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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverst�ndige

1255 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IMRRS 2013, 0954
SachverständigeSachverständige
Falschen Vortrag unterstellt: Sachverständiger befangen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2013 - 21 W 57/12

1. Einzelne Bemerkungen in einem Gutachten wie "irreführend", "Störfaktor", "Spekulation und nachträglich unbewiesene Behauptung", "unrichtige und irreführende Versicherung" können die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.

2. Unterstellt ein Sachverständiger einer Partei falschen Vortrag, kann dies eine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen.

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IMRRS 2013, 0924
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13

1. Zur Einhaltung der Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen. Diese Frist wird schuldhaft versäumt, wenn eine Partei in Kenntnis möglicher Ablehnungsgründe ihr Ablehnungsgesuch mehrere Wochen zurückstellt, um die Stellungnahme der Gegenseite zu einem unterbreiteten Vergleichsangebot abzuwarten.*)

2. Ein Sachverständiger kann nicht bereits deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt werden, weil er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch (überflüssigerweise) Rechtsausführungen vornimmt, wenn er diese sachlich abgefasst hat.*)

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IMRRS 2013, 0878
SachverständigeSachverständige
Schiedsgutachten abgelehnt: Als Gerichtsgutachter befangen!

LG Kiel, Beschluss vom 07.02.2013 - 11 O 109/08

War der Gerichtsgutachter vorausgehend als Schiedsgutachter tätig und ist dessen Gutachten unter anderem durch ein Privatgutachten des Geschäftsführers der Klägerin in einem Rechtsstreit für unverbindlich erklärt worden, ist die Besorgnis der Befangenheit begründet.

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IMRRS 2013, 0791
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten für Überprüfung des Gegengutachtens erstattungsfähig!

AG Heinsberg, Urteil vom 11.07.2012 - 18 C 84/12

Verweigert die Haftpflichtversicherung den Ausgleich der durch Privatgutachten festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein "Gegengutachten" oder eine Stellungnahme, ist es dem Geschädigten zuzumuten, diese dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen. Die entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, auch wenn Sie die Kosten für das ursprüngliche Gutachten übersteigen.

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IMRRS 2013, 0781
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IMRRS 2013, 0780
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IMRRS 2013, 0741
SachverständigeSachverständige
Ablehnung eines Gutachtens als Druckmittel unzulässig!

OLG Celle, Urteil vom 06.09.2012 - 13 U 188/11

Willigt ein Sachverständiger zur Einstellung der Bilder eines Schadens in eine Restwertbörse im Internet nicht ein, darf der Haftpflichtversicherer sein Gutachten nicht als unprüfbar ablehnen, um den Sachverständigen zur Einwilligung zu zwingen. Dies stellt einen unzulässigen Druck auf die Entscheidungsfreiheit des Sachverständigen dar.

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IMRRS 2013, 0734
SachverständigeSachverständige
Verfahrensrecht - SV-Kosten für Rechnungsprüfung nicht erstattungsfähig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2012 - 14 W 331/12

1. Wird im Restwerklohnprozess vor allem um die Massen gestritten, ist es dem Besteller in der Regel zumutbar, die maßgeblichen Tatsachen selbst zu ermitteln und vorzutragen, insbesondere wenn insoweit eine Beratungs- und Auskunftspflicht des Architekten des Auftraggebers fortbesteht.*)

2. Auch die Sorge, ansonsten unsubstantiiert auf die Klage zu erwidern, rechtfertigt nicht die Einschaltung eines Privatgutachters, wenn die Gegenseite darlegungs- und beweispflichtig ist und hinsichtlich etwaiger Substantiierungsmängel auf die Beachtung der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 139 ZPO vertraut werden kann.*)

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IMRRS 2013, 0588
SachverständigeSachverständige
Versagung der Vergütung nur nach Androhung zulässig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 14 W 289/12

1. Legt der persönlich zum Sachverständigen ernannte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH auf deren Geschäftspapier Beschwerde gegen die Versagung einer Vergütung ein, verbietet sich die Annahme, es handele sich um ein Rechtsmittel der juristischen Person auch dann, wenn der Gutachter in der "Wir - Form" schreibt.*)

2. Dass ein Sachverständiger die ihm gesetzte Frist für die Gutachtenerstattung hat verstreichen lassen, rechtfertigt die Versagung jedweder Vergütung nur dann, wenn eine Sanktion zuvor vom Gericht angedroht worden war.*)

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IMRRS 2013, 0441
SchiedswesenSchiedswesen
Wann und wem haftet ein Schiedsgutachter?

BGH, Urteil vom 17.01.2013 - III ZR 11/12

Wird ein Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede geschlossen, können bei Erstellung eines offenbar unrichtigen Gutachtens auch der anderen Partei unmittelbare (werk-)vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Schiedsgutachter zustehen.

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IMRRS 2013, 0180
SachverständigeSachverständige
Auch zum "inoffiziellen" Ortstermin sind Parteien zu laden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2012 - 5 W 430/12

Ablehnung eines Sachverständigen bei Verletzung von § 357 ZPO zum Nachteil einer Partei.*)

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IMRRS 2013, 0159
SachverständigeSachverständige
Befangenheit bei wissenschaftlichen Kontakten zu einer Partei?

OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2012 - 7 W 10/12

1. Nicht jeder geschäftliche oder persönliche Kontakt zu einer Partei lässt bereits befürchten, dass ein Sachverständiger einen gerichtlichen Gutachterauftrag nicht objektiv und unvoreingenommen bearbeiten wird.

2. Wenn sich Experten in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften wissenschaftlich austauschen oder bei größeren Forschungsprojekten mitarbeiten, lässt sich ein genereller Schluss auf eine persönliche Nähe, die einer unbefangenen Begutachtung entgegenstehen könnte, nicht ziehen.

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IMRRS 2013, 0151
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wie bemisst sich der Verkehrswert eines Grundstücks?

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 10 U 12/12

Zu der Frage, welchen Bewertungsspielraum ein Sachverständiger bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks hat.*)

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IMRRS 2013, 0140
SachverständigeSachverständige
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Jena, Urteil vom 07.11.2012 - 2 U 135/12

1. Der gerichtliche Sachverständige, der im Selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO ein unrichtiges Gutachten erstattet und im anschließenden Hauptsacheverfahren bei seiner Anhörung unzutreffende Angaben macht, handelt grob fahrlässig i.S. § 839 a BGB.

2. Schadensersatzansprüche sind auch nicht wegen Verstoßes gegen § 839 Abs.3 i.V.m. § 839 a Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

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IMRRS 2013, 0016
SachverständigeSachverständige
"Keine baupraktische Erfahrung": Sachverständiger befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2012 - 17 W 141/12

1. Der Sachverständige hat die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten.

2. Äußerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen einer anwaltlich vertretenden Partei, die teilweise ehrverletzend sind und die Verfahrensbevollmächtigten des Gegners persönlich angreifen, was ihre lautere Verfahrensführung, bautechnische Fachkunde, Erfahrung in Bauprozessen und intellektuelle Fähigkeit zur Erfassung baulicher Gegebenheiten und Erklärungen des Sachverständigen angeht, sind unangemessen und begründen die Besorgnis der Befangenheit

3. Gewährt ein Gericht nachträglich eine Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten, gilt diese Frist auch für das Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit des Gutachters.

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Online seit 2012

IMRRS 2012, 3350
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsgutachten lückenhaft: Gutachter erhält keine Vergütung!

LG Kiel, Urteil vom 12.11.2012 - 7 S 53/12

1. Ein lückenhaftes Schiedsgutachten mit nicht nachvollziehbarer Bewertung lässt den Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters entfallen.

2. Der Schiedsgutachter hat kein Nachbesserungsrecht ohne ausdrückliche Vereinbarung. Mängelrügen sind daher entbehrlich.

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IMRRS 2012, 3343
SchiedswesenSchiedswesen
Gutachten unverbindlich und wertlos: Mängelrüge notwendig?

AG Kiel, Urteil vom 26.04.2012 - 111 C 115/10

1. Ein lückenhaftes Schiedsgutachten mit nicht nachvollziehbarer Bewertung lässt den Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters entfallen.

2. Der Schiedsgutachter hat kein Nachbesserungsrecht ohne ausdrückliche Vereinbarung. Mängelrügen sind daher entbehrlich

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IMRRS 2012, 3342
SachverständigeSachverständige
Selbstbezeichnung als Bausachverständiger nicht irreführend!

LG Augsburg, Urteil vom 29.05.2012 - 2 HK O 323/12

1. Die Selbstbezeichnung als "Bausachverständiger" im Briefkopf stellt keine irreführende geschäftliche Handlung dar.

2. Die Bezeichnung als "Sachverständiger" ist - anders als die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" - gesetzlich nicht geschützt. Es ist deshalb auch das Auftreten als Sachverständiger kraft Selbstbezeichnung grundsätzlich möglich.

3. Die Bezeichnung als "Bausachverständiger" weckt die Erwartung umfassender Kenntnisse im Bauwesen, die von einem Bauingenieur mit Universitätsabschluss erwartet werden können. Es versteht sich aber auch von selbst, dass keine Einzelperson in allen verschiedenen Bereichen des Bauwesens alle Fragen sachverständig beantworten kann.

4. Die Bezeichnung darf jedoch nicht in einer gegen das UWG verstoßenden Weise unlauter verwendet werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Sicht des möglichen Adressatenkreises.

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IMRRS 2012, 3310
SachverständigeSachverständige
Vorbehaltlose Zuschreibungen nur auf gesicherter Grundlage!

LG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 2 O 457/08

1. Eine kunsthistorische Analyse reicht alleine noch nicht aus für eine sichere Zuschreibung eines Gemäldes.

2. Mit Beginn der Vertragsverhandlungen durch Überreichen des Auktionskatalogs den Sachverständigen die Pflicht, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Erwerber Rücksicht zu nehmen. Diese Pflicht konkretisiert sich darin, im Katalog zutreffende Angaben auf gesicherter Grundlage zu machen.

3. Welche Maßnahmen der Auktionator ergreifen muss, um von der Echtheit eines Gemäldes ausgehen zu dürfen,hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Frage, in welchem Umfang die Qualität des in Frage stehenden Gemäldes, sein unmittelbarer Eindruck, die Umstände der Einlieferung, die Plausibilität der behaupteten Provenienz und das Einfügen dieser Umstände in den bekannten Kontext des behaupteten Werkes Zweifel an der Authentizität des Gemäldes begründeten oder beruhigten.

4. Der Umfang der Prüfungspflicht des Kunsthändlers bestimmt sich weiter nach der Bedeutung des Werkes; bei einem gewöhnlichen Gemälde sind dem Kunsthändler weniger eingehende Prüfungen zumutbar als bei Werken, die der Auktionator zu einem ungewöhnlich hoch festgesetzten Mindestgebot - hier: 800.000 Euro - in seinen Katalog aufnimmt.

5. Das Einholen eines naturwissenschaftlichen Gutachtens ist nicht stets erforderlich wegen des damit verbundenen Substanzeingriffs. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine vorbehaltlose Zuschreibung des Kunstgegenstands aufgrund es Wertes außerordentlich wichtig ist.

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IMRRS 2012, 3251
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisaufnahme im Ausland: Rechtshilfeersuchen notwendig?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.11.2012 - 8 W 102/12

1. Bei einer unmittelbaren Beweisaufnahme im Ausland - hier: Ortstermin des vom Gericht bestellten Bausachverständigen zur Feststellung von Baumängeln an einem privaten Wohnhaus - ist ein vorheriges Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates (Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 dann nicht zwingend notwendig, wenn die Hilfe der örtlichen Behörden für die erfolgreiche Durchführung der vom Prozessgericht angeordneten Beweisaufnahme nicht erforderlich ist und der Sachverständige nicht auf hoheitliche Unterstützung oder die Mitwirkung der Justizbehörden des Mitgliedstaates angewiesen ist.*)

2. Ein Verstoß gegen Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass die so gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, der Schutzzweck der verletzten Norm verbietet eine Verwertung nicht.*)

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IMRRS 2012, 3240
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach Einlassung zur Sache: Befangenheitsantrag unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2012 - 8 W 62/12

Hat der frühere Beklagte sich in der Sache eingelassen und keinen Befangenheitsantrag gestellt, muss der Rechtsnachfolger sich dies zurechnen lassen.

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IMRRS 2012, 3220
SachverständigeSachverständige
Gutachten zögerlich erstellt: Voraussetzung für Ordnungsgeld?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.08.2012 - 7 W 26/12

Die Verhängung eines Ordnungsgelds setzt voraus, dass das Gericht wirksam eine Frist zur Gutachtenübermittlung gemäß § 411 Abs. 1 ZPO gesetzt hat.

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IMRRS 2012, 3201
SachverständigeSachverständige
Wie viel Zeit darf Gutachter für Aktenstudium aufwenden?

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2012 - 14 W 620/12

1. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat den Parteivortrag zu den maßgeblichen Beweisfragen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und umfassend zu prüfen und zu berücksichtigen. Ihm kann daher nicht angesonnen werden, die Akten nur kursorisch zu lesen. Die Zeit, die ein Richter für die Sichtung und Erfassung des Prozessstoffs benötigt, ist dabei kein geeigneter Vergleichsmaßstab, weil der anwaltlich aufbereitete Sachvortrag der Prozessbeteiligten sich einem Wissenschaftler einer anderen Fachrichtung (hier: Physiker) nicht derart schnell erschließen muss wie einem Jurist.*)

2. Die Kürzung der Stundenzahl für die Vorbereitung, Ausarbeitung und Korrektur des Gutachtens kann nur in Ausnahmefällen auf dessen geringen Umfang gestützt werden. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die zur Beantwortung der Beweisfragen erforderliche Zeit mit der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens korrespondiert.*)

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IMRRS 2012, 3196
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2012 - 5 W 445/12

1. Im selbständigen Beweisverfahren muss dem Antragsgegner auch zur Person des zu ernennenden Sachverständigen rechtliches Gehör gewährt werden.*)

2. Eine unter Nichtbeachtung des Verfassungsgebots erfolgte Sachverständigenernennung ist trotz Unanfechtbarkeit der Beweisanordnung auf eine Gegenvorstellung vom Ausgangsgericht zu prüfen und erforderlichenfalls zu ändern.*)

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IMRRS 2012, 3194
SachverständigeSachverständige
Haftung für falsches Gutachten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012 - 5 W 420/12

Für eine Falschbegutachtung vor Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes haftet ein gerichtlicher Sachverständiger nur unter den Voraussetzungen des § 826 BGB. Das erfordert ein bedenken- und gewissenloses Fehlverhalten in zumindest bedingter Schädigungsabsicht (hier verneint). Dass der Gutachter eine Hysterektomie entgegen der überwiegenden Lehrmeinung als indiziert erachtet hat, reicht dafür ebenso wenig aus wie der Umstand, dass der Sachverständige von seiner ersten Einschätzung später abgerückt ist.*)

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IMRRS 2012, 3187
SachverständigeSachverständige
Vergütung trotz Befangenheit: Versäumnis des Gerichts!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2012 - 14 W 622/12

1. Führt ein Sachverständiger seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grob fahrlässig herbei, erhält er keine Vergütung aus der Staatskasse. Lässt diese den Rückforderungsanspruch hinsichtlich der bereits gezahlten Vergütung anschließend verjähren, liegt darin ein grobes gerichtliches Versäumnis, das die Nichterhebung der verauslagten Kosten erfordert.*)

2. Es ist nicht Aufgabe der Parteien oder ihrer Bevollmächtigten, die Beachtung gerichtlicher Pflichten zu überwachen oder gar die Staatskasse auf die drohende Verjährung des Rückforderungsanspruchs hinzuweisen.*)

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IMRRS 2012, 3176
SachverständigeSachverständige
Geschäftliche Kontakte zu beiden Parteien: Keine Befangenheit!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2012 - 8 W 62/12

1. Stehen geschäftliche Beziehungen des Sachverständigen zu einer Partei im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Rechtsstreit der Parteien, stellt dies regelmäßig einen hinreichenden Grund für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit dar.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn der Sachverständige für beide Seiten und in beidseitiger Kenntnis eingeschaltet war, um - zumindest auch - Grundlagen für eine einvernehmliche Regelung zu schaffen.

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IMRRS 2012, 3163
SachverständigeSachverständige
Rechtliche Bewertung von HOAI-Fragen: Keine Befangenheit!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2012 - 10 W 39/12 (Alb)

Für Gutachten im Bestellungsgebiet "Leistungen und Honorare von Architekten" ist es nicht selten erforderlich, dass der Sachverständige in Einzelfragen rechtliche Bewertungen abgibt. Dies begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Dies gilt umso mehr, wenn der Sachverständige vorab ausgeführt hat, dass er seine Bewertungen und Feststellungen ausschließlich aus fachlicher Sicht vornehmen werde, um dem Gericht nach Aufbereitung aller fachlichen Aspekte die Grundlagen für dessen abschließende rechtliche Beurteilung zu liefern.*)

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IMRRS 2012, 3149
SachverständigeSachverständige
Besorgnis der Befangenheit wegen beruflicher Kontakte?

OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2012 - 32 W 24/12

Berufliche Kontakte zwischen einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen und einer Person, die für eine Prozesspartei Leistungen, die in einem Zusammenhang mit dem im Rechtsstreit zu entscheidenden Sachverhalt stehen, erbracht hat oder nach wie vor erbringt, vermögen nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen zu begründen. Dies ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn über derartige Kontakte hinausgehende enge fachliche oder persönliche Beziehungen zwischen dem Sachverständigen und der Person bestehen, die für eine Prozesspartei derartige Leistungen erbracht hat oder erbringt.*)

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IMRRS 2012, 3143
SachverständigeSachverständige
Besteht eine Pflicht zur Beschäftigung mit Fachaufsätzen?

BSG, Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 247/09 B

1. Einem Beteiligten steht das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet. Dabei müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden. Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen und z. B. auf Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten hinzuweisen.

2. Die Berufung auf das Fragerecht ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Beteiligter eine erneute schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen unter Würdigung der wissenschaftlichen Argumentation in vom Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen beantragt und diese Aufsätze dem Sachverständigen im Rahmen der ersten Stellungnahme vom Gericht nicht übersandt wurden.

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IMRRS 2012, 3019
SachverständigeSachverständige
Gutachterauftrag eigenmächtig weitergeleitet: Keine Vergütung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2012 - 14 W 621/12

Überträgt der vom Gericht ernannte Sachverständige den Auftrag unbefugt auf einen anderen, erhält dieser für das von ihm erstattete Gutachten keine Vergütung. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der ernannte Sachverständige sich bereit erklärt, das Gutachten durch nachträgliche Unterzeichnung mitzutragen.*)

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IMRRS 2012, 2936
SachverständigeSachverständige
Unentgeltliche Kooperation: Besorgnis der Befangenheit?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 W 14/12

1. Bestehen Verbindungen oder Kooperationen von Hochschullehrern auf dem Gebiet der Technik und der Naturwissenschaften zu bzw. mit Wirtschaftsunternehmen, vermag nicht allein dieser Umstand die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, es kommt vielmehr auf die Natur, die Aktualität und die Intensität der Beziehungen an.

2. Unentgeltlichkeit ist im Rahmen eines professionellen Kontaktes durchaus ungewöhnlich und zeugt von einer besonderen Verbindung bzw. Nähe, die durchaus die Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermag.

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IMRRS 2012, 2924
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sachverständigengutachten ist unvertretbare Handlung

OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2012 - 4 W 181/12

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wertermittlung eines Grundstücks ist in der Regel eine unvertretbare Handlung i.S.v. § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)

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IMRRS 2012, 2918
SachverständigeSachverständige
Befangenheitsgrund im Gutachten: Frist zur Ablehnung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 10 W 10/12

1. Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt eines schriftlichen Gutachtens, so läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen regelmäßig gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab.*)

2. Bei der Auseinandersetzung mit einem Privatgutachter ist entscheidend, ob sich die Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (hier: verneint für die Äußerungen "parteiliche Fokussierung" und "plakative Betrachtungen" sowie den Hinweis auf die Emeritierung des Privatgutachters).*)

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IMRRS 2012, 2896
SachverständigeSachverständige
Wie sind Lichtbilder und Diagramme zu vergüten?

OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - 25 W 200/12

1. Der 1. Ausdruck eines Lichtbildes in den Ausfertigungen eines Gutachtens wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG mit 2,00 EUR vergütet und zwar auch dann, wenn das Lichtbild im Original nicht vom Sachverständigen selbst gefertigt wurde.*)

2. Auch die Kosten eines Original-Farbdiagramms sind nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG mit 2,00 EUR für den Erstabdruck und mit 0,50 EUR für jeden weiteren Abzug zu vergüten.*)

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IMRRS 2012, 2888
SachverständigeSachverständige
Befangen wegen wirtschaftlicher Verbindung?

BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - X ZR 137/09

Der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit kann begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht. Nimmt der Sachverständige einen Gutachtenauftrag eines Dritten an, der seinerseits in einem Beratungsverhältnis zu einer der Parteien steht, kommt dies nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.*)

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IMRRS 2012, 2884
SachverständigeSachverständige
Folgen einer Hinweispflichtverletzung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12

Hat ein Sachverständiger gegen seine Hinweispflicht nach § 407a Abs. 3 ZPO verstoßen, kann dies im Einzelfall eine Kürzung seiner Vergütungsansprüche zur Folge haben. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Eine Kürzung unterbleibt insbesondere in den Fällen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass auch bei erfolgter Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen nicht eingeschränkt oder ihre Fortsetzung nicht unterbunden worden wäre.*)

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IMRRS 2012, 2832
SachverständigeSachverständige
Schädiger soll Sachverständigen direkt bezahlen: Einwendungen?

LG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12

Nimmt der Geschädigte den Schädiger eines Verkehrsunfalls auf Zahlung von Sachverständigenkosten an das Sachverständigenbüro in Anspruch und macht der Schädiger geltend, dem Geschädigten stünden wegen einer mangelhaften Gutachtenerstellung Einwendungen gegen die Honorarforderung des Sachverständigenbüros zu, so ist der Schädiger zur Zahlung nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erstattungsansprüche des Geschädigten gegen das Sachverständigenbüro verpflichtet (analog § 255 BGB).*)

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IMRRS 2012, 2816
SachverständigeSachverständige
Urlaub anlässlich eines Gerichtstermins: Kostenerstattung?

BVerwG, Beschluss vom 12.03.2012 - 9 KSt 6.11

1. Die Verbindung einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Anreise zu einem Verhandlungstermin mit einem Privataufenthalt am Ort der mündlichen Verhandlung schließt die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten als notwendige Aufwendungen im Sinne des § 162 VwGO dann nicht aus, wenn der Privataufenthalt lediglich "bei Gelegen-heit" des Verhandlungstermins erfolgt und auf wenige Tage beschränkt ist.*)

2. Aufwendungen für Privatgutachten können erstattungsfähig sein. Das gilt aber nur, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.*)

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IMRRS 2012, 2780
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsfrist endet mit Frist zur Stellungnahme!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2012 - L 17 U 645/11

Werden aus dem schriftlich abgefassten Gutachten Gründe für eine Befangenheit des Sachverständigen ersichtlich, endet die Frist für den Ablehnungsantrag mit dem Ablauf der Frist, die das Gericht den Beteiligten zur Stellungnahme zum Gutachten eingeräumt hat.

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IMRRS 2012, 2774
SachverständigeSachverständige
Wissenschaftliche Veröffentlichung kein Befangenheitsgrund!

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 W 14/12

1. Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, so sind die Ablehnungsgründe unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen, d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist. Der Ablauf einer zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist stellt dabei regelmäßig die äußerste zeitliche Grenze dar.*)

2. Eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen eines Sachverständigen oder Richters im Themenbereich des Gutachtens oder Verfahrens begründen für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

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IMRRS 2012, 2683
SachverständigeSachverständige
Kostenfestsetzung

BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - X ZR 11/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 2627
SachverständigeSachverständige
Ein Mangel an Sachkunde ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Köln, Beschluss vom 25.07.2012 - 19 W 17/12

1. Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen.

2. Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit. Ein derartiger Vorwurf betrifft nicht die Voreingenommenheit des Sachverständigen zu Lasten einer Partei, sondern seine angeblich mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen

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IMRRS 2012, 2613
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Vollstreckung aus unbestimmten Titel!

OLG Köln, Beschluss vom 24.07.2012 - 2 W 69/12

Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.*)

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IMRRS 2012, 2600
SachverständigeSachverständige
Befangenheit eines Sachverständigen

OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 1 W 907/06

Zur Befangenheit eines Sachverständigen.

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IMRRS 2012, 2446
SachverständigeSachverständige
Gutachten wegen Mängeln unverwertbar: Trotzdem Vergütung?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2012 - 2 S 1538/12

Ein Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige darüber hinaus die Unverwertbarkeit verschuldet hat; hinsichtlich Letzterem muss ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit anzulasten sein (allgemeine Meinung). Die Annahme einer Unverwertbarkeit des Gutachtens setzt voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht beheben können (ebenso Thüringisches OVG, Beschluss vom 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 - Juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 8 C 07.1535 - Juris).*)

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IMRRS 2012, 2436
SachverständigeSachverständige
Keine Befangenheit trotz eigener Beweiswürdigung!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2012 - 13 W 93/12

Wird dem Sachverständigen im Beweisbeschluss nicht ausreichend deutlich gemacht, von welchen Feststellungen er bei der Begutachtung auszugehen hat, begründet eine eigene Beweiswürdigung des Sachverständigen allein keine Besorgnis der Befangenheit, insbesondere dann nicht wenn der Sachverständige an der Beweisaufnahme teilgenommen hat.

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IMRRS 2012, 2427
SachverständigeSachverständige
Ortsbesichtigung ohne Benachrichtigung der Parteien: Befangen?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12

1. Führt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger eine Ortsbesichtigung durch, ohne die Parteien zu benachrichtigen, begründet dies die Besorgnis der Befangenheit nicht, solange er beide Parteien gleich behandelt und nicht gegen den Grundsatz der Waffengleichheit verstößt.*)

2. Überschreitet ein Sachverständiger eigenmächtig seinen Gutachterauftrag, indem er Beweisfragen überdehnt oder ihm nicht gestellte Beweisfragen eigenmächtig bearbeitet, ist sein Gutachten insoweit unzulänglich; er bewegt sich außerhalb seines Auftrags, so dass ihm dafür keine Vergütung zusteht.*)

3. Eine Überschreitung des Gutachterauftrags begründet allein nicht die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen, sondern nur bei weiteren Umständen, die eine Partei in besonderer Weise benachteiligen, so z. B. wenn der Sachverständige mit der überschießenden Begutachtung neue Mängel aufdeckt und damit das Geschäft einer der Parteien des Rechtsstreits betreibt oder der Sachverständige die Überschreitung seines Gutachterauftrags vorgenommen hat in der Absicht, einseitig eine der Parteien zu belasten.*)

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IMRRS 2012, 2397
SachverständigeSachverständige
Fehlende Kompetenz ist kein Befangenheitsgrund!

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2012 - L 27 P 42/12 B AB

1. Ein gerichtlicher Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Das ist dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, dass der Sachverständige nicht unvoreingenommen den Beteiligten und der Sache gegenüberstehe. Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, ist dagegen nicht Maßstab der Prüfung.

2. Inhaltliche und qualitative Mängel des erstatteten Gutachtens, Zweifel an der Verwertbarkeit des Gutachtens und an der Kompetenz des Sachverständigen begründen keine Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2012, 2357
SachverständigeSachverständige
Geschäftsbeziehung zu Nichtverfahrensbeteiligten: SV befangen?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2012 - 13 W 764/12

Eine Partei darf vernünftigerweise daran zweifeln, ob der Sachverständige bei seiner Beurteilung unvoreingenommen sein wird, wenn die Gefahr besteht, dass sein Gutachten die Richtigkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs in Frage stellt, der mit ihm als Mitgesellschafter gemeinsam ein Ingenieurbüro betreibt. Auf die Frage, ob der Prüfingenieur selbst am Verfahren beteiligt ist oder ob ihm Schadensersatzansprüche drohen, kommt es nicht an.

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