenutzt und erneuerungsbedürftig sind. Damit kann noch kein "überwiegend schlechter Zustand" des Eingangsbereiches im Sinne des Berliner Mietspiegels2013 begründet werden.

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