Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Mietrecht

3429 Entscheidungen insgesamt

Online seit gestern

IMRRS 2026, 0595
WohnraummieteWohnraummiete
Verwertungskündigung wegen erforderlicher Sanierungsmaßnahmen?

AG Hannover, Urteil vom 09.08.2024 - 516 C 2278/24

Allein die Tatsache, dass der geschuldete Mietzins hinter dem dann tatsächlich angemessenen Miet­zins Zurückbleiben würde, kann nicht zwingend und ohne weitere Begründung zur Annahme eines erheblichen Nach­teils führen. Anderenfalls würde jede Sanierungsmaßnahme zu einer Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechti­gen, was angesichts des § 559 BGB vom Gesetzgeber offen­sichtlich nicht gewollt war.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Mai

IMRRS 2026, 0553
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Korrekturen des Mieterhöhungsverlangens führen zu neuen Fristen und gefährden den Prozess

LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.01.2026 - 6 S 43/25

1. Ein Termin, der bereits anberaumt wurde und vor dem Ablauf der Überlegungsfrist liegt, muss nicht verlegt werden, nur weil ein neues Erhöhungsverlangen vorliegt.

2. Unbenommen bleibt es den Parteien, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen oder zunächst nicht über den Klageantrag zu verhandeln.

3. Das bloße Bestreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt keine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung dar, wenn sich die Mietpartei die Erteilung einer Zustimmung innerhalb einer neu in Gang gesetzten Überlegungsfrist ausdrücklich vorbehält.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1434
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein automatischer Räumungsschutz bei Suizidgefahr I

LG Ravensburg, Beschluss vom 01.07.2025 - 1 T 17/25

1. Eine vorhandene Suizidgefahr führt nicht automatisch zu einem erfolgreichen Räumungsschutzantrag. Es muss eine konkrete Suizidgefahr nachgewiesen werden.

2. Bei der Gewährung eines weiteren Vollstreckungsaufschubs ist die bisherige Dauer des Räumungsvollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1433
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein automatischer Räumungsschutz bei Suizidgefahr II

LG Ravensburg, Beschluss vom 01.07.2025 - 1 T 20/25

2. Eine vorhandene Suizidgefahr führt nicht automatisch zu einem erfolgreichen Räumungsschutzantrag. Es muss eine konkrete Suizidgefahr nachgewiesen werden.

2. Bei der Gewährung eines weiteren Vollstreckungsaufschubs ist die bisherige Dauer des Räumungsvollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Mai

IMRRS 2026, 0572
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung: Völlige Verwahrlosung/Verschmutzung sind zu viel!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.04.2026 - 2-11 S 194/25

1. Völlige Verwahrlosung, Vermüllung und Verschmutzung einer Wohnung sind ein wichtiger Kündigungsgrund (Prozesskündigung genügt).

2. "Den Zustand völliger Verwahrlosung und Verschmutzung fristgerecht zu beseitigen!" genügt für eine konkrete Abmahnung.

3. Ein Rügerecht bezüglich unzulässiger Beweismittel wird durch rügeloses Verhandeln "geheilt", § 295 Abs. 1 ZPO.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. Mai

IMRRS 2026, 0559
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragsverletzung durch unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung!

LG Berlin II, Urteil vom 28.02.2025 - 65 O 30/23

1. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich nicht mehr zumutbar und eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter nach Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung erneut (wenn auch nur um einen Tag) unpünktlich zahlt.

2. Jedenfalls liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn der Mieter verstorben ist und die Person, die mit ihm einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führte, dies jahrelang unredlich verschweigt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0557
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist ein Garten?

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 18.07.2025 - 531 C 69/25

1. Wird im Mietvertrag lediglich ein "Garten" genannt, ist zur Bestimmung des Mietgegenstands auf die objektive Zuordnung der Gartenflächen anhand der örtlichen Gegebenheiten und Abgrenzungen abzustellen.

2. Ein Besitzrecht an einer Gartenfläche besteht nicht, wenn diese nicht ausdrücklich mitvermietet wurde und die optische Zuordnung eindeutig einer anderen Einheit zugeordnet ist.

3. Angaben von Vormietern oder nachträgliche Erklärungen sind zur Bestimmung des Mietgegenstands zwischen den aktuellen Vertragsparteien unbeachtlich.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. Mai

IMRRS 2026, 0583
WohnraummieteWohnraummiete
Rückzahlung der Mietkaution und Auskunft über die Zinsen

AG Dresden, Urteil vom 21.11.2025 - 146 C 5420/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. Mai

IMRRS 2026, 0549
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erhebliche Erhöhung des Verbrauchs: Vermieter ist erklärungspflichtig

AG Heidelberg, Urteil vom 12.08.2025 - 26 C 174/24

1. Eine Zustellung ist unwirksam, wenn der Zustellungsadressat mit einer tatsächlich existierenden Person verwechselt werden kann, die in der Wohnung wohnt oder einen engen Bezug dazu hat. Eine Heilung nach § 189 ZPO setzt den tatsächlichen Zugang beim richtigen Empfänger voraus.

2. Bei einer nicht plausiblen erheblichen Erhöhung des Heizverbrauchs im Abrechnungszeitraum obliegt es dem Vermieter, die Verbrauchsabweichungen nachvollziehbar zu erklären. Andernfalls besteht keine Nachzahlungspflicht des Mieters.

3. Die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass einzelne Rechenschritte oder Erläuterungen sich aus beigefügten Anlagen ergeben oder der Mieter bestimmte Korrekturwerte beanstandet, die in der Abrechnung nicht enthalten sind.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 15. Mai

IMRRS 2026, 0540
ProzessualesProzessuales
Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2026 - 10 U 104/25

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0330
WohnraummieteWohnraummiete
Auslegung des Berliner Mietspiegels

LG Berlin II, Beschluss vom 26.02.2026 - 67 S 351/25

1. Das zusätzliche wohnwertmindernde Merkmal eines WC-Raums ohne Lüftungsmöglichkeit und Entlüftung liegt nur dann vor, wenn das WC sich nicht im Badezimmer befindet, es sich nicht um ein Gäste-WC handelt und es über keine Lüftungsmöglichkeit oder Entlüftung verfügt.

2. Ein Fahrradabstellraum muss abschließbar sein, absoluter Einbruchsicherheit bedarf es dabei nicht.

3. Ein Fahrradabstellraum ist grundsätzlich zum Abstellen von Fahrrädern vorgesehen, nicht zum Abstellen von Kinderwagen.

4. Entschließt sich ein Mieter, sein Fahrrad mit weiteren Transportflächen auszustatten, mit einem Anhänger zu versehen oder sich ein besonders schweres E-Bike anzuschaffen, hat er keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem durch eine bauliche Veränderung der für normale Fahrräder gut nutzbaren Rampe Rechnung trägt, um sich auf das wohnwerterhöhende Merkmal eines leicht zugänglichen Fahrradabstellraums berufen zu können.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. Mai

IMRRS 2026, 0501
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Käufer kennt mündliche Absprachen: § 550 BGB anwendbar?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2026 - 14 W 456/26

Erlangt ein Erwerber einer vermieteten Immobilie Kenntnis von einer nur mündlich vereinbarten Vertragsänderung des Mietvertrags, ist ihm die spätere Berufung auf einen Schriftformverstoß nach § 550 BGB jedenfalls gem. § 242 BGB verwehrt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 12. Mai

IMRRS 2026, 0523
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Überlassung von Wohnraum als Leasingvertrag?

AG Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2025 - 23 C 97/25

1. Der übereinstimmende Wille der Parteien hinsichtlich der Wahl des Vertragstypus geht dem Wortlaut nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vor.

2. Zu der Frage, wann die Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt ein Miet- und wann ein Leasingvertrag sein kann.

3. die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB sind auch dann anzuwenden, wenn man einen Leasingvertrag annehmen wollte.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Mai

IMRRS 2026, 0524
WohnraummieteWohnraummiete
Information über Wegfall des Eigenbedarfs genügt

AG Kirchheim, Urteil vom 29.10.2025 - 1 C 214/25

Es stellt keine Pflichtverletzung dar, wenn der Vermieter - nachdem der Mieter selbst gekündigt hat - nach Wegfall des Eigenbedarfs nicht darauf hingewiesen hat, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nun möglich sei. Er durfte an den Bestand vom Mieter erklärten Kündigung glauben.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 7. Mai

IMRRS 2026, 0525
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Späte Mietzahlung nach vorheriger Abmahnung ist fristloser Kündigungsgrund

AG Essen, Beschluss vom 17.03.2026 - 138 C 288/25

1. Die fortlaufende unpünktliche Mietzahlung kann dabei einen Kündigungsgrund darstellen.

2. Eine erstmalige Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Zahlungen kann als Abmahnung gedeutet werden, so dass eine zweite Kündigung wegen danach weiter anhaltender unpünktlicher Zahlungen jedenfalls gerechtfertigt ist.

3. In der Regel wird der Vermieter bei einer Kündigung wegen fortdauernd verspäteter Mietzahlungen die Zahlungseingänge der maßgeblichen vergangenen Monate aufführen müssen, damit der Mieter weiß, von welchem Sachverhalt der Vermieter ausgeht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0520
WohnraummieteWohnraummiete
"Bodenstehende Glasabtrennung" = ebenerdige Dusche

AG Bonn, Urteil vom 11.12.2025 - 202 C 107/25

Das Merkmal "Bodenstehende Glasabtrennung" eines Mietspiegels ist nur erfüllt, wenn eine Duschabtrennung direkt auf dem Fliesenboden und nicht auf der Duschtasse selbst montiert ist. Der objektive Empfänger kann dieses Merkmal lediglich dahingehend verstehen, dass damit ein Zuschlag für eine ebenerdige Dusche gewährt werden soll, bei der das Niveau der Duschfläche dem Bodenniveau entspricht, so dass ein ebenerdiger Einstieg vom umliegenden Badboden aus möglich ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 5. Mai

IMRRS 2026, 0444
MietrechtMietrecht
PV-Anlage muss bei Dachsanierung ab- und wiederaufgebaut werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2026 - 3 U 40/19

1. Regelt der Nutzungsvertrag eines Daches für eine Photovoltaik-Anlage, dass der Nutzer bei einer erforderlichen Dachreparatur die Anlage auf seine Kosten zu entfernen hat, so gilt dies nicht nur bei einer punktuellen Reparatur, sondern auch dann, wenn das Dach komplett saniert werden muss. Eine Differenzierung nach Reparatur und Sanierung macht keinen Sinn.

2. Verweigert der Schuldner seine Leistung ernsthaft und endgültig, bedarf es keiner vorherigen Mahnung.

3. Regelt der Nutzungsvertrag nur, dass der Nutzer bei einer erforderlichen Dachreparatur die Photovoltaik-Anlage auf seine Kosten abzubauen hat, so hat er dennoch auch die Kosten für deren Wiederaufbau zu tragen.

4. Dies gilt erst recht, wenn die entsprechende Regelung bestimmt, dass der Grundstückseigentümer die Reinstallation (nur) zu dulden hat.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 4. Mai

IMRRS 2026, 0505
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlage von Wartungskosten für gemeinschaftliche genutzte technische Anlagen durch AGB?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2026 - 4 U 102/24

1. Die Verwendung des Begriffs "Kosten der Wartung" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keine Intransparenz gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

2. Intransparenz folgt auch nicht daraus, dass eine Klausel keine abschließende Aufzählung der technischen Anlagen der gemeinschaftlich genutzten Gebäudetechnik enthält, deren Kosten für Betrieb und Wartung dem Mieter auferlegt werden. Der Begriff "einzeln bzw. gemeinschaftlich genutzter Gebäudetechnik" in Verbindung mit einer folgenden beispielhaften Aufzählung zahlreicher darunterfallender Anlagen ist hinreichend konkret.*)

3. Wartungskosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen können in Gewerbemietverträgen formularvertraglich ohne Höchstgrenze auf den Mieter umgelegt werden. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1, 2 BGB liegt darin nicht.*)

4. Eine Kostenobergrenze von 10% der Jahresmindestmiete für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gemeinschaftlich genutzter Gebäudetechnik in Gewerbemietverträgen ist nicht überhöht und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Das gilt auch dann, wenn dem Mieter durch eine weitere Klausel Wartungskosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen ohne Kostenobergrenze auferlegt werden.*)




Online seit 29. April

IMRRS 2026, 0490
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann wird Anspruch auf Kautionsrückzahlung fällig?

LG München I, Beschluss vom 03.03.2026 - 31 T 1172/26

Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0489
WohnraummieteWohnraummiete
Formularmäßige Indexmietklausel bei fehlender Transparenz unwirksam

LG Berlin II, Urteil vom 30.09.2025 - 67 S 41/25

Die Indexvereinbarung darf keine anderen Erhöhungen neben der vereinbarten Indexmiete zulassen, ausgenommen bei Veränderungen von Betriebskosten nach § 560 BGB und Erhöhungen nach § 559 BGB, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände durchgeführt hat. Anderenfalls ist die Indexvereinbarung insgesamt unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. April

IMRRS 2026, 0474
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Energetischer Modernisierungsdruck rechtfertigt keine Verwertungskündigung

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 17.12.2025 - 814 C 71/23

1. Der Abriss und Neubau eines Gebäudes fällt grundsätzlich als anderweitige wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks in den Anwendungsbereich des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

2. Eine Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann jedoch nur dann erfolgen, wenn dem Vermieter andernfalls ein erheblicher Nachteil entstehen würde. Die Nichtverwirklichung einer Gewinnsteigerung reicht nicht aus.

3. Hypothetische Kosten energetischer Modernisierungsmaßnahmen begründen keinen erheblichen Nachteil i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, solange den Vermieter keine Pflicht zur Durchführung dieser Maßnahmen trifft.

4. Auch konkret benannte zukünftige Defektfälle bleiben für die Wirksamkeit der Verwertungskündigung außer Betracht, solange ein solches Ereignis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht eingetreten ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. April

IMRRS 2026, 0458
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Heiz- und Betriebskostenabrechnungen bei vermieteten Einfamilienhäusern?

LG Lübeck, Urteil vom 30.03.2026 - 1 S 3/26

1. Zwar wird grundsätzlich bei der Abrechnung von Heizkosten schon für die formelle Wirksamkeit verlangt, dass die Verbrauchswerte anzugeben sind.

2. Allerdings gilt die Heizkostenverordnung nur für Abrechnungen in Gebäuden mit mehreren Nutzern, sie gilt nicht für die Abrechnung von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen und erst recht nicht für vermietete Einfamilienhäuser.

3. Deshalb ist es für eine formell ordnungsgemäße Angabe der Heiz- und Warmwasserkosten bei einem vermieteten Einfamilienhaus nicht erforderlich, neben dem angesetzten Geldbetrag auch den zu Grunde gelegten Verbrauch in Litern anzugeben.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0449
MietrechtMietrecht
Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Dach ist Miete und nicht Pacht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.03.2026 - 3 U 136/23

1. Bei dem Dachnutzungsvertrag handelt es sich nicht um einen Pachtvertrag, sondern um einen Vertrag über die Anmietung der Dachflächen zum Zweck des Betriebs einer Solaranlage.

2. Dass die allgemeine Nutzungsdauer bei einem mit einer Solaranlage bebauten Dach kürzer ist, unterfällt dem allgemeinen Verpächterrisiko.

3. Die Vermieterseite ist verpflichtet, die Mietsache so dem Mieter zur Verfügung zu stellen, dass er die Mietsache für seine Zwecke (hier: Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage) nutzen kann.

4. Die bloße Fehlerhaftigkeit einer an sich zulässigen und prozessual gebotenen Kostenentscheidung rechtfertigt keine Anfechtung gem. § 99 Abs. 2 ZPO analog.

5. Es reicht für eine isolierte Anfechtung eines Beteiligten nicht aus, wenn ein anderer Beteiligter des Rechtsstreits auf derselben Seite ein Rechtsmittel einlegt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. April

IMRRS 2026, 0469
WohnraummieteWohnraummiete
Hochwertiges Parkett braucht keinen guten Zustand!

LG Berlin II, Beschluss vom 28.01.2025 - 67 S 247/24

Das Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals "hochwertiges Parkett" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2024 setzt nicht voraus, dass sich das das Parkett in einem guten Zustand befindet.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0462
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Kostenobergrenze - keine Wartungskosten!

OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2025 - 3 U 109/22

1. Mieter können die Beträge in Nebenkostenabrechnungen prozessrechtlich nur beachtlich bestreiten, wenn sie vorher rechtzeitig von ihrem Recht auf Belegeinsicht Gebrauch gemacht und sich dadurch die notwendige Kenntnis auf dem dafür vorgesehenen Weg verschafft haben.

2. Nach Maßgabe des Blue-pencil-Tests kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Klausel, aus der sich die Berechtigung des Vermieters zur Umlage von Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten auf den Mieter ergibt, unter Streichung des Wortes "Wartung" hinsichtlich der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ein eigenständiger Regelungsgehalt der Klausel verbleibt (ebenso KG, Urteil vom 01.12.2022 - 8 U 50/21, IMRRS 2023,1071).

3. Wartungskosten können auch in Geschäftsraummietverträgen formularvertraglich nicht ohne Kostenobergrenze wirksam umgelegt werden. Die Kostenobergrenze ist erforderlich, wenn Mietern per Allgemeinen Geschäftsbedingungen Pflichten übertragen werden, die nicht in ihrem Mietgebrauch oder ihrer Risikosphäre liegen, sondern auf andere Bereiche im Rahmen der Erhaltungslast erweitert werden.

4. Wartungskosten dienen der Erhaltung der Mietsache, weshalb die Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung auch isoliert auf die Wartungskosten anzuwenden sind. Insofern lassen sich die Wartungskosten als Spiegelbild der Instandhaltungskosten betrachten. Während beide gemeinsam dem Erhalt der Mietsache dienen, handelt es sich bei den Wartungskosten um vorbeugende, während es sich bei den Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten um nachträgliche Maßnahmen handelt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. April

IMRRS 2026, 0461
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rauchmelder auf Gemeinschaftsflächen: Wartungskosten umlagefähig?

LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2025 - 9 S 32/25

Soweit die Anbringung und damit die Wartung der Rauchwarnmelder in den Gemeinschaftsflächen weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich sind, handelt es sich bei den Wartungskosten auch nicht um sonstige Betriebskosten i.S.d. § 2 Nr. 17 BetrKV (anders als Rauchwarnmelder in den Wohnungen oder Betriebskosten für Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0459
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse gilt nicht bei Austausch der Parteien!

AG Neukölln, Urteil vom 10.12.2025 - 5 C 181/25

§ 556d Abs. 1 BGB gilt nur, wenn ein Mietvertrag neu abgeschlossen wird. Vereinbaren die ursprünglichen Parteien des Mietvertrags, dass die bisherigen Mieter aus dem Vertrag ausscheiden und neue Mieter in den Mietvertrag eintreten, kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Dabei ist zwischen der Beendigung des alten Mietvertrags und Abschluss eines neuen Mietvertrags (Novation; mit der Folge, dass §§ 556d ff. BGB Anwendung finden) und einem Austausch von Mietern durch andere Mieter im Wege der dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Vermieter, den bisherigen Mietern und der neuen Mietpartei (bei dem kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird) zu unterscheiden. Es ist durch Auslegung zu ermitteln, was die Parteien im Einzelfall gewollt haben.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 22. April

IMRRS 2026, 0478
WohnraummieteWohnraummiete
Akku fackelt Haus ab: Muss Mieter zahlen?

LG Oldenburg, Urteil vom 12.01.2026 - 6 O 1729/25

1. Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike besteht keine Pflicht, den Lithium-Ionen-Akku fachmännisch auf etwaige Brandgefahren untersuchen zu lassen, wenn dieser äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad fahrtüchtig ist.

2. Den Eigentümer trifft in solchen Fällen kein Verschulden, wenn der Akku des an die Hauswand angelehnten E-Bikes zwei Monate später in Brand gerät und der Brand auf das angrenzende Wohngebäude übergreift.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0477
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Akku fackelt Haus ab: Muss Mieter zahlen?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2026 - 9 U 8/26

1. Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike besteht keine Pflicht, den Lithium-Ionen-Akku fachmännisch auf etwaige Brandgefahren untersuchen zu lassen, wenn dieser äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad fahrtüchtig ist.*)

2. Den Eigentümer trifft in solchen Fällen kein Verschulden, wenn der Akku des an die Hauswand angelehnten E-Bikes zwei Monate später in Brand gerät und der Brand auf das angrenzende Wohngebäude übergreift.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0446
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Exhibitionistische Handlungen führen zur Kündigung!

AG Cham, Urteil vom 26.11.2025 - 6 C 318/25

Dadurch, dass ein Mieter wiederholt Selbstbefriedigungsakte auf dem Balkon vornimmt, stört er den Hausfrieden erheblich und belästigt andere Mieter massiv. Es kann anderen Mietern nicht zugemutet werden, während des Aufenthalts auf dem Balkon diese sexuellen Handlungen beobachten zu müssen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. April

IMRRS 2026, 0365
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wertsicherungsklausel zusammen mit Staffelmiete wirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2025 - 12 U 748/25

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann gem. § 9a Abs. 2 Alt. 2 WEG die in Form von Mietforderungen bestehenden Rechte der Wohnungseigentümer selbst verfolgen, wenn die einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist. Dies ist anzunehmen, wenn das Interesse an einer einheitlichen Rechtsverfolgung das Interesse des einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümers, seine Rechte selbst oder eigenverantwortlich auszuüben, deutlich überwiegt, worüber im Rahmen einer typisierenden Betrachtung zu entscheiden ist.*)

2. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 PrKG liegt eine zu ihrer Unwirksamkeit führende, unangemessene Benachteiligung vor, wenn eine Wertsicherungsklausel zwar zu einer Anpassung der Miete nach oben, nicht aber zu einer Mietanpassung nach unten, also zu einer Mietabsenkung, führen kann. Dieser Effekt tritt aber nicht generell ein, wenn eine Wertsicherungsklausel mit einer Staffelmietvereinbarung kombiniert wird. Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung der Kombination. Beinhaltet die Staffelmietvereinbarung einen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln, dann ist ein "Floaten", also die Anpassung nach oben und nach unten, möglich und die Kombination damit wirksam. Von einem solchen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln kann ausgegangen werden, wenn dieser mindestens fünf Jahre beträgt (Anschluss OLG Brandenburg, IMR 2010, 96; IMR 2023, 456).*)

3. Es bleibt mangels Entscheidungserheblichkeit offen, ob eine Wertsicherungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag, die gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt, ungeachtet der Regelung in § 8 PrKG ex tunc unwirksam ist.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. April

IMRRS 2026, 0460
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks?

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 02.12.2025 - 714 C 160/25

1. Der Mieter hat auch für die Installation eines Balkonkraftwerks ohne Substanzeinwirkung einen Anspruch auf Erlaubniserteilung gem. § 554 Abs. 1 BGB.

2. Der Vermieter hat aufgrund der latenten Gefahrenträchtigkeit eines solchen Balkonkraftwerkes nicht das Recht, die Erlaubnis für die Installation in jedem Fall zu verweigern; erforderlich ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. April

IMRRS 2026, 0440
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung einer Kündigungsklausel

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2026 - 14 U 128/25

1. Eine Klausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume, wonach ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere vorliegt, "wenn die Mieterin trotz vorangegangener schriftlicher Abmahnung der Vermieterin für zwei (2) aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei (2) Monate erreicht", ist dahingehend auszulegen, dass eine außerordentliche, fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam nur nach vorheriger Abmahnung ausgesprochen werden kann. Durch eine solche Klausel wird § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB inhaltlich modifiziert.*)

2. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann als vertraglich vereinbarte Abmahnung anzusehen sein.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 15. April

IMRRS 2026, 0456
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?

BGH, Beschluss vom 07.10.2025 - VIII ZR 11/24

1. Bei einer Mehrheit von Mietern genügt es für einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung, wenn das berechtigte Interesse an der Untervermietung nur bei den in der Wohnung verbleibenden Mietern vorliegt, sofern ein Mitmieter endgültig ausgezogen ist.

2. Der Wunsch der verbleibenden Mieter, durch Untervermietung ihren Mietanteil nach dem Auszug eines Mitmieters zu reduzieren und so einen Wohnungsverlust zu vermeiden, stellt ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

3. Die Erlaubnis zur Untervermietung kann nicht allein wegen eines möglichen erhöhten Räumungs- und Prozessaufwands für den Vermieter oder wegen der Erzielung zusätzlicher Untermieteinnahmen verweigert werden; § 553 Abs. 2 BGB ist nur bei Unzumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände anwendbar.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. April

IMRRS 2026, 0383
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vereinbarung über den Umlagemaßstab von Betriebskosten ist bindend!

AG Neubrandenburg, Urteil vom 25.11.2025 - 103 C 485/24

Der Vermieter ist an eine Vereinbarung mit dem Mieter über den Umlagemaßstab von Betriebskosten gebunden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. April

IMRRS 2026, 0384
WohnraummieteWohnraummiete
Bonner Mietspiegel: Was ist eine „zeitgemäße Elektroinstallation“?

AG Bonn, Urteil vom 21.11.2025 - 206 C 24/25

1. Das Merkmal "zeitgemäße Elektroinstallation" des Bonner Mietspiegels liegt nur dann vor, wenn die Voraussetzungen des Mietspiegels kumulativ erfüllt sind.

2. Nach dem Mietspiegel ist das Merkmal "zeitgemäße Elektroinstallation" erfüllt, wenn die einzelnen Zimmer/Stromkreise jeweils mit Automatensicherungen abgesichert sind und mindestens ein Fehlerstromschutzschalter vorhanden ist.

3. Ein Boiler ist auch ein Untertischgerät im Sinne des Mietspiegels.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 9. April

IMRRS 2026, 0379
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Endrenovierungsklauseln sind unwirksam!

AG Bochum, Urteil vom 05.01.2026 - 70 C 79/24

1. Bei einer Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume entsprechend ihrem Zustand bei Übernahme durch den Mieter zurückzugeben, handelt es sich um eine jedenfalls formularvertraglich unwirksame Endrenovierungsverpflichtung. Aus ihr folgt ausdrücklich, dass der Mieter alle Verschlechterungen und damit auch solche im Zuge vertragsgemäßer Nutzung beseitigen müsste.

2. Die Zulässigkeit auch einer zwischen den Parteien individuell ausgehandelten Endrenovierungspflicht ist jedenfalls in der Wohnraummiete fraglich, da sie eine von § 536 Abs. 4 BGB nicht erlaubte Abweichung zu Lasten des Mieters darstellt.

3. Lässt sich nicht feststellen, wer für die Feuchtigkeitsschäden verantwortlich ist, muss der Mieter dem Vermieter die Kosten für ein "Feuchtigkeitsgutachten" nicht ersetzen.

4. Lässt sich der Vermieter nach Auszug des Mieters ohne Not monatelang Zeit mit der Renovierung, kann er diese Zeit nicht als Mietausfall geltend machen.

5. Wohnt der Vermieter im selben Haus, kann er für die Wohnungsabnahme keine Kosten einer hiermit beauftragten Drittfirma verlangen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. April

IMRRS 2026, 0378
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bohren in Terrassentür muss nicht sein!

AG Rheine, Urteil vom 04.12.2025 - 14 C 194/24

Durch Bohrungen in der Terrassentür schafft der Mieter eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung und verursacht damit einen Schaden.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 1. April

IMRRS 2026, 0377
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 03.12.2025 - 9 C 5083/25

1. So wenig ein Eigentümer als Vermieter einen Anspruch darauf hat, aus der Mietwohnung die höchstmögliche Rendite zu erzielen, so wenig hat er bei jedwedem wirtschaftlichen Nachteil einen Anspruch auf Räumung.

2. Bei der Abwägung zwischen dem Bestandinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Vermieters ist mit ganz erheblichem Gewicht zu berücksichtigen, dass der Vermieter das Objekt in Kenntnis der abgeschlossenen Mietverträge sowie der eingeschränkten Möglichkeiten zur Änderung oder gar Beendigung der bestehenden Mietverhältnisse erworben hat.

3. Dem Vermieter hätte es oblegen, sich vor dem Erwerb - wie marktüblich - im Rahmen einer sachgerechten Due Diligence ein hinreichendes Bild von den baulichen Verhältnissen zu machen. Auch hätte es ihm oblegen, die nicht fernliegende Möglichkeit des Fortbestands der Mietverhältnisse wirtschaftlich sinnvoll zu kalkulieren. Dass sich der Erwerb nunmehr als Fehlkalkulation herausstellt, kann nicht zu Lasten der Mieter gehen.

4. Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur ausreichenden Beheizung der Wohnung nicht, wenn er bei Ausfall der zentralen Heizungsanlage (gleich aus welchem Grund) lediglich Elektroheizkörper aufstellt, anstatt die Heizanlage fachgerecht zu reparieren oder zu ersetzen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 31. März

IMRRS 2026, 0392
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Formularvertragliche Abbedingung von § 545 BGB wirksam

LG Berlin II, Urteil vom 13.02.2026 - 63 S 205/25

1. Die formularvertragliche Vereinbarung einer Abbedingung von § 545 BGB im Mietvertrag ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.

2. Wird § 545 BGB in einem Mietaufhebungsvertrag erneut abbedungen, so wird diese Regelung regelmäßig lediglich aus Klarstellungsgründen in den Mietaufhebungsvertrag übernommen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0376
MietrechtMietrecht
Formanforderungen bei befristetem Gewerberaummietvertrag mit GbR als Vermieterin

OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2026 - 30 U 87/25

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0375
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Sorgeberechtigung, keine Haushaltsangehörigkeit!

VG Berlin, Urteil vom 09.03.2026 - 8 K 620/25

Kinder, für die keine Personensorgeberechtigung besteht, können Haushaltsangehörige im Sinne von § 18 WoFG sein.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. März

IMRRS 2026, 0381
MietrechtMietrecht
Ausschlussfrist für Umzugskostenvergütung und Mietentschädigungsanspruch

VG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 28.01.2026 - 23 K 1137/23

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0364
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einseitiges Fordern ist kein Verhandeln!

AG Passau, Urteil vom 20.01.2026 - 13 C 244/24

1. Vermietet ein Eigentümer an einen anderen Eigentümer Räume, so handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Sachverhalt, so dass das Wohnungseigentumsgericht nicht zuständig ist.

2. Für die Annahme von Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB genügen Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt, was wiederum bei jedem ernsthaften Meinungsaustausch der Fall ist.

3. Die bloße wiederholte Geltendmachung einer Mietforderung gegenüber dem Mieter erfüllt den Tatbestand der "Verhandlungen" i.S.v. § 203 BGB nicht, wenn der Mieter hierauf nicht reagiert.

4. Die doppelte Rechtshängigkeit führt zur Abweisung der zweiten Klage als unzulässig, wobei allein maßgeblich ist, welche der beiden Klagen zuerst rechtshängig geworden ist, mag die andere auch früher anhängig gewesen sein.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. März

IMRRS 2026, 0382
WohnraummieteWohnraummiete
Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht?

AG Esslingen, Urteil vom 28.11.2025 - 8 C 1379/24

Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0380
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
"Streichen der Fenster und Außentüren von innen": Selbst wörtliche Wiedergabe des Verordnungstextes ist unwirksam!

AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 09.12.2025 - 10 C 25/25

1. Die formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturenklausel mit dem Wortlaut "(...) das Streichen (...) der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen" regelt nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet wird, und führt daher zur Unwirksamkeit der Klausel.

2. Formularvertragliche Bestimmungen (AGB) müssen sich an einem anderen Maßstab messen als Verordnungstexte und auch der Auslegungsmaßstab ist ein anderer.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 26. März

IMRRS 2026, 0565
WohnraummieteWohnraummiete
Störung von Hausbesichtigungen

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 17.10.2023 - 48 C 288/23

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 25. März

IMRRS 2026, 0361
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vormiete nicht mitgeteilt: Mieter hat Auskunftsanspruch

LG Berlin II, Beschluss vom 08.01.2026 - 63 S 250/25

1. Die Nichterteilung der Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB durch den Vermieter hindert nicht die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB.

2. Zum Einwand der Sittenwidrigkeit der Höhe der Vergütung, die sich ein Rechtsdienstleister für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") versprechen lässt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2026, 0360
WohnraummieteWohnraummiete
Vormiete nicht mitgeteilt: Mieter hat Auskunftsanspruch

LG Berlin II, Beschluss vom 20.11.2025 - 63 S 250/25

1. Die Nichterteilung der Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB durch den Vermieter hindert nicht die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB.

2. Zum Einwand der Sittenwidrigkeit der Höhe der Vergütung, die sich ein Rechtsdienstleister für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") versprechen lässt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. März

IMRRS 2026, 0368
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachträgliches Verhalten für Auslegung des Mietvertrags relevant?

BGH, Beschluss vom 18.02.2026 - XII ZR 27/25

1. Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann und muss auch das nachträgliche Verhalten der Partei in dem Sinne berücksichtigt werden, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (hier betreffend die Laufzeit eines Mietvertrags).

2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf eine gehörswidrige Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert war.

Dokument öffnen Volltext